„Flüchtlingskrise in Deutschland 2015/2016“ – Versionsunterschied

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In fast allen [[Land (Deutschland)|Bundesländern]] waren bis Anfang 2016 die Unterkünfte für Asylsuchende überbelegt, teilweise deutlich. Deshalb wurden Notquartiere in Wohncontainern und leerstehenden Gebäuden eingerichtet. In vielen Ländern wie [[Schleswig-Holstein]], [[Hamburg]] oder Bayern übernachteten Flüchtlinge in großen Zeltlagern.
In fast allen [[Land (Deutschland)|Bundesländern]] waren bis Anfang 2016 die Unterkünfte für Asylsuchende überbelegt, teilweise deutlich. Deshalb wurden Notquartiere in Wohncontainern und leerstehenden Gebäuden eingerichtet. In vielen Ländern wie [[Schleswig-Holstein]], [[Hamburg]] oder Bayern übernachteten Flüchtlinge in großen Zeltlagern.


In Hamburg wurde am 1. Oktober 2015 ein Gesetz beschlossen, das die [[Beschlagnahme]] leerstehender Gebäude ermöglicht, sofern diese als Flüchtlingsunterkunft geeignet sind. Die Regelung gilt nicht für Privatwohnungen.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hamburg-beschliesst-beschlagnahme-von-immobilien-a-1055833.html |titel=Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung: Hamburg beschließt Beschlagnahme von Immobilien | werk= Spiegel Online | datum=2015-10-02| zugriff=2015-10-04}}</ref>
In Hamburg wurde am 1. Oktober 2015 ein Gesetz beschlossen, das die [[Beschlagnahme]] leerstehender Gebäude ermöglicht, sofern diese als Flüchtlingsunterkunft geeignet sind. Die Regelung gilt nicht für Privatwohnungen.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/hamburg-beschliesst-beschlagnahme-von-immobilien-a-1055833.html |titel=Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung: Hamburg beschließt Beschlagnahme von Immobilien | werk= Spiegel Online | datum=2015-10-02| zugriff=2015-10-04}}</ref> Im Land [[Niedersachsen]] beschloss der [[Niedersächsischer Landtag|Landtag]] mehrere Gesetzesänderungen, um vor dem Winter 2015/2016 schneller und unbürokratischer neuen Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu können. So müssen nicht mehr zwingend Spielplätze und Parkplätze entstehen und Denkmalschutzauflagen berücksichtigt werden.<ref>[http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Land-lockert-Bauvorschriften-fuer-Fluechtlingsheime ''Land lockert Bauvorschriften für Flüchtlingsheime''] in: [[Hannoversche Allgemeine Zeitung]] vom 11. November 2015.</ref>

Im Land [[Niedersachsen]] beschloss der [[Niedersächsischer Landtag|Landtag]] mehrere Gesetzesänderungen, um vor dem Winter 2015/2016 schneller und unbürokratischer neuen Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu können. So müssen nicht mehr zwingend Spielplätze und Parkplätze entstehen und Denkmalschutzauflagen berücksichtigt werden.<ref>[http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Niedersachsen/Land-lockert-Bauvorschriften-fuer-Fluechtlingsheime ''Land lockert Bauvorschriften für Flüchtlingsheime''] in: [[Hannoversche Allgemeine Zeitung]] vom 11. November 2015.</ref>


Zumindest in der Gruppe der Kurden aus dem Irak hat die monatelange Unterbringung in Sammelunterkünften ohne konkrete Aussicht auf Arbeitsmöglichkeiten ab November 2015 dazu geführt, dass einige sich entschlossen, freiwillig den Rückflug in den Irak anzutreten.<ref>[http://www.verpasst.de/sendung/298926/Zdf_Heute_Journal.html heute journal. 20. Januar 2016]</ref>
Zumindest in der Gruppe der Kurden aus dem Irak hat die monatelange Unterbringung in Sammelunterkünften ohne konkrete Aussicht auf Arbeitsmöglichkeiten ab November 2015 dazu geführt, dass einige sich entschlossen, freiwillig den Rückflug in den Irak anzutreten.<ref>[http://www.verpasst.de/sendung/298926/Zdf_Heute_Journal.html heute journal. 20. Januar 2016]</ref>


Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise waren Bundesweit knapp 1.000 Sporthallen zu provisorischen Flüchtlingsunterkünften umfunktioniert worden. Bis zum Sommer 2016 konnten 700 Sporthallen wieder freigegeben werden, die allerdings erst saniert werden müssen bevor sie wieder von Schulen und Sportvereinen genutzt werden können.<ref>Die Welt, [https://www.welt.de/wirtschaft/article157747952/Das-Maerchen-von-den-freien-Turnhallen.html Das Märchen von den freien Turnhallen], 19.08.2016</ref> Da die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge immer weiter abnahm, konnten in NRW bis Oktober 2016 viele Notunterkünfte gestrichen werden. Sportler bekamen ihre Turnhallen zurück und dafür werden feste Unterkünfte ausgebaut.<ref>[http://www.rp-online.de/nrw/panorama/fluechtlinge-in-nrw-land-baut-notunterkuenfte-ab-aid-1.6328714 Weniger Bedarf - NRW baut massiv Notunterkünfte für Flüchtlinge ab]. RP online, 16. Oktober 2016, abgerufen 16. März 2017</ref>
In Thüringen wurden Ende 2015 zehn Sporthallen als Unterkünfte für Flüchtlinge genutzt; aus diesem Grund fielen in Thüringen 2015 nach Auskunft des Landes-Migrationsministeriums 1120 Unterrichtsstunden im Fach Sport aus.<ref>[http://www.focus.de/regional/erfurt/schulen-fluechtlinge-in-turnhallen-1120-sportstunden-ausgefallen_id_5207277.html ''Flüchtlinge in Turnhallen: 1120 Sportstunden ausgefallen'']. ''Focus Online''. 13. Januar 2016, abgerufen am 7. April 2016</ref>

Am 5. April 2016 forderte der [[Landessportbund Berlin]] die zügige Räumung von Sporthallen und deren Wiederherrichtung für Zwecke der Sportausübung im Rahmen des Schul- und des Vereinssports.<ref>[http://www.tagesspiegel.de/berlin/notquartiere-fuer-fluechtlinge-in-berlin-funktionaere-fordern-raeumungsplan-fuer-sporthallen/13407616.html ''Notquartiere für Flüchtlinge in Berlin: Funktionäre fordern Räumungsplan für Sporthallen'']. ''Der Tagesspiegel''. 6. April 2016, abgerufen am 7. April 2016</ref>

In Nordrhein-Westfalen wurden im November 2015 nach Schätzungen des [[Landessportbund Nordrhein-Westfalen|Landessportbundes Nordrhein-Westfalen]] 300 bis 400 Sporthallen als Flüchtlingsunterkünfte hergerichtet.<ref>Armin Himmelrath: [http://www.spiegel.de/schulspiegel/turnhallen-als-fluechtlingsunterkuenfte-immerhin-winterfest-a-1062342.html ''Erstaufnahme in Turnhallen: Immerhin winterfest'']. ''Spiegel Online''. 18. November 2015, abgerufen am 7. April 2016</ref> Da die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge immer weiter abnahm, konnten in NRW bis Oktober 2016 massiv Notunterkünfte gestrichen werden. Sportler bekamen ihre Turnhallen zurück und dafür werden feste Unterkünfte ausgebaut.<ref>[http://www.rp-online.de/nrw/panorama/fluechtlinge-in-nrw-land-baut-notunterkuenfte-ab-aid-1.6328714 Weniger Bedarf - NRW baut massiv Notunterkünfte für Flüchtlinge ab]. RP online, 16. Oktober 2016, abgerufen 16. März 2017</ref>


==== Konflikte zwischen Flüchtlingen ====
==== Konflikte zwischen Flüchtlingen ====

Version vom 17. März 2017, 19:24 Uhr

Erstaufnahmeeinrichtung: Zeltlager Jenfelder Moorpark in Hamburg-Jenfeld im Juli 2015

Als Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 werden die Probleme und Herausforderungen für Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der Einreise von über einer Million Flüchtlingen und Migranten in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland bezeichnet. Sie ist Teil einer europaweiten Flüchtlingskrise.

Im Land führte die Krise zu einer gesellschaftlichen Debatte über die Ausrichtung der Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union und der Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik Deutschlands, sowie zum Erstarken nationalkonservativer politischer Kräfte.

Der Bürgerkrieg in Syrien ist eine der Hauptursachen für die Flucht vieler Menschen nach Deutschland, wobei die fehlende Flüchtlingseigenschaft bei Kriegsflüchtenden rechtlich lediglich den subsidiären Schutz rechtfertigt. Für die Bekämpfung der Fluchtursachen in und um Syrien wurde die humanitäre Hilfe erheblich ausgeweitet, Deutschland ist der mit Abstand größte Geldgeber für die Ernährung und Versorgung von Kriegsflüchtlingen in Syrien und den Nachbarländern. Aber nicht nur Syrer und Flüchtlinge aus anderen nah- und fernöstlichen Ländern suchten 2015/16 in Deutschland Asyl, sondern auch Migranten aus Afrika und Nicht-EU-Staaten des Balkans.

Im Jahr 2016 reisten ca. 280.000 Asylsuchende nach Deutschland ein (im Vorjahr ca. 890.000). Es konnten 745.545 Anträge auf Asyl gestellt werden (im Vorjahr 476.649). Circa 434.000 Asylverfahren aus dem Jahr 2016 müssen vom BAMF 2017 noch abgeschlossen werden. Im Rahmen des Familiennachzugs wurden ca. 105.000 Familienangehörige von Flüchtlingen nachgeholt (im Vorjahr ca. 70.000). Seit der faktischen Schließung der Balkanroute und dem Abschluss des EU-Türkei-Abkommens im März 2016 reduzierte sich die Zahl der monatlichen Einreisen auf 16.000 Asylsuchende.

Zahlen und Fakten

Erstaufnahmelager in Itzehoe im Mai 2016

Entwicklung

Das BAMF führt seit 1953 eine Statistik zu Asylanträgen. Demnach gab es Allzeithochs 1980 mit 107.818 Anträgen, 1992 mit 438.191 Anträgen[1] und 2015 mit 476.649 Anträgen.[2]

2013 gab es insgesamt 127.023 Asylanträge in Deutschland, fast 50.000 mehr als im Vorjahr.[3] Im Jahr 2014 stiegen die Anträge in Deutschland um 60 % auf 202.645, was 32,4 % der in der EU gestellten Asylanträge entspricht.[4]

Die folgenden Balkendiagramme geben einen Überblick über die Zahl der registrierten eingereisten Personen und die Zahl der gestellten Asylanträge ab 2015. Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert. Hinweis zur Datengrundlage[5]

Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert.

Die Zahl der 2015 monatlich im IT-System EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) registrierten Asylsuchenden war auf Grund des Kapazitätsengpasses beim BAMF deutlich höher als die Zahl der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angenommenen Asylanträge. Die Differenz zwischen EASY-registrierten Asylbegehrenden und angenommenen Asylanträgen in einem Bezugszeitraum wird vom BAMF als EASY-Gap bezeichnet.[6] Der EASY-Gap betrug im Jahr 2015 ca. 650.000 Personen[7] und im 1. Quartal des Jahres 2016 ca. 300.000 Personen.[6]

Zur Diskrepanz zwischen der Zahl registrierter Asylbegehrender und der Zahl der Antragstellungen auf Asyl kommt es außerdem, weil nicht jeder EASY-Registrierte einen Asylantrag stellt.[8] Weiterreisen, Rückreisen, Rückführungen in sichere Drittstaaten und in die Herkunftsländer der Flüchtlinge bleiben unberücksichtigt.[9]

Das Jahr 2015

Asylbewerber im Jahre 2015 nach Herkunfts- und Zielländern, Deutschland im EU-Vergleich.[10]
In den Daten sind nur die entdeckten und an Frontex gemeldeten Grenzübertritte erfasst. Indes wurden 2015 allein in Deutschland mit der IT-Anwendung EASY knapp 1,1 Millionen Flüchtlinge erfasst.[11]
24. Oktober 2015: Flüchtlinge nachts auf der Innbrücke zwischen Braunau (Österreich) und Simbach (Deutschland)

Im Jahr 2015 wurden 1.091.894 Asylsuchende im IT-System EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) registriert.[12] Die Zahl der Neuregistrierungen erreichte im November 2015 mit rund 206.000 Zugängen ihren Höhepunkt.[13][14][15] Da es bei der Zählung der Asylsuchenden mit EASY zu Fehl- und Doppelerfassungen kam, wurde die Zahl der 2015 nach Deutschland registriert eingereisten Asylsuchenden von Innenminister Thomas de Maizière Ende September 2016 auf 890.000 korrigiert.[16] Hiervon wurden 820.000 in einem neu eingeführten Kerndatensystem erfasst, weitere 20.000 sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die keinen Asylantrag gestellt haben. 50.000 Migranten wurden zwar im Jahre 2015 in EASY registriert, stehen aber nicht mehr in Kontakt mit deutschen Behörden, sind also wahrscheinlich weiter- oder in ihre Heimat zurückgereist oder in Deutschland untergetaucht. Außerdem sind die etwa 20.000 Kontingentflüchtlinge, die direkt aus Lagern in den Nachbarländern Syriens eingeflogen wurden, nicht in den 890.000 enthalten. Wie viele Personen zusätzlich zu den 890.000 unerlaubt nach Deutschland einreisten, ist unbekannt.[17] Details zur Methodik, mit der diese Zahl erhoben wurde, veröffentlichte das Ministerium nicht.[18]

Auf Grund des Kapazitätsengpasses beim BAMF konnten 2015 nur 476.649 Asylanträge gestellt werden.[16] Im Jahr 2015 entschied das BAMF über 282.726 Asylanträge. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr in etwa einer Verdoppelung der Entscheidungen (+ 100,8 %). 18.770 der Entscheidungen wurden im Rahmen des Dublin-Verfahrens getroffen. 364.664 Asylanträge konnten noch nicht entschieden werden. Gegenüber 2014 hat sich die Zahl der laufenden Asylverfahren damit mehr als verdoppelt (+ 115,6 %).[2]

Bei den Hauptherkunftsländern von neu hinzugekommenen Asylbewerbern stand im Jahr 2015 Syrien an erster Stelle, mit einem Anteil von 35,9 % an der Gesamtzahl der Erstanträge in Höhe von 441.899, gefolgt von den Westbalkanstaaten Albanien und Kosovo mit einem Anteil von 12,2 % bzw. 7,6 %. Damit entfiel mehr als die Hälfte (55,6 %) der 2015 gestellten Erstanträge auf diese drei Herkunftsländer.[19]

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 282.726 Asylanträge entschieden. Davon wurde 137.136 Asylbewerbern (48,5 %) die Rechtsstellung als Flüchtling zuerkannt. 1.707 Asylbewerbern (0,6 %), die nicht als Flüchtling anerkannt wurden und kein Asyl erhielten, wurde vorübergehend subsidiärer Schutz als Aufenthaltsstatus gewährt. 91.514 (32,4 %) Asylanträge wurden als unbegründet oder offensichtlich unbegründet abgelehnt. Für 2.072 Asylbewerber (0,7 %) wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt.[20]

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von insgesamt rund 5,3 Milliarden Euro wurden 2015 von 975.000 Personen bezogen.[21]

Das Jahr 2016

Nach der Westbalkan-Konferenz am 24. Februar 2016 erfolgte Anfang März 2016 die faktische Schließung der Balkanroute. Kurz danach beschlossen die 28 Staats- und Regierungschefs der EU auf einer informellen Tagung am 7. März 2016, zur uneingeschränkten Anwendung des Schengener Grenzkodex zurückzukehren. Ziel war es, den „irregulären Migrantenstrom“ entlang der Westbalkanroute zu beenden.[22] Die Länder Mazedonien, Serbien, Kroatien, Ungarn und Slowenien ließen fortan nur noch Flüchtlinge mit gültigem Reisepass und den nötigen Visen ins Land. Seitdem stauten sich die Flüchtlinge an der Grenze zwischen Griechenland und Mazedonien.

