Portal Diskussion:Recht

Portal   Redaktion   Mitarbeiterportal   Diskussion   Richtlinien   Recht im Deutschen Kaiserreich    
Diskussionsseite

Auf dieser Seite finden allgemeine Diskussionen im Fachbereich Recht statt, auch im Rahmen der Redaktion. Sie steht Lesern und Mitarbeitern für Fragen, Anregungen und Diskussionen zur Verfügung.

Zu konkreten rechtlichen Fragestellungen wird hier (und auch sonstwo in der Wikipedia) aus rechtlichen Gründen keine Auskunft gegeben!

Themenbereich Recht: Projekt | Portal | DiskussionAbkürzung: PD:R, PD:§
Bearbeitung des Portal:Recht
Wenn du dich an der Bearbeitung des Portals beteiligen möchtest, bist du herzlich dazu eingeladen – sei mutig. Hier ein paar Hinweise und Tipps für dich:
  • Versuche, das optische Erscheinungsbild der Seite zu erhalten (oder auch zu verbessern, wenn du eine gute Idee hast). Sieh dir dein Ergebnis vor dem Speichern am besten mit der Vorschaufunktion an.
  • Das Portal ist als Einstiegsseite gedacht, die einen Überblick über das Wikipediaangebot zu Rechtsbegriffen geben und die Orientierung erleichtern soll. Inhalte sollten daher auf ganz elementare und grundlegende Verweise beschränkt werden. Das Portal soll weder das Stichwortverzeichnis noch die systematische Übersicht ersetzen.
  • Nach der Neugestaltung der Portalseite richtet sich das Portal:Recht jetzt hauptsächlich an die Leser.
  • Für Mitarbeiter ist das WikiProjekt Recht gedacht. Dort befindet sich auch die Qualitätssicherung ({{QS-Recht}}) des Fachbereichs. Im Zuge der Einrichtung der Redaktion Recht wird allerdings über eine Neuanordnung der Inhalte des WikiProjekts Recht nachgedacht.
  • Wenn du einen neuen rechtlichen Beitrag verfasst oder einen bestehenden grundlegend überarbeitet hast, zögere nicht, ihn hier in die Rubrik Neue Artikel sowie in das Stichwortverzeichnis einzutragen. Wenn du magst, kannst du auch eine kleine Information aus dem Artikel mit einem Link im Kasten Schon gewusst auf dem Portal eintragen.
(Unterschreibe bitte mit --~~~~)

Einzelabschnitte
Zur leichteren Bearbeitung sind einige Abschnitte ausgelagert. Um nichts zu verpassen, sei empfohlen, diese Unterseiten ggf. deiner Beobachtungsliste hinzuzufügen. Was du beim Bearbeiten der einzelnen Unterseiten jeweils beachten solltest, steht in einem Kommentar im Quelltext, den du beim Bearbeiten angezeigt bekommst.
Auf dieser Seite werden Abschnitte ab Überschriftenebene 2 automatisch archiviert, die seit 2 Tagen mit dem Baustein {{Erledigt|1=--~~~~}} versehen sind.


Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

Änderungen an der Vorlage:Infobox Gesetz

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Anmerkung: Dieses Thema wird uns noch etwas beschäftigen. Von daher ist es sinnvoll nur einen Abschnitt für die Diskussion zu haben, der bei Abschluß ins Archiv wandert. --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo werte Portalmitarbeiter, wie im Zuge der Löschdiskussion angekündigt bin ich zur Zeit an der Überarbeitung der Vorlage:Infobox Gesetz. Da es mittlerweile sechs verschiedene Infoboxen gibt und eine gewisse Übereinstimmung mit anderssprachigen Infoboxen geben sollte, zur einfacheren Portierung deren Inhalte, gibt es hier eine entsprechende Gegenüberstellung. Eine entsprechende Diskussion läuft auch schon. Den Entwicklungsfortschritt könnt ihr auf der Seite sehen. Ich würde mich über eine breite Beteiligung von Euch sehr freuen. --Markus S. (Diskussion) 06:37, 30. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Sehr interessant! (Mir graut jedoch davor, die neue Infobox dann fehlerfrei in alle bestehenden Gesetzesartikel einzufügen...) Magst du die hier mitlesenden Benutzer ab und zu an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wenn es etwas Neues gibt? Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 4. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Inwieweit die Weiterentwicklung Vorteile bringt, die die Nachteile etwaiger Umstellung bisheriger Handhabung und Eintragungen überwiegen, erscheint mir noch nicht recht erkennbar. Sollte es tatsächlich so gemeint sein, dass alle Infoboxen zu einer zusammengeführt werden sollen, graut mir vor der Kompliziertheit der Ausfüllanweisung. Aber man wird sehen.
Was ich noch für sinnvoll hielte. Man sollte die Infobox so minimal umgestalten, dass sie auch für deutsche Rechtsverordnungen einsetzbar wird (und so wird sie bereits jetzt benutzt). Man müsste dazu nur den Parameter "Datum des Gesetzes" modifizieren, entweder in "Datum der Norm" umwandeln oder zwei fakultative Einträge "Datum des Gesetzes" und "Datum der Verordnung" nebeneinander schaffen.--DiRit 15:29, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Wichtig wäre auch, zu gewährleisten, dass die Eintragungen wie bisher umfassend durch Verarbeitung des Bundesgesetzblattes und der letzten Änderungen aktuell gehalten werden. Da könnten sich Probleme ergeben. --DiRit 15:38, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Die Überarbeitung der Infobox soll zu keiner Verschlechterung der Bedienbarkeit führen (schließlich sind wir nicht Microsoft). Zur Zeit sind wir ja erst in dem Stadium der Bestandsaufnahme von existierenden Infoboxen. Darunter fallen auch solche aus en, fr und pl und was noch so kommt. Hierbei werden wir versuchen die entsprechenden Parameter benutzerfreundlich so zu integrieren, dass ein problemlose Übernahme von dort geht. Natürlich werden hierbei einige Parameter wegfallen. Da ich kein Entwicklung in einem Hinterstübchen machen möchte, seid ihr ganz herzlich eingeladen mitzuwirken, eure Vorschläge und Bedenken vorzubringen. Nur so kann anschließend eine breite Zustimmung zur Änderung kommen. Da ich schon einmal so ein Projekt gemacht habe (Vorlage:Infobox Stadion) kann ich sagen, dass der Prozess ein gutes Jahr dauern wird :( --Markus S. (Diskussion) 17:50, 9. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Bei einer Angleichung der Infoboxen könnten die teilweise erheblichen nationalen Besonderheiten in der Gesetzgebung eine Schwierigkeit sein. Die Vorlage:Infobox Gesetz ist bisher auf aktuelle und auch historische (!) deutsche Rechtsquellen abgestimmt. Bei einer Angleichung sollte daran gedacht werden, dass Parameter, die (vor allem) für die deutsche Gesetzgebung einschlägig sind, in anderen Rechts- bzw. Gesetzgebungsordnungen so nicht bekannt sein müssen. Eine Frage ist hier wohl, ob man die Infobox an die Rechtsquellen oder die Rechtsquellen an die Infobox anpassen will. ;-) --Alros002 (Diskussion) 18:07, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Also dass Gesetzestexte in der Infobox verlinkt werden sollen, ist m.E. unpassend. Wie soll man bitte darauf kommen, dass Gesetzeslinks nun nicht mehr unter "Weblinks" stehen sollen, welche an sich wohl ja das erste Suchziel dazu wären?--Philipp1977 (Diskussion) 21:01, 27. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Weblinks sollten an beiden Stellen stehen: »Bei Artikeln, die eine Infobox-Vorlage mit einem Eintrag für die Website benutzen (Städte, Bands, Unternehmen usw.) sollten die Links sowohl in der Infobox als auch unter der Weblinks-Überschrift eingetragen werden.« (WP:WEB) Aktenstapel (Diskussion) 09:04, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Stimme dem 100% zu. Beide Verlinkungen machen Sinn. Insbesondere solange noch keine einheitliche Verweisung in den Infoboxen durchgeführt wurde. Aber auch so denke ich, dass die Beibehaltung bei "Weblinks" praktisch ist. Sonst wäre bei Artikeln, wo Infoboxen unpassend sind, aber dennoch ein Verweis auf den Gesetzestext nötig wäre, bezüglich Artikeln mit Infoboxen eine uneinheitliche "Verlink"-Systematik vorhanden.--Philipp1977 (Diskussion) 09:13, 28. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Hallo Mitarbeiter des Portals, nachdem ich meine Auszeit von Wikipedia hoffentlich abgeschlossen habe möchte ich die angefangenen Arbeiten endlich zu Ende führen :) Von daher ein Ping an W!B:, DiRit, Alros002, Philipp1977, Aktenstapel und alle anderen Interessierten die Entwicklung der IB geht weiter :) --Markus S. (Diskussion) 12:55, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Markus S., was für Arbeiten sind denn zu Ende zu bringen? Aus meiner Sicht passt die Box ganz gut. Ich habe zuletzt die häufig benutzten Abkürzungen durch Wikipedia:Lua/Modul/Vorlage:Infobox Gesetz hinterlegt, was in den meisten Fällen funktioniert. Was ist aus deiner Sicht geplant? --Aktenstapel (Diskussion) 13:32, 9. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Hallo Markus S., hat sich diese Sache mittlerweile erledigt? Danke, --Gnom (Diskussion) 16:36, 19. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Revision der Kategorie:Rechtsgeschichte

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. Hier besteht wohl noch Klärungsbedarf. -- Stechlin (Diskussion)

Die Kategorie:Rechtsgeschichte ist in den vorstehenden Kategorie-Diskussionen schon mehrfach angesprochen worden. Klärungsbedürftig scheint mir hier folgendes:

a) Die Kategorie ist im Ansatz zu Recht weitgehend parallel zu den Kategorien des geltenden Rechts gestaltet. So gibt es eine Untersortierung in der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Staat und eine Kategorie:Rechtsgeschichte nach Rechtsgebiet. Weiter haben wir Parallelen zu den juristischen Berufen und den Rechtswissenschaftlern in der Kategorie:Historischer juristischer Beruf und Kategorie:Rechtshistoriker, Parallelen zur Rechtsquellensammlung mit Kategorie:Historische Rechtsquelle und zu den Gerichtsentscheidungen mit Kategorie:Historische Gerichtsentscheidung. Schließlich gibt es den Sonderfall der Kategorie:Rechtsgeschichtliches Museum, die ich als Kategorie aber für sinnvoll halte, so dass man sich hier allenfalls die Befüllung und die Unterkategorien ansehen müsste.

