Die Ehemündigkeit in den Vereinigten Staaten variiert von Staat zu Staat. Generell liegt die Ehemündigkeit in den Vereinigten Staaten von Amerika bei 18 Jahren.
Es gibt zwei Ausnahmen: Nebraska (19 Jahre) und Mississippi (21 Jahre). In allen Bundesstaaten dürfen auch minderjährige Personen mit Zustimmung der Eltern und/oder eines Gerichts heiraten. In einigen Staaten ist dies dann nicht erforderlich, wenn die Braut schwanger ist. Das Mindestalter liegt je nach Staat zwischen 12 und 17 Jahren, allerdings haben 27 Staaten kein gesetzlich festgelegtes Mindestalter.[1]
↑Section 30-1-4. In: Code of Alabama. Alabama Legislature, 1975, abgerufen am 24. August 2011: „A person under the age of 16 years is incapable of contracting marriage. (Eine Person, die unter dem Alter von 16 Jahren ist, ist unmündig, die Ehe zuschleißen).“
↑25-102. Consent required for marriage of minors. In: Arizona Revised Statutes. Arizona State Legislature, abgerufen am 24. August 2011: „Persons under eighteen years of age shall not marry without the consent of the parent or guardian having custody of such person. Persons under sixteen years of age shall not marry without the consent of the parent or guardian having custody of that person and the approval of any superior court judge in the state. (Personen unter achtzehn Jahren dürfen nicht ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten, die das Sorgerecht für die betreffende Person haben, heiraten. Personen unter sechzehn Jahren dürfen nicht ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten, die das Sorgerecht für die Person und die Genehmigung eines obersten Richters haben, heiraten)“
↑SEC. 93-1-5. Conditions precedent to issuance of license; penalty for noncompliance. In: Mississippi Code of 1972. LawNetCom, 1972, archiviert vom Original am 3. September 2011; abgerufen am 24. August 2011: „The clerk shall not issue a marriage license under the provisions of this section unless the male applicant is at least seventeen (17) years of age, and the female is at least fifteen (15) years of age…if satisfactory proof is furnished to the judge of any circuit, chancery or county court that sufficient reasons exist…(Der Beamte darf keine Ehe-Lizenz gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts erlassen, es sei denn, der männliche Antragsteller ist mindestens siebzehn (17) Jahre alt, und die Frau ist mindestens fünfzehn (15) Jahre alt ..., wenn dem Richter nachgewiesen wird, dass ausreichende Gründe vorliegen...)“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mscode.com