Seit Schließung der Balkanroute im März 2016 und dem Abschluss des EU-Türkei-Abkommens am 18. März 2016 werden seit April 2016 noch etwa 16.000 Asylsuchende mit dem IT-Anwendung EASY monatlich neu registriert.[23][9] Von Januar bis Oktober 2016 wurden nach Angabe des BAMF im EASY-System 287.363 Zugänge von Asylsuchenden registriert.[24]

Der Europäische Rat fasste im September 2015 zwei Beschlüsse, in denen sich die 28 Mitgliedstaaten der EU verpflichteten, 160.000 Personen bis September 2017 aus Italien und Griechenland innerhalb der EU umzuverteilen.[25] Deutschland sagte zu, 27.000 Flüchtlinge aufzunehmen, nahm aber in diesem Rahmen bis Oktober 2016 nur 215 Flüchtlinge auf.[26] Anfang Oktober 2016 kündigte Kanzlerin Merkel nun an, mehrere hundert Flüchtlinge aus Griechenland und Italien nach Deutschland zu holen.[27] Eine Woche später wurde die Ankündigung bezüglich Italien präzisiert, als die Regierung bekanntgab, 500 Flüchtlinge pro Monat aus Italien in Deutschland ansiedeln zu wollen.[28]

Im Jahr 2016 wurden 321.371 Asylsuchende mit der IT-Anwendung EASY auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Im EASY-System sind jedoch Fehl- und Doppeleingaben aufgrund der fehlenden Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen.[29] Nach vorläufigen Berechnungen des BAMF ist deshalb von einem tatsächlichen Neuzugang von 280.000 Asylsuchenden auszugehen.[30]

2016 stellten insgesamt 745.545 Schutzsuchende beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Antrag auf Asyl in Deutschland. Ein Großteil der 2016 registrierten Asylbewerber war bereits 2015 eingereist. Diese Personen konnten jedoch wegen Überlastung des BAMF nicht sofort nach Einreise einen Asylantrag stellen. Die meisten der 2016 eingereisten Asylsuchenden waren aus Syrien, Afghanistan, Irak, Albanien und Eritrea. Asylbewerber, deren Asylantrag im ersten Halbjahr 2016 entschieden wurde, warteten nach ihrer Einreise im Schnitt knapp zehn Monate auf ihren Asylbescheid.[31] Der Behördenleiter des BAMF Frank-Jürgen Weise gab die durchschnittliche Dauer von Asylverfahren für das Gesamtjahr im Oktober 2016 mit 2,1 Monaten an;[32] dabei gab es regional große Unterschiede.

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 695.733 Asylanträge entschieden.[33] Davon wurde 256.136 Asylbewerbern (36,8 %) die Rechtsstellung als Flüchtling zuerkannt. 153.700 Asylbewerbern (22,1 %), die nicht als Flüchtling anerkannt wurden und kein Asyl erhielten, wurde vorübergehend subsidiärer Schutz als Aufenthaltsstatus gewährt. 173.846 (25,0 %) Asylanträge wurden als unbegründet oder offensichtlich unbegründet abgelehnt. Für 24.084 Asylbewerber (3,5 %) wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt.[34] Circa 434.000 Asylverfahren konnten 2016 noch nicht abgeschlossen werden.[33]

Am Ende des Jahres 2016 lebten 207.484 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland, 54.437 davon ohne Duldung. 2016 wurden bundesweit 25.375 abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer oder andere europäische Staaten zurückgeschickt.[35]

Verteilung und Registrierung Asylsuchender

Personen, die ungenehmigt nach Deutschland eingereist sind oder einreisen wollen, um dort Asyl zu beantragen, werden mit Hilfe des IT-Systems EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) auf die Erstaufnahmeeinrichtungen in den einzelnen Bundesländern verteilt.[36] Mit EASY werden keine personenbezogenen Daten erfasst, sondern lediglich das Herkunftsland, die Anzahl der Personen, das Geschlecht und die Familienverbände der jeweils vorsprechenden Asylbegehrenden bzw. ohne Visum eingereisten Ausländer. Wegen fehlender erkennungsdienstlicher Behandlung und fehlender Erfassung der persönlichen Daten kam es in der Vergangenheit zu Fehl- und Doppelerfassungen.[37] Das am 5. Februar in Kraft getretene Datenaustauschverbesserungsgesetz stellt inzwischen sicher, dass biometrische Daten von Asylsuchenden in der Regel bereits erfasst werden, sobald sie ein formloses Asylgesuch bei einer staatlichen Meldestelle äußern.[38] Dies kann schon an der Grenze oder später im Inland bei einer Sicherheitsbehörde wie der Polizei, einer Ausländerbehörde, einer Erstaufnahmeeinrichtung oder direkt bei einem Ankunftszentrum[39] geschehen. Die Registrierung der Asylsuchenden erfolgt an sogenannten PIK-Stationen[40] durch die Bundes- oder Länderpolizei, Mitarbeitende des BAMF in den Außenstellen und Ankunftszentren oder Mitarbeitende der Länder in Aufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden und Ankunftszentren.[41] Den Asylsuchenden wird dann eine Woche Zeit gegeben, sich in derjenigen Erstaufnahmeeinrichtung einzufinden, der sie mit dem EDV-System EASY vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugewiesen wurden. Die für die Reise erforderlichen Fahrkarten erhalten sie von der Meldestelle. Eine Fahrtbegleitung durch Behördenvertreter ist nicht vorgesehen.[42] Erst in der zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtung können sie in der dortigen Außenstelle des BAMF ihren formalen Asylantrag stellen und werden im Ausländerzentralregister (AZR) als Asylantragsteller registriert. Im Jahr 2015 vergingen teilweise mehrere Wochen oder Monate zwischen der Verteilung über das EASY-System und der Stellung des Asylantrags.[38]

Verteilung der Asylsuchenden (Asylerstanträge) auf die Bundesländer [43]
Bundesland 2014 2015 2016
Baden-Württemberg 16.482 57.578 84.610
Bayern 25.667 67.639 82.003
Berlin 10.375 33.281 27.247
Brandenburg 4.906 18.661 18.112
Bremen 2.222 4.689 8.771
Hamburg 5.705 12.437 17.512
Hessen 12.536 27.239 65.520
Niedersachsen 15.416 34.248 83.024
Nordrhein-Westfalen 40.046 66.758 196.734
Mecklenburg-Vorpommern 4.418 18.851 7.273
Rheinland-Pfalz 8.716 17.625 36.985
Saarland 2.564 10.089 6.865
Sachsen 6.030 27.180 23.663
Sachsen-Anhalt 5.978 16.410 19.484
Schleswig-Holstein 7.032 15.572 28.982
Thüringen 4.867 13.455 15.422
Unbekannt 112 187 163

Anfang November 2015 räumte die Regierung ein, dass eine unbestimmte Menge von unerlaubt nach Deutschland eingereisten Personen nicht direkt an der Grenze registriert werden konnte, sondern mit Bussen und Zügen zu anderen Registrierstellen geschickt wurde. Da diese Personen sich dort aber nicht meldeten, konnten sie auch nicht mit der IT-Anwendung EASY zahlenmäßig erfasst werden.[44]

Das Bundesinnministerium (BMI) konnte im Februar 2016 bei rund 130.000 Menschen – etwa 13 Prozent der 2015 mit EASY verteilten Asylsuchenden – keine Angaben über deren Verbleib machen, weil diese nicht in denen ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtungen angekommen seien. Als denkbare Gründe dafür werden vom Bundesinnenministerium u. a. die Weiterreise in andere Länder, die Rückreise in die Heimat, die mehrfache Registrierung und das „Untertauchen in die Illegalität“ genannt.[45]

Von den 890.000 im Jahr 2015 tatsächlich nach Deutschland eingereisten Asylbegehrenden waren Ende September 2016 nach Aussage des Bundesinnenministers ca. 820.000 im Kerndatensystem registriert.[17] Am 6. Januar 2017 teilte ein Sprecher des BMI in Berlin mit, dass die Nachregistrierung aller in Deutschland erfassten Asylsuchenden abgeschlossen wurde. Der Sprecher wies darauf hin, dass es möglicherweise noch unerlaubt Eingereiste gebe, die sich bei keiner Behörde gemeldet haben und deshalb auch noch nicht erfasst werden konnten. Durch Abgleich der im Kerndatensystem gespeicherten Datensätze mit den in anderen IT-Systemen gespeicherten Daten sollen z. B. Kriminelle ausfindig gemacht werden.[46]

Es wird geprüft, ob Asylbewerber nach dem Dublin-Verfahren eventuell wieder in das EU-Land zurückgeschickt werden können, in dem sie zuerst ankamen.[47] 2015 stellte Deutschland fast 45.000 Übernahmeersuchen an andere EU-Staaten, aber nur knapp 3600 wurden vollzogen. Umgekehrt schickten die anderen EU-Staaten ca. 3000 Asylsuchende in die Bundesrepublik weiter. Angesichts von rund 442.000 in Deutschland gestellten Asylanträgen war in der Bilanz die Entlastung um 600 Asylbegehrende im Jahr 2015 verschwindend gering.[45]

Mängel bei Registrierung, Datenaustausch und Identitätsfeststellung

Registrierung und Abgleich von Fingerabdrücken

Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutschen Polizeigewerkschaft wurde in den letzten Monaten des Jahres 2015 nur ein Bruchteil der unkontrolliert nach Deutschland eingereisten Ausländer anhand von Fingerabdrücken erkennungsdienstlich erfasst. Der stellvertretende GdP-Vorsitzende Radek schrieb Anfang Dezember 2015 an Kanzlerin Merkel, dass die Bundespolizei nicht in der Lage sei, „den ihr obliegenden Auftrag der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung an der deutsch-österreichischen Grenze in der gesetzlich gebotenen Weise wahrzunehmen.“ Dadurch werde das „Sammeln von Hinweisen auf Ausnutzung der Flüchtlingsströme durch Terrorkommandos vereitelt.“ Fabrice Leggeri, Chef der EU-Grenzschutzagentur Frontex, warnt: „Die großen Ströme von Menschen, die derzeit unkontrolliert nach Europa einreisen, stellen natürlich auch ein Sicherheitsrisiko dar.“

Im Oktober 2015 hatte die Europäische Kommission an Griechenland, Kroatien und Italien Mahnschreiben gerichtet und zur korrekten Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 (EurodacVerordnung) aufgefordert. Zwei Monate später war festzustellen, dass die betreffenden Mitgliedstaaten den Mahnschreiben nicht nachgekommen waren. Daraufhin forderte die EU-Kommission diese Länder im Dezember 2015 erneut zur Einhaltung dieser EU-Verordnung auf.[48]

Im Februar 2017 konnten erst 10 Prozent der Behörden in Deutschland Fingerabdrücke elektronisch erfassen und mit dem Kerndatensystem des BAMF vergleichen.[49]

Registrierungsssysteme und Datenaustausch

Anlässlich des Kriminalfalls Maria L. – eines Sexualverbrechens, das am 16. Oktober 2016 in Freiburg im Breisgau verübt wurde – wurden indessen noch andere Probleme im Datenaustausch zwischen den europäischen Behörden medienbekannt: Die Fingerabdrücke des Tatverdächtigen waren zwar im Januar 2013 von den griechischen Behörden in die europäische Fingerabdruck-Datenbank für Asylbewerber EURODAC eingespeichert worden, jedoch keine Informationen über Verurteilungen oder Fahndungsmaßnahmen.[50][51][52] Ein Sprecherin des Bundesinnenministeriums äußerte zum Umfang der über den Tatverdächtigen bei EURODAC abrufbaren Daten: „Die Person ist im Januar 2013 ins Eurodac-System eingetragen worden mit der Information, dass sie am 8. Januar 2013 in Tyros, Griechenland, einen Asylantrag gestellt hat.“[50]

Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in Auswertung des Kriminalfalls Maria L. Mitte Dezember 2016 schrieb, lassen die komplizierten deutschen und europäischen Erfassungssysteme für Flüchtlinge einerseits und für Straftäter andererseits Lücken, durch die Kriminelle unbemerkt schlüpfen können.[51] Die entsprechenden Daten sind in vier verschiedenen IT-Systemen gespeichert: Afis-A, Afis-P, Eurodac und im Schengener Informationssystem (SIS). Afis-A und Afis-P sind Fingerabdruckdateien der deutschen Polizei und Teil der Interpol-Datenbank des Bundeskriminalamts (BKA). Zugriff auf Afis-P hatte bis Anfang 2016 nur die Polizei; auf Afis-A konnten nur die Ausländerbehörden zugreifen. Inzwischen sind beide Dateien verknüpft, sodass sowohl Polizei als auch Ausländerbehörden auf diese Dateien zugreifen können. Die Ausländerbehörden dürfen außerdem auf die europäische Fingerabdruck-Datenbank EURODAC zugreifen.[51]

Durch das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS) lassen sich zwar Strafregisterdaten zu EU-Bürgern abrufen, nicht aber die von Drittstaatsangehörigen. Eine Erweiterung von ECRIS auf Drittstaatsangehörige war bereits seit Ende 2015 geplant, ist aber noch nicht umgesetzt worden[53][54] (siehe hierzu auch: Kriminalfall Maria L.Mängel bei Registrierung und Datenaustausch zwischen Behörden).

Identitätsfeststellung von Asylsuchenden

Nicht einmal jeder dritte der nach Deutschland 2015 eingereisten Asylsuchenden (25–30 %) hatte am Jahresende einen Reisepass vorzuweisen. Zudem ist bekannt, dass sowohl syrische Blankoausweise als auch Ausweissoftware, Geräte und Stempel in die Hände krimineller Organisationen gefallen sind, sodass die Terrormiliz IS und andere kriminelle Organisationen in der Lage sein dürften, technisch echte Pässe mit falschen Angaben herzustellen.[55] Der Gesamtpersonalrat des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warnte im November 2015, dass das beschleunigte Asylverfahren ohne Identitätsfeststellung bei Menschen, die sich als Syrer ausgeben, ein erhöhtes Gefährdungspotenzial darstelle, da es das Einsickern von IS-Kämpfern nach Mitteleuropa erleichtere. Nach Angaben des Gesamtpersonalrats wurden im November 2015 syrische Pässe nicht auf ihre Echtheit geprüft; bei Asylbewerbern ohne Pass werde sogar gänzlich auf eine Identitätsfeststellung verzichtet.[56] Vor dem Hintergrund gefälschter oder gestohlener Pässe wurde im Dezember 2015 in Deutschland erneut eine umgehende Einzelfallprüfung auch der Asylanträge von Asylbewerbern aus Syrien gefordert. Ansgar Heveling (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, sagte: „Wir brauchen in Europa vor allem eine schnellstmögliche, lückenlose Registrierung aller Menschen, die hier ankommen.“ Ebenso betonte Burkhard Lischka (SPD), wie wichtig „ab sofort eine Einzelfallprüfung auch der geflohenen Menschen aus Syrien durch deutsche Behörden“ sei.[57] Am 3. Dezember 2015 beschloss die Innenministerkonferenz in Koblenz aus Sicherheitsgründen eine Rückkehr zur regulären Einzelfallprüfung des Asylantrages mit persönlicher Anhörung auch für Asylbewerber aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und Eritrea. Dies wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 beschlossen.[58]

Anfang August 2016 erklärte Katja Wilken-Klein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass alle Asylsuchenden registriert und polizeilich überprüft seien.[59] Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warf dem BAMF Mitte August 2016 eine mangelhafte Überprüfung der Asylsuchenden vor, dies sei ein nicht hinnehmbares Sicherheitsdefizit, denn: „Wir wissen mittlerweile, dass auch der IS diese Sicherheitslücken gezielt genutzt hat, um Attentäter als Asylsuchende getarnt nach Europa zu schleusen.“ Bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Pässe von Asylsuchenden in Bayern wurde ein erheblicher Anteil an gefälschten Pässen und nicht zutreffenden Identitätsangaben entdeckt. In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit 3.300 Pässe von Asylsuchenden nachgeprüft. Dabei wurden bereits 140 gefälschte Pässe entdeckt, die zum Teil vom BAMF mit Gutachten für echt erklärt worden waren. Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg erklärte, rund 18.000 Datensätze des BAMF beschlagnahmen lassen zu wollen, um diese zu überprüfen. Das BAMF verweigerte jedoch die Herausgabe.[60][61][62] Bis Februar 2017 prüfte die Staatsanwaltschaft 1.000 der 18.000 Fälle. Dabei wurde festgestellt, dass 15-20 % nicht mehr auffindbar sind.[63]

Herkunftsländer und Gesamtschutzquote

Herkunftsländer der Asylbewerber in Deutschland 2015 (Gesamtschutzquote in Klammern)

Die Zahl der positiven Bescheide im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bescheide für alle Antragsteller aus einem bestimmten Herkunftsland wird mit der Gesamtschutzquote ausgedrückt. In Deutschland berechnet sich die Gesamtschutzquote aus folgenden positiven Bescheiden:

Erst- und Folgeanträge auf Asyl und Schutzquoten nach Herkunftsland [64]
Rang Jahr 2015 Jahr 2016
Herkunftsland Anträge Schutzquote Herkunftsland Anträge Schutzquote
1 Syrien 162.510 96,0 % Syrien 268.866 98,0 %
2 Albanien 54.762 0,2 % Afghanistan 127.892 55,8 %
3 Kosovo 37.095 0,4 % Irak 97.162 70,2 %
4 Afghanistan 31.902 47,6 % Iran 26.872 50,7 %
5 Irak 31.379 88,6 % Eritrea 19.103 92,2 %
6 Serbien 26.945 0,1 % Albanien 17.236 0,4 %
7 ungeklärt 12.166 80,2 % ungeklärt 14.922 84,4 %
8 Eritrea 10.990 92,1 % Pakistan 15.528 3,3 %
9 Mazedonien 14.131 0,5 % Nigeria 12.916 9,9 %
10 Pakistan 8.472 9,8 % Russische Föderation 12.234 5,2 %
Top 10 390.352 54,9 % 612.731 75,9 %
Gesamt 476.649 49,8 % 745.545 62,4 %

Daneben gibt es den Ablehnungsbescheid und die Einstellung aus formellen Gründen (wie Verfahrenseinstellung, weil der Antragsteller den Antrag zurückzieht oder ein anderes EU-Land zuständig ist). Die Anerkennungs- und Ablehnungsgründe haben sich quartalsweise wie folgt entwickelt:[65]

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Familiennachzug

In der EASY-Ersterfassung bzw. der Asylbewerberstatistik nicht erfasst werden Angehörige von Asylberechtigten – Asylbewerbern, denen im Asylverfahren die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde –, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen, weil sie nicht als Asylbewerber, sondern mit einem Visum einreisen.[66] Im Herbst 2015 hatte die Bundesregierung auch für nur subsidiär Schutzberechtigte das Recht zum privilegierten Familiennachzug eingeführt. Im März 2016 wurde diese Regelung wegen der Flüchtlingskrise für zwei Jahre ausgesetzt. Ab März 2018 können auch subsidiär Schutzberechtigte voraussichtlich wieder Anträge auf privilegierten Familiennachzug stellen. Im Jahre 2015 wurden insgesamt 70.000 Visa für den Familiennachzug ausgestellt, 2016 waren es 105.000.[67]

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechnet beispielsweise damit, dass die anerkannten syrischen Flüchtlinge im Schnitt einen Angehörigen pro Flüchtling im Rahmen des Familiennachzuges nachholen werden. Bei der Schätzung wurde anhand der Erstanträge kalkuliert, dass die Hälfte der syrischen Flüchtlinge minderjährig bzw. relativ jung und unverheiratet ist und dass ein Teil der anderen Hälfte bereits mit Familienangehörigen nach Deutschland gekommen ist. Das BAMF rechnet deshalb für die 2015 und 2016 geflüchteten Syrer mit 500.000 nachziehenden syrischen Familienangehörigen.[68][69] Es widerspricht dabei ausdrücklich anderen Prognosen, die von einem Familiennachzug von drei oder vier Familienangehörigen je anerkannten Flüchtling ausgehen.[70] Die Bundesregierung verwies darauf, dass sich der Zuzug wegen des Bearbeitungsstaus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der dadurch bedingten langen Antrags- und Bearbeitungsfristen über einen relativ langen Zeitraum erstrecken werde. Für Dramatisierungen gebe es also keinen Grund.[71]

Wanderungssaldo

2015 lebten rund neun Millionen Ausländer mit dauerhaftem oder befristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland. Diese Personen waren Bürger von Staaten der Europäischen Union, bereits asylrechtlich anerkannte Flüchtlinge oder hatten einen Asylantrag gestellt. 200.000 Personen, die sich 2015 in Deutschland befanden, hatten keinen Aufenthaltstitel und waren deshalb „vollziehbar ausreisepflichtig“. 150.000 dieser ausreisepflichtigen Personen konnten jedoch staatlicherseits nicht gezwungen werden, das Land zu verlassen, weil es rechtlich relevante Gründe gab, die ihre Ausreise verhinderten – z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Bedrohung in ihrem Heimatland. Ihr Aufenthalt in Deutschland wurde deshalb aufenthaltsrechtlich geduldet. Ausreisepflichtig ohne Duldung waren mit Stichtag 30. November 2015 genau 50.227 Personen. 20.888 der ausreisepflichtigen Ausländer wurden entsprechend einer aktuellen Statistik des Bundesinnenministeriums im Jahr 2015 abgeschoben, im Jahr 2014 waren es 10.884.[72] Die meisten der zum Verlassen Deutschlands aufgeforderten Ausländer reisten freiwillig aus – zum Teil dank Förderprogrammen. Insgesamt haben im vergangenen Jahr 58.108 Ausreisepflichtige die Bundesrepublik verlassen.[73] Es gibt allerdings keine verlässlichen Kontrollen, ob freiwillig Ausgereiste auch tatsächlich ausgereist sind. Das Bundesland Bremen beispielsweise verteilt Grenzübertrittsbescheinigungen, die von den Ausreisenden an der Grenzkontrollstelle abgegeben werden. Nur von 59,1 % der angeblich freiwillig Ausgereisten kommen Grenzübertrittsbescheinigungen zurück. In vielen anderen Bundesländern wird die Rücklaufquote gar nicht statistisch ausgewertet.[74]

Wanderungssaldo von Ausländern [75]
2014 2015
Zuzüge 1.343.000 2.016.000
Fortzüge 766.000 859.000
Wanderungssaldo 577.000 1.157.000

Das Statistische Bundesamt geht aufgrund des hohen Wanderungssaldos von mindestens + 900.000, insbesondere wegen des hohen Zuzugs von Flüchtlingen im Jahr 2015, von einem Anstieg der Einwohnerzahl Deutschlands auf mindestens 81,9 Millionen am Ende des Jahres 2015 aus.[76] Dies ist ein Anstieg um mehr als 700.000 Einwohner im Jahr 2015. Die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney weist darauf hin, dass neben den 1,1 Millionen Flüchtlingen noch 500.000 EU-Ausländer nach Deutschland einwanderten, die auch nicht sofort in Arbeit und Gesellschaft integriert wurden und zum Teil ebenfalls auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.[77]

Maßnahmen der Bundesregierung

Auf europäischer Ebene

Nichtanwendung asylrechtlicher Zuständigkeiten

Über die Anwendung der Dublin-III-Verordnung, die regelt, welcher Staat das Asylverfahren durchzuführen hat, war es Ende August/Anfang September 2015 zwischen den Regierungen Ungarns, Österreichs und Deutschlands zu Missverständnissen und zum Disput gekommen. Schon Mitte 2015 reiste nach Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration (IMO) die Hälfte der in Italien gelandeten Flüchtlinge entgegen der Dublin-III-Verordnung ohne Registrierung und Asylantrag weiter in andere EU-Staaten, so nach Deutschland, wo im ersten Quartal 2015 rund 40 Prozent der in der EU registrierten Asylbewerber ihren Antrag stellten – in Italien dagegen nur 8 Prozent. Ähnlich wie Italien verhielt sich Griechenland. Bundeskanzlerin Merkel räumte daher ein: „Das Dublin-Abkommen entspricht nicht mehr den Gegebenheiten, wie wir sie mal hatten.“[78] Nach einem 2011 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs [79] hatten auch deutsche Behörden entgegen dem Dublin-System Asylbewerber aller Nationalitäten in bestimmte Länder nicht mehr zurückgeschickt, so etwa nach Griechenland. Ende August 2015 wurde bekannt, dass nach einer internen Leitlinie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch Flüchtlinge aus Syrien, die in Deutschland Asyl beantragt hatten, entgegen der Dublin-III-Verordnung künftig nicht mehr in jene EU-Länder rückgeführt würden, in denen sie zuerst registriert worden waren. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sei „davon auszugehen, dass syrische Flüchtlinge von nun an fest damit rechnen können, in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen“.[80] Daraufhin verbreitete sich das Gerücht, Deutschland erlaube auch allen anderen Flüchtlingen die Einreise. Dem widersprachen verschiedene Politiker umgehend;[81] so erklärte Bundeskanzlerin Merkel am 1. September, es gelte die derzeitige Rechtslage, also das Dublin-Abkommen.[82][83]

Am 4. September 2015 kam es erneut zu einer Nichtanwendung der Regeln der Dublin-III-Verordnung, dieses Mal auf internationaler Ebene: Merkel[84] und ihr österreichischer Kollege Werner Faymann[85] vereinbarten in Absprache mit der ungarischen Regierung als „Nothilfe“ in einer „Notlage“ ein Abweichen von den Regeln der Dublin-III-Verordnung, gefolgt allerdings von der Mahnung des deutschen Außenministers Steinmeier, „daraus keine Praxis für die nächsten Tage zu machen“. Demnach durften Flüchtlinge ohne Registrierung durch Ungarn nach Österreich und Deutschland einreisen.[86] Mitte September 2015 erklärten die Innenminister der Länder die Aufnahmekapazitäten für weitgehend erschöpft.[87] Daraufhin wurde am 13. September die vorübergehende, teilweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen bekannt gegeben.[88] Die Zahl der Flüchtlinge, die die deutsche Grenze in Bayern passierten, überschritt dennoch im September 2015 mit mindestens 135.000 Flüchtlingen die Summe der dort in den vorangegangenen acht Monaten angekommenen.[89] Unter dem Eindruck der massiven Flüchtlingszahlen an der Grenze zu Deutschland änderte daraufhin Ende September die deutsche Bundesregierung erneut ihre Haltung, wandte die Dublin-III-Verordnung gegenüber Österreich nicht an und setzte zur Entlastung der Grenzregion neben den Transporten, die Österreich bereits selbst durchführte, täglich bis zu acht Sonderzüge ein, um Flüchtlinge aus dem österreichischen Salzburg direkt in deutsche Erstaufnahmeeinrichtungen zu bringen.[90] Als später doch wieder Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze eingeführt wurden, senkte das die Zahl der Neuankömmlinge nicht. Bis zu 10.000 Personen passierten täglich diese Grenze. So berichtete die Stadt Passau am 19. Oktober, dass innerhalb von drei Wochen über 100.000 Flüchtlinge allein über die Grenze zwischen Österreich und Passau eingereist seien, also mehr als 4.750 Personen pro Tag.[91]

Am 10. November 2015 gab das deutsche Innenministerium bekannt, das Dublin-Verfahren in Bezug auf Asylbewerber wieder anzuwenden, mit Ausnahme der Asylbewerber, die über Griechenland in den Schengenraum einreisen.[92] Nach Auswertung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge schieben die übrigen EU-Staaten seit Januar 2016 im Rahmen des Dublin-Verfahrens viel mehr Asylbewerber nach Deutschland ab als umgekehrt. Von Januar bis Mai übernahm Deutschland 5.467 Asylsuchende, vor allem aus Schweden. Im gleichen Zeitraum stellte die Bundesrepublik 18.668 Übernahmeanfragen an andere EU-Staaten. Davon wurden 7.410 abgelehnt, die meisten anderen scheiterten daran, dass die Asylsuchenden untertauchten. Nur in 1.453 Fällen kam es tatsächlich zu einer Übernahme. Weil Ungarn bei der Einreiseregistrierung am zuverlässigsten ist, wurden die meisten Übernahmeanfragen dort gestellt. Ungarn hat die Übernahmen im Rahmen des Dublin-Verfahrens aber einseitig auf 12 Asylbewerber pro Tag kontingentiert.[93]

Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen

Am 13. September 2015 führte Deutschland als erster Schengenstaat wieder Grenzkontrollen an der Binnengrenze zu Österreich ein.[94] Dänemark, Schweden, Österreich und Norwegen folgten mit eigenen Kontrollen an ihren Grenzen. Die Bundespolizei richtete zur Regulierung der Grenzübertritte von Flüchtlingen und Migranten von Österreich nach Deutschland fünf Grenzübergangsstellen ein: Freilassing, Laufen an der Salzach, Neuhaus am Inn, Passau und Simbach am Inn.[95] Die Wiedereinführung der Grenzkontrollen erfolgte im Einklang mit dem Schengener Grenzkodex, der die Möglichkeit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Schengenstaaten in Art. 25 ff. Verordnung (EU) 2016/399 ausdrücklich vorsieht. Grenzkontrollen sind zeitlich befristet und können in Absprache mit der EU-Kommission ggf. verlängert werden.[96]

Die Kontrollen an bestimmten Binnengrenzen in Deutschland, Österreich, Schweden, Dänemark und Norwegen sollten nach Auffassung der EU-Kommission vom 1. Februar 2017 wegen bestehender Mängel beim Grenzmanagement weiter aufrechterhalten werden. Die EU-Kommission stellte fest, dass auf Grund dieser anhaltenden Mängel weiterhin das Risiko von bedeutenden Sekundärbewegungen besteht. Obwohl die griechischen Behörden konkrete Fortschritte vor Ort erzielt haben und infolge des EU-Türkei-Abkommens vom 18. März 2016 die Zahl der Neuankömmlinge in Griechenland drastisch zurückgegangen ist, bleibt der Migrationsdruck auf die Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft weiterhin hoch. Zahlreiche der aus der Türkei nach Europa eingewanderten Migranten halten sich zudem noch in Griechenland auf.[97]

Im Inland

Beschleunigung laufender Asylverfahren

Bewachtes Hotel in Dresden, Flüchtlingsunterkunft im Winter 2015/2016

Die Zahl der laufenden Asylverfahren liegt in Deutschland höher als in allen anderen Staaten Europas zusammengenommen. Im Sommer 2015 suchten Politiker nach Möglichkeiten, die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen. Ein Ziel war, die rund 46 % der Bewerber, die aus den sogenannten Westbalkan-Staaten Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Kosovo, Albanien oder Montenegro gekommen waren und deren Bewerbung daher als aussichtslos eingeschätzt wurde, schneller abzuschieben. Es wurde daher beschlossen, Anträge von Personen aus dem Balkan bei der Bearbeitung vorzuziehen.[98]

Syrer und Eritreer sowie Christen, Mandäer und Jesiden aus dem Irak erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.[99] Deshalb wurde für diese Asylbewerber ein beschleunigtes Asylverfahren eingeführt.[99] Ihre Anträge werden allein auf Basis des schriftlichen Antrags bewilligt, und von der sogenannten Widerrufsprüfung wird abgesehen.[98] Nach Ansicht des Gesamtpersonalrats des BAMF läuft das beschleunigte Asylverfahren bei Syrern und Eritreern nicht nach den Regeln der Rechtsstaatlichkeit ab. So erfolgt bei Asylbewerbern, die Syrer sind oder sich als solche ausgeben, keine Identitätsüberprüfung. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfolgt lediglich daraufhin, dass ein Dolmetscher, der in der Regel weder vereidigt wurde noch selbst aus Syrien kommt, einen Asylbewerber für einen Syrer hält. Bei Flüchtlingen, die einen syrischen Pass vorzeigen können, seien die Entscheider „angehalten, ohne erfolgte Echtheitsprüfung diesem Personenkreis den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen“. Diese Verfahrensweise sei unzureichend, da zahlreiche syrische Pässe gefälscht seien und eine große Zahl der Asylsuchenden eine falsche Identität angäben, um eine Bleibeperspektive mit der Möglichkeit der Familienzusammenführung etc. zu erhalten.[56] Auch die automatische Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist umstritten, da glaubhafte Schätzungen davon ausgehen, dass es sich bei fast 90 % der migrierten Syrer um Wirtschaftsflüchtlinge handelt.[100]

Bundesinnenminister Thomas de Maizière schätzte den Anteil „falscher Syrer“ im Herbst 2015 auf 30 Prozent. Als publik wurde, dass er dafür keine Datengrundlage hatte, wurde ihm von der Opposition vorgeworfen, Gerüchte zu schüren. 2016 wurde aus einem vertraulichen Frontex-Screening bekannt, dass sich im Jahre 2015 ca. 14 % der in Griechenland angekommenen Flüchtlinge fälschlich als Syrer ausgaben, um eine bessere Bleibeaussicht zu haben. Dieser Trend habe sich 2016 fortgesetzt.[101][102]

Ab Anfang September 2015 lagen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) viele unbearbeitete Asylanträge vor. Um mehr Asylverfahren pro Monat abzuschließen, wurde der Personalbestand im Jahr 2016 auf 7.300 Mitarbeiter aufgestockt und durch Abordnungen von anderen Behörden auf insgesamt 9.000 Mitarbeiter erhöht.[103]

Die Entwicklung der Zahl der unbearbeiteten Anträge hängt hauptsächlich vom monatlichen Neuzugang und der Zahl der entschiedenen Anträge ab. Seit dem 4. Quartal 2016 werden deutlich mehr Anträge entschieden als hinzukommen:[104] Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert.