Fremdkörper scheinen mir bei der ersten Zuordnung die Kategorie:Antisemitisches Recht, die ggf. in den Strang der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Rechtsgebiet einsortiert werden müsste, wenn sie nicht als Schnittmengenkategorie besser in der Kategorie:Recht im Kontext aufgehoben wäre, und die Kategorie:Justizirrtum, die ich gern als Unterkategorie in die Kategorie:Historische Gerichtsentscheidung einordnen würde. Schließlich ist die Kategorie:Ständegesellschaft meiner Meinung nach hier Fehl am Platz. Einzelne Artikel dieser Kategorie werden von rechtsgeschichtlicher Bedeutung sein, aber das Thema der Ständegesellschaft an sich ist in der Kategorie:Sozialgeschichte wohl besser aufgehoben.

Meinungen hierzu?

b) In der Kategorie:Rechtsgeschichte nach Staat habe ich die bislang separat stehende Kategorie:Recht nach historischem Staat als Unterkategorie eingestellt. Ist das konsensfähig?

c) Schwierigkeiten macht einmal mehr die Kategorie:Recht nach Rechtsgebiet. Wenn wir die im geltenden Recht als Beschlusslage angenommene Vorrangstellung rechtsvergleichender Lemmata durchführen wollten, dürften wir Kategorien nach dem Schema xy-Rechtsgeschichte nur bilden, wenn es dazu rechtshistorisch-vergleichende Literatur gibt, wenigstens das entsprechende Rechtsgebiet aber rechtsvergleichend für mehrere Rechtsordnungen abgegrenzt und definiert ist. Bedeutung könnte das etwa für die Kategorie:Lebensmittelrechtsgeschichte haben. Gibt es diesen Begriff tatsächlich länderübergreifend oder dürften wir sonst nur von einer Deutschen Lebensmittelrechtsgeschichte usw. sprechen?

d) Eine weitere Aufgabe dürfte natürlich die Einordung der aktuell 143 direkt in der Kategorie:Rechtsgeschichte gelisteten Artikel in die entsprechenden Unterkategorien sein.

