„Diskussion:Wahlpflicht“ – Versionsunterschied

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"Eine formelle Wahlpflicht, die jedoch nicht durchgesetzt wird, besteht zu den Parlamentswahlen in den folgenden Staaten:" Was heißt das? Man muss zwar eigentlich wählen, muss es dann aber doch nicht? Kapier ich nicht. Auf tagesschau.de lese ich gerade zur Wahl in Luxemburg: "In Luxemburg herrscht Wahlpflicht. Die Beteiligung liegt daher üblicherweise bei etwa 90 Prozent." Also wie jetzt? Hohe Wahlbeteiligung, obwohl die Wahlpflicht nicht durchgesetzt wird? --[[Spezial:Beiträge/193.228.146.24|193.228.146.24]] 17:46, 22. Okt. 2013 (CEST)
"Eine formelle Wahlpflicht, die jedoch nicht durchgesetzt wird, besteht zu den Parlamentswahlen in den folgenden Staaten:" Was heißt das? Man muss zwar eigentlich wählen, muss es dann aber doch nicht? Kapier ich nicht. Auf tagesschau.de lese ich gerade zur Wahl in Luxemburg: "In Luxemburg herrscht Wahlpflicht. Die Beteiligung liegt daher üblicherweise bei etwa 90 Prozent." Also wie jetzt? Hohe Wahlbeteiligung, obwohl die Wahlpflicht nicht durchgesetzt wird? --[[Spezial:Beiträge/193.228.146.24|193.228.146.24]] 17:46, 22. Okt. 2013 (CEST)

== Überarbeiten ==

* Die Argumente dafür sowie dagegen bedürfen Belegen.
* ''(für Männer)'' ist keine Strafe, bitte ergänzen. —[[User:Morten Haan|Morten Haan]] · [[User:Morten Haan/für Leser|Wikipedia ist für Leser da]] 01:37, 17. Mär. 2014 (CET)

Version vom 17. März 2014, 02:37 Uhr

Argumente nicht stichhaltig und unbelegt

Pro 1: graue theorie

Pro 2: ditto, eher gegenteilig da uninformierte wähler eher einen "bekannten" namen ankreuzen

Pro 3: moralische pflicht macht zwar sinn, ist aber hier nicht der punkt

Pro 4: ich verstehe zwar den gedankengang, aber klingt eher theoretisch für mich

Pro 5: macht sinn

Contra 1: ungültig wählen ist auch eine form der meinungsäußerung, nämlich dass einem keine der antretenden parteien passt

Contra 2: da ungültig wählen eine option ist wird niemand zu einer zufälligen stimmenabgabe gezwungen

Contra 3: Wie gesagt, ungültig wählen ist eine option

Contra 4: Siehe 1-3

Contra 5: tut er das nicht sowieso? Als Mensch der seine politische Meinung kennt konnte mich jedenfalls noch kein Wahlplakat mit ihren simplizierten Sprüchen überzeugen (höstens belustigen im Falle des HCStrache) (nicht signierter Beitrag von 188.23.222.74 (Diskussion) 17:59, 1. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Kuba

"vor der kubanischen Revolution von 1959 durch Armee und Polizei überwacht, nach 1959 stehen Kinder symbolisch vor den Wahllokalen Wache" - hier wäre wohl eine Überarbeitung notwendig

in kuba gibt's keine wahlpflicht. man wird nur komisch angeschaut wenn man nicht hingeht... --Uebel 21:54, 29. Dez. 2006 (CET)Beantworten

"Kinder stehen symbolisch vor den Wahllokalen Wache" --> logisch, die Wahlen sind ja auch nur symbolisch. :P --195.4.85.173 03:10, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich habe Kuba aus der Liste nun entfernt, denn es gibt in Kuba keine gesetzliche Wahlpflicht. Siehe zb: http://www.handelsblatt.com/archiv/300-000-kubaner-verweigern-die-gefolgschaft;597486 --Uebel 13:47, 9. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Strafmaß

Ich fände es interessant, mehr über die Strafen zu erfahren, die man in verschiedenen Ländern bei Mißachtung der Wahlpflicht auferlegt bekommt. Beschränkt es sich auf Bußgelder, oder sind in einigen Ländern auch Freiheitsstrafen angedacht?

