Wikipedia:Gesichtete Versionen/Rechtevergabe
Vergabe von Sichter-Rechten
Auf dieser Seite können Autoren das Recht zum Sichten beantragen. Bei Bedenken können Anträge abgelehnt werden und bei Missbrauch können die Rechte wieder entzogen werden. Die Admins haben einen Ermessensspielraum, Richtschnur ist die allgemeine Stimmberechtigung mit Ausnahme der Anforderung „50 Beiträge in den letzten 12 Monaten“ und umfasst somit:
Sollte die Stimmberechtigung vorliegen, kannst du einen . Deine Stimmberechtigung kannst du hier prüfen. Die Sichterrechte wurden vergeben, wenn ein Antrag hier ohne weiteren Kommentar zur Archivierung markiert ist. Hinweise
Anmerkungen
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Sulfanum
Benutzer:Sulfanum (Diskussion • Beiträge • Sperrlog • Stimmberechtigung • Bearbeitungen • Kriterien prüfen) bitte Sichtungsrechte bearbeiten. Ich bitte auf eigene Initiative um Sichterrechte für einen fleißig mitarbeitenden Benutzer, der die Kriterien bis auf den Mindestabstand der Bearbeitungen alle erfüllt. --Wsm Disk CVU 12:41, 26. Apr. 2024 (CEST)
- Danke sehr! Mein Fokus liegt im Erstellen und Ergänzen von Artikel aus der Chemie und Hochladen von Literatur bei Wikidata, daher haben die vollen Sichterrechte noch Zeit (Kriterium "15 Edits im Abstand von 3 Tagen nötig" nicht erfüllt ). Ich arbeite anders: Nicht so oft, dafür konzentriert an einem Thema (und seinen Randerscheinungen), Grüße --Sulfanum (Diskussion) 12:50, 26. Apr. 2024 (CEST)
- @Sulfanum: Ich dränge dir die Rechte natürlich nicht auf, aber der Status Sichter ist ja nicht unbedingt eine Verpflichtung im RC zu arbeiten, sondern kann manchmal einen Vorteil bringen, wenn man im jeweiligen Themengebiet eine ungesichtete Version mit dem Fachwissen, das man hat, vor dem Sichten nochmals genau prüfen kann. Deshalb könnte ich mich dir gut mit dem Recht vorstellen, du musst aber natürlich nicht. Gruß, --Wsm Disk CVU 12:54, 26. Apr. 2024 (CEST)
- ok, was ich eigentlich sagen wollte: es würde noch seeehr lange dauern bis ich dieses eine letzte offene Kriterium erfüllen würde. Daher macht dein Antrag für mich Sinn, denn es können einen schon mal ungesichtete Versionen die Weiterarbeit schwer machen, das stimmt. Da ist das Recht schon nützlich. Und ja: ein Recht ist keine Pflicht, ist ja alles ehrenamtlich und unbezahlt hier (jedenfalls was mich angeht;-) --Sulfanum (Diskussion) 12:59, 26. Apr. 2024 (CEST)
- @Sulfanum: Ich dränge dir die Rechte natürlich nicht auf, aber der Status Sichter ist ja nicht unbedingt eine Verpflichtung im RC zu arbeiten, sondern kann manchmal einen Vorteil bringen, wenn man im jeweiligen Themengebiet eine ungesichtete Version mit dem Fachwissen, das man hat, vor dem Sichten nochmals genau prüfen kann. Deshalb könnte ich mich dir gut mit dem Recht vorstellen, du musst aber natürlich nicht. Gruß, --Wsm Disk CVU 12:54, 26. Apr. 2024 (CEST)