Wikipedia Diskussion:Benutzernamen ändern

Abkürzung: WD:BÄ, WD:RENAME
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 7 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Ist es möglich sich nach einer Umbenennung ieder auf den ursprünglichen Benutzernamen umzubenennen?

Ich hatte mich vor einigen Jahren umbenennen und anschließend sperren lasse. Derzeit denke ich darüber nach den Account wieder zu reaktivieren

Wäre es prinzipiell möglich wieder auf den ursprünglichen Benutzernamen umzubenennen?

Gruß Varina


P.S.: dass ich für einen Antrag auf Umbennenung erst mein Konto estsperren lassen müsste ist klar. --2A02:8071:5011:46E0:0:0:0:2152 13:06, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Grundsätzlich sehe ich nichts, was dagegen sprechen könnte. Das Umbenennen in einen alten Namen ist, sofern dieser nicht neu angelegt wurde, möglich. LG, --TenWhile6 (Disk) 13:12, 14. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Kein Recht auf Vergessen? (‚Fehlverhalten“)

Umseitig ist zu lesen „Umbenennungen, um früheres Fehlverhalten zu verheimlichen, machen wir nicht.“ Vom Sprachlichen abgesehen scheint mir das doch arg überzogen und so weit ich sehe, ist das damals durch eine Einzelaktion in das Intro gelangt, wobei ich die zuvor tatsächlich unübersichtliche Seite lediglich überflogen und nach ein paar Worten im Feld Fehlverhalten durchsucht habe.

  1. Selbst im Strafrecht gibt es feste Tilgungsfristen für Einträge in Führungszeugnisse. Und auch im Netz wird wohl immer stärker ein Recht auf Vergessenwerden gefordert.
  2. Es benachteiligt Leute, die mit offenen Karten ein Klarnamenskonto anlegten, denn hauptsächlich sind diese Menschen davon betroffen - mir zB kann es indes völlig egal sein, ich bin nirgends sonst mit Trollflöjten assoziiert, bin kein Bergmann-Fan und mag Mozart auch nicht (viel) mehr als fast jeder. Und gerade bei Klarnamenskonten ist davon auszugehen, dass sie nicht absichtlich "störten".
  3. Was als Störung oder Fehlverhalten wahrgenommen ist eine sehr subjektiv, gruppenspezifisch und (sub)kulturell geprägte Momentaufnahme.
  4. Für ganz besonders übel halte ich, dass nicht mal für Minderjährige explizit eine Ausnahme zu gelten scheint, auch wenn ich mir recht sicher bin, dass es in der Praxis (generell) auch schon anders gehandhabt wurde, was es zur Willkür oder zum reinen Glücksspiel werden ließ.
  5. ...

Es gibt wahrscheinlich noch reichlich weitere gute Gründe, wie etwa Deeskalation, aber in einer Falkenzeit gilt das wohl nicht mehr als guter Grund, von AGF ganz zu Schweigen, dass auch bei vielen "Schurken" zurecht anzunehmen wäre, wie wohl etwa bei Benutzer:Avoided, der mir ein Musterbeispiel des verzweifelten Frevels schien, als ich mich mal näher damit auseinandersetzte. Ich schweife ab, entschuldigt auch, wenn das Thema schon x-fach behandelt, ich hab im hiesigen Archiv nix gefunden.

Mit der Bitte um unvoreingenommene Prüfung unabhängig der beteiligten Benutzer verbleibt --Trollflöjten αω 19:49, 20. Jun. 2024 (CEST) PS: Weil das Feststellen von Fehlverhalten und weiteren hier einschlägigen Entscheidungen zum Kompetenzbereich der Administratoren gehört, werde ich noch auf WP:AA einen Hinweis auf diesen Abschnitt posten.Beantworten

PPS: Habe noch das WP:AA-Archiv durchsucht, bin da auf die Schmelzle-Disk 2019 gestoßen und ein im selben Kontext schon zuvor erstelltes MB – in dem ich mich als Unterstützer wiederfinde .

MBq hat wohl lediglich die globale Vereinbarung übersetzt, die aber für eine rein lokale Umbenennung wohl nicht zu beachten, sonst könnte ein MB doch keine Abhilfe bringen und schließlich ist der User umbenannt (geblieben):? Muss dafür wirklich ein MB her? Schließlich ist die jetzige Fassung auch nicht MB-legitimiert.--Trollflöjten αω 19:49, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Es gibt keine "rein lokale Umbenennungen". --Itti 20:02, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Seit 2015 gibt es das Single-User-Login, Benutzernamen sind seitdem nicht mehr lokal, sondern für alle Wikimedia-Projekte gültig. Eine "lokale Umbenennung" in dem Sinne gibt es daher nicht (mehr).
Ein "Recht auf Vergessen" gibt es in dem Sinne, dass jeder Mensch jederzeit ein anderes Konto anlgene kann. Wenn früheres Fehlverhalten nicht fortgesetzt wird, wird das auch bei infinit gesperrten Benutzern geduldet, selbst wenn erkennbar ist, welches Konto früher zu der entsprechenden Person gehört hat.
Was Realnamenskonten angeht, könnte es sein, dass im Einzelfall die Richtlinie im Widerspruch zu öffentlichem Recht steht (bin aber kein Jurist, vielleicht irre ich mich). In einem solchen Falle ginge letzteres natürlich vor. Andererseits sind Realnamen selten einmalig, meinen Realnamen (vor- und Zuname) teilen allein in Deutschland etwa 100 Menschen, unter dem Namen Schmelzle finde ich mehrere Einträge enzyklopädisch relevanter Personen. -- Perrak (Disk) 20:19, 20. Jun. 2024 (CEST)Beantworten