„Zeitkarte“ – Versionsunterschied

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Als '''Zeitkarte''' (auch '''Zeitticket''' oder '''Zeitfahrkarte''') bezeichnet man im [[Öffentlicher Verkehr|öffentlichen Personenverkehr]] eine [[Fahrkarte]], die zum uneingeschränkten Fahren innerhalb einer bestimmten Zeit, eines bestimmten Gebiets oder auf einer bestimmten Strecke berechtigt. Die Zeitkarte weist ähnliche [[Kunde|Nutzerstrukturen]] wie [[Flatrate]]s auf. Meistens werden sie im [[Öffentlicher Personennahverkehr|ÖPNV]] verwendet, wo sie zur dominierenden Form der Tickets wurden. Während die Tarifbestimmungen der [[Tarifverbund|Verkehrsverbünde]] fast immer ein Flächengebiet vorsehen, ist es bei der [[DB Regio]] nur eine Stammstrecke.
Als '''Zeitkarte''' (auch '''Zeitticket''' oder '''Zeitfahrkarte''') bezeichnet man im [[Öffentlicher Verkehr|öffentlichen Personenverkehr]] eine [[Fahrkarte]], die zum uneingeschränkten Fahren innerhalb einer bestimmten Zeit, eines bestimmten Gebiets oder auf einer bestimmten Strecke berechtigt. Die Zeitkarte weist ähnliche [[Kunde|Nutzerstrukturen]] wie [[Flatrate]]s auf. Meistens werden sie im [[Öffentlicher Personennahverkehr|ÖPNV]] verwendet, wo sie zur dominierenden Form der Tickets wurden. Während die Tarifbestimmungen der [[Tarifverbund|Verkehrsverbünde]] fast immer ein Flächengebiet vorsehen, ist es bei der [[DB Regio]] nur eine Stammstrecke.

Version vom 6. April 2015, 17:03 Uhr

Eine Chipkarte als Zeitkarte der Verkehrsgemeinschaft Kempten

Als Zeitkarte (auch Zeitticket oder Zeitfahrkarte) bezeichnet man im öffentlichen Personenverkehr eine Fahrkarte, die zum uneingeschränkten Fahren innerhalb einer bestimmten Zeit, eines bestimmten Gebiets oder auf einer bestimmten Strecke berechtigt. Die Zeitkarte weist ähnliche Nutzerstrukturen wie Flatrates auf. Meistens werden sie im ÖPNV verwendet, wo sie zur dominierenden Form der Tickets wurden. Während die Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde fast immer ein Flächengebiet vorsehen, ist es bei der DB Regio nur eine Stammstrecke.

Wochen-, Monats- und Jahreskarten

Zeitkarten mit einer Gültigkeit von mehr als fünf Tagen werden im ÖPNV oft angeboten als Wochenkarten (für sieben Tage ab einem beliebigen Wochentag bzw. eine Kalenderwoche), Monats- oder Jahreskarten. Monatskarten gibt es außerdem als Jahresabonnement, wobei der Fahrpreis monatlich von einem Girokonto abgebucht werden kann. Zu unterscheiden ist weiter zwischen

Es gibt übertragbare und personengebundene Zeitkarten. Personengebundene Karten gelten oft nur zusammen mit einem Lichtbildausweis. Es gibt auch Karten mit Foto des Karteninhabers.

Manche Eisenbahnverkehrsunternehmen bieten auch Jahresnetzkarten im Rahmen ihrer Kundenkartenprogramme an.