Kiki1701 00:51, 20. Sep 2004 (CEST)

Am 28. März 1970 wurde El Hadj Ahmadou Ahidjo für die dritte aufeinanderfolgende fünfjährige Amtszeit als Präsident der Bundesrepublik Kamerun gewähl, um die Wähler zur Wahl zu "motivieren", wurde am 20. März zum Beispiel auf dem „Place de l’Indépendance“ in Akonolinga von André Fouda einem Mitglied der gesetzgebenden Körperschaft, ein heftiger öffentlicher Angriff auf vermeindliche Nichtwähler gemacht. Ein Zeuge, der die ganze Rede hörte, erklärt, Herr Fouda habe gesagt: „Wenn es ,Maka‘ [Angehörige eines früheren Kannibalenstammes] in Akonolinga gibt, so ist es ihnen erlaubt, Wahlverweigerer zu verzehren.“

Launiges am Rande

Wenn es nach meinem alten Spieß geht, haben wir auch in Deutschland eine Wahlpflicht. Damals (98) ermahnte er uns vor der Bundestagswahl "Kommen Sie Ihrer Wahlpflicht nach" (so suggestiv, als ob man als Soldat wählen gehen _müsste_), hat mich nur grad noch gewundert, daß er uns nicht auch noch mitteilte, welche Partei ein deutscher Soldat zu wählen habe.

In dem Zusammenhang eine Frage: warum sind in der Türkei Soldaten nicht stimmberechtigt? Weiß das jemand? --195.4.85.173 03:10, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich glaub es ist damit die Militärs keinen EInfluß azuf die Politik haben aber KA. Ne andere Frage gibt es Literatur zu dem Thema? --Japan01 18:36, 2. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Strafe bei Nichtwählen

Wenn jemand hier Zugang zu aktuellen Informationen hat, sollte dieser Teil der Tabelle überarbeitet werden, da viele Länder Strafen haben und diese nicht anwenden oder nur Erschwernisse bei der Reisepassausgabe passieren, obwohl hohe Geldstrafen oder Gefängnis möglich wären. Ich weiß, dass beispielsweise die Wahlpflicht in Argentinien nicht so strikt gehandhabt wird wie dargestellt, sondern allenfalls Probleme bei der Passausgabe folgen können, kann dies aber nicht mit Quellen belegen. Wenn jemand solche Quellen hat, wäre eine Überarbeitung sinnvoll, damit hier die Praxis der Wahlpflicht dargestellt wird und nicht nur die Theorie. Toksave 11:02, 7. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Vollkommen einverstanden! Sollte ich die nötige Zeit finden, werde ich einige Beispiele aufgreifen und mit Literaturangaben belegen.

bei stern steht,das die strafe fürs nicht wählen 13€ kostet,im wikipedia artikel aber $250 beim ersten Mal, bei wiederholten Fernbleiben von der Wahl bis zu Gefängnisstrafen/ http://www.stern.de/politik/ausland/:Wahlen-Australien--Ein-Bush-Freund/603390.html

OH - MEIN - GOTT

"Die sogenannte Politikverdrossenheit stelle demnach eine potenzielle Bedrohung für die Demokratie dar und könne in einer Regierungsinstabilität resultieren. Manche sind der Ansicht, dass sich der Holocaust ohne das mangelnde Interesse am politischen Zeitgeschehen in den nationalen Gesellschaften nicht ereignet hätte. Dieser Vergleich mag extrem sein, zeigt allerdings auf, wie Passivität zu schlimmsten Gräueln führen kann."

