UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter

Der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter (englisch Subcommittee on Prevention of Torture, SPT) ist ein UN-Vertragsorgan, das die Einhaltung der Bestimmungen des Fakultativprotokolls (OPCAT) zum UN-Übereinkommen gegen Folter (CAT) überwacht, welches ein präventives Besuchssystem in den Gefängnissen der ratifizierenden Staaten vorsieht. Damit wurde ein internationales System zur Inspektion von Haftorten etabliert, um zu verhindern, dass die Inhaftierten unmenschlich behandelt werden, was eine Resozialisierung erschweren würde. Bis heute haben 83 Staaten das Protokoll ratifiziert,[1] womit der Ausschuss für diese Staaten zuständig ist. Der UN-Unterausschuss SPT entspricht der Europäischen Kommission zur Verhütung von Folter, welche ihrerseits auf der Europäischen Antifolterkonvention beruht.

Aufgabe

Es handelt sich beim UN-Unterausschuss SPT um einen nichtrichterlichen Mechanismus, der die Umsetzung des Übereinkommens in den Mitgliedstaaten überwacht. Er nahm seine Arbeit nach Inkrafttreten des Fakultativprotokolls im Februar 2007 auf. Seine Aufgaben bestehen einerseits darin, selbstständig Besuche an Orten der Freiheitsentziehung in den Mitgliedsstaaten des Fakultativprotokolls durchzuführen, andererseits unterstützt und berät er die Nationalen Präventionsmechanismen (NPM) bei ihrer Arbeit. Er verfügt über ein generelles Besuchsrecht an allen Orten, wo Personen im Freiheitsentzug sind. Er gibt Empfehlungen ab und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung des Freiheitsentzugs vor. Die Missachtung seiner Empfehlungen hat keine Folgen. Während seinen Besuchen steht der UN-Unterausschuss in direktem Dialog mit Regierungsvertretern, Strafvollzugspersonal, Anwälten, Ärzten und mit den Betroffenen selbst. Die Arbeitsweise und die gesammelten Informationen unterstehen dem Grundsatz der Vertraulichkeit.[2] In Deutschland war der letzte Kontrollbesuch am 8. und 12. April 2013. Der SPT hatte daraufhin Deutschland in ungewöhnlich scharfer Form darauf hingewiesen, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter in Wiesbaden die völkerrechtlichen Anforderungen nicht erfülle.[3][4]

Mitglieder des SPT-Ausschusses

Der Ausschuss setzt sich aus 25 unabhängigen Fachleuten aus den Bereichen Recht, Medizin und Strafvollzug zusammen, welche jeweils von den Vertragsstaaten des Fakultativprotokolls vorgeschlagen und von den Vertragsstaaten mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Sie werden für vier Jahre gewählt, wobei alle zwei Jahre die Hälfte der Mitglieder ersetzt wird; Wiederwahl ist möglich.

Name Land Bis am[5]
Mari Amos Estland Estland 31. Dezember 2018
Hans-Jörg Viktor Bannwart Schweiz Schweiz 31. Dezember 2020
Arman Danielyan Armenien Armenien 31. Dezember 2018
Marija Definis-Gojanovic Kroatien Kroatien 31. Dezember 2018
Satyabhooshun Gupt Domah Mauritius Mauritius 31. Dezember 2020
Malcolm Evans Vereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich 31. Dezember 2020
Roberto Michel Feher Perez Uruguay Uruguay 31. Dezember 2018
Emilio Gines Santidrian Spanien Spanien 31. Dezember 2018
Maria Dolores Gomez Argentinien Argentinien 31. Dezember 2020
Lorena Gonzalez Pinto Guatemala Guatemala 31. Dezember 2018
Gnambi Garba Kodjo Togo Togo 31. Dezember 2018
Petros Michaelides Zypern Republik Zypern 31. Dezember 2020
Kosta Mitrovic Serbien Serbien 31. Dezember 2020
Aisha Shujune Muhammad Malediven Malediven 31. Dezember 2018
Radhia Nasraoui Tunesien Tunesien 31. Dezember 2018
Abdallah Ounnir Marokko Marokko 31. Dezember 2020
Margarete Osterfeld Deutschland Deutschland 31. Dezember 2020
June Caridad Pagaduan Lopez Philippinen Philippinen 31. Dezember 2020
Catherine Paulet Frankreich Frankreich 31. Dezember 2018
Zdenka Perovic Montenegro Montenegro 31. Dezember 2020
Haimoud Ramdam Mauretanien Mauretanien 31. Dezember 2020
Aneta Stanchevska Nordmazedonien Nordmazedonien 31. Dezember 2018
Nora Sveaass Norwegen Norwegen 31. Dezember 2018
Felipe Villavicencio Terreros Peru Peru 31. Dezember 2018
Victor Zaharia Moldau Republik Moldau 31. Dezember 2020

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Alphabetische Liste der Länder, die dem Fakultativprotokoll OPCAT beigetreten sind (inkl. Ratifizierungsdatum) (Memento des Originals vom 13. Februar 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/treaties.un.org
  2. Kontrollen des SPT
  3. Pressemitteilung UN Rüge an Deutschland
  4. Bericht über den Besuch des Unterausschusses in Deutschland vom April 2013
  5. Mitglieder des Unterausschuss SPT. In: www.ohchr.org. Abgerufen am 8. Juni 2017.