Tageskarten

Tageskarte des MVV (2009)

Zu den Tageskarten für den ÖPNV gehören unter anderem:

  • Tageskarten der Verkehrsverbünde, die im gesamten Verbundgebiet oder nur in einem Teil davon gelten (beispielsweise in einem Stadtgebiet):
    • 24-Stunden-Fahrausweise, gültig 24 Stunden ab Kauf oder Entwertung
    • Tageskarten meistens mit Gültigkeit ab Kauf (frühestens ab 0:00 Uhr) bis Betriebsschluss beziehungsweise bis 3:00 Uhr des Folgetages
    • 9-Uhr-Tageskarten, gültig werktags ab 9 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztags
  • Ländertickets
  • Schönes-Wochenende-Ticket
  • Quer-durchs-Land-Ticket (bisher nur im Eisenbahnverkehr gültig)
  • EUREGIO-Tickets
  • SaarLorLux-Ticket
  • Mehrtageskarten für meistens drei oder vier Tage besonders als Angebot für Touristen, teilweise in Verbindung mit Preisermäßigungen für bestimmte kulturelle Einrichtungen (Museen, Freizeiteinrichtungen).
  • Wochenendfahrkarten mit Gültigkeit an Sonnabenden und Sonntagen (ehemalige Regelung beim Schönes-Wochenende-Ticket, selten als Verlängerung der Geltungsdauer von sonnabends ausgegebenen Tageskarten)
  • Fahrradtageskarten für die Fahrradmitnahme

Kurzzeitkarten

Anstelle von klassischen Einzelfahrkarten kann auch ein einfacher Kurzzeittarif ohne spezielle Tarifstrukturen angewendet werden. Im Gegensatz zu strecken- oder zonenbezogenen Einzelfahrscheinen sind hierbei auch Rund-, Ring- oder Rückfahrten gestattet. Das Lösen einer solchen Zeittarif-Fahrkarte berechtigt zu beliebig langen Fahrten innerhalb der zeitlichen Geltungsdauer mit Fahrtunterbrechungs- und Umsteigeberechtigung. Typischerweise gelten solche Kurzzeitkarten 10 bis 15 Minuten für Kurzfahrten (entsprechend einem Kurzstreckenfahrschein) bzw. 30, 45, 60 oder 90 Minuten.

45-Minuten-Zeittarif bei der Straßenbahn Plauen

In Deutschland wird dieses einfache Tarifprinzip nur äußerst selten angewendet; die ostdeutschen Straßenbahnbetriebe in Plauen und Halberstadt verwenden es. In den osteuropäischen Ländern wurden Kurzzeitkarten ab den 1990er Jahren anstelle der bisherigen linienbezogenen Systeme (Einzelfahrkarten für eine Fahrt ohne Umsteigen bis zum Endpunkt einer Linie) eingeführt. Beispiel: Bratislava (15 und 60 Minuten), Danzig (10, 30, 60 Minuten).

Geltungsbereiche

Eine Zeitkarte, die im gesamten Verkehrsnetz eines Unternehmens, eines Verkehrsverbundes oder eines Bundeslandes gilt, wird oft als Netzkarte bezeichnet. Beispiele hierfür sind die Ländertickets, das Schönes-Wochenende-Ticket (gültig im gesamten Netz der DB Regio wie auch auf vielen anderen SPNV-Linien und im Stadtverkehr zahlreicher Verkehrsverbünde), die BahnCard 100 der Deutschen Bahn AG, das Generalabonnement der SBB, die ÖSTERREICHcard der ÖBB oder Gesamtnetzkarten der Verkehrsverbünde. Möglich sind auch Teilnetzkarten für bestimmte Gebiete innerhalb von Verkehrsverbünden (z.B. einzelne Landkreise, ein großstädtischer Umlandbereich, nahe beieinanderliegende Stadtgebiete).

Manchmal wird der Geltungsbereich in der Schwachverkehrszeit größer als regulär – zum Beispiel gelten die im Verkehrsverbund VRR angebotenen Monatskarten „Ticket 2000“ montags bis freitags ab 19 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen im gesamten Verbundnetz. Häufig werden für Fahrten über den räumlichen Geltungsbereich einer Zeitkarte hinaus Zusatztickets (Anschlusstickets) oder ermäßigte Einzelfahrkarten angeboten.

Siehe auch