Wer hat dieses Stück selten dummer Gutmenschlichkeit verbrochen?--HerrBratwurst 03:22, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Und wer das Schimpfwort "Gutmensch" in den Mund nimmt, sollte sich erstmal informieren, wer es warum zuerst benutzt hat. Infos zum Beispiel hier bei Wikipedia. Da schließt sich der Kreis, Herr Bratwurst. --Stachelbeere 10:33, 15. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ja, Herr Stachelbeere, der Herr Bratwurst _hat_Recht_ .
"Politikverdrossenheit" unterstellt ein "Fehlverhalten" beim Bürger, der sich aus Faulheit, Bequemlichkeit oder Dummheit nicht mehr in die Politik mit einbringen möchte. Die Realität ist aber, das dem Bürger ein wirksamer Einfluss auf die Politik derart erschwert wird, das es für ihn weniger Aufwand bedeuten würde, die Regierungsgeschäfte doch wieder selbst zu tätigen, statt monatelang wegen EINES Sachthemas Unterschriften sammeln zu müssen mit dem Ziel, seine Vertreter mal demütig darum bitten zu dürfen, sich ihre Entscheidung zu diesem einen Thema nochmal (ganz unverbindlich) zu überlegen.
Es handelt sich schlicht um PolitikERverdrossenheit, denn diese Herren halten den Souverän sehr erfolgreich aus den Entscheidungen über SEIN Leben und SEINE Zukunft heraus. Die Bedrohung der Demokratie geht vom Politiker aus, nicht vom Bürger.
Hitlers NSDAP hat in Wahlen nie mehr als 37% der Stimmen bekommen. Nicht der Bürger hat ihn an die Macht gebracht, sondern diverse Politiker, Hindenburg und die deutsche Grossindustrie.
Auch wenn der Begriff "Gutmensch" in dem Zusammenhang unangemessen ist, bleibt die Mär von der Politikverdrossenheit und der Weimarer Republik als Tor für Hitler trotzdem eine Verdrehung der Tatsachen, nachzulesen unter Machtergreifung. --92.231.222.199 23:28, 7. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Einführung

(...) Stimmabgabe bei einer Wahl (...) würde ich durch "Teilnahme an einer Wahl" ersetzen, da in den meisten Fällen ein Erscheinen im Wahllokal und damit die Abzeichnung der Wahlaufforderung ausreicht, um der Wahlpflicht nachzukommen. Die Verpflichtung zur "Stimmabgabe bei einer Wahl" wäre in demokratischen Staaten mit der (Wahl)Freiheit nicht vereinbar - also auch der Zwang zur Abgabe eines unausgefüllten oder ungültigen Wahlscheines.


Staaten mit Wahlpflicht

Diese Liste ist nicht vollständig, nicht aktuell (was nicht schlimm ist, da auch abgeschaffte Wahlpflicht interessant ist) und könnte dataillierter sein. Beispiel Österreich: Wahlpflicht bei Präsidentschaftswahlen, nicht bei Parlamentswahlen. In einzelnen Bundesländern, von 19xx bis 19xx/20xx. Also abgesehen von den "Strafen" auch die Art der Wahlen und der Zeitraum. Ich selbst werde (hoffentlich) bald etwas dazu beitragen und es wäre schön, wenn jeder, der was weiß, mitmacht - am besten mit Literaturangaben.#

Die für Bolivien genannten Zahlen stimmen nicht. Dort steht, dass 150 BOB ein halber Monatslohn sind (entspricht etwa 15 Euro), die Höhe des Monatslohns weiß ich nicht genau, ich würde aber eher auf 150 Euro schätzen. Quellen? (nicht signierter Beitrag von 79.211.194.128 (Diskussion) 22:19, 20. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Argumente GEGEN

" In Australien geht die Einführung der Wahlpflicht ursprünglich auf die enormen Verluste während des Ersten Weltkriegs zurück. Nachdem im Krieg 60.000 Australier gefallen waren (von allen Staaten prozentual am meisten), wurden Stimmen laut, dass die Australier eine Verpflichtung hätten, die mit einem so hohen Preis erkämpfte Freiheit auch wahrzunehmen. Seit den Parlamentswahlen von 1955 mit ungefähr 88 % wurde die Wahlbeteiligung von 94 % nicht unterschritten."

--> am Thema vorbei. Das ist definitiv kein Argument, sondern eine historische Tatsache. Das sollte an dieser Stelle raus und woanders eingefügt werden

"Bei geheimen Wahlen ist nicht nachzuprüfen, ob ein Stimmzettel auch korrekt ausgefüllt wurde, sodass die Gefahr besteht, dass viele Wähler ungültige Wahlzettel abgeben."

--> Das ist m.E. keine "Gefahr" sondern bei bestehender Wahlpflicht die einzige Möglichkeit seine Unentschlossenheit und/oder Unzufriedenheit auszudrücken. Die Wahlpflicht soll ja lediglich die Nicht-Abgabe einer Stimme aus Faulheit verhindern und nicht Möglichkeit verbauen eine ungültige Stimme abzugeben (nicht signierter Beitrag von 193.196.64.2 (Diskussion | Beiträge) 12:01, 15. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

"Einige Bürger lehnen es ab, sich den Urnengang vorschreiben zu lassen, da sie generell kein Interesse an Politik zeigen oder ihnen das Hintergrundwissen zu den Kandidaten fehlt."

