„Rententräger“ – Versionsunterschied

[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K +sort
bel
Zeile 1: Zeile 1:
{{Belege}}
Als '''Rententräger''' bezeichnet man die Organisationen, die eine Rentenzahlung übernehmen,
Als '''Rententräger''' bezeichnet man die Organisationen, die eine Rentenzahlung übernehmen,
beispielsweise den [[Verband Deutscher Rentenversicherungsträger]] (VDR), die [[Deutsche Rentenversicherung]] oder [[Versicherer|Versicherungen]] der Privatvorsorge.
beispielsweise den [[Verband Deutscher Rentenversicherungsträger]] (VDR), die [[Deutsche Rentenversicherung]] oder [[Versicherer|Versicherungen]] der Privatvorsorge.

Version vom 22. August 2013, 09:22 Uhr

Als Rententräger bezeichnet man die Organisationen, die eine Rentenzahlung übernehmen, beispielsweise den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), die Deutsche Rentenversicherung oder Versicherungen der Privatvorsorge.

Siehe auch: Gesetzliche Rentenversicherung (Deutschland)