-- Stechlin (Diskussion) 12:34, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Mir leuchten deine Ideen ein; ad a) würde ich Antisemitisches Recht auch eher nach Kontext verschieben, Justizirrtum gehört auch für mich zur Gerichtsentscheidung, Ständegesellschaft ist sicherlich besser unter Sozialgeschichte aufgehoben. Ad b): Hier habe ich so meine Zweifel, ob es sinnvoll ist, die seltsame Kategorie des Rechts untergegangener Staaten in die Kategorie Rechtsgeschichte existierender Staaten einzuordnen, ich würde Recht nach historischem Staat eher in der allgemeinen Rechtsgeschichte belassen. Ad c): No idea. Ad d): Dito, ich schaue aber mal mit. Wie wäre es, wenn du einen Hinweis an die WP:Redaktion Geschichte gibst, da sie zumindest am Rand mitbetroffen ist? Danke für deinen Einsatz, Gruß, --Andropov (Diskussion) 14:19, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Danke für Deine Untestützung. Die Redaktion Geschichte kann von mir aus gern eingebunden werden; da die Kategorie:Rechtsgeschichte aber dort unproblematisch unter Kategorie:Geschichte nach Thema eingehängt ist, sollten wir damit vielleicht warten, bis sich abzeichnet, inwieweit größere Artikelinhalte aus dem historischen Kategorienstrang herauszufallen drohen. -- Stechlin (Diskussion) 15:21, 3. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Zu c) Ich denke, dass Rechtsgeschichte teils beschränkt auf eine Rechtsordnung, teils rechtsvergleichend betrieben wird. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:30, 17. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Danke Gnom,
wenn aber Rechtsgeschichte ebenso wie die Beschäftigung mit geltendem Recht teils rechtsvergleichend, teils beschränkt auf eine Rechtsordnung betrieben wird, bedeutet das nicht, das auch das Kategoriensystem in beiden Fällen gleichermaßen aufgebaut sein müssste, also analog zu den geltenden Termini in eine Kategorie:Rechtsgeschichte nach Thema und eine Kategorie:Rechtsgeschichte (Rechtsordnung)? -- Stechlin (Diskussion) 22:22, 17. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
@Stechlin: Wahrscheinlich ja. Was machen wir jetzt mit dieser eingeschlafenen Diskussion? --Gnom (Diskussion) 16:37, 19. Mai 2018 (CEST)Beantworten
@Gnom: Ich denke mit der Diskussion machen wir dasselbe wie mit dem rechtlichen Kategoriensystem insgesamt: Da ich alleine nicht die Kraft habe, die notwendige Revision voranzutreiben und sich außer mir niemand dafür interessiert, lassen wir es liegen und vermodern. Gruß -- Stechlin (Diskussion) 12:48, 23. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Ich verstehe deine Frustration, Stechlin. Das Problem scheint mir aber eher im Fachlichen angesiedelt. Die Kategorien sind ja kein Glasperlenspiel, das so oder auch anders verlaufen könnte, sondern sie folgen der Gliederung der Fächer, alles andere wäre OR/TF, und die Rechtsgeschichte hat vor allem eine Gliederung in Germanistik und Romanistik. In neuerer Zeit sind transnationale Richtungen und die juristische Zeitgeschichte hinzugekommen. Man lese einmal die Veröffentlichungen des MPIER, dann erhält man einen guten Überblick über das Fach heute. Alle Fragen, die du aufgeworfen hast, können damit beantwortet werden. Da ich weiterhin kein Primat des Außenseiterfachs Rechtsvergleichung für die Rechtswissenschaft erkennen kann, lehne ich es ohnehin ab, irgendetwas auf dieser Grundlage aufzubauen oder zu erhalten. Und ja, um konkret zu werden, eine Kategorie:Antisemitisches Recht würde ich auch am ehesten unter Kategorie:Recht im Kontext einordnen, denn das ist nun wirklich kein „Rechtsgebiet“. Rechtsgebiete wären das Privatrecht oder das Verfassungsrecht, während es hier wohl darum ging, rechtliche Phänomene mit entsprechender Stoßrichtung zusammenzufassen – auch das, übrigens, OR/TF und daher anzuzweifeln. Ein wissenschaftlicher Ansatz würde das jeweilige Thema im jeweiligen Rechtsgebiet (materiellrechtlich) in der jeweiligen Rechtordnung (rechtsvergleichend) in der jeweiligen Zeit (rechtshistorisch) einordnen.--Aschmidt (Diskussion) 16:21, 23. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Es mag sein, dass man auf diesem Weg weiter käme, aber diese Diskussion war nur eine Facette von mehreren Fragen, die ich zum Kategoriensystem angestrengt habe. Gegenwärtig scheinen die verfügbaren oder einsatzwilligen Kräfte des Portals nicht auszureichen, um das bestehende System zu warten oder gar zu reformieren. Ich habe vor etwa 18 Monaten versucht, hier etwas zu bewegen, aber allein ist das weder inspirierend, noch zu bewältigen. -- Stechlin (Diskussion) 17:03, 24. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Kategoriensystematik Gewässer- und Seerecht

Dieser Baustein verhindert die automatische Archivierung dieses Abschnitts und seiner Unterabschnitte. -- Kai Kemmann (Diskussion) 21:37, 25. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Ich habe hier einige Gedanken dazu aufgeschrieben. Wenn jemand sich gerne mit der Kategorien-Logik beschäftigt, würde ich mich über Kommentare dort freuen.

Nebenbei ist mir auch gerade aufgefallen, daß der kurze Artikel Baubetreuungsvertrag einer kleinen Überarbeitung bedarf. Die Formulierungen dort scheinen einem lexikalischen Artikel noch nicht angemessen.

nette Grüße, Kai Kemmann (Diskussion) 12:40, 17. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Namensverkürzung eines Verurteilten im NSU-Prozess