Klar kann das nur Faulheit und Desinteresse sein (Ironie) .. das immer mehr Menschen schlicht die Frage "Welcher Partei trauen Sie (am ehesten) die Lösung der Probleme des Landes zu?" mit "KEINER!" beantworten, würde ja das Prinzip der zwangsweisen Entmündigung in Frage stellen. Wahlprogramme sind nur noch grob irreführende Werbung. Es geht doch letzten Endes nur darum, den Schein einer Bürgerentscheidung zu wahren, damit man sich weiter auf die Griechen und die attische Demokratie berufen kann. (In der die Bürger selbst Sachentscheidungen getroffen haben, und wer als Politiker Vertretungsrechte ausgeübt hat, per Scherbengericht seines Besitzes enthoben und verbannt werden konnte, wenn er dieses Recht missbraucht hat.) --92.231.221.224 20:44, 6. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Wahlpflicht in Oberösterreich

Bis in die 70er gab es in OÖ ebenfalls die Wahlpflicht bei den Bundespräsidentenwahlen, mir fehlt nur das genaue Datum, von wann es das Gesetz gab und wann es abgeschafft wurde. Wurde nachgereicht.

Was ich mich frage, was der Abschnitt in der Ausführlichkeit da soll. Österreich ist auch nicht anders als Ägypten :-) (nicht signierter Beitrag von 24.60.204.107 (Diskussion | Beiträge) 02:41, 10. Jun. 2009 (CEST)) Beantworten

Unbelegter Unsinn bzw. Theoriefindung und POV

Der Artikel ist im Großen und Ganzen nicht neutral gehalten und enthält zuviel Meinung und zuwenig belegte Information.

Besonders der Abschnitt "Argumente" (sowohl "für" als auch "gegen") leidet darunter enorm.

So wie dieser Abschnitt momentan vorhanden ist, widerspricht er den Wikipedia-Regelungen und muss raus. --Menschlein (falsch signierter Beitrag von 91.113.88.231 (Diskussion) 07:00, 23. Feb. 2009 (MEZ))

Ja, die Argumente sind ausnahmslos entweder per se nicht stichhaltig oder zumindest im Detail falsch dargestellt. Also müssen sie konkreten Personen oder Gruppen, die sie so vertreten, zugeordnet werden oder als Gesamtschau belegt werden (was im jetzigen Zustand sicher nicht möglich ist).
Objektiv kann man als Propunkt eigentlich nur die Vermeidung einer zu geringen Legitimation durch mangelnde Wahlbeteiligung darstellen (aber die EU-Wahl, wo die einzelstaatliche Mehrheit völlig belanglos ist, ist das denkbar schlechteste Beispiel, abgesehn davon, dass eine effektive Mehrheit im Allgemeinen weder quantitativ noch qualitativ der Stimmenmehrheit entspricht); als Contrapunkt bleibt nur der Freiheitseingriff, wofür man aber sicher nicht libertär sein muss.
Besonders witzig ist die Begründung der Wahlpflicht damit, dass Wählen eine Pflicht ist. Das müsste selbst im belegten Zustand schon eine ziemliche Autorität sagen, damit man es aufnehmen kann.
Löschung der beiden Abschnitte dürfte wohl einstweilen die beste Lösung sein. --84.151.13.23 21:27, 27. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Meldepflicht