Finanz- und sozialpolitische Entwicklung

Wegen der großen Zahl Asylsuchender erhöhte die deutsche Bundesregierung die finanziellen Mittel für Flüchtlinge für 2015 um eine Milliarde Euro und stellte für das Jahr 2016 zusätzlich sechs Milliarden Euro zur Verfügung. Mit diesen Maßnahmen sollen unter anderem die Budgets von Jobcentern und die Mittel für berufsbezogene Deutschförderung erhöht werden. Außerdem sollen direkte finanzielle Zuwendungen teilweise durch Sachleistungen ersetzt werden. Auch einigte man sich, den Etat des Auswärtigen Amts um jährlich 400 Millionen Euro zu erhöhen, um Fluchtursachen zu bekämpfen.[105] Die Bundesregierung, Länder und Kommunen finanzieren für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive einen Deutschkurs im Umfang von 600 Stunden. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden unter die gemeinsame Führung von Frank-Jürgen Weise gestellt, um eine individuell abgestimmte Förderung der Asylbewerber zu ermöglichen.[106]

Das IFO-Institut rechnete im September dagegen allein für die 2015 prognostizierten 800.000 Flüchtlinge – zum Jahreswechsel waren es tatsächlich rund 900.000 – mit 10 Milliarden Euro Kosten. Bildungsmaßnahmen und den Nachzug durch die Familienzusammenführung hatte man bei dieser Zahl noch nicht mit einberechnet.[107] Diese Zahlen mussten im Dezember 2015 aber erheblich korrigiert werden, so rechnete das Ifo-Institut nun mit Kosten in Höhe von 21 Mrd. € allein 2015.[108]

Bundeskanzlerin Merkel hat im Oktober 2015 ein Versprechen abgegeben, dass zur Finanzierung der Flüchtlingskrise keine Steuererhöhungen erfolgen werden.[109]

Im Februar 2016 bezifferten die Finanzminister Bayerns und Nordrhein-Westfalens die Kosten der Bundesländer allein für Integrationsleistungen auf 20 bis 25 Milliarden Euro für das laufende Jahr. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gaben sie die Erstattung durch den Bund mit knapp 20 %, für Bayern mit 17 % der Kosten an.[110] Die geplanten Kostenerstattungen zwischen Ländern und Kommunen wurden ebenfalls zum Streitpunkt. Das Land NRW überwies lediglich einen Pauschalbetrag von 10.000 Euro pro Flüchtling, den Vertreter der Kommunen für nicht kostendeckend halten. Für rund 52.000 abgelehnte Asylbewerber in NRW im Januar 2016, die nicht abgeschoben werden konnten und lediglich geduldet wurden, zahlte das Land nur für drei Monate pro Jahr den Pauschalbetrag.[111]

Die Betreuung unbegleiterter minderjähriger Flüchtlinge erwies sich als kostspielig. Für Berlin rechneten Journalisten im Februar 2017 für die mehr als 2.700 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der Stadt im Jahr mit Kosten von 200 Millionen Euro.[112]

Beschleunigte Rückführung abgelehnter Asylbewerber ohne Reisepass aus Balkanstaaten

Die Bundesregierung nimmt die Rückführung abgelehnter Asylbewerber aus Balkanstaaten ohne gültigen Reisepass auf der Grundlage des Laissez-passer-Verfahrens vor. Dieses Verfahren erlaubt eine freiwillige Rückkehr oder Abschiebung auch ohne Reisepass. Die Balkanstaaten haben ihre Bereitschaft zur Aufnahme der Rückkehrer erklärt.[113] Weiterhin wurden auch die Anreize für eine freiwillige Rückkehr verstärkt. Mehr als 5.000 Kosovaren erhielten Geldbeträge von bis zu 3.000 Euro für ihre freiwillige Ausreise.[114]

Besondere Verfahrensweise bei bestimmten Asylbewerbern

Am 3. Dezember 2015 beschloss die Innenministerkonferenz in Koblenz für Asylbewerber aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und Eritrea aus Sicherheitsgründen eine Rückkehr zur regulären Einzelfallprüfung des Asylantrages mit persönlicher Anhörung.[115]

Änderungen im Asylrecht 2015 (Asylpaket I)

Am 29. September 2015 beschloss das Bundeskabinett ein Gesetzespaket mit wesentlichen Änderungen im deutschen AsylrechtAsylpaket I.[116] Im Einzelnen wurde Folgendes beschlossen:[117]

  • Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“: Um Asylbewerber aus den Balkan-Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro schneller abschieben zu können, wurden diese Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Asylsuchende von dort sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.[117]
  • Unterbringung in Erstaufnahmestellen: Asylbewerber sollen bis zu sechs Monaten – zuvor waren max. drei Monate zulässig – in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden und statt Geld möglichst nur noch Sachleistungen bekommen. Die Auszahlung von Geld soll künftig nur noch max. einen Monat im Voraus erfolgen.
  • Unangekündigte Abschiebung: Um ein Abtauchen in die Illegalität zu verhindern, soll die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber künftig ohne Vorankündigung erfolgen.
  • Beschleunigung der Asylverfahren: Asylverfahren sollen bereits nach drei Monaten abgeschlossen werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll dazu personell aufgestockt werden. Altverfahren sollen in Zukunft durch mehr Entscheider schneller abgeschlossen werden.
  • Sachleistungen statt Geld: Um Asylbewerbern, die nur aus wirtschaftlicher Not nach Deutschland gekommen sind, keine finanzielle Anreize zu geben, sollen diese künftig möglichst Sachleistungen wie Essen, Kleidung, Körperpflegemittel, Tabakwaren oder Tickets für den öffentlichen Nahverkehr erhalten.
  • Finanzhilfen des Bundes: Der Bund zahlt den Ländern für jeden zugewiesenen Flüchtling monatlich eine Kopfpauschale in Höhe von 670 Euro, mit der Auflage diese Mittel an ihre Kommunen zu verteilen.
  • Unterbringung: Bestimmte Baurechtsvorschriften, die die Errichtung winterfester Quartiere verzögern würden, werden ausgesetzt (z. B. bei Standortauswahl, Lärmschutz oder Einsatz erneuerbarer Energien).
  • Integration: Asylbewerbern mit guten Aussichten auf einen Aufenthaltstitel werden Integrationskurse und Deutschkurse angeboten, Eingliederungshilfen auf dem Arbeitsmarkt angeboten und der Zugang zu Berufspraktika erleichtert.
  • Ärztliche Versorgung: Vom Bund werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Länder auf freiwilliger Basis eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen können.

Die Änderungen im Asylrecht durch Asylpaket I traten überwiegend am 24. Oktober 2015 in Kraft.[116]

Änderungen im Asylrecht 2016 (Asylpaket II)

Am 3. Februar 2016 beschloss das Bundeskabinett ein zweites Gesetzespaket mit strengeren Asylregeln – Asylpaket II.[118] Demnach soll der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt werden. Davon wäre derzeit etwa ein Zehntel der Asylbewerber aus Syrien betroffen. Außerdem sind Asyl-Schnellverfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen und eine Kürzung der Asylbewerberleistungen vorgesehen.[119] Der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel widersprach Anfang Februar dem Gesetzentwurf, weil dort der Familiennachzug für Minderjährige ebenfalls ausgesetzt werde, und erklärte, das sei nicht verabredet gewesen.[120] Der Gesetzentwurf war zuvor vom SPD-geführten Bundesfamilienministerium fachlich geprüft und nicht beanstandet worden.[121] Da Gabriel auf Nachbesserung bestand, beauftragte die Bundeskanzlerin Innen- und Justizminister mit der Klärung.[122] Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) kamen am 11. Februar 2016 darin überein, an den Beschlüssen der Koalition zum Asylpaket II nichts zu verändern. Bei Vorliegen dringender humanitärer Gründe soll das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Innenministerium über Ausnahmen entscheiden.[123] Das Asylpaket II wurde am 25. Februar 2016 vom Bundestag verabschiedet.[124] 429 Abgeordnete votierten dafür und 147 dagegen. Das Gesetzespaket passierte am 26. Februar den Bundesrat, war aber nicht zustimmungspflichtig.[125]

Ursprünglich sollten die Bundesländer im Rahmen des Asylpakets II verpflichtet werden, Mindeststandards wie abschließbare Toiletten und getrennte Duschen in den Flüchtlingsunterkünften bereitzustellen. Außerdem war geplant, Unterkünften mit Kindern nur dann eine Betriebserlaubnis zu erteilen, wenn diese den in einer EU-Richtlinie und im Kinder- und Jugendschutzrecht vorgeschriebenen Standards entsprechen. Das Fehlen dieser Regelungen im Gesetzentwurf, der am 25. Februar 2016 vom Bundestag angenommen wurde, bezeichnete der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Röhrig, als „grob fahrlässig“, da es in immer mehr Fällen zu sexuellen Übergriffen an Kindern in den Flüchtlingsunterkünften komme, wie in der von ihm beauftragten Expertise: Häufigkeitsangaben zum sexuellen Missbrauch[126] am 22. Februar benannt wurde. Die EU-Kommission forderte die Bundesregierung auf, die EU-Richtlinie einzuhalten, andernfalls werde ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.[127][128]

Mit einem zweiten Gesetz sollte die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien erweitert werden.[129] Das vom Deutschen Bundestag am 13. Mai 2016 verabschiedete Gesetz über die Einstufung der nordafrikanischen Staaten: Algerien, Marokko und Tunesien als „sichere Herkunftsstaaten" erhielt am 10. März 2017 nicht die erforderliche Mehrheit im Bundesrat weil Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linken dagegen stimmten.[130][131][132]

Bei einem Treffen am 28. Januar 2016 hatten sich Spitzenpolitiker der Regierungsparteien bereits darauf geeinigt, dass die Eigenbeteiligung von Asylbewerbern an Sprachkursen 10 € pro Monat betragen soll und diejenigen, die in Deutschland eine Ausbildung erfolgreich abschließen, anschließend mindestens zwei Jahre lang in Deutschland arbeiten dürfen.[133][134][135][136]

Digitalisierung des Asylverfahrens

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder beschlossen im September 2015, die weitere Digitalisierung des Asylverfahrens in einem föderalen Projekt voranzutreiben. Ziel war die Realisierung eines integrierten IT-Gesamtsystems zur Beschleunigung des Flüchtlingsmanagement-Prozesses.[137] Der gesetzliche Rahmen dazu wurde durch das am 5. Februar 2016 in Kraft getretene Datenaustauschverbesserungsgesetz (BGBl. I S. 130) geschaffen. Die in einem Kerndatensystem bereits gespeicherten Grundpersonalien wie Namen, Geburtsdatum und -ort sowie Staatsangehörigkeit konnten nun durch neue Speichersachverhalte ergänzt werden, insbesondere um Fingerabdrücke. Schon beim Erstkontakt eines Asylsuchenden mit einer Behörde wird jetzt ein umfangreicher Datensatz angelegt und standardisiert gespeichert.[41][138] Um eine sichere Datenübertragung zu gewährleisten, erfolgt der Informationsaustausch über einen geschützten Nachrichtenserver, an den die Meldebehörden über das Internet angebunden sind.[139] Auch wurden die Übermittlungsverpflichtungen an das Ausländerzentralregister (AZR) und die Ermächtigungen zum Abruf von Daten aus dem AZR erweitert.

Ankunftsnachweis, im Januar 2016 eingeführt

Das neue Identitätsmanagement wurde bis Ende Mai 2016 bundesweit mit 1.500 Registrierstationen eingeführt und hat drei Kernbestandteile[140]:

  1. Registrierung beim behördlichen Erstkontakt, wobei durch die Fingerabdrücke Mehrfacherfassungen biometrisch ausgeschlossen werden
  2. Speicherung der Daten im Kerndatensystem
  3. fälschungssicherer Ankunftsnachweis

Die erfassten Daten stehen zentral allen öffentlichen Stellen im Rahmen der erforderlichen Aufgabenerfüllung medienbruchfrei zur Verfügung. Erstregistrierung, Informationsbereitstellung für Behörden, Sicherheitsüberprüfungen sowie Asylverfahren können so schneller durchgeführt[137] und ein Missbrauch von Leistungen des BAMF kann verhindert werden.[140]

Ein an das Konsultations-Verfahren zentraler Behörden (KZB-Verfahren) angelehnter Sicherheitsabgleich, der unmittelbar nach der Speicherung der Daten im Kerndatensystem erfolgt, ermöglicht den Sicherheitsbehörden jetzt eine frühzeitige Überprüfung, ob zu einer Person insbesondere terrorismusrelevante Erkenntnisse oder sonstige schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen.[141][140]

An alle Asylbegehrenden wird ein einheitlicher Ausweis – amtlich „Ankunftsnachweis“ genannt – ausgegeben, in dem wichtige Daten einheitlich erfasst werden.[138] Der Ankunftsnachweis und insbesondere die darauf aufgedruckte AZR-Nummer dienen als Zugangsschlüssel zum Kerndatensystem, über das die verschiedenen Behörden auf die Daten zu dem Asylsuchenden zugreifen können.[142] Neben den Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und -ort gehören auch Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen dazu. Für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung werden Informationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen erfasst.[138] Die für Migranten und Flüchtlinge zuständigen Registrierungsbehörden sind mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem (Fast-ID) ausgestattet, mit dem über eine Sofortabfrage unverzüglich festgestellt werden kann, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind; Mehrfachidentitäten werden so verhindert. Technisch wird dies im neuen Kerndatensystem mittels Datenabgleich über die Datenbank INPOL beim Bundeskriminalamt sichergestellt, in der erfasste Fingerabdrücke zentral gespeichert werden.[143]

Vorbereitung eines Integrationsgesetzes

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion warnte nach den Terroranschlägen in Brüssel am 22. März 2016 vor „islamistischen Gettobildungen“ wie im Brüsseler Vorort Molenbeek. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete Stadtteile wie Molenbeek als Nährboden für Terrorismus, die deshalb nicht entstehen sollten.[144][145]

Eine gesetzlich vorgeschriebene Residenzpflicht für alle Flüchtlinge soll derartige Ansiedlungen in Großstädten verhindern.[146][147][148] Unter der Überschrift „Fördern und Fordern“ plante die Bundesregierung ein Integrationsgesetz folgenden Inhalts:

  • Eine Wohnsitzauflage soll den massenhaften Zuzug in Ballungsgebiete verhindern. Der Gesetzentwurf erlaubt es den Ländern, auch für anerkannte Flüchtlinge Regeln zur Wohnsitzwahl zu erlassen. Dabei soll den Ländern freigestellt sein, ob sie konkrete Wohnorte vorschreiben oder den Umzug in bestimmte Städte oder Regionen verbieten. Die Regelung soll auf drei Jahre befristet werden und nicht für Flüchtlinge gelten, die in einem zu den zugewiesenen Wohngebieten nicht passenden Ort einen Job, Ausbildungs- oder Studienplatz erhalten haben.[149]
  • Das Daueraufenthaltsrecht von anerkannten Flüchtlingen soll verschärft werden. Sie sollen nicht mehr wie bisher nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Diesen unbefristeten Aufenthaltstitel soll es künftig erst nach fünf Jahren geben, wenn unter anderem hinreichende Sprachkenntnisse (Niveaustufe A2 des Europäischen Referenzrahmens) und ein überwiegend sicherer Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Nur Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und Resettlement-Flüchtlingen, die ein fortgeschrittenes Sprachniveau erreichen (Stufe C1) und überwiegend für ihren Unterhalt selbst sorgen, wird bereits nach drei Jahren das Daueraufenthaltsrecht eingeräumt.[149]
  • Die Vorrangprüfung, die bisher sicherstellte, dass Asylbewerber und Geduldete nur eingestellt werden dürfen, wenn eine Arbeitsstelle nicht durch geeignete Bewerber aus Deutschland oder der EU besetzt werden kann, soll in Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit für drei Jahre ausgesetzt werden.[149] Ab drei Monaten Aufenthalt in Deutschland sollen Flüchtlinge auch auf Basis von Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt werden können.[150]
  • Junge Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive sollen für die Dauer der Berufsausbildung einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten. Künftig sollen sie auch eine Ausbildung aufnehmen können, wenn sie älter als 21 Jahre sind; die bisherige Altersgrenze wird abgeschafft.[150] Begleitende Hilfen oder eine assistierte Ausbildung können schon nach drei Monaten Aufenthalt bewilligt werden, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld bereits nach 15 Monaten. Werden Asylbewerber nach der Ausbildung übernommen, bekommen sie nach dem Abschluss für weitere zwei Jahre einen sicheren Aufenthaltsstatus. Schließt sich keine Beschäftigung an, wird ihr Aufenthaltsrecht für ein halbes Jahr zur Arbeitsplatzsuche verlängert.[149]
  • Für Asylbewerber sollen „100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten zur niedrigschwelligen Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt“ aus Bundesmitteln finanziert werden.[146][150] Von der Bundesagentur für Arbeit (BA) sollen Flüchtlinge zur Wahrnehmung zumutbarer Jobs verpflichtet werden können. Wenn Maßnahmen ausgeschlagen werden, sollen Leistungen der BA gekürzt werden.[149] Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten sollen von den geplanten Maßnahmen ausgenommen sein.[150]
  • Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs- und einem Orientierungsteil. Der Orientierungsteil soll künftig 100 statt bisher 60 Stunden umfassen.[150] Asylbewerber sollen schon früher als bisher teilnehmen können; sie sollen auch zur Teilnahme verpflichtet werden können. Der Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs soll nach einem Jahr erlöschen.[150] Bei Nichtteilnahme können Sozialleistungen auf das unmittelbar Notwendige gekürzt werden.[149]
  • Familiennachzug soll Personen, denen nur subsidiärer Schutz zugestanden wurde, künftig erst nach zwei Jahren gestattet sein.[150]

