Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan

UNAMA
Einsatzgebiet Afghanistan Afghanistan
Deutsche Bezeichnung Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan
Englische Bezeichnung United Nations Assistance Mission in Afghanistan
Basierend auf UN-Resolution 1401 (28. März 2002)
Weitere UN-Resolutionen 2041 (22. März 2012), 2096 (19. März 2013), 2145 (17. März 2014), 2210 (16. März 2015), 2274 (15. März 2016), 2344 (17. März 2017), 2405 (8. März 2018), 2460 (15. März 2019), 2543 (15. September 2020), 2596 (17. September 2021), 2626 (17. März 2022)
Art der Mission politische Mission
Leitung Rosa Otunbajewa
Kirgisistan Kirgisistan seit 2022
Todesfälle 44 (Stand: November 2023)
Lage des Einsatzgebietes

Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan, kurz UNAMA (von engl. United Nations Assistance Mission in Afghanistan UNSMA), ist eine politische Mission der Vereinten Nationen (UN), welche auf der am 28. März 2002 vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen Resolution 1401[1] und den Anlagen zur Bonner Vereinbarung vom 5. Dezember 2001 basiert. Das Mandat wurde bisher jährlich verlängert. Im März 2019 wurde die Mission[2] nur um ein halbes Jahr verlängert.[3]

Die Mission, die von der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze geleitet wird, hat etwa 1.000 meist afghanische Mitarbeiter. Das Hauptquartier ist in Kabul. Es gibt acht regionale Büros, mehrere Unterbüros und Verbindungsbüros in Islamabad und Teheran.

Politische Aufgaben

Vom 12. bis zum 19. Juni 2002 wurde eine Loja Dschirga (Emergency Loya Jirga) auf dem Gelände der Polytechnischen Hochschule Kabul abgehalten. Ihre 1.670 Delegierten bestimmten Hamid Karzai zum Präsidenten der Übergangsregierung von Afghanistan. Die Special Independent Commission for the Convening of the Emergency Loya Jirga[4] mit ihren 20 afghanischen Mitgliedern[5] legte in Kooperation mit den Vereinten Nationen die Regeln für diese Wahl fest. Die Vorbereitungen begannen im April 2002, wobei 50 UNAMA Mitarbeiter und weitere internationale Beobachter den Prozess im gesamten Land und bei den Flüchtlingen außerhalb des Landes organisierten und beobachteten.

Eine verfassunggebende Loya Jirga fand dann am 4. Januar 2004 statt. 502 Delegierte beschlossen eine von einer neun-köpfigen Kommission[6] ausgearbeiteten Verfassung.

Des Weiteren bestand die Aufgabe der UNAMA darin, die Wahl zum Präsidenten am 9. Oktober 2004 und die Wahl des Parlamentes am 18. September 2005 zu begleiten. Beide Wahlen wurden vom Joint Electoral Management Body (JEMB), einer aus Afghanen und Vertretern der Vereinten Nationen gebildeten Kommission, organisiert. Für die Parlamentswahl gab es zusätzlich eine Kommission (Media Commission), die den Zugang der Kandidaten zu den Medien überwachte, und eine Kommission (Electoral Complaints Commission), welche Beschwerden zur Wahl überprüfen sollte.

Missionsleiter

Name Herkunft Amtszeit
Lakhdar Brahimi Algerien Algerien 2001 bis 2004
Jean Arnault Frankreich Frankreich 2004 bis 2006
Tom Koenigs Deutschland Deutschland 2006 bis 2007
Kai Eide Norwegen Norwegen 2008 bis 2010
Staffan de Mistura Schweden Schweden 2010 bis 2011
Ján Kubiš Slowakei Slowakei 2011 bis 2014
Nicholas Haysom Sudafrika Südafrika 2014 bis 2016
Tadamichi Yamamoto Japan Japan 2016 bis 2020
Deborah Lyons Kanada Kanada 2020 bis 2022
Rosa Otunbajewa Kirgisistan Kirgisistan seit 2022

Der Bundeswehr-Brigadegeneral Kay Brinkmann war seit Juli 2014 Senior Military Advisor (oberster Militärberater).[7]

Flüchtlinge und Wiederaufbau

Die UNAMA koordinierte die Bemühungen der anderen UN-Organisationen (wie z. B. dem UNHCR) und der nationalen und internationalen NGOs. In Kooperation mit der afghanischen Übergangsregierung wurden so mehr als 1 Million Flüchtlinge bei ihrer Rückkehr nach Afghanistan unterstützt. Des Weiteren wurde die Verteilung von Nahrung, Dünger und Saatgut überwacht.

Verlängerungen des Mandates

Arbeitsverbot für Afghaninnen

Im Zuge von Gesetzesänderungen in Afghanistan nach der Machtübernahme der Taliban erging ein Verbot für Afghaninnen in Nichtregierungsorganisationen zu arbeiten. Zunächst erging im Dezember 2022 ein Verbot, wobei die Bereiche Gesundheit, Bildung und Ernährung ausgenommen waren. Anfang April 2023 erging dann ein Arbeitsverbot ohne Ausnahmen. Die Vereinten Nationen kritisierten dieses Verbot, was auch für die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen gilt, als einen Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen. Die Sondergesandte der Vereinten Nationen für Afghanistan, Rosa Otunbajewa kündigte daher an, dass geprüft werde, ob die Mission weiterhin möglich sei.[16] Trotz des Arbeitsverbot für Frauen werde versucht die Mission weiter fortzuführen. Das Arbeitsverbot wurde mit der Resolution 2681 des UN-Sicherheitsrats scharf verurteilt und fordert die volle Teilhabe von Frauen und Mädchen in der Gesellschaft Afghanistans.[17]

Einzelnachweise

  1. Resolution 1401 (2002) vom 28. März 2002. Resolutionen und Beschlüsse des Sicherheitsrats vom 1. Januar 2001 bis 31. Juli 2002, abgerufen am 23. Juni 2023.
  2. tagesschau.de: Bundestag verlängert Afghanistan-Mandat um ein Jahr. Abgerufen am 22. März 2019.
  3. UNAMA: UNITED NATIONS ASSISTANCE MISSION IN AFGHANISTAN. Abgerufen am 12. Juli 2018.
  4. eurasianet.org: Regeln für die Wahl der Mitglieder der Emergency Loya Jirga (eng.)
  5. un.org: Mitgliederliste der Special Independent Commission
  6. unama-afg.org: Mitgliederliste der verfassungsausarbeitenden Kommission
  7. Ingrid Müller: Ein neuer Job in Afghanistan. tagesspiegel.de, 14. Juli 2014, abgerufen am 12. März 2015.
  8. Wortlaut der Resolution 1806 des UN-Sicherheitsrats (PDF; 519 kB)
  9. United Nations Security Council Resolution 1917 vom 22. März 2010.
  10. un.org: Security Council Extends Mandate of Afghanistan Mission until 23 March 2012, Unanimously Adopting Resolution 1974 (2011), Zugriff am 24. August 2011
  11. unama.unmissions.org: SRSG. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Januar 2013; abgerufen am 10. April 2015 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/unama.unmissions.org
  12. un.org: Wortlaut der Resolution 1806 des UN-Sicherheitsrats (PDF; 147 kB)
  13. Resolution 2274 (2016). (PDF) Abgerufen am 14. August 2017.
  14. Resolution 2344 (2017). (PDF) Abgerufen am 14. August 2017.
  15. Resolution 2543 (2020). Abgerufen am 14. Oktober 2020 (englisch).
  16. tagesschau.de: UN überprüfen nach Taliban-Erlass Präsenz in Afghanistan. 11. April 2023, abgerufen am 12. April 2023.
  17. UN: Resolution 2681 (2023) verabschiedet auf der 9314. Sitzung des Sicherheitsrats am 27. April 2023. 27. April 2023, abgerufen am 23. Juni 2023.

Weblinks