„Rententräger“ – Versionsunterschied

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'''Rententräger''' ist in der [[Wirtschaft]] ein [[Rechtssubjekt]], das als [[Zahlungspflichtiger]] für [[Rente (Wirtschaft)|Renten]] fungiert.
{{Belege}}
Als '''Rententräger''' bezeichnet man die Organisationen, die eine Rentenzahlung übernehmen,
beispielsweise den [[Verband Deutscher Rentenversicherungsträger]] (VDR), die [[Deutsche Rentenversicherung]] oder [[Versicherer|Versicherungen]] der Privatvorsorge.


== Allgemeines ==
Siehe auch: [[Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)]]
Als Rechtssubjekt kommen [[Unternehmen]] ([[Versicherungsunternehmen]] mit [[private Rentenversicherung|privaten Rentenversicherungen]]), [[Behörde]]n ([[Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)|gesetzliche Rentenversicherungen]]) oder [[Privatperson]]en (für [[Geld]]renten, [[Leibrente]]n, [[Leibgedinge]], [[Reallast]]en, [[Rentenschuld]]en) in Betracht.

Seit Oktober 2009 sind alle gewerblichen oder behördlichen Rententräger verpflichtet, die Finanzämter über die ausgezahlten Renten zu informieren.<ref>[https://books.google.de/books?id=KJOAEJFU6E8C&pg=PT204&dq=Rententr%C3%A4ger&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjBwK7Zgt_rAhUksKQKHWUPDc04FBC7BTAFegQIABAH#v=onepage&q=Rententr%C3%A4ger&f=false Margit Winkler, ''Vorsorgen ist keine Frage des Alters'', 2011, o. S.]</ref> Bislang steuerlich nicht erfasste [[Pension (Altersversorgung)|Pensionäre] werden durch ihre [[Steueridentifikationsnummer]] von der [[Finanzverwaltung (Deutschland)|Finanzverwaltung]] erfasst und können zur Abgabe einer [[Steuererklärung]] aufgefordert werden.

== Arten ==
Unternehmen oder Privatpersonen als zahlungspflichtige Schuldner heißen Rententräger, Versicherungen oder Behörden werden speziell [[Rentenversicherungsträger]] genannt. Wer als Privatperson beispielsweise wegen [[unerlaubte Handlung|unerlaubter Handlung]] bei [[Personenschaden|Personenschäden]] an einen Geschädigten eine Geldrente (etwa aus {{§|843|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]] bei Verletzung oder aus {{§|844|bgb|juris}} BGB) zu entrichten hat, wird zum Rententräger. Rentenversicherungsträger sind [[Träger (öffentliches Recht)|Träger]] der Rentenversicherung kraft [[Satzung (öffentliches Recht)|öffentlicher Satzung]] oder [[Gesetz]].

== Rechtsfragen ==
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach {{§|125|sgb_6|juris}} [[SGB VI]] die [[Deutsche Rentenversicherung Bund]] und die [[Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See]]. Die [[Rehabilitationsträger]] für Leistungen zur [[Teilhabe (Behinderte Menschen)|Teilhabe]] sind in {{§|6|sgb_9_2018|juris}} Abs. 1 [[SGB IX]] aufgezählt.
Die Zahlungsempfänger dieser Renten werden [[Rentner]], [[Pension (Altersversorgung)|Pensionäre]] oder Geschädigte genannt.
== Einzelnachweise ==
<references />

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Version vom 25. September 2020, 11:48 Uhr

Rententräger ist in der Wirtschaft ein Rechtssubjekt, das als Zahlungspflichtiger für Renten fungiert.

Allgemeines

Als Rechtssubjekt kommen Unternehmen (Versicherungsunternehmen mit privaten Rentenversicherungen), Behörden (gesetzliche Rentenversicherungen) oder Privatpersonen (für Geldrenten, Leibrenten, Leibgedinge, Reallasten, Rentenschulden) in Betracht.

Seit Oktober 2009 sind alle gewerblichen oder behördlichen Rententräger verpflichtet, die Finanzämter über die ausgezahlten Renten zu informieren.[1] Bislang steuerlich nicht erfasste [[Pension (Altersversorgung)|Pensionäre] werden durch ihre Steueridentifikationsnummer von der Finanzverwaltung erfasst und können zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden.

Arten

Unternehmen oder Privatpersonen als zahlungspflichtige Schuldner heißen Rententräger, Versicherungen oder Behörden werden speziell Rentenversicherungsträger genannt. Wer als Privatperson beispielsweise wegen unerlaubter Handlung bei Personenschäden an einen Geschädigten eine Geldrente (etwa aus § 843 BGB bei Verletzung oder aus § 844 BGB) zu entrichten hat, wird zum Rententräger. Rentenversicherungsträger sind Träger der Rentenversicherung kraft öffentlicher Satzung oder Gesetz.

Rechtsfragen

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 125 SGB VI die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Rehabilitationsträger für Leistungen zur Teilhabe sind in § 6 Abs. 1 SGB IX aufgezählt. Die Zahlungsempfänger dieser Renten werden Rentner, Pensionäre oder Geschädigte genannt.

Einzelnachweise

  1. Margit Winkler, Vorsorgen ist keine Frage des Alters, 2011, o. S.