„Rententräger“ – Versionsunterschied
[gesichtete Version] | [gesichtete Version] |
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Aka (Diskussion | Beiträge) K +sort |
Wheeke (Diskussion | Beiträge) bel |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Belege}} |
|||
Als '''Rententräger''' bezeichnet man die Organisationen, die eine Rentenzahlung übernehmen, |
Als '''Rententräger''' bezeichnet man die Organisationen, die eine Rentenzahlung übernehmen, |
||
beispielsweise den [[Verband Deutscher Rentenversicherungsträger]] (VDR), die [[Deutsche Rentenversicherung]] oder [[Versicherer|Versicherungen]] der Privatvorsorge. |
beispielsweise den [[Verband Deutscher Rentenversicherungsträger]] (VDR), die [[Deutsche Rentenversicherung]] oder [[Versicherer|Versicherungen]] der Privatvorsorge. |
Version vom 22. August 2013, 09:22 Uhr
Als Rententräger bezeichnet man die Organisationen, die eine Rentenzahlung übernehmen, beispielsweise den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), die Deutsche Rentenversicherung oder Versicherungen der Privatvorsorge.
Siehe auch: Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)