Hiltrop

Wappen von Bochum
Wappen von Bochum
Hiltrop
Stadtteil von Bochum
Lage von im Nord
Lage von im Nord
Koordinaten 51° 30′ 52″ N, 7° 15′ 33″ OKoordinaten: 51° 30′ 52″ N, 7° 15′ 33″ O
Höhe 127 m ü. NHN
Fläche 3,67 km²
Eingemeindung 1. Aug. 1929
Postleitzahl 44805
Bezirk Nord
Quelle: [1][2]

Hiltrop ist ein Stadtteil von Bochum. Er liegt im Norden der Stadt und grenzt an Herne.

Geschichte

Um die Mitte des 18. Jahrhunderts war die Bauerschaft Hiltrop Teil des Kirchspiels Herne, überwiegend im Gericht Strünkede. Nur drei Berger Höfe waren der Judikative des Amtes Bochum zugeordnet.[3] Am 1. April 1907 wurde Hiltrop nach Gerthe eingemeindet.[4] Im Ort befanden sich früher große Anlagen der Zechen Lothringen IV und Constantin X. Aufgrund dessen sind viele Wohnhäuser in Hiltrop alte Bergmanns-, sogenannte Zechenhäuser.

In Hiltrop liegt der Bochumer Volkspark. Dort entspringt der Ostbach, dessen Lauf in den letzten Jahren renaturiert wurde.

Sport

In Hiltrop gibt es zwei Fußballvereine. Zum einen den BV Hiltrop, sowie den Verein Blau Weiß Grümerbaum, der sich in Hiltrop-Grümerbaum gründete, und hier auch zunächst seinen Fußballplatz hatte, aber zu gegebener Zeit auf die neu gegründete Bezirkssportanlage „Am Nordbad“ nach Harpen auswich, wo er bis heute spielt.

Außerdem gibt es hier seit 1912 den Bürgerschützenverein „Freischütz“ Hiltrop 1912 e. V.

Einzelnachweise

  1. Statistisches Jahrbuch der Stadt Bochum 2006 (pdf)
  2. Die Einwohnerzahlen sind nach statistischen Bezirken und nicht nach den Gemarkungen angegeben, die Zahlen hierfür sind im Artikel Einwohnerentwicklung von Bochum.
  3. Johann Diederich von Steinen, Ev. Luth. Pred. zu Frömern, des Ministeriums in der Grafschaft Mark zeitl. General-Inspector, und der Classe im Amt Unna Subdelegatus: Westphälische Geschichte mit vielen Kupfern. Dritter Theil. Verl. Joh. Heinrich Meyers Witwe, Lemgo 1757, S. 816.
  4. Stephanie Reekers: Die Gebietsentwicklung der Kreise und Gemeinden Westfalens 1817–1967. Aschendorff, Münster Westfalen 1977, ISBN 3-402-05875-8, S. 246.