Grüßt euch, eine Frage an WP:BIO-Kenner wie @Gnom: Im NSU-Prozess sind neben Beate Zschäpe vier Personen für NSU-Unterstützungshandlungen zu Haftstrafen verurteilt worden. Drei von ihnen sind als Personen WP-relevant, eine nicht: Ralf Wohlleben, Holger Gerlach, André Eminger – und eben Carsten Sch. Letzterer unterscheidet sich von den anderen dadurch, dass er sich, nachdem er mit Anfang 20 für zwei Jahre rechtsextremer Aktivist gewesen war, dauerhaft von der rechten Szene gelöst, nicht die Öffentlichkeit gesucht und mit einem umfassenden Geständnis zur Aufklärung im NSU-Strafverfahren beigetragen hat. Er befindet sich im Zeugenschutzprogramm, gilt in der rechten Szene als Verräter und hat sich mit einer der NSU-Opferfamilien getroffen. Damit will ich keiner Unterscheidung nach moralischer Qualität das Wort reden, sondern nur die Umstände schildern, die anders sind als bei allen anderen Angeklagten, die nach langen Jahren weiterhin Kontakt zur rechten Szene haben und (mit Abstrichen bei Gerlach) sich auch dort exponieren. Deshalb plädiere ich dafür, den Nachnamen von Carsten Sch. nicht auszuschreiben – der Schutz der Person geht hier meiner Ansicht nach über das Erkenntnisinteresse der allgemeinen Öffentlichkeit zu jemandem, bei dem ich Zweifel habe, dass er als Person der Zeitgeschichte gelten kann. Auch wenn Zeitungen seinen Nachnamen zuweilen ausschreiben. Die Diskussion findet statt in Diskussion:NSU-Prozess#Anonymisierung. --Andropov (Diskussion) 16:38, 14. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Zumindest für eine Weile besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Anonymisierung. Wir müssen das aus redaktioneller Sicht beleuchten. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:32, 15. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Danke für die Äußerung, Gnom; es geht mir auch nicht um die rechtliche Verpflichtung, sondern um unsere Selbstverpflichtung in WP:BIO zur größtmöglichen Sparsamkeit, was persönliche Daten von Personen angeht, die nicht in der allgemeinen Öffentlichkeit stehen. Was meinst du selbst redaktionell zu diesem Fall? --Andropov (Diskussion) 22:16, 15. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Puh, keine Ahnung, ich habe mich nie eingehend mit dem NSU-Prozess beschäftigt. --Gnom (Diskussion) 20:09, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Über weitere Einschätzungen wäre ich dankbar. Notfalls muss ich über WP:3M gehen, würde mich aber freuen, wenn sich mit derartigen Fragen Befasste dazu äußern würden. Gruß, --Andropov (Diskussion) 22:08, 8. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Hinweis auf Relevanzdiskussionen

Über die Relevanz von Bundesrichtern wird aktuell hier, über die von Generalstaatsanwälten hier diskutiert. --Bubo 20:13, 20. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Rechtsdidaktik

schlug in der allgemeinen QS auf und wurde als TF kritisiert.--Schnabeltassentier (Diskussion) 08:31, 21. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Nachklapp: Zitat einer IP „Auch die dort genannten „forschungsaktiven Institute“ lassen sich nur zum Teil als solche Belegen. Schon das Passauer Institut gibt über sich selbst an, keine Forschung auf dem Gebiet der Rechtsdidaktik zu betreiben, sondern einen universitären Examensvorbereitungskurs anzubieten. --2A02:908:1A2:78E0:ED72:6371:420C:2A41 11:00, 17. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Hm, an der Kritik ist durchaus was dran. Ich sehe hier im Wesentlichen drei Probleme:
  1. Recht ist kein reguläres, dauerhaft eingerichtetes schulisches Unterrichtsfach. Je nach Bundesland wird es im Rahmen des Politik- oder Sozialkundeunterrichts mit abgefrühstückt. In der Lehrerausbildung dürfte eine „Rechtsdidaktik“ institutionell allenfalls als Teil der Politik- oder Sozialkundedidaktik installiert sein. Das führt zur Frage, inwiefern man überhaupt eine Schul-Rechtsdidaktik als in Ansätzen eigenständige Disziplin davon abgrenzen kann. Genügt dafür, dass es Literatur speziell zum Unterrichten von Recht in Schulen gibt? Zu dieser Frage wird man m.E. die Pädagogen befragen müssen.
  2. Die universitäre Rechtsdidaktik ist in Deutschland kaum institutionell verankert. Überlegungen zum richtigen Unterrichten von Recht sind zwar wohl so alt wie das Jurastudium selbst. Inwiefern man es hier mit einer echten wissenschaftlichen Disziplin zu tun hat, wie der Artikel suggeriert, weiß ich nicht. Entsprechende Strukturen haben sich in den 1960ern bis 1980ern und dann wieder in den 2000ern verstärkt ausgebildet. Das Bild scheint mir aber nach wie vor sehr disparat zu sein. Der Hinweis der IP, dass sich einige Institute die Rechtsdidaktik auf Banner schreiben, aber letztlich nur Klausuren- oder Repetitoriumskurse organisieren, ist sicher nicht von der Hand zu weisen. Das heißt allerdings nicht, dass das überall so ist! Mein persönlicher Eindruck ist, dass wir es mit einer sich erst langsam ausbildenden und etablierenden Disziplin zu tun haben. Wenn der Artikel dagegen den Eindruck erweckt, es gehe um eine fest etablierte Disziplin, hat das also durchaus Anflüge von TF.
  3. Damit hängt zusammen, dass es kaum selbstreflexive oder metatheoretische Literatur zur Rechtsdidaktik gibt - das was existiert, ist meist aus einer ganz bestimmten Position heraus geschrieben (z. B. Bergmans, Grundlagen der Rechtsdidaktik an Hochschulen, Berlin 2014; Dietrich, Reflexive Rechtswissenschaft, in: KritV 2012, 217 ff.). Wird der Artikel nur darauf gestützt, ist das vor dem NPOV-Gebot durchaus fragwürdig. Das meiste was geschrieben wird, betrifft ohnehin konkrete Fragen der Unterrichtsgestaltung und einzelne Konzepte. Zum Teil sieht man sich auch nach wie vor genötigt, das eigene Nachdenken über Rechtsdidaktik zu rechtfertigen (z. B. Dauner-Lieb, „gute juristische Lehre“ - ist das überhaupt ein Thema?, in: ZDRW 2014, 1 ff.). Vor diesem Hintergrund wird es dann in der Tat schwierig, belast- und belegbare Aussagen über eine im Entstehen begriffene Disziplin „Rechtsdidaktik“ zu machen.
Ich weiß dafür leider auch keinen Ausweg. Hier bräuchte es wohl jemanden, der auf diesem Gebiet wirklich bewandert ist. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 11:09, 22. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

