Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.
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Kurzbeschreibungen
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In dieser Datei abgebildete Objekte
Motiv
Urheberrechtsstatus
in die Gemeinfreiheit entlassen durch den Rechteinhaber
Lizenz
CC0
Datum der Gründung, Erstellung, Entstehung, Erbauung
12. August 2013
MIME-Typ
image/jpeg
Prüfsumme
522f598dd45050754da65b34378d8fb5c27a22f4
Bestimmungsmethode: SHA-1
Dateigröße
3.486.142 Byte
Höhe
3.240 Pixel
Breite
4.320 Pixel
Dateiversionen
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