Die Gesetzesvorlage zum Integrationsgesetz wurde bei der Klausurtagung der Regierung in Schloss Meseberg am 24. Mai vom Bundeskabinett beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag fand am 3. Juni statt. Der Gesetzesvorlage wurde dabei mit großer Mehrheit zugestimmt; die Opposition äußerte scharfe Kritik.[151] Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 7. Juli 2016 mit einigen Änderungen. Einen Tag später billigte auch der Bundesrat das Gesetz.[152]

Das Integrationsgesetz trat überwiegend am 6. August 2016 in Kraft.[153] Begleitet werden seine Regelungen durch die Verordnung zum Integrationsgesetz[154] und die Vierte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung.[155]

Zur Bekämpfung von Fluchtursachen

Im Nahen Osten

Seit Ausbruch des Syrischen Bürgerkrieges im Zuge des Arabischen Frühlings Anfang 2011 wurden 300.000 Menschen getötet; 4,2 Millionen Syrer flüchteten ins Ausland.[156][157] Die Vereinten Nationen (UN) schätzen, dass es nach fünf Jahren Bürgerkrieg im Land selbst 7,6 Millionen Binnenflüchtlinge gibt.[158]

Von 2012 bis 2015 unterstützte Deutschland als drittgrößter Geldgeber die Opfer des Syrienkrieges mit 1,4 Milliarden Euro. Für den Zeitraum 2016–2018 hat die Bundesregierung weitere Hilfsgelder in Höhe von 2,3 Mrd. Euro zugesagt. Damit ist Deutschland der größte Geldgeber weltweit. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) stellt im Jahr 2016 Geld für die Ernährung von 1,5 Millionen Menschen in Flüchtlingslagern und für 4 Millionen Hilfsbedürftige in Syrien bereit. Mit 570 Millionen Euro trägt Deutschland die Hälfte dieser Kosten. Mit weiteren 200 Millionen Euro beteiligt man sich an der Beschäftigungsinitiative Partnership for Prospects, mit der 500.000 Arbeitsplätze für syrische Flüchtlinge in der Region geschaffen werden sollen. In der Türkei, im Libanon und in Jordanien soll Flüchtlingen aus Syrien der Zugang zum lokalen Bildungssystem und zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Bedürftige Familien erhalten hier unter anderem Nahrungsmittelpakete, Hygiene-Kits, Winterhilfe und medizinische Dienstleistungen. Ambulanzdienste und medizinische Erstversorgung erreichen allein im Libanon 65.000 Menschen. Außerdem werden von der Deutschen Akademischen Flüchtlingsinitiative (DAFI), dem Programm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) Leadership for Syria und im Rahmen der Förderung der Alexander von Humboldt-Stiftung Scholars at risk 1900 Hochschulstipendien für Syrer angeboten. Über den von Deutschland initiierten Fonds Syria Recovery Trust Fund (SRTF) werden seit 2013 Projekte zur Versorgung der Menschen und für den Wiederaufbau der kriegszerstörten Infrastruktur in Syrien und im Irak finanziert. SRTF-Mittel wurden z. B. für Projekte zur Wiederherstellung der Stromversorgung oder zur Produktion von Nahrungsmitteln verwendet.[159] Für das Jahr 2016 hat das Auswärtige Amt die Mittel für Hilfen in der Region um 400 Millionen Euro aufgestockt. Mit diesem Geld soll die Stromversorgung für 300.000 Menschen im Norden Syriens wiederhergestellt, die Gesundheitsversorgung von 100.000 Menschen in Flüchtlingslagern im Libanon gesichert und sollen in Syrien 500.000 Hilfsbedürftige mit Nahrung versorgt werden.[160]

Die Bundesregierung drängte auch auf Abschluss des EU-Türkei-Abkommens vom 18. März 2016, in dem die beschleunigte Auszahlung von 3 Mrd. Euro für die humanitäre Hilfe für Flüchtlinge vor Ort vereinbart wurde. Diese Hilfsmittel hatte die Europäische Union (EU) der Türkei bereits im gemeinsam vereinbarten Aktionsplan vom 30. November 2015 im Rahmen der „Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei“ zugesagt. Außerdem wurde im Abkommen eine Anschlusszahlung von weiteren 3 Mrd. Euro für die Zeit ab 2018 vereinbart.[161]

In Afrika

Nach Einwanderung über das Mittelmeer in die EU reisten viele der Asylsuchenden nach Deutschland weiter. Im Jahr 2016 betrug die Gesamtzahl der Erstanträge auf Asyl in Deutschland 722.370. Unter den Top Ten der Herkunftsländer waren die afrikanischen Staaten Eritrea (Platz 4) und Nigeria (Platz 8); aus Eritrea kamen 18.854 Antragsteller (2,6 %) und aus Nigeria 12.709 Antragsteller (1,8 %).[34] Afrika rückte auf Grund der hohen Zahl afrikanischer Antragsteller in der Agenda der Bundeskanzlerin weit nach oben. Beim Gipfeltreffen der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) im Juli 2017 in Hamburg sollen die Themen Afrika, Migration und internationale Hilfen vorrangig behandelt werden. Wie Der Spiegel in einem Artikel im Januar 2017 schrieb, habe Merkel erkannt, dass die herkömmliche Form der Hilfe und Ertüchtigung für Afrika nicht ausreiche. Milliarden an Hilfen, Zehntausende bezahlte Helfer und Tausende selten aufeinander abgestimmte Projekte haben nicht verhindern können, dass die Zahl der Migranten aus Eritrea, Nigeria und Somalia und anderen afrikanischen Staaten hoch blieb. Nachhaltige Lösungsvorschläge seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seien bisher ausgeblieben; ein Paradigmenwechsel und fundamental neue Ansätze in der Afrikahilfe seien aber notwendig.[162]

Am 1. Februar 2017 stellte das BMZ nun im südafrikanischen Johannesburg seinen Marshallplan mit Afrika und die „neue G20-Partnerschaft mit Afrika“ vor.[163]

Sicherheitslage

Kriminalität

Am 13. November 2015 veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) eine Analyse der von Jahresbeginn bis Ende September 2015 erfassten Straftaten. Der Analyse zufolge wurden „Flüchtlinge im Durchschnitt genauso wenig oder oft straffällig wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung“. Mit einem Anteil von 34 Prozent werden von Flüchtlingen und Migranten am häufigsten Vermögens- und Fälschungsdelikte begangen, darunter hauptsächlich Schwarzfahren. An zweiter Stellen folgen mit 33 Prozent Diebstähle und an dritter Stelle mit insgesamt 16 Prozent Raub und Körperverletzung. Der Anteil der Sexualstraftaten liegt im untersuchten Zeitraum unter einem Prozent.[164][165] Die veröffentlichten Statistiken sind jedoch kritisch zu betrachten, da die jeweils miteinander verglichenen Gruppen unterschiedlich sind, wie ein Bericht des Fernsehmagazins Panorama zeigt. Demnach sind zwar „Ausländer und Asylbewerber in nahezu allen Kategorien von Straftaten deutlich überrepräsentiert“, ein Vergleich der Gruppen – Ausländer und Deutsche – zeige aber schon im Ansatz die Unterschiede: „Nimmt man 100 Flüchtlinge, sind darunter ungleich mehr Männer.“ Das Bundeskriminalamt weist außerdem auf Folgendes hin: „Einem wertenden Vergleich zwischen der deutschen Wohnbevölkerung und den sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stehen (auch) das doppelte Dunkelfeld in der Bevölkerungs- und in der Kriminalstatistik sowie der hohe Anteil ausländerspezifischer Delikte und die Unterschiede in der Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur entgegen.“[166]

Laut Bundeskriminalamt-Bericht wurden in den ersten drei Quartalen 2016 214.600 versuchte und vollendete Straftaten registriert, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger Zuwanderer war. 67.300 Zuwanderer wurden als Opfer und Geschädigte einer Straftat registriert. Als Zuwanderer wurden definiert: Personen mit Aufenthaltsstatus Asylberechtigter, Asylbewerber, Geduldete, Kontingentflüchtlinge/Bürgerkriegsflüchtlinge und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltende. 29 % der Straftaten entfielen auf Vermögens- und Fälschungsdelikte (vorrangig Beförderungserschleichung), 27 % auf Diebstahldelikte (vorrangig Ladendiebstahl), 24 % auf Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (vorrangig Körperverletzungen), 7 % auf Rauschgiftdelikte, 1,3 % auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 0,2 % auf Straftaten gegen das Leben und 11 % auf sonstige Straftatbestände. Tötungsdelikte wurden in 38 % der Fälle innerhalb einer Erstaufnahmeeinrichtung/Sammelunterkunft begangen.[167]

Asylsuchende aus den Westbalkanstaaten Serbien, Kosovo und Mazedonien fielen deutlich häufiger im Zusammenhang mit Straftaten auf, als es ihr Anteil an der Gesamtzahl der mit EASY erfassten Flüchtlinge und Migranten eigentlich erwarten ließ. Die meisten Delikte dieser Gruppe waren Diebstahlsdelikte. Deutlich unterrepräsentiert unter den Tatverdächtigen waren laut BKA dagegen Syrer und Iraker sowie Afghanen. Die meisten Delikte dieser Zuwanderungsgruppe waren Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Zuwanderer aus Gambia, Nigeria und Somalia waren unter den Tatverdächtigen deutlich überrepräsentiert. Die meisten Delikte dieser Zuwanderungsgruppe waren Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit.[167]

In Nordrhein-Westfalen gab Innenminister Ralf Jäger Ende Februar 2016 bekannt, dass 2015 von 5.210 Algeriern in seinem Bundesland 38,6 Prozent Straftaten begangen hätten und von 36.118 Marokkanern im Land 33,6 Prozent straffällig geworden seien. Mehrfachtäter wurden herausgerechnet, und Verstöße gegen das Ausländerrecht wurden nicht berücksichtigt. Der Innenminister hat nach Pressemeldungen mit der Bundesregierung einen Einwanderungsstopp für Asylbewerber aus Marokko vereinbart und die Polizei angewiesen, an bekannten Treffpunkten verstärkt tätig zu werden. Weiterhin dränge man auf eine schnellere Bearbeitung und Ablehnung von Asylanträgen aus Marokko und Algerien, um die Personen schneller abschieben zu können.[168]

Flüchtlingsfeindliche Angriffe

Das Bundeskriminalamt berichtete bereits Ende August 2015 von einer Verdoppelung rechtsextremistisch motivierter Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte auf 335 Fälle.[169] Das Bundesamt für Verfassungsschutz befürchtete, „dass ein neuer organisierter Rechtsterrorismus entstehen könnte“.[170]

Anfang Oktober äußerte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière besorgt angesichts der massiven Zunahme von Gewalttaten gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte. Zwei Drittel der ermittelten Tatverdächtigen seien in den jeweiligen Regionen wohnhafte „Bürger […], die sich bisher nichts zu Schulden kommen ließen“. Der Zuwachs sei „besorgniserregend“ und „eine Schande für Deutschland“. Zudem werde die offene Gewalt von Beleidigungen und hasserfüllter Sprache begleitet. Eine Zivilisationsschranke sei gefallen.[171] Vor allem die fremdenfeindlichen Proteste und Ausschreitungen in Freital, Heidenau und Dresden sowie das Attentat auf Henriette Reker oder die Proteste in Clausnitz fanden in den Medien Beachtung.

Von Januar bis Dezember 2015 wurden nach einer Erhebung des Bundeskriminalamts (BKA) 1005 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte verübt. Damit hat sich die Zahl seit 2014 verfünffacht. Die meisten waren Sachbeschädigungen, gefolgt von volksverhetzenden Schmierereien und Gewalttaten. 901 der Fälle haben einen eindeutig rechtsradikalen Hintergrund. Bei 92 Übergriffen handelte es sich um Brandstiftungen; 2014 waren es 6 gewesen.[172] Mit 173 Gewalttaten wurden mehr als sechsmal so viele Übergriffe verzeichnet wie im Vorjahr.[173]

Nach Recherchen von Zeit und Zeit Online richtete sich die Hälfte der Brandanschläge gegen bewohnte Unterkünfte. 76,1 % aller Brandanschläge wurden nicht aufgeklärt. (Stand: 30. November 2015)[174]

Das Bundeskriminalamt führt die folgenden Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität:[175]

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Gefahr durch islamistischen Terrorismus und Radikalisierung

Im Oktober 2015 hielten sich mehrere Hunderttausend Ausländer unregistriert in Deutschland auf.[176][177][178][179] Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen und der Director of National Intelligence, James R. Clapper, warnten im Februar 2016, der Islamische Staat könnte den zahlenmäßig großen Zuzug von Flüchtlingen und Migranten ausnutzen, um Terroristen nach Europa und Deutschland einzuschleusen.[180] Dem Bundeskriminalamt liegen (Stand Mai 2016) in 369 Fällen Hinweise auf das Einschleusen von Terroristen oder Unterstützern terroristischer Vereinigungen vor; 40 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.[181]

Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht auch das Risiko, dass sich Flüchtlinge in Deutschland radikalisieren. Das von Salafisten verbreitete Gedankengut bildet einen Nährboden für eine islamistische Radikalisierung zum Salafismus bis hin zur Rekrutierung für den Dschihad.[182] Nach Erkenntnissen von Verfassungsschutzbehörden der Länder versuchen Salafisten gezielt Flüchtlinge anzuwerben. Sie sprechen vor allem unbegleitete junge Asylbewerber im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften an, die ohne ihre Familie kommen und Anschluss und Unterstützung suchen.[177] Dem Verfassungsschutz wurden bis März 2016 300 Anspracheversuche bekannt; es wird vermutet, dass die tatsächliche Zahl viel höher ist. Ein immenses Radikalisierungspotential gehe auch von der arabischsprachigen Moscheenlandschaft in Deutschland aus. Viele dieser Moscheen seien fundamentalistisch geprägt, einige werden aufgrund ihrer salafistischen Ausrichtung bereits vom Verfassungsschutz beobachtet.[183] Besorgnis löst auch die aktive sunnitisch-islamistische Bewegung Tablighi Jamaat durch ihr Bestreben um Kontaktaufnahme zu Flüchtlingen und Migranten beim Verfassungsschutz aus.[178] Ziel dieser Bewegung ist es, Muslime von einer „zu weltlichen Grundhaltung“ abzubringen und ihr Leben streng am Koran auszurichten. Dies gefährdet den inneren Frieden, weil ein Schwarz-Weiß-Denken aufgebaut und alles „Unmuslimische“ abgelehnt wird.[178] Angesichts des zahlenmäßig großen Zuzugs muslimischer Flüchtlinge und Migranten befürchtet der Verfassungsschutz einen starken Anstieg der Zahl radikaler Islamisten in Deutschland. Hans-Georg Maaßen berichtet: „Es bereitet uns große Sorge, dass Islamisten in Deutschland unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe versuchen, die Situation der Flüchtlinge gezielt für ihre Zwecke zu missbrauchen, Asylbewerber zu missionieren und zu rekrutieren.“[184] Mitglieder einiger islamistischer Gruppen, z. B. des laut Verfassungsschutz extremistisch-salafistischen Vereins „Helfen in Not“, wurden in Asylbewerberheimen angetroffen.[185][186] Ein bekannter salafistischer Prediger rief seine Anhänger via Facebook dazu auf, Flüchtlinge gezielt anzuwerben.[177]

Im Oktober 2016 warnte auch der Bundesnachrichtendienst vor IS-Kämpfern, die als Flüchtlinge getarnt nach Europa kämen. Sie würden gezielt trainiert, um bei Befragungen durch Polizisten oder beim Stellen eines Asylantrags als Flüchtling anerkannt zu werden. So seien auch alle neun Täter der Terroranschläge am 13. November 2015 in Paris als Flüchtlinge getarnt nach Europa gekommen. Der mutmaßliche Bombenbauer sei im Oktober 2015 über die Balkanroute und Österreich nach Deutschland eingereist und von einem Komplizen in Ulm abgeholt worden.[187][188]

Größere islamistisch motivierte Vorfälle

  • Am 4. Februar 2016 wurden bei bundesweiten Razzien zwei algerische Männer und eine Frau aus der Islamistenszene festgenommen. Von Berlin aus wollten sie Attentate vorbereiten. Der Hauptverdächtige hielt sich nach Polizeiangaben in einem Erstaufnahmeauflager für Flüchtlinge in Attendorn auf und wurde dort festgenommen. Er wird wegen Zugehörigkeit zur Terrorgruppe ISIS auch von algerischen Behörden gesucht und soll vom IS militärisch ausgebildet worden sein.[189]
  • Im Juni 2016 wurde in Deutschland eine IS-Terrorzelle ausgehoben. Die drei Syrer sollen als Flüchtlinge getarnt über die Balkanroute nach Deutschland gelangt sein; sie wurden in ihren Flüchtlingsunterkünften festgenommen. Sie hatten den Auftrag, in der Düsseldorfer Altstadt Anschläge im Stile derer in Mumbai 2008 auszuführen. Die deutschen Behörden wurden durch ein weiteres, in Frankreich inhaftiertes Mitglied der Terrorzelle auf die Attentatspläne aufmerksam. Nach Angaben eines IS-Verdächtigen sollten insgesamt zehn Terroristen den Anschlag ausführen.[190][191]
  • Am 18. Juli 2016 ereignete sich ein Angriff in einer Regionalbahn bei Würzburg, bei dem ein als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling registrierter Täter Bahnreisende mit einem Beil und einem Messer attackierte.[192]
  • Der Sprengstoffanschlag von Ansbach mit 15 Verletzten am 24. Juli 2016 wurde von einem 27-jährigen syrischen Flüchtling verübt.[193]
  • Anfang August wurden vier syrische Terrorverdächtige, die in einer Asylbewerberunterkunft in Dinslaken wohnten, verhaftet. Nach Erkenntnissen der Duisburger Staatsanwaltschaft gab es Anschlagspläne auf ein Fußballspiel zum Bundesligastart. Einer der Männer kam in Untersuchungshaft, gegen einen anderen wurde Haftbefehl erlassen. Die anderen zwei Asylbewerber kamen wieder frei.[194]
  • Am 13. September wurden bei Anti-Terror-Razzien durch das BKA in Schleswig-Holstein drei syrische Asylbewerber, die als Flüchtlinge im November 2015 nach Deutschland gekommen waren, verhaftet. Sie stehen im dringenden Verdacht, im Auftrag des IS Anschläge geplant zu haben. Am gleichen Tag wurden sie dem Ermittlungsrichter am BGH in Karlsruhe vorgeführt.[195]
  • Ein 16 Jahre alter syrischer Flüchtling wurde am 20. September von der Polizei in Köln-Porz in einer Flüchtlingsnotunterkunft verhaftet. Aus Internetchats ging hervor, dass der 16-Jährige Bereitschaft für einen Sprengstoffanschlag zeigte und Anweisungen erhielt. Er kam in U-Haft.[196]
  • Andere Personen, die der Terrororganisation IS zugerechnet wurden und 2015 um Asyl in Deutschland ersuchten, sind der am 10. Oktober 2016 verhaftete Dschaber al-Bakr und der tadschikische Islamist Mukhamadsaid S.[197]
  • Am 2. November 2016 wurde ein 27-jähriger tunesischer Mann, der angab, ein Flüchtling aus Syrien zu sein, in einer Wohnung in Berlin-Schöneberg festgenommen. Am Folgetag wurde er dem Ermittlungsrichter am BGH vorgestellt. Ein Haftbefehl wurde zunächst abgelehnt, eine U-Haft wegen Urkundenfälschung dagegen angeordnet. Laut Bundesanwaltschaft gab es eine Verbindung zwischen dem Mann und dem IS.[198]
  • Ein 20-jähriger syrischer Flüchtling aus Oberschwaben wurde am 20. November 2016 in Ulm verhaftet, nachdem er am Vortag versucht hatte, mit bombenfähigem Material nach Dänemark einzureisen.[199]
  • Am 19. Dezember 2016 fand ein Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche statt, bei dem 12 Menschen getötet und 56 verletzt wurden.[200] Der IS reklamierte die Tat für sich;[201] als dringend tatverdächtig gilt der Tunesier Anis Amri, welcher als Asylbewerber unter anderem eine Zeit lang in einer Flüchtlingsunterkunft in Emmerich wohnte.[202] Er wurde ab dem 21. Dezember mit europaweitem Haftbefehl gesucht und am 23. Dezember bei einem Schusswechsel mit der Polizei in Mailand getötet.[203]
  • Ein syrischer Flüchtling wurde am 31. Dezember 2016 in seiner Wohnung im Saarland von der Polizei festgenommen. Aus Chatverläufen ging hervor, dass der 38-Jährige Kontakt zu einem IS-Mitglied hatte und 180.000 Euro für die Beschaffung von Fahrzeugen und Bombenmaterial forderte, um Anschläge in Westeuropa begehen zu können. Laut Behördenangaben gab es noch keine konkreten Anschlagspläne, der Festgenommene bestritt diese ebenfalls. Eine U-Haft wurde angeordnet.[204]
  • Am 26. Januar 2017 wurde ein 17-jähriger Flüchtling, der nach eigenen Angaben aus Syrien stammt, in Köthen festgenommen, nachdem ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde. Er soll Kontakt zu einer Terrorzelle gehabt haben, welche Personen im Bau von Bomben schult.[205] Er kam in U-Haft.[206]
  • Am 1. Februar 2017 wurde bei einer landesweiten Anti-Terror-Razzia in Hessen ein 36 Jahre alter Tunesier in Frankfurt am Main verhaftet. Der Verhaftete reiste 2015 als Asylbewerber ein, hielt sich aber auch schon ab 2003 für einige Jahre in Deutschland auf. Er soll laut Staatsanwaltschaft als Anwerber und Schleuser für den IS aktiv gewesen sein und wurde auch von tunesischen Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem Anschlag in Tunis 2015 gesucht.[207]

Forderung nach Sicherung der EU-Außengrenzen

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Ernst G. Walter forderte den Umbau der europäischen Grenzschutzagentur Frontex „zu einer operativen europäischen Grenzpolizei, um die Einreise weiterer islamistischer Gefährder und Terroristen nach Europa bereits an den Außengrenzen zu verhindern.“[208][209] Auch vor dem Hintergrund, dass bei zwei der toten Terroristen syrische Pässe entdeckt worden waren, forderte Frankreichs Premierminister Manuel Valls eine wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen.[210]

Nach Aussage einer Sprecherin des deutschen Bundesinnenministeriums vom Dezember 2015 kann angesichts der hohen Zahl derzeit aufgenommener Migranten grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich unter diesen auch „Personen aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität, Kriegsverbrecher, Mitglieder militanter Gruppen beziehungsweise terroristischer Organisationen oder Einzelpersonen extremistischer Gesinnung befinden können, welche die aktuellen Migrationsbewegungen nutzen, um nach Deutschland zu gelangen. Genauso wenig kann ausgeschlossen werden, dass diese Personen hierbei gefälschte Dokumente mit sich führen.“[211]

Radikalisierung der politischen Auseinandersetzung

Der Anstieg flüchtlingsfeindlicher Angriffe und eine sprachliche Verrohung lassen auf eine weitgehende Radikalisierung der politischen Auseinandersetzung schließen. Besorgniserregend sei auch, dass rechtsextremistische Positionen im bürgerlich-rechtspopulistischen Spektrum nicht mehr in allen Fällen auf Ablehnung stießen. Artikel aus Publikationen des rechtsintellektuellen Spektrums zeigten, dass „mittlerweile sogar dessen Vertreter ansatzweise in Bürgerkriegskategorien denken“. Eine wesentliche Beschleunigung der Radikalisierungsentwicklungen geht laut Verfassungsschutz auch von Angriffen von Rechtsextremisten, Islamisten oder Linksextremisten gegen den jeweiligen politischen Gegner aus. „Eine daraus resultierende Wechselwirkungsspirale könnte zu einer erheblichen Gewalteskalation führen, die aus heutiger Sicht kaum seriös zu prognostizieren ist.“[212]

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet, dass Unbehagen und Ängste vieler Bürger hinsichtlich der möglichen, durch die hohe Zahl der Flüchtlinge verursachten gesellschaftlichen und ökonomischen Konsequenzen zugenommen hätten. Vor diesem Hintergrund erwartet das BfV, „dass sowohl asylkritische ‚rechte‘ als auch rechtsextremistische Parteien spürbar stärkeren Zuspruch bekommen werden“.[212]

Die Schriftstellerin Monika Maron stellte am 14. Januar 2016 in der FAZ fest, dass die negative Verstärkerwirkung der Vorkommnisse in der Silvesternacht 2015/16 indirekt die Ultrarechten stärke.[213] >

Nach Beobachtung der freien Journalistin LIane Bednarz mache die Radikalisierung im Bürgertum auch vor Christen nicht halt, wobei konservative Katholiken und Evangelikale sogar besonders anfällig seien.[214]

Der Philosoph Wolfram Eilenberger und Kollegen haben sich in einem Artikel von Spiegel Online, Philosophen über Flüchtlingskrise – Das Ende der Lebenslüge, zu diesem Problem geäußert: Alle plädieren für ein „pragmatisches Vorgehen“, das an beide Seiten Anforderungen stelle und nicht von vornherein als „rechts“ oder „links“ abqualifiziert werden solle, womit der Radikalisierungsgefahr entgegengearbeitet werden müsse.[215]

Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16

Dass die Tatverdächtigen bei den Kölner sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16 nach den Angaben der aufgenommenen Anzeigen dem Aussehen nach dem nordafrikanischen bzw. arabischen Raum entstammen sollten und dass auch die Tatverdächtigen in Bezug auf die Eigentumsdelikte teilweise der Gruppe der Flüchtlinge zugeordnet wurden, verschärfte zu Anfang des Jahres 2016 die Debatte um eine Begrenzung der Aufnahme und Erleichterungen bezüglich der Abschiebung von Asylsuchenden.[216][217]

Nach der Abschlussbilanz des Bundeskriminalamts sind etwa 650 Frauen Opfer von Sexualdelikten geworden. Deutschlandweit sind 881 Sexualdelikte mit über 1200 betroffenen Frauen begangen worden. Die Zahl der Täter wird auf ca. 2000 geschätzt, von denen die meisten aus Nordafrika stammen. Es konnten aber nur 120 Verdächtige ermittelt werden. BKA-Präsident Holger Münch sagte: „Insofern gibt es schon einen Zusammenhang zwischen dem Auftreten des Phänomens und der starken Zuwanderung gerade in 2015 (…) Wir müssen davon ausgehen, dass viele dieser Taten auch im Nachgang nicht mehr ausermittelt werden.“[218][219]

Fachleuten war die aus Nordafrika stammende Tätergruppe für derartige Straftaten schon seit langem bekannt. Der Braunschweiger Kripochef Ulf Küch sagte dazu: „Wir stellen fest, dass nur sehr wenige Zuwanderer als Straftäter auffallen, diese dann aber häufig eine Vielzahl von Delikten begehen“. Der Leiter einer Aufnahmeeinrichtung in NRW berichtete, dass vor allem junge Nordafrikaner ihm häufig negativ auffallen. Diese trinken massiv Alkohol und stehen zudem häufig unter dem Einfluss starker Medikamente. Auch in Köln befassen sich Kriminalisten seit geraumer Zeit mit Straftätern aus Nordafrika. Das Kölner Kriminalkommissariat 41 begann im Jahr 2014 eine Analyse, die darüber Aufschluss gibt, welche illegal eingereisten Flüchtlinge innerhalb eines Jahres erneut straffällig werden. Während nur 0,5 Prozent der Syrer als Verdächtige auffielen, waren es 40 Prozent der Flüchtlinge aus dem Maghreb. Die meisten Straftäter unter ihnen haben keinen festen Wohnsitz und müssen in sogenannten Schnellverfahren abgeurteilt werden. Für intensive Ermittlungen fehlt den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden die Zeit, sodass nur niedrige Strafen verhängt werden können. Abschiebungen und Ausweisungen in die Heimatländer der Straftäter waren in der Vergangenheit wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft der Heimatländer nahezu unmöglich.[220]

Bundesinnenminister Thomas de Maizière verurteilte die Vorfälle als „abscheulich und nicht hinnehmbar“;[221] die offensichtliche Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an den Taten dürfe aber „nicht dazu führen, dass nun Flüchtlinge gleich welcher Herkunft, die bei uns Schutz vor Verfolgung suchen, unter einen Generalverdacht gestellt werden“.[222] Zugleich plädierte de Maizière dafür, die Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber zu erleichtern.[223] In den Medien wurde im Zusammenhang mit den Silvester-Übergriffen auf hohe faktische Hürden für eine Abschiebung verwiesen.[224][225]

Abschiebungen in den Maghreb scheitern häufig an der Weigerung von Marokko, Algerien und Tunesien, die abgelehnten Asylbewerber zurückzunehmen. Um mit den Maghreb-Staaten über die Rücknahme der in Deutschland abgelehnten Asylbewerber zu verhandeln – es handelt sich um rund 30.000 überwiegend junge Männer –, unternahm Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 28. Februar 2016 eine dreitägige Reise in den Maghreb. Zwar bestehen mit Marokko und Algerien Rückführungsabkommen, aber es gibt viele Möglichkeiten, die Abschiebung Ausreisepflichtiger in der Praxis zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. Mit Marokko und Algerien gelang es dem Bundesinnenminister Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. Da die Nordafrikaner keine Charterflüge akzeptieren, sagte der Bundesinnenminister zu, dass Abschiebungen mit Linienmaschinen erfolgen sollen. Ausreisepflichtige Marokkaner können anhand der in den marokkanischen Meldedateien gespeicherten Fingerabdrücke identifiziert werden. Stäbe sollen eingerichtet werden, die den Datentransfer nach Deutschland sicherstellen.[226][227] Auch die tunesische Regierung ist bereit bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber zu kooperieren. In einem Pilotprojekt soll zunächst eine Gruppe von 20 Tunesiern in ihr Heimatland zurückgebracht werden.[228] Auch drei Monate später, im Juni 2016 bezeichnete Landesminister Ralf Jäger die nordafrikanischen Staaten noch als „völlig unkooperativ“ bei der Rücknahme ihrer Bürger. So sei die Rücknahme-Vereinbarung mit Marokko „kaum tauglich“.[229]

Lage der Flüchtlinge

Flüchtlings-Notunterkunft (Traglufthalle) in Neubiberg (Landkreis München), Bayern

Situation in den Unterkünften

Aufstellen von Wohncontainern vor dem Winter in Hannover im Stadtteil Linden-Nord

In fast allen Bundesländern waren bis Anfang 2016 die Unterkünfte für Asylsuchende überbelegt, teilweise deutlich. Deshalb wurden Notquartiere in Wohncontainern und leerstehenden Gebäuden eingerichtet. In vielen Ländern wie Schleswig-Holstein, Hamburg oder Bayern übernachteten Flüchtlinge in großen Zeltlagern.

In Hamburg wurde am 1. Oktober 2015 ein Gesetz beschlossen, das die Beschlagnahme leerstehender Gebäude ermöglicht, sofern diese als Flüchtlingsunterkunft geeignet sind. Die Regelung gilt nicht für Privatwohnungen.[230] Im Land Niedersachsen beschloss der Landtag mehrere Gesetzesänderungen, um vor dem Winter 2015/2016 schneller und unbürokratischer neuen Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu können. So müssen nicht mehr zwingend Spielplätze und Parkplätze entstehen und Denkmalschutzauflagen berücksichtigt werden.[231]

Zumindest in der Gruppe der Kurden aus dem Irak hat die monatelange Unterbringung in Sammelunterkünften ohne konkrete Aussicht auf Arbeitsmöglichkeiten ab November 2015 dazu geführt, dass einige sich entschlossen, freiwillig den Rückflug in den Irak anzutreten.[232]

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise waren Bundesweit knapp 1.000 Sporthallen zu provisorischen Flüchtlingsunterkünften umfunktioniert worden. Bis zum Sommer 2016 konnten 700 Sporthallen wieder freigegeben werden, die allerdings erst saniert werden müssen bevor sie wieder von Schulen und Sportvereinen genutzt werden können.[233] Da die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge immer weiter abnahm, konnten in NRW bis Oktober 2016 viele Notunterkünfte gestrichen werden. Sportler bekamen ihre Turnhallen zurück und dafür werden feste Unterkünfte ausgebaut.[234]

Konflikte zwischen Flüchtlingen

In mehreren Einrichtungen kam es zu Diebstählen, Übergriffen und Vergewaltigungen.[235] Alleinstehende Mütter und Homosexuelle seien besonders gefährdet, so der Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig.[236] In der Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Lichterfelde kam es im Oktober 2015 zu Übergriffen auf ein schwules Paar.[237]

Bei einer Massenschlägerei mit mehreren hundert Beteiligten im Flüchtlingsheim in Kassel-Calden wurden im September 14 Menschen verletzt, darunter drei Polizisten.[238] Im Oktober 2015 kam es in Hamburg und Braunschweig zu je einer Schlägerei unter Flüchtlingen. In den beiden Fällen prügelten sich Hunderte von Asylbewerbern. Auch Eisenstangen wurden eingesetzt.[239] Es folgte eine Auseinandersetzung von 15 bis 20 Personen im Alter zwischen 16 und 31 Jahren in Backnang, dabei wurden drei Personen schwer verletzt. Grund für die Prügelei mit Pfannen, Besenstielen und anderen Haushaltsgeräten sollen gegenseitige Beleidigungen gewesen sein. Beteiligt waren Afghanen.[240]

Verschiedentlich wird vor diesem Hintergrund die Überbelegung der Unterkünfte kritisiert, immer wieder auch eine getrennte Unterbringung nach Nationalität oder Konfession gefordert. Während dies von manchen als „kaum praktikabel“ abgelehnt wird, sehen andere im Ruf nach einer solchen getrennten Unterbringung eine Kapitulation des Rechtsstaats. Man dürfe „vor menschenfeindlichen Gesinnungen nicht durch Segregation kapitulieren, sondern muss allen neu bei uns Ankommenden klar machen, dass Diskriminierung aus religiösen Gründen in Deutschland nicht geduldet wird“, forderte beispielsweise der Grünen-Politiker Volker Beck.[241]

Sexuelle Übergriffe auf Frauen und Kinder

Bei einer Befragung von 40 Flüchtlingen im Auftrag von Amnesty International berichteten viele weibliche Flüchtlinge, auf dem Weg nach Deutschland Opfer von körperlicher Gewalt, Erpressung oder sexueller Belästigung durch Schleuser, Sicherheitspersonal oder andere Flüchtlinge geworden zu sein. Viele Frauen fühlen sich unsicher, weil sie in den Flüchtlingsunterkünften von Männern auf der Toilette beobachtet werden. Einige Frauen hätten darauf reagiert, indem sie sehr wenig aßen und tranken, um seltener auf Toilette gehen zu müssen. Die Bedrohung der Frauen werde von den Heimleitungen stillschweigend in Kauf genommen.[242][243]

Frauenverbände wiesen auf zahlreiche Vergewaltigungen von Frauen und den sexuellen Missbrauch von Kindern in Flüchtlingsunterkünften hin. Der Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Rörig, erklärte, dass er von einer hohen Dunkelziffer ausgehe. Viele hätten Angst davor, sexuelle Übergriffe zu melden.[236][244] Entscheidende Begünstigung solcher Vorfälle sind laut Experten Organisationsmängel innerhalb der Unterkünfte. Deshalb forderte Rörig, alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern separat unterzubringen und nach Geschlechtern getrennte Duschen einzurichten. Zudem sollte sich Ansprechpersonal für die Opfer sexueller Übergriffe in den Unterkünften befinden. Auch sollten die freiwilligen Helfer vor Erteilen einer Zugangsberechtigung stärker überprüft werden und möglichst zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen bestehen.[236] Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt ist der Ansicht, dass sexuelle Übergriffe und Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Heimen von der Politik heruntergespielt würden. Die Dunkelziffer sei bei solchen Straftaten generell hoch, hinzu komme, dass solche Straftaten in den Herkunftsländern der Flüchtlinge meist nicht angezeigt würden. Wichtig sei es, dass es für die Frauen eine Beratung gebe, zu der sie Vertrauen gewinnen könnten.[245]

Kinder sind in Flüchtlingsunterkünften nicht nur durch sexuelle Übergriffe gefährdet, sondern auch durch Machtmissbrauch und Gewalt. Nach Medienberichten geht eine Gefahr für Kinder nicht nur von anderen Flüchtlingen und vom Sicherheitspersonal aus, sondern auch von anderen Kindern und Ehrenamtlichen. Ihre Eltern sind oft selbst traumatisiert und nicht in der Lage, sich genug um ihre Kinder zu kümmern.[246]

Übergriffe auf Flüchtlinge mit christlicher Konfession

Nach Recherchen der Welt, der Zeit und von report München gibt es in vielen Flüchtlingsunterkünften eine deutliche Feindseligkeit einiger muslimischer Flüchtlinge gegenüber christlichen Flüchtlingen, die von Beschimpfungen wie Kuffar bis hin zu Drohungen und Gewalt reicht. Am schlimmsten treffe es ehemalige Muslime, die zum Christentum konvertiert sind; diese würden regelmäßig geschlagen.[247][248][249][250]

Im thüringischen Suhl wurde Mitte August 2015 auf einen Afghanen, der sich vom Islam abgewandt hatte, eine Hetzjagd veranstaltet. Etwa 50 Asylbewerber attackierten die herbeigerufenen Polizisten. 17 Menschen wurden verletzt, darunter sechs Polizisten.[251] In Oberursel und Berlin-Dahlem wurden christliche Flüchtlinge von muslimischen Securitys der Asylbewerberheime misshandelt.[252] Der Pfarrer von Berlin-Steglitz, der sich um die 1200 christlichen Flüchtlinge in Berlin-Tempelhof kümmert, kritisiert, dass die Deutungshoheit bei Übergriffen gegen Christen immer bei den Angreifern und dem ebenfalls zum größten Teil aus islamischen Kulturen kommenden Wachschutz liege, weil die Polizei ihre Informationen vom Wachschutz bezieht. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick bestätigt, dass es Ausgrenzung und Übergriffe gegenüber christlichen Flüchtlingen gibt, und fordert dagegen einzuschreiten: „Es darf nicht sein, dass Asylsuchende in Deutschland erneut um ihres Glaubens willen leiden.“ Im Februar 2016 nahm der Staatsschutz in Berlin Ermittlungen wegen Körperverletzung mit religiösem Hintergrund auf.[253]

Einstellungen

Seit den sexuellen Übergriffen in der Kölner Silvesternacht befassen sich Medien mit dem Frauenbild muslimischer Männer und mit der Frage, ob muslimische Flüchtlinge „archaische Verhaltensweisen“ nach Deutschland bringen.[254]

Nach einer gemeinsamen Studie von BAMF, IAW und DIW denken Flüchtlinge und Deutsche sehr ähnlich.[255]

In einer Umfrage der Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft (HMKW) zu Einstellungen von in Berliner Flüchtlingsunterkünften lebenden Flüchtlingen wurden diese nach ihren Einstellungen zur Demokratie, zur Rolle, zum sozialen Zusammenleben von Flüchtlingen und zu Deutschland befragt. Als Ergebnis wurden einerseits Defizite im Demokratieverständnis, andererseits aber eine positive Einstellung zu Deutschland festgestellt. Die Haltungen von Flüchtlingen zu außerehelichem Sex, zu interreligiösen Ehen und zur Homosexualität erinnern, so die Autoren der Studie, an die 1950er-Jahre. Des Weiteren bestünden emotionale Ressentiments gegenüber Juden.[256]

Willkommenskultur und ehrenamtliches Engagement

Willkommenssäule bei einem Flüchtlingswohnheim in Bremen-Osterholz

Während der Flüchtlingskrise 2015 engagierten sich viele freiwillige Helfer ohne direkten staatlichen Auftrag, um anschließend mit Hilfsorganisationen und staatlichen Stellen zusammenzuarbeiten.[257] International bekannt geworden ist als Ausdruck der sogenannten „Willkommenskultur[258] der Empfang eintreffender Flüchtlingssonderzüge am Münchener Hauptbahnhof durch freiwillige Helfer.[259]

Ab Anfang 2016, nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln, wurde in vielen Medien unter Überschriften wie „Das Ende der Willkommenskultur?“[260] das Ende des ehrenamtlichen Engagements angesagt.[261]

Der These, im Frühjahr 2016 sei das Engagement der Flüchtlingshelfer erlahmt, widerspricht Georg Cremer, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes: „Das ehrenamtliche Engagement ist so hoch wie im Sommer 2015, aber in der medialen Wahrnehmung wurde im Sommer einseitig auf die Willkommenskultur, heute mehr auf die erschreckenden Ereignisse fokussiert.“[262] Organisationen wie die Hoffnungsträger Stiftung und viele andere fördern seit 2015 bewusst ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlings- und Migrantenhilfe und unterstützen Ehrenamtliche in ihren Städten vor Ort beim Aufbau sogenannter Hoffnungshäuser, in denen Geflüchtete gemeinsam mit Einheimischen wohnen, die ihnen bei der Integration helfen.[263] Diese Bemühungen werden weiter ausgebaut.

Arbeitsrechtliche Stellung

Für Asylbewerber gilt in den ersten drei Monaten ein generelles Beschäftigungsverbot. Nach Ablauf dieser Frist konkurrieren sie mit Bewerbern aus Deutschland und der EU um Beschäftigung, die fünfzehn Monate lang durch die Vorrangprüfung bevorzugt werden. Die Bundesagentur für Arbeit bemühte sich insbesondere für gut ausgebildete Fachkräfte unter den Flüchtlingen die Genehmigungsverfahren zu verkürzen und ihnen den Zugang zu Arbeit über die Blue-Card-Regelung der EU zu erleichtern;[264] dieser Vorstoß erhielt aber nur wenig politische Unterstützung.[265] Weiterhin will die Regierung ab 2016 Flüchtlinge nicht in der regulären Arbeitsmarktstatistik erfassen und ihnen im Rahmen einer Kooperation von BAMF und Arbeitsagenturen gesondert eine frühe Förderung für den Arbeitsmarkt zukommen lassen.[266]

Ökonomische Folgen der Flüchtlingskrise

Für den Staatshaushalt

Direkte Kosten

Die direkten „Flüchtlingskosten“ aus Bundesmitteln beliefen sich im Jahr 2016 insgesamt auf rund 21,7 Mrd. Euro, dazu zählten 7,1 Mrd. Euro zur Bekämpfung von Fluchtursachen, 1,4 Mrd. Euro zur Aufnahme, Registrierung und Unterbringung, 2,1 Mrd. Euro für Integrationsleistungen, 1,7 Mrd. Euro für Sozialtransfers nach Asylverfahren und 9,3 Mrd. Euro, die den Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden.[267] Hinzu kamen 20 Mrd. Euro aus Landesmitteln.[268] Für das Jahr 2017 sind 21,3 Milliarden Euro im Bundeshaushalt für Flüchtlingskosten eingeplant.[269]

Langfristige Kosten

  • Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) beziffert die langfristige Belastung des Staatshaushaltes auf rund 400 Milliarden Euro, falls die Leistungskraft der Flüchtlinge nicht über der von Einheimischen mit geringem Qualifikationsniveau läge. Sofern 60 Prozent der Flüchtlinge die Leistungskraft von Menschen mit Berufsausbildung erreichten, ergäbe sich eine Belastung von 113 bis 218 Milliarden Euro. Eine 100-prozentige Qualifikationsquote würde einen positiven Saldo von 20 Milliarden Euro ergeben.[270]
  • Bernd Raffelhüschen differenziert nach der Größenordnung der Zuwanderung. Pro 100.000 Zuwanderer müsste mit einer Abgabenerhöhung über alle Steuern und Beiträge hinweg von circa 0,3 Prozent gerechnet werden. Wenn allerdings 2015 und 2016 jeweils eine Million Zuwanderer kommen würden, dann würden die Zuwanderer schlechter integriert werden. In diesem Fall müssten Steuern und Abgaben dauerhaft um sechs Prozent erhöht werden.[271]
Entwicklung öffentlicher Finanzen in verschiedenen Integrationsszenarien: Studie des Forschungszentrums Generationenverträge der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Auftrag der Stiftung Marktwirtschaft[272]
Szenario Fiskalische Nachhaltigkeitslücke (in % des BIP) Implizite Schulden (Sozialversicherungen, Grundrente, Sozialhilfe) (in % des BIP) Notwendige Abgabenerhöhung (gegenüber den Steuern und Sozialabgaben Stand 2015)
Hypothetisches Szenario ohne Flüchtlingszustrom. Nettozuwanderung von 1,964 Mill. Menschen vor allem aus Ländern der Europäischen Union im Zeitraum 2015–2020. 197,7 122,8 9,5 %
Basisszenario: Zusätzliche Nettozuwanderung von 2,4 Mill. Flüchtlingen im Zeitraum 2015–2020. - Alle Zuwanderer erreichen den fiskalischen Durchschnittswert der gegenwärtig in Deutschland lebenden ausländischen Bevölkerung. - Die Kinder der Zuwanderer erreichen den fiskalischen Durchschnittswert der deutschen Bevölkerung. 211,7 136,8 10,0 %
Wie Basisszenario, aber Integration der Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt dauert im Durchschnitt 6 Jahre. 227,8 152,8 10,8 %
Wie Basisszenario, aber Integration der Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt dauert im Durchschnitt 6 Jahre. Die Kinder der Zuwanderer erreichen nur den fiskalischen Durchschnittswert der gegenwärtig in Deutschland lebenden ausländischen Bevölkerung. 251,3 176,4 12,1 %
Wie Basisszenario, aber Integration der Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt dauert im Durchschnitt 12 Jahre. 238,5 163,6 11,4 %
Wie Basisszenario, aber Integration der Flüchtlinge in den deutschen Arbeitsmarkt dauert im Durchschnitt 6 Jahre. Durchschnittsalter bei Zuwanderung liegt bei nur 24 Jahren (statt 32 Jahre im Basisszenario). 216,8 141,9 10,2 %

Bereits im Szenario ohne Flüchtlingszuwanderung ergibt sich eine deutliche Nachhaltigkeitsproblematik aufgrund des demographischen Wandels. Die fiskalischen Auswirkungen der Flüchtlingszuwanderung hängen zum einen von der Zeitspanne der Erwerbstätigkeit ab, d. h., je jünger die Flüchtlinge sind und je schneller sie in den Arbeitsmarkt integriert werden können, desto länger zahlen sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Weiterhin hängen die fiskalischen Auswirkungen von der Höhe des erzielbaren Durchschnittseinkommens ab. Je deutlicher das Durchschnittseinkommen der Flüchtlinge unter dem Durchschnittseinkommen der deutschen Bevölkerung bleibt, desto höher fallen die Sozialtransferansprüche aus. Aufgrund der zu erwartenden ungünstigen Nettosteuerzahlungsprofile der ersten Flüchtlingsgeneration verschärft die Flüchtlingszuwanderung die Nachhaltigkeitsproblematik in allen Szenarien. Nach der Studie ist bei relativ optimistischen Annahmen das Basisszenario mit sechsjähriger Integrationsdauer das wahrscheinlichste Szenario. In diesem Szenario entstehen langfristige Kosten der „Flüchtlingskrise“ von 30,1 % des BIP, also 878 Milliarden Euro. Bei blitzschneller Integration in den Arbeitsmarkt (Basiszenario) entstünden langfristige Kosten der „Flüchtlingskrise“ in Höhe von nur 14 % des BIP. Sollte hingegen keine volle Integration der Kinder der Flüchtlinge gelingen, würden sehr hohe langfristige Kosten der „Flüchtlingskrise“ und des Scheiterns der Integration in Höhe von 53,6 % des BIP, also 1,56 Billionen Euro, entstehen. Nach den Autoren der Studie ist die Politik daher dringend gefordert, die bestmögliche Integration der Flüchtlinge sicherzustellen.[273]

Für die Sozialsysteme

  • Hans-Werner Sinn analysiert unter Hinweis auf die Situation in den USA, dass die Zuwanderung von überwiegend geringqualifizierten Menschen zu einem Überangebot in diesem Segment des Arbeitsmarktes führen werde und somit die Löhne gedrückt würden. Der Sozialstaat werde hier Härten abfedern müssen. Die demographische Entwicklung in erster Linie über Zuwanderung von Migranten auszugleichen sei eine zweifelhafte Lösung. Hierzu müssten bis 2035 32 Millionen Migranten aufgenommen werden, dies wäre nicht möglich, ohne unsere Werte zur Disposition zu stellen.[274]
  • Bernd Raffelhüschen rechnet damit, dass bei einer Zuwanderung von jeweils einer Million in den Jahren 2015 und 2016 die Zuwanderer nicht gut integriert werden. In diesem Fall käme es zu einem massiven Anstieg von Altersarmut, die einen Umbau des Rentensystems hin zur steuerfinanzierten Grundversorgung erforderlich machen würde. Eine ähnliche Entwicklung wäre auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung zu erwarten.[271]
  • Der Wirtschaftsjournalist Patrick Welter warnt, dass bei hoher Zuwanderung eine Beschneidung des Sozialstaats nur vermieden werden könne, wenn die Anreize zur Einwanderung in den Sozialstaat begrenzt werden würden. Er erinnert an das Diktum des Wirtschaftsnobelpreisträgers Milton Friedman, nach dem man freie Zuwanderung und einen Wohlfahrtsstaat zusammen nicht haben könne.[275]
  • Der US-amerikanische Ökonomiewissenschaftler William Niskanen formulierte, dass es besser sei, eine Mauer um den Wohlfahrtsstaat zu bauen als um das gesamte Land. Deshalb müssten die Anreize zur Einwanderung in den Sozialstaat begrenzt werden. Dieser Idee folgend strichen die USA 1996 allen neuen Einwanderern für fünf Jahre den Zugang zu den Sozialleistungen des Bundes. Es sei ein großer Fehler, dass es Deutschland umgekehrt mache: Alle Asylbewerber erhalten sofort umfassende Sozialleistungen. Gleichzeitig dürfen Asylbewerber in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes nur nachrangig nach Deutschen eingestellt werden. Zudem verhindere der Mindestlohnzwang zuverlässig, dass Flüchtlinge mit geringer Ausbildung und fehlenden Deutschkenntnissen in den Arbeitsmarkt hineinfinden können. Dadurch werden sie vom deutschen Wohlfahrtsstaat zur Abhängigkeit erzogen.[275]
  • Die Hilfsorganisation der Tafeln unterstützte 2015 nach eigenen Angaben rund 1,5 Million Menschen mit Lebensmittelspenden, sie verzeichneten jedoch zusätzlich rund 250.000 Flüchtlinge die, trotz Verpflegung in den Unterkünften, die Tafeln aufsuchten, so dass man bei der Verteilung rationieren musste.[276]
  • Nachdem die medizinische Versorgung von Flüchtlingen für 15 Monate von den Gemeinden bezahlt wird, werden sie anschließend, sofern sie kein ausreichendes Einkommen erzielen, über den Bezug von Arbeitslosengeld II den gesetzlichen Krankenkassen für die Gesundheitsversorgung zugeteilt. Da die staatlichen Zahlungen an die Krankenkassen für ALG II-Bezieher nicht ausreichen, müssen die anderen Versicherten der Krankenkassen über Zusatzbeiträge die Mindereinnahmen ausgleichen. Damit es im Wahljahr 2017 zu keiner Erhöhung der Zusatzbeiträge kommt, will die Regierung zusätzlich 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfond an die Kassen überweisen.[277]

Für den Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktchancen der Asylbewerber

Bildungsgrad

Die vom Bamf für 2015 auf freiwilliger Basis und ohne Prüfung von Nachweisen erhobenen Angaben zur Qualifikationsstruktur der Schutzsuchenden wurde ungewichtet bzw. nach der Schutzquote gewichtet ausgewertet und ergab folgendes Bild:[278]

Höchste besuchte Bildungseinrichtung (unabhängig davon, ob diese abgeschlossen wurde) der volljährigen Erstantragsteller 2015
Schulbildung ungewichtet gewichtet nach Schutzquoten
Hochschule 18,4 % 23,2 %
Gymnasium 21,7 % 24,7 %
Mittelschulen 29,7 % 26,7 %
Grundschule 23,0 % 19,6 %
Keine formelle Schulbildung 6,6 % 5,4 %
Sonstige 0,5 % 0,4 %

Im September 2015 beschloss das Bundesbildungsministerium für Bildung und Forschung ein Maßnahmenpaket von zusätzlichen circa 130 Millionen Euro „in den nächsten Jahren“, das „für den Erwerb der deutschen Sprache, das Erkennen von Kompetenzen und Potenzialen von Flüchtlingen und für die Integration in Ausbildung und Beruf“ dienen soll.[279][280] Zudem wurde ein Lehrermangel als Auswirkung der Flüchtlingskrise vorhergesagt, welcher eine Hürde bei der Integration darstelle.[281][282]

Zur Schulpflicht siehe auch: Flüchtlingskinder und Schule in Deutschland

Theorie

Alle Ökonomen sind sich einig, dass die Arbeitsmarktchancen der Flüchtlinge von einer hinreichenden Qualifizierung abhängen. Bernd Raffelhüschen betont, dass es angelernte und unqualifizierte Arbeitskräfte schwer auf dem Arbeitsmarkt hätten. Da bisher schon die Integration von hunderttausenden von Hartz-IV-Empfängern in den Arbeitsmarkt nicht gelungen sei, stelle sich die Frage, wie das bei den Zuwanderern gelingen solle.[271] Nach Ansicht von Hans-Werner Sinn ist die Qualifizierung der Flüchtlinge notwendig, aber nur über einen längeren Zeitraum möglich. Für die schnelle Integration in den Arbeitsmarkt und auch um eine gesellschaftliche Ausgrenzung der Flüchtlinge zu verhindern, müsse der Mindestlohn abgeschafft werden oder zumindest die Beschäftigung von Flüchtlingen finanziell vom Staat gefördert werden. Mehr Stellen für Geringqualifizierte wie als Reinigungskraft oder als Autowäscher könnten nur entstehen, wenn der Mindestlohn abgeschafft werde.[274] Auch Dennis Snower empfiehlt staatliche Lohnsubventionen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.[283] Ministerin Nahles lehnt Eingriffe in das Mindestlohn-Gesetz ab. Sie rechnet jedoch aufgrund der Flüchtlinge für 2016 mit zusätzlichen ALG-II-Empfängern, schätzungsweise mit 240.000 bis 460.000 Menschen. Bis 2019 könnte diese Zahl auf eine Million ansteigen. Nur wenige der Flüchtlinge sprechen Deutsch, vielen fehlt die passende Ausbildung, etwa 16 % sind sogar Analphabeten.[284] In Bereichen rund um die Hilfe für Flüchtlinge erwartet Nahles tausende neue Jobs etwa bei der Betreuung von Flüchtlingen, bei den Sicherheitsdiensten, im Catering oder im Wohnungsbau. Bei den Einheimischen werde es daher einen weiteren Rückgang der Erwerbslosigkeit geben. Insgesamt rechnet sie aber für 2016 mit steigenden Arbeitslosenzahlen.[285]

Der Entwicklungsökonom Paul Collier ist in Hinblick auf die Arbeitsmarktchancen skeptisch. Die Integration in den Arbeitsmarkt erfordere neben Deutschunterricht und einer geeigneten Ausbildung auch kulturelle Integration z. B. in die deutsche Arbeitsdisziplin und Kooperationsfähigkeit. Viele Studien zeigten jedoch, dass Integration umso schwerer werde, je größer und homogener die Gruppe der Einwanderer sei. Colliers Ansicht zufolge setzen Arbeitsmigranten alles daran, in der aufnehmenden Gesellschaft „anzukommen“, Geflüchtete hingegen weniger.[286]

Empirik

Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft haben Flüchtlinge in der Vergangenheit im Schnitt 15 Jahre gebraucht, um bei der Arbeitsmarktintegration das Niveau anderer Einwanderer zu erreichen. Wegen des niedrigen Bildungsniveaus der seit 2014 eingereisten Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigten aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und Eritrea ist damit zu rechnen, dass die Integration dieser Asylsuchenden noch schwieriger wird, als dies in der Vergangenheit für andere Flüchtlingsgruppen der Fall war.[287]

Nach einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat von den zwischen 2008 und 2012 nach Deutschland gekommenen Syrern, Irakern und Afghanen nur gut ein Drittel eine Erwerbstätigkeit gefunden. Von den Frauen sind nur 11 % erwerbstätig. Das liegt nach Einschätzung des BAMF an mangelnden Sprachkenntnissen und mangelnder Qualifikation sowie daran, dass die meisten eine klassische Hausfrauenehe anstreben.[288]

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) gab im Dezember 2016 einen Überblick zu den Auswirkungen der Fluchtmigration auf den Arbeitsmarkt. Dabei wurden für 2015 und 2016 Menschen aus nichteuropäischen Herkunftsländern näherungsweise vollständig als „Flüchtlinge“ betrachtet (für 2016 gibt es erstmals auch eine eindeutige Zuordnung):[289]

Geflüchtete aus nichteuropäischen Herkunftsländern: Arbeitslose, Arbeitsuchende, Teilnehmer an Fördermaßnahme und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Status Stand 2015 alle Stand 2016 alle 2016 nur Flüchtlinge
Arbeitsuchende¹⁾ 180.000 444.000 425.000
Arbeitslose 90.000 175.000 164.000
Teilnehmer Fördermaßnahme 13.000 71.000 70.000
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (jeweils Stand Oktober) 86.000 123.000

Die Erwerbstätigenquote liegt in Deutschland bei 78 %[290], die Erwerbstätigenquote von Menschen aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern in Deutschland betrug im Oktober 2015 21,2 %, im Oktober 2016 16,2 %.[291]

Zusätzliche Stellen im öffentlichen Dienst

In einigen Bereichen des deutschen Arbeitsmarktes wird die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Flüchtlingskrise positiv beeinflusst: Da es unter den Flüchtlingen in Deutschland viele Schulpflichtige gibt, rechnet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft damit, dass deutsche Schulen im Laufe des Jahres 2016 zusätzlich 300.000 Schüler aufnehmen müssen, die aus Flüchtlingsfamilien stammen oder zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gehören. Dazu kommen noch bis zu 100.000 Kinder im Vorschulalter mit einem Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten. Die GEW fordert, dass 24.000 Lehrkräfte und 14.000 Erzieher eingestellt werden, um die zusätzlichen Flüchtlingskinder bedarfsgerecht professionell unterrichten und betreuen zu können.[292]

Bruttosozialprodukt und Pro-Kopf-Einkommen

Ein von EU-Wirtschafts- und Währungskommissar Pierre Moscovici verantwortetes Gutachten sieht durch den Anstieg der öffentlichen Ausgaben und das zusätzliche Arbeitskräfteangebot einen geringen Wachstumseffekt aufgrund der zahlenmäßig großen Zuwanderung von Flüchtlingen. Da der Bevölkerungszuwachs stärker sei als der Anstieg des Bruttosozialprodukts, wird zugleich mit einem geringen jährlichen Rückgang des Pro-Kopf-Einkommens gerechnet. Für Deutschland wurden zwei Szenarien erarbeitet. Im ersten Szenario wurde von der unrealistischen Annahme ausgegangen, dass die Zuwanderer genauso gut qualifiziert seien wie die deutsche Bevölkerung. In diesem Fall sei für 2015 „ein Wachstumseffekt von 0,2 Prozentpunkten zu erwarten, der bis 2020 auf 0,7 Punkte steige. Freilich werde zugleich das Pro-Kopf-Einkommen um zunächst 0,7 Prozent (2015) und später (2020) um 0,3 Punkte sinken.“ Im zweiten Szenario wird von einer deutlich geringeren Qualifikation ausgegangen. In diesem Fall wird ein Wachstumseffekt auf die deutsche Wirtschaft von 0,1 Prozentpunkten (2015) erwartet, mit einer Steigerung auf ca. 0,5 Prozentpunkte (2020). Das Pro-Kopf-Einkommen wird entsprechend stärker sinken als im ersten Szenario.[293] Die Effekte seien abhängig von den in den Heimatländern erworbenen und den in den Zielländern hinzugewonnenen Qualifikationen sowie von der Abschaffung künstlicher Arbeitsmarkthindernisse wie des Mindestlohns.[294]

Gesamtschau der möglichen Folgen

  • Clemens Fuest und Hans-Werner Sinn sind der Ansicht, dass „eine Politik der unkontrollierten Zuwanderung“ Deutschland schnell überfordern werde. Damit Deutschland weiterhin in der Lage ist, Schutzsuchende aufzunehmen und zu unterstützen, müsse das Land die Immigration insgesamt begrenzen und qualitativ steuern. Staatliche Mehrausgaben führten zwar kurzfristig zu einer Nachfragesteigerung, engten aber den zukünftigen Handlungsspielraum des Staates ein, der Effekt sei also nicht nachhaltig.[271][274] Hans-Werner Sinn sprach im April 2016 nachträglich von einer humanitären Aufgabe, die mit wirtschaftlichen Gesichtspunkten eigentlich nichts zu tun habe, obwohl sie hunderte von Milliarden Euro kosten werde.[295]
  • Bernd Raffelhüschen betonte im Oktober 2015, dass Deutschland schon seit 150 Jahren ein Einwanderungsland sei. Es brauche aber geeignete Einwanderungsregeln, sonst werde man sich übernehmen.[271] Nach einer Modellrechnung Raffelhüschens (in der sämtliche staatlichen Ausgaben und Zahlungen der Sozialversicherungen abzüglich der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge über die Lebenszeit eines Flüchtlings nach der Barwertmethode berechnet wurden) entstehen für etwas mehr als eine Million Flüchtlinge, unter der Annahme, dass diese innerhalb von sechs Jahren in den Arbeitsmarkt integriert werden, 900 Milliarden Euro Nettokosten. Maßgeblicher Faktor in der Modellrechnung ist das niedrigere Bildungsniveau der Flüchtlinge, das dazu führe, dass sie nicht nur schwerer in den Arbeitsmarkt zu integrieren seien, sondern – im Mittel – ein unterdurchschnittliches Einkommen haben würden und dadurch nicht selbstkostendeckend Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen würden. Unter der (unrealistischen) Annahme eines der Gesamtbevölkerung entsprechenden durchschnittlichen Bildungsniveaus der Flüchtlinge würde sich hingegen ein hypothetischer Gewinn von 300 Milliarden Euro ergeben.[295][296]
  • Raffelhüschen bezifferte die langfristigen Kosten der Flüchtlingswelle von 2015 im Juli 2016 auf rund 878 Milliarden Euro. Die Regierung verschleiere die Gesamtverschuldung von geschätzt 6,2 Billionen Euro. Wegen des niedrigen Bildungsstandes der Flüchtlinge sei es nicht realistisch, anzunehmen, dass sie innerhalb weniger Jahre einen vergleichbaren Verdienst erzielen und damit vergleichbare Sozialabgaben wie die einheimische Bevölkerung erzielen könnten. Die Masse der Zuwanderer würde am Ende ihres Berufslebens anstelle einer ausreichenden Rente eine steuerfinanzierte Grundsicherung erhalten. Auf Dauer könne sich Deutschland so keine ungesteuerte Zuwanderung leisten. Er folgerte, dass man die Grenzen schließen müsse, wenn man den Wohlfahrtsstaat erhalten wolle – oder man müsse das Modell der Vereinigten Staaten übernehmen, in dem für Zuwanderer keine Sozialleistungen vorgesehen sind.[297]
  • Der österreichische Politikwissenschafter Arno Tausch hat sich im Kontext mit der gegenwärtigen Krise unter Verwendung ökonometrischer Migrationspotentialschätzungen in der Tradