„Mamser“ – Versionsunterschied

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Ein '''Mamser''' oder '''Mamzer''' (hebräisch: ממזר, vereinzelt noch als ''Bastard'' übersetzt) ist nach dem [[Halacha|jüdischen Gesetz]] der Nachkomme einer verbotenen Beziehung zwischen zwei Juden. Dies betrifft eine [[Ehebruch|ehebrecherische]] Beziehung eines Mannes mit einer verheirateten Frau sowie [[Inzest]]. Das uneheliche Kind eines verheirateten Vaters gilt nicht als Mamser.
Ein '''Mamser''' oder '''Mamzer''' (hebräisch: ממזר, vereinzelt noch als ''Bastard'' übersetzt) ist nach dem [[Halacha|jüdischen Gesetz]] der Nachkomme einer verbotenen Beziehung zwischen zwei Juden. Dies betrifft eine [[Ehebruch|ehebrecherische]] Beziehung eines Mannes mit einer verheirateten Frau sowie [[Inzest]]. Das uneheliche Kind eines verheirateten Vaters gilt nicht als Mamser, wenn die Mutter selbst nicht verheiratet ist.


Der Mamser-Status ist erblich: Wessen Vater oder Mutter Mamser ist, gilt ebenfalls als Mamser. Mamserim gelten als Juden, dürfen aber keine Juden heiraten, außer andere Mamserim oder zum Judentum Übergetretene.
Der Mamser-Status ist erblich: Wessen Vater oder Mutter Mamser ist, gilt ebenfalls als Mamser. Mamserim gelten als Juden, dürfen aber keine Juden heiraten, außer andere Mamserim oder zum Judentum Übergetretene.

Version vom 28. September 2012, 15:55 Uhr

Ein Mamser oder Mamzer (hebräisch: ממזר, vereinzelt noch als Bastard übersetzt) ist nach dem jüdischen Gesetz der Nachkomme einer verbotenen Beziehung zwischen zwei Juden. Dies betrifft eine ehebrecherische Beziehung eines Mannes mit einer verheirateten Frau sowie Inzest. Das uneheliche Kind eines verheirateten Vaters gilt nicht als Mamser, wenn die Mutter selbst nicht verheiratet ist.

Der Mamser-Status ist erblich: Wessen Vater oder Mutter Mamser ist, gilt ebenfalls als Mamser. Mamserim gelten als Juden, dürfen aber keine Juden heiraten, außer andere Mamserim oder zum Judentum Übergetretene.

Diese Bestimmungen sind innerhalb des Judentums nicht allgemein anerkannt. Liberale Strömungen wenden diese Regeln seit dem 19. Jahrhundert nicht mehr an. Einige orthodoxe Autoritäten behelfen sich mit der rechtlichen Fiktion, dass Mamserim nicht lebensfähig sind. Somit kann dann ein Kind, das das Säuglingsalter überlebt, gar kein Mamser sein.