TF ist es nicht. Es gibt an der Universität Passau ein Institut für Rechtsdidaktik mit immerhin drei Lehrstühlen. Zwei der Inhaber sind sogar renommiert. Es gibt ein Jahrbuch der Rechtsdidaktik. Gert Lauken (Diskussion) 18:10, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Ja, das Problem am Passauer Institut ist, dass es zwar so heißt, aber keine Rechtsdidaktik in der Form betreibt, wie sie im Artikel suggeriert wird. Zitat: „Das Institut für Rechtsdidaktik bietet einen kompletten kostenlosen Jahreskurs zur Examensvorbereitung an. Hierfür werden umfangreiche Kursmaterialien bereitgestellt. Darüber hinaus finden Klausuranalysen als Einzelcoaching sowie halbjährlich ein schriftliches und mündliches Probeexamen statt.“ Mit anderen worten: Die Universität bietet ein Repetitorium an, nennt es aber -aus welchen Gründen auch immer- Institut für Rechtsdidaktik. Dass es Rechtsdidaktik an sich gibt, belegt dieses Jahrbuch. Aber verfestigte Strukturen existieren m.E. noch nicht. Das müsste ein Artikel schon irgendwie berücksichtigen. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 19:03, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Mitarbeit

Bislang habe ohne Koordination mit der Redaktion meine Beiträge geleistet. Als FA für Verkehrsrecht kann ich insbesondere im Verkehrs- und Versicherungsrecht unterstützen. Als Beigeordneter a.D. auch das ein oder andere im Kommunalrecht. Schwächen habe ich immer noch bei den technischen Begebenheiten bei Wikipedia. Für Hinweise wo Beiträge in meinen Kompetenzbereichen hilfreich sind, bitte ich die Diskussionsseite meiner Benutzerseite zu nutzen. Beste Grüße HJunghans, 25.07.2018 (nicht signierter Beitrag von HJunghans (Diskussion | Beiträge) 19:59, 25. Jul. 2018 (CEST))Beantworten

Hallo HJunghans, danke für deine Vorstellung. Ich kann keine Tipps geben, wo du am besten anfangen solltest; aber in den genannten Fachgebieten ist überall viel zu tun. Nicht vergessen: Alle Artikel sollten nachprüfbar und belastbar belegt sein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:15, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Hallo Mitstreiter und Berufskollege. Einige Punkte konnte ich schon ergänzen. Wenn dir zukünftig in den von mir beackerten Bereichen etwas auffällt, gib mir gern einen Hinweis. In welchen Rechtsbereichen bist du anwaltlich/hier tätig? Besten Gruß zurück HJunghans, 02.08.2018

Lies bitte deine Diskussionsseite zum Signieren von Beiträgen. Du solltest zunächst beginnen, die Technik in den Griff zu bekommen. Das ist nicht so schwer. Bitte bemühe dich drum. Lieben Gruß --Opihuck 17:50, 2. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Hallo HJunghans, ich bin Medien- und IT-Rechtler; hier mache ich aber alles und nichts. Gruß, --Gnom (Diskussion) 09:48, 7. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Otto Brixner