Es gibt tatsächlich kein einziges Land auf der Welt, in dem man verpflichtet ist zu wählen. Eine solche Verpflichtung wäre mit dem Grundsatz der Demokratie unvereinbar. Politische Partizipation muss per Definition freiwillig erfolgen (Kaase 1992, 146). Was es tatsächlich gibt, ist eine Meldepflicht: Am Wahltag muss man sich im Wahlbüro melden. Tut man das nicht, drohen Strafen. Sicherlich wird diese Meldepflicht im allgemeinen Sprachgebrauch zur "Wahlpflicht", auch deswegen, weil viele Leute die Meldepflicht misinterpretieren und wählen gehen, nachdem sie nun ohnehin beim Wahllokal sind. Beispiele wie Luxemburg, Ecuador und andere sind hier keine Ausnahmen. (nicht signierter Beitrag von 87.152.6.63 (Diskussion | Beiträge) 13:12, 16. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

interessant, hast du dazu literatur? --Mondamo 14:15, 9. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

hat er / sie nicht, denn die Behauptung ist falsch. In Australien z.B. besteht eindeutig die Pflicht zu wählen und eben nicht nur im Wahllokal aufzutauchen; gegen Bürger mit anderer "Interpretation" gibt es entsprechende Gerichtsentscheide (sh. Quellenangaben zu dem Abschnitt auf der englischen WP-Seite). Dass die korrekte Stimmabgabe bei geheimen Wahlen wegen des Wahlgeheimnisses nicht kontrolliert werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Über die vielen Staaten die dem oben angeführten "Grundsatz der Demokratie" und den Ausführungen Kaases nicht folgen brauchen wir hier gar nicht zu sprechen. -- Mark 84.143.199.240 00:39, 16. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Belege fehlen

Leider fehlen bei der Übersicht fast überall die Quellen. Wegen der "Löschdrohung" habe ich nicht die Vorlage {{Quelle}} verwendet, fände es aber gut, wenn jemand die Angaben zu den verschiedenen Ländern belegen könnte. --NichtWirklich 08:42, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Habe den Baustein wieder eingebaut. --ALE! ¿…? 16:12, 23. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Australien

Hat Australien nicht die Wahlpflicht vor ein paar Jahren abgeschafft? -- megA 17:18, 7. Jan. 2010 (CET)Beantworten

nein - habe letzte Woche mit zwei Australiern gesprochen die während einer Wahl im Ausland waren: Die müssen jetzt entweder ihre Pässe vorlegen um die Abwesenheit am Wahltag zu beweisen oder die Strafe bezahlen. Allerdings haben die von 150 australischen Dollar gesprochen. Ich frag' nochmal nach und korigiere die Liste ggfls.

Mark (nicht signierter Beitrag von 84.143.199.240 (Diskussion | Beiträge) 00:39, 16. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Wechselwähler vs. Stammwähler

Ich habe eine Problem mit dem 5ten GEGENargument:
"Politikexperten geben zudem zu bedenken, dass sich der Wahlkampf im Falle einer Wahlpflicht noch stärker auf das Anwerben der unentschlossenen, wankelmütigen Wähler konzentriert als auf das Mobilisieren der Stammwählerschaft."

  1. Wer sind diese "Politikexperten"?
  2. Dieses Argument deutet an, dass Politiker sich primär um ihre Stammwählerschaft zu kümmern haben und die "Wankelmütigen" (man könnte auch schreiben "Wechselwähler") nur Wähler zweiter Klasse sind.
  3. Man könnte das genauso gut umdrehen und als PRO-Argument sagen: "Politikexperten geben zu bedenken, dass sich der Wahlkampf im Falle einer Wahlpflicht noch weiter vom wie 'Stimmvieh' handelnden Stammwähler entfernt."

(Der vorstehende, unsignierte Beitrag wurde um 2011-01-22T10:42:30, von 89.13.120.203 erstellt.)


Anmerkung: bitte benutze immer die Zusammenfassung - besonders dann, wenn du Beiträge hier umsortierst! Und: neue Abschnitte bitte immer unten anhängen. Viele Grüße --Saibo (Δ) 14:35, 22. Jan. 2011 (CET)Beantworten


Deutschland

Wie ist eigentlich die Situation in Deutschland? Wahlpflicht ohne Sanktionen glaub ich. Weiß aber leider nicht ob das stimmt. Deutschland sollte in dem Artikel nicht fehlen. --Ofra 23:55, 1. Mär. 2011 (CET)Beantworten

