Bundesministerium der Justiz

Bundesministerium der Justiz
— BMJ —

Logo
Logo
Staatliche EbeneBund
Stellungoberste Bundesbehörde
Gründung1. Januar 1877 als Reichsjustizamt
HauptsitzBerlin
BehördenleitungMarco Buschmann (FDP)
Bedienstete897 (Juni 2023)[1]
Haushaltsvolumen957,46 Mio. EUR (2021)[2]
Netzauftrittwww.bmj.de
Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ)[3] ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Hervorgegangen ist das am 20. September 1949 seine Tätigkeit aufnehmende Bundesministerium aus dem Reichsministerium der Justiz (bis 23. Mai 1945). Mit der Ernennung des Kabinetts Merkel III wurde das Bundesministerium der Justiz (BMJ) kraft Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 um den Bereich Verbraucherschutz erweitert und in Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) umbenannt. In den Medien wurde das BMJV – je nach Fokus der Berichterstattung – häufig kurz als Bundesjustizministerium oder als Verbraucherschutzministerium bezeichnet. Im Kabinett Scholz wurde die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz auf das Umweltministerium übertragen, im Gegenzug erhielt das BMJ die Zuständigkeit für Bürokratieabbau und den Nationalen Normenkontrollrat vom Bundeskanzleramt.[4] Leiter der Behörde ist der Bundesminister der Justiz; Amtsinhaber ist seit dem 8. Dezember 2021 Marco Buschmann (FDP).[5]

Dienstsitz des Ministeriums war von 1949 bis 1973 die Rosenburg in Bonn-Kessenich. Seit 1999 ist der Dienstsitz in Berlin.

Geschichte

Klassisches Ressort

Das Justizministerium gehört zusammen mit den Innen-, Außen-, Finanz- und Verteidigungsministerien zu den sogenannten klassischen Ressorts. Diese Bezeichnung rührt daher, dass es in der ersten deutschen Reichsregierung nur diese Geschäftsbereiche gab.

Gleichzeitig gehört es nach Art. 96 Abs. 2 GG zu den drei vom Grundgesetz vorgeschriebenen Ministerämtern (Finanzen, Justiz und Verteidigung), den sogenannten Pflichtressorts.

Das Ministerium begann 1949 mit etwa 80 Beschäftigten und hat heute über 897 Mitarbeiter (Stand: Juni 2023). Die Arbeit des Ministeriums ist in Fachabteilungen für bestimmte Rechtsgebiete (Abteilungen I bis IV), abteilungsübergreifende Zuständigkeiten (Abteilungen D und R) sowie eine Verwaltungs- und eine Leitungsabteilung unterteilt.

Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit

Im Januar 2012 setzte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine unabhängige Kommission aus Historikern und Juristen unter Leitung von Manfred Görtemaker und Christoph Safferling ein, die die nationalsozialistische Vergangenheit erforschen und darstellen sollte.[6] Ein Vorbericht wurde 2013,[7] die Ergebnisse vierjähriger Forschungsarbeit unter Einbezug aller Akten wurden 2016 veröffentlicht.[8] Schon der Vorbericht machte folgende Feststellungen:[9]

  • Manfred Görtemaker wies auf die Statistik der Verurteilungen hin, sie zeige, dass es von 1945 bis 1986 bei 90.921 Ermittlungen nur 6.479 Verurteilungen gab.
  • Ulrich Herbert stellte dar, dass Juristen bei der „vergangenheitspolitischen Selbstverteidigung“ erfolgreicher gewesen seien als andere Berufsgruppen, was aber zu den Fragen führe, was Juristen angetrieben habe, mehrfache Mörder vor Verfolgung zu schützen, ob es zur Rückkehr der alten Justizeliten in Spitzenpositionen keine Alternative gegeben habe und wie es habe gelingen können, mit einem der NS-Zeit entstammenden personellen Justizapparat ein liberales Rechtssystem zu etablieren. Herbert vermutet, der Justizapparat „habe stets nur dem Recht gedient, und zwar jeweils unter den gegebenen Umständen“.
  • Joachim Rückert stellte zur Personalentwicklung fest, dass 1959 48 % des Personals und 1966 von den Abteilungsleitern sogar 60 % Parteigenossen der NSDAP gewesen seien.
  • Bernd Rüthers wies auf die „weitgehende personelle Kontinuität der Funktionseliten“ hin.
  • Thomas Vormbaum kommt zu dem Schluss, zu Beginn der 1950er-Jahre habe der Eifer der Verfolgung von NS-Verbrechen deutlich nachgelassen. „Juristische Konstruktionen“ hätten die Verfolgung erschwert oder verhindert.

Im Abschlussbericht und seiner offiziellen Kurzfassung[10] wurde die erste Bestandsaufnahme bestätigt, besondere Brisanz zeigten die Ergebnisse zur Auswirkung der personellen Kontinuität auf die Rechtsprechung und Gesetzgebung der Bundesrepublik bis zum Ende der 1960er Jahre:

  1. Die Strafverfolgung der NS-Täter wurde weitgehend verhindert. Die 1949 und 1953 verabschiedeten Straffreiheitsgesetze, führten dazu, dass bis 1958 praktisch alle NS-Täter wieder frei kamen. „Und es hat auch dann später dazu geführt, dass etwa 1968 mit dem sogenannten Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz praktisch alle Beihilfetaten rückwirkend 1961 verjährt waren.“[11]
  2. Viele Gesetzestexte wurden nicht oder nicht gründlich vom Einfluss der nationalsozialistischen Ideologie befreit, so etwa der Mordparagraph oder der Jugendarrest.

Die genaue Recherche erwies, dass bis zu 77 % der Juristen eine Nazi-Vergangenheit hatten, dabei hatten 94 % der untersuchten Juristen in Spitzenpositionen ein Prädikatsexamen und 58 % den Doktortitel.

Eine Abteilung des Ministeriums, die 1953 ins Auswärtige Amt verlegt wurde, habe sich bis 1968 damit befasst, Verdächtige rechtzeitig zu warnen und flüchtige Täter im Ausland zu betreuen.

Bundesminister Heiko Maas zog aus den „erschreckenden Befunden“ die Konsequenz, dass dieser Teil der Geschichte Teil der Juristenausbildung werden müsse.[12]

Bekannte Mitarbeiter dieser Zeit waren Eduard Dreher, Verantwortlicher für die nachträgliche Verjährung von Straftaten, Heinrich Ebersberg, Josef SchafheutleFranz Massfeller, Max Merten, Walter Roemer, Hans Gawlik und Ernst Kanter.

Zuständigkeit

Hauptsitz des Bundesministeriums der Justiz in der Mohrenstraße in Berlin. Es handelt sich um das ehemalige Geschäftshaus Prausenhof, das in der DDR als Internationales Pressezentrum diente, in welchem Günter Schabowski am 9. November 1989 den Mauerfall einleitete; vorne die Mohrenkolonnaden
Zweitsitz des BMJ in Bonn

Oberster Dienstvorgesetzter im Ministerium ist der Bundesminister der Justiz. Dem jeweiligen Amtsinhaber stehen ein beamteter sowie ein parlamentarischer Staatssekretär zur Seite.

Das Bundesjustizministerium ist innerhalb der Bundesregierung gemeinsam mit der Bundesministerium des Innern für das Verfassungsrecht federführend zuständig.[13] Im föderativen System Deutschlands ist die Verwaltung der Justiz, Rechtspflege und Strafverfolgung in erster Linie Sache der Bundesländer. Zentrale Aufgabe des Bundes auf dem Gebiet der Justiz ist die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaats. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Tätigkeit. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze und die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen in den klassischen Gebieten des Rechts, nämlich dem bürgerlichen Recht, dem Strafrecht, dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Urheberrecht und dem gewerblichen Rechtsschutz, dem Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie dem Dienst- und Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Ferner ist das Ministerium für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der „offenen Vermögensfragen“ zuständig. Das Ministerium prüft ferner bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzes- und Verordnungsentwürfen die Rechtsförmlichkeit, um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Seit 2013 bis zur Regierungsneubildung im Dezember 2021 war dem Ministerium zudem der rechtliche und wirtschaftliche Verbraucherschutz zugeordnet, welcher bis zu diesem Zeitpunkt dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstellt war. Das Ministerium ist Herausgeber der Veröffentlichungsorgane Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger und bereitet die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes vor.

Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören

Außerdem ist es für das Verfahrensrecht und die Regelungen zur Organisation und Zuständigkeit der Gerichte in zivil-, straf-, verwaltungs- und finanzgerichtlichen Prozessen zuständig.[17]

Europäische Union und internationale Aspekte

Der Bundesjustizminister ist Teil der Gesetzgebung der Europäischen Union im Rahmen des Ministerrates für Justiz und Inneres.

Während in Deutschland eine strikte Trennung zwischen Gefahrenabwehr (präventiver Gewalt → Innenministerium) und Strafverfolgung (repressiver Gewalt → Justizministerium) stattfindet, bestehen in einigen Staaten keine derartigen Trennungen. In Großbritannien wird die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr unter den Secretary of State for the Home wahrgenommen. In den Vereinigten Staaten heißt der Justizminister Attorney General. Im US-amerikanischen System besteht keine Trennung zwischen Strafverfolgungsaufgaben und der Gefahrenabwehr. Sowohl dem Justizministerium (United States Department of Justice) als auch dem neugeschaffenen Department of Homeland Security und diversen anderen Ministerien sind sowohl Strafverfolgungsbehörden als auch Gefahrenabwehrdienste (Intelligence Services) unterstellt.

Bundesminister seit 1949

Nachdem Fritz Neumayer das Kabinett verlassen hatte, übernahm der damalige Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates Hans-Joachim von Merkatz auch das Justizministerium und führte kurzzeitig bis zur Bundestagswahl 1957 zwei Ressorts.

Marco BuschmannChristine LambrechtKatarina BarleyHeiko MaasSabine Leutheusser-SchnarrenbergerBrigitte ZypriesHerta Däubler-GmelinEdzard Schmidt-JortzigSabine Leutheusser-SchnarrenbergerKlaus KinkelKlaus KinkelHans A. EngelhardJürgen SchmudeHans-Jochen VogelGerhard JahnHorst EhmkeGustav HeinemannRichard JaegerKarl Weber (Politiker, 1898)Ewald BucherWolfgang StammbergerFritz SchäfferHans-Joachim von MerkatzFritz NeumayerThomas Dehler
Nr.BildNameLebensdatenParteiBeginn der AmtszeitEnde der AmtszeitDauer der Amtszeit
in Tagen
Kabinett(e)
Bundesminister der Justiz
1
Thomas Dehler1897–1967FDP20. September 194920. Oktober 19531.491Adenauer I
2
Fritz Neumayer1884–1973FDP20. Oktober 195316. Oktober 19561.092Adenauer II
3
Hans-Joachim von Merkatz1905–1982DP16. Oktober 195629. Oktober 1957378Adenauer II
4
Fritz Schäffer1888–1967CSU29. Oktober 195714. November 19611.477Adenauer III
5
Wolfgang Stammberger1920–1982FDP14. November 196119. November 1962370Adenauer IV
6
Ewald Bucher1914–1991FDP14. Dezember 196227. März 1965834Adenauer V
Erhard I
7
Karl Weber1898–1985CDU1. April 196526. Oktober 1965208Erhard I
8
Richard Jaeger1913–1998CSU26. Oktober 196530. November 1966400Erhard II
9
Gustav Heinemann1899–1976SPD1. Dezember 196626. März 1969846Kiesinger
10
Horst Ehmke1927–2017SPD26. März 196921. Oktober 1969209Kiesinger
11
Gerhard Jahn1927–1998SPD22. Oktober 19697. Mai 19741.658Brandt I
Brandt II
12
Hans-Jochen Vogel1926–2020SPD16. Mai 197422. Januar 19812.443Schmidt I
Schmidt II
Schmidt III
13
Jürgen Schmude* 1936SPD22. Januar 19811. Oktober 1982617Schmidt III
14
Hans A. Engelhard1934–2008FDP4. Oktober 198218. Januar 19913.028Kohl I
Kohl II
Kohl III
15
Klaus Kinkel1936–2019FDP (ab 1991)18. Januar 199118. Mai 1992486Kohl IV
16
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger* 1951FDP18. Mai 199217. Januar 19961.339Kohl IV
Kohl V
17
Edzard Schmidt-Jortzig* 1941FDP17. Januar 199626. Oktober 19981.013Kohl V
18
Herta Däubler-Gmelin* 1943SPD27. Oktober 199822. Oktober 20021.456Schröder I
19
Brigitte Zypries* 1953SPD22. Oktober 200228. Oktober 20092.563Schröder II
Merkel I
20
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger* 1951FDP28. Oktober 200917. Dezember 20131.511
(insg. 2.850)
Merkel II
Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
21
Heiko Maas* 1966SPD17. Dezember 201314. März 2018
1.548Merkel III
22
Katarina Barley* 1968SPD14. März 201827. Juni 2019470Merkel IV
23
Christine Lambrecht* 1965SPD27. Juni 20198. Dezember 2021895Merkel IV
Bundesminister der Justiz
24
Marco Buschmann* 1977FDP8. Dezember 2021im Amt948Scholz

Parlamentarische Staatssekretäre

Beamtete Staatssekretäre

Frühere Ministerien

Frühere Ministerien mit ähnlichen Aufgaben waren[18]:

Literatur

  • Bundesministerium der Justiz (Hrsg.): Vom Reichsjustizamt zum Bundesministerium der Justiz. Festschrift zum 100jährigen Gründungstag des Reichsjustizministeriums. Mit einem Geleitwort von Hans-Jochen Vogel. Bundesanzeiger Verlag, Köln 1977, DNB 770445101 (476 S.).
  • Gerd J. Nettersheim, Doron Kiesel (Hrsg.), Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – Bewertungen und Perspektiven, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2021, ISBN 978-3-525-35218-2 (400 S.)

Einzelnachweise

Koordinaten: 52° 30′ 44,4″ N, 13° 23′ 43,2″ O

  1. BMJ-Organisation. Abgerufen am 20. Mai 2021.
  2. Bundeshaushalt. Abgerufen am 20. Mai 2021.
  3. Abkürzungsverzeichnis des Bundes. Abgerufen am 7. Juli 2024 (deutsch).
  4. Bundesrepublik Deutschland – Der Bundeskanzler: Organisationserlass. In: bundesregierung.de. 8. Dezember 2021, abgerufen am 9. Dezember 2021.
  5. Das sind die Minister und Ministerinnen der neuen Bundesregierung. In: Wikipedia. 9. Dezember 2021 (msn.com [abgerufen am 9. Dezember 2021]).
  6. Die Akte Rosenburg – Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. Abgerufen am 7. Juli 2024.
  7. Manfred Görtemaker, Christoph Safferling (Hrsg.): Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – eine Bestandsaufnahme. Göttingen 2013 
  8. Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. C.H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-69768-5.
  9. Kurt Schilde: Rezension zu: Görtemaker, Manfred; Safferling, Christoph (Hrsg.): Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – eine Bestandsaufnahme.  Göttingen 2013. In: H-Soz-Kult, 30. Juli 2013, <www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-20887>.
  10. Manfred Görtemaker / Christoph Safferling: "Die Akte Rosenburg – Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit"., bmj.de (PDF; 3,2 MB); abgerufen am 10. Oktober 2016.
  11. Abschlussbericht „Die Akte Rosenburg“ – „Die Justiz hat sich kollektiv selbst entlastet“. Deutschlandradio Kultur; abgerufen am 10. Oktober 2016.
  12. NS-Geschichte: BMJV stellt Rosenburg-Akte vor – Seite 2. In: Legal Tribune Online. (lto.de [abgerufen am 10. Oktober 2016]).
  13. Model/Creifelds: Staatsbürger-Taschenbuch. 33. Auflage. C. H. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-62769-9, S. 259.
  14. Hannes Kühn: Geschäftsbereich. In: Website https://www.normenkontrollrat.bund.de/. Nationaler Normenkontrollrat, abgerufen am 13. Juni 2023.
  15. Linda Dietze: Geschäftsbereich. Zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) gehören drei der insgesamt fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes. In: Website https://www.bmj.de. Bundesministerium der Justiz, 6. Dezember 2021, abgerufen am 13. Juni 2023.
  16. Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland: Entwurf eines Gesetzes Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023). In: Website https://www.bundestag.de/. Deutscher Bundestag - 20. Wahlperiode, 5. August 2022, S. 872–967, abgerufen am 13. Juni 2023 (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-pa-haushalt-bereinigungssitzung-918112).
  17. Linda Dietze, Referat LB 2: Abteilungen, Unterabteilungen und Referate. In: Website des Bundesministerium der Justiz (BMJ). Bundesministerium der Justiz (BMJ), abgerufen am 19. Juni 2024.
  18. Christine Lambrecht: ERINNERUNG. AUFARBEITUNG. VERANTWORTUNG. | BAND 3 Von Recht und Unrecht 170 Jahre Geschichte des Justizressorts. In: Website https://www.bmj.de/. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, 1. September 2019, abgerufen am 13. Juni 2023.