Kann sich bitte mal jemand den Artikel diesen Artikel ansehen? M. E. ist der ganze Artikel problematisch (wenn man denn einen Vorsitzenden Richter am Landgericht überhaupt für relevant hält, nur weil er einmal in seinem Leben für ein öffentlichkeitswirksames Verfahren zuständig war) und zumindest nahe an einer Persönlichkeitsverletzung. Unerträglich finde ich insbesondere diese Sätze: Der Untersuchungsausschuss sprach sich in seinem Abschlussbericht dafür aus, von einer Bestrafung Brixners abzusehen. Das stieß auf Unverständnis in großen Teilen der Bevölkerung. Denn sie erwecken den Eindruck, als als stehe es einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu, darüber zu befinden, ob jemand bestraft werden soll oder nicht, und öffentliche Bestrafungswünsche dürften ohnehin nicht relevant sein. Aber in der Diskussion wurde auf dem Satz bestanden, siehe https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Otto_Brixner&diff=164710476&oldid. Ich selbst will keine Änderungen mehr vornehmen, weil ich wegen Bearbeitungen der Artikel Gustl Mollath und Otto Brixner schon genug angefeindet wurde (siehe die dortigen Diskussionen). --Zipfelheiner (Diskussion) 09:59, 30. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Die Staatsanwaltschaft kam dem „Wunsch“, der im Untersuchungsausschusses geäußert wurde durch Setzung von Prioriäten nach, denn so stellte die Süddeutsche fest, dass eventuelle Fehler oder Unterlassungen der Justiz verjährt (worden) waren. Im Moment läuft ein nicht ganz nachvollziehbarer Löschantrag auf den Artikel. Immerhin stellt die zuständige Justiz kein straf- oder sanktionswürdiges Verhalten oder eine Grundlage zu der Person im Artikel fest. Auch dürfte es derzeit keine laufenden Ermittlungen geben, die die Person im Artikel betreffen und von der Wikipedia auch nicht behindert werden könnten, zumal ein Blick in die Suchergebnisse innerhalb der Presse allenfalls Bereichte aus dem Jahr 2014 ergibt. Der Artikel erwähnt eine in der Presse wiedergegebene Kritik aus der Bevölkerung. Es kam auch zu Versammlungen. Es wäre ebenso eine unrichtige Darstellung, diese Ereignisse völlig auszublenden. --Hans Haase (有问题吗) 12:31, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Es ist nicht Aufgabe dieser Redaktion und auch nicht der gesamten Wikipedia darüber zu befinden, ob „Fehler oder Unterlassungen der Justiz verjährt (worden) waren“. Dahinter verbergen sich einerseits doch recht hahnebüchene Vorstellungen, wie man sie aus dem Reichsbürgermillieu kennt und die in der Regel von einer profunden Unkenntnis der Abläufe im Justizapparat zeugen. Andererseits - und das ist hier entscheidend - ist Wikipedia der Neutralität und Seriosität verpflichtet. Hier werden nicht solche Theorien diskutiert, sondern belastbares Wissen dargestellt. Genau hier sehe ich gewisse Probleme bei diesem Artikel. Auch auf mich macht er eher den Eindruck, als diene er der Hexenjagd. In Teilen könnte er aus Friedjofs Feder stammen. In diese Richtung deutet, dass dort überhaupt nur zu einem kleinen Teil Brixner und weit überwiegend der Fall Mollath behandelt werden. Das wird weder dem Lemma gerecht, noch ist es sonderlich leserfreundlich. Wer Informationen zu Mollath sucht, wird wohl nicht im Artikel zu Brixner danach suchen. Deshalb sollte man m.E. die einschlägigen Abschnitte in den Artikel zu Mollath schieben. Bei dem, was dann noch übrig bleibt, kann man über die Relevanz entscheiden. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 14:52, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Wir stellen fest, Brixner ist relevant und die Artikel Otto Brixner und Gustl Mollath sind zwei Biographien, die auch bisher als jede für sich Relevantes enthält. Im Artikel Mollath kann nicht das gesamte Wirken und die Geschichte des des Herrn Brixner untergebracht werden. Wäre ja ein fragwürdiger Ansatz, die Relevanz aus dem Artikel Brixner zu entfernen und damit den Artikel Mollath zu überladen. Das ist bei anderen Artikeln bisher gescheitert und diesem Vorhaben sehe ich da schon kritisch entgegen. Für mich steht das die Wikipedia im Mittelpunkt. Sollte in dem Artikeln etwas stehen, was durch die benutzten Referenzen nicht gedeckt sein sollte, wäre nachzubessern. --Hans Haase (有问题吗) 23:39, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Ich rate von der Anwendung des Pluralis majestatis auf die eigene Person ab; das fördert nicht gerade das Diskussionsklima. Im Übrigen gibt es da nichts „festzustellen“. Relevant ist die causa Mollath zweifellos. Das spricht aber dafür, einen zentralen Artikel für diesen Fall anzulegen oder ihn bei derjenigen Person zu behandeln, die damit am engsten verknüpft ist (nämlich Mollath selbst). Es ist weder üblich, noch zielführend denselben Rechtsfall 5mal in Biographien (die mitunter dieser Bezeichnung spotten) zu allen an dem Fall beteiligten Personen darzustellen. Abseits dieses - m.E. nicht Relevanz vermittelnden - Falls dürfte Brixner kaum relevant sein, die WP:RK erfüllt er jedenfalls nicht. --Domitius Ulpianus (Diskussion) 07:14, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Dem kann ich mich nur anschließen.--Zipfelheiner (Diskussion) 10:00, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Rechtsbeugung

Vielleicht könnte auch mal jemand einen Blick auf den Artikel Rechtsbeugung werfen. Ich halte diese Version [1] für die derzeit beste, aber es werden immer wieder merkwürdige Änderungen vorgenommen, siehe [2], [3] und [4]. Da mir vorgeworfen wurde, ganze Absätze ohne Diskussion gelöscht zu haben, stelle ich das hier zur Diskussion. M. E. ist es unsinnig, ein Langzitat von Thomas Fischer einzufügen und ihm die Würde eines ganzen Absatzes zum Thema „Krähentheorie“ zu verleihen. Die Behauptung, der BGH habe die Sperrwirkung des Rechtsbeugungstatbestands abgeschafft, stimmt so auch nicht, der BGH hat nur die Reichweite begrenzt. Danke für Eure Meinung. --Zipfelheiner (Diskussion) 11:43, 1. Aug. 2018 (CEST) Nachtrag: ich verweise auch auf die erneuten Änderungen [5] und [6]. --Zipfelheiner (Diskussion) 11:57, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Von meiner Seite vielen Dank dir, Zipfelheiner, dass du dieses abseitige Langzitat und die theoriefindenden Ergänzungen gelöscht hast. Das ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung. --Andropov (Diskussion) 12:05, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
(BK) Zum BGH halte ich mich raus, ich mache seit Jahren fast nur noch Insolvenzrecht. Den Abschnitt "Krähentheorie" halte ich aufgrund des Langzitats a) für urheberrechtlich bedenklich, b) ist das allein die Auffassung von Fischer (zwar ein guter Jurist, aber in Kommentaren oft bewusst polemisierend), und c) verleiht dieser breite, einseitige Abschnitt dem Artikel einen POV-Geschmack. Aufgrund dessen muss er meiner bescheidenen Auffassung nach raus. -- 217.70.160.66 12:10, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Den Abschnitt nur auf Fischer zu beziehen, ist grob einseitig. Es sollten weitere Literaturstimmen ergänzt und/oder Fischers Referat gekürzt werden. Benatrevqre …?! 16:55, 1. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Den Abschnitt halte ich schon wegen der Überschrift für problematisch, weil sie so klingt, als sei „Krähentheorie“ eine ernsthafte wissenschaftliche Theorie, vergleichbar den im Strafrecht so beliebten objektiven, subjektiven, formellen, materiellen, vermittelnden etc. Theorien. Die umstrittene Problematik von Rechtsbeugungen im Kollegialgericht ist in den vorangegangenen Abschnitten schon behandelt, das feuilletonistisch-literarische Zitat von Fischer bringt da keinen Mehrwert. --Zipfelheiner (Diskussion) 15:17, 2. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

S.A./SA/AS/A.S.

Hallo, kann mir jemand helfen, diesen Lemma-"Unfall" einer pragmatischen Lösung zuzuführen? Danke, --Gnom (Diskussion) 09:50, 7. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Hallo Gnom, SA pp. und AS pp. sind für mich zwei paar Schuhe, die in der BKL getrennt werden sollten. Ggf. sollte in zwei getrennten Artikeln ein Querverweis auf den jeweils anderen angelegt werden, da sie sich ähneln. S.A. und A.S. würde ich im Lemma streichen. Gruß --Opihuck 19:46, 7. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Haben wir dafür Quellen? --Gnom (Diskussion) 21:23, 7. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
@LennBr: Es wäre schön, wenn Du Dich hier beteiligen könntest. --Bubo 21:26, 7. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Das Lemma ist meiner Meinung nach unbestritten strittig. Im Artikel selbst soll es um die Rechtsformen der Aktiengesellschaf verschiedener Staaten gehen, deren Namen die "anonyme Gesellschaft" betont. In vielen spanischsprachigen Ländern ist die Bezeichnung "Sociedad Anónima" gebräuchlich. In einigen anderen Ländern steht dieselbe Bedeutung im Namen, für eine äquivalente Rechtsform, nur in einer anderen Sprache. Deswegen gehörte meiner Meinung nach auch die mit AS abgekürzte Anonim Şirket, die Akciová společnost und die anderen mit AS-abgekürzten Rechtsformen zu den SA-Rechtsformen.LennBr (Diskussion) 22:59, 7. Aug. 2018 (CEST)Beantworten
Ich habe schon nach dem Ursprungsland dieses Begriffes gesucht, aber ich konnte nicht herausfinden, ob es aus dem Französischen oder Spanischen kommt. Dann nämlich wäre die Lemmawahl, unter der die Verlinkungen stehen, eine Einfache gewesen. LennBr (Diskussion) 23:23, 7. Aug. 2018 (CEST)Beantworten

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Auf eine Anfrage auf der Diskussion:Horst-Wessel-Lied hin habe ich versucht herauszufinden, unter welchen Umständen genau nicht nur der Text, sondern auch die Melodie des Liedes unter § 86a fällt. Nach meinem Eindruck nach Google-Book-Suche ist das eine recht komplizierte Materie. Es gibt ein obergerichtliches Urteil (OLG Oldenburg 1987), das das öffentliche Singen der Melodie auch mit verfremdetem Text für strafbar erklärt. Es scheint jedoch ziemlich verwirrende Überlegungen dazu zu geben, wann von einer "Verwendung" im Sinne des Paragrafen zu sprechen ist (auch noch abgesehen von der sog. Sozialadäquanzklausel), jedenfalls schließe ich das aus verschiedenen Strafrechtskommentaren, die ich beim Suchen angelesen habe. Meint Ihr, jemand von Euch könnte mir helfen, diese Geschichte zu klären und so zu formulieren, dass sie die herrschende Meinung korrekt, aber trotzdem wenigstens halbwegs verständlich wiedergibt? --Mautpreller (Diskussion) 23:12, 10. Aug. 2018 (CEST)Beantworten