In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. In Deutschland gibt es nur das Wahlrecht. In der Liste im Abschnitt "Staaten mit Wahlpflicht" steht Deutschland richtigerweise also nicht drin. Wir können natürlich noch eine Liste machen "Staaten ohne Wahlpflicht" und dann auch noch "Staaten mit hier noch unbekanntem Wahlpflichtstatus". Könnte auch eine sortierbare Tabelle sein. Aber nunja. Könnte, könnte.
In Wahlrecht#Deutschland findest du auch, die Grundsätze aus dem Grundgesetz inkl Erklärung Viele Grüße --Saibo (Δ) 01:28, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Einverstanden wenn der Satz: In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. In Deutschland gibt es nur das Wahlrecht. in den Artikel eingefügt wird? --Ofra 03:10, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Wenn du einen guten Platz findest, ja. In der Einleitung passt es nicht richtig (erstens, wieso nur Deutschland, zweitens, wieso auf Staaten bezogen, obwohl die Einleitung doch allgemein ist). Als Alternatividee etwas in der Richtung (an Wahlrecht#Deutschland angelehnt):
Beispielsweise in Deutschland sind die Wahlen zu allen Volksvertretungen für die Wahlberechtigten nicht verpflichtend.
Und: ich bin kein Experte in dem Gebiet, aber ich denke, so können wir es schreiben. Als Einzelnachweis kann man auch den Einzelnachweis 11 wiederverwenden - dort steht es auch drin. Viele Grüße --Saibo (Δ) 03:35, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Formal gibt es in Baden-Württemberg nach der Landesverfassung, Artikel 26, Absatz 3 Wahlpflicht. 188.98.125.3 13:32, 26. Mär. 2011 (CET)Beantworten
In GG Art 38 ist auch nur von "Abgeordneten des Deutschen Bundestages" die Rede. Hmm - da ist wohl der Artikel Wahlrecht#Deutschland nicht ganz genau. Denn dort ist von allen Volksvertretungen die Rede.
Ja, in Baden-Württemberg Landesverfassung Artikel 26, Absatz 3 steht "Die Ausübung des Wahl- und Stimmrechts ist Bürgerpflicht." Müsste man wissen, wie das ausgelegt wird. Oder wird es durch ein Bundesgesetz aufgehoben (etwa eben das Grundgesetz (Persönlichkeitsrechte))? Viele Grüße --Saibo (Δ) 17:42, 26. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Wählen als Bürgerpflicht ist keine Wahlpflicht. --ALE! ¿…? 23:22, 27. Mär. 2011 (CEST)Beantworten


DDR

In der DDR bekam man Besuch von meist SED-nahen Mitarbeitern der Behörden (welche einen Stimmzettel mitbrachten), wenn man nicht zur Wahl ging (sogenannte "fliegende Wahlurne"). Der SED nahestehende Wahlschlepper und Wahlbetrüger suchten zum Beispiel bei der Kommunalwahl 1989 mit "fliegenden Wahlurnen", die eigentlich nur kranken und gebrechlichen Wählern den Weg zum Wahllokal ersparen sollten, Bürger zu Hause auf und nötigten sie zur Stimmabgabe (1990 berichtete das Nachrichtenmagazin "Spiegel" darüber). Obwohl nach der Gesetzeslage (also formal) keine Wahlpflicht bestehen sollte, lief die Situation in der DDR defacto auf eine Wahlpflicht hinaus (zumal man in der DDR von den Parteimitgliedern als Nichtwähler schief angeguckt wurde, und als Nichtwähler als politisch verdächtig oder zumindest als politisch unzuverlässig galt). --91.52.186.16 11:38, 7. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Toter Link

Der letzte Weblink ist defekt und sollte nach abermaliger Prüfung entfernt werden. --23:21, 16. Sep. 2012 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 178.12.4.136 (Diskussion))

Defekte Weblinks

Vorlage:Defekter Weblink Bot

GiftBot (Diskussion) 17:59, 8. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Formelle Wahlpflicht, die nicht durchgesetzt wird

"Eine formelle Wahlpflicht, die jedoch nicht durchgesetzt wird, besteht zu den Parlamentswahlen in den folgenden Staaten:" Was heißt das? Man muss zwar eigentlich wählen, muss es dann aber doch nicht? Kapier ich nicht. Auf tagesschau.de lese ich gerade zur Wahl in Luxemburg: "In Luxemburg herrscht Wahlpflicht. Die Beteiligung liegt daher üblicherweise bei etwa 90 Prozent." Also wie jetzt? Hohe Wahlbeteiligung, obwohl die Wahlpflicht nicht durchgesetzt wird? --193.228.146.24 17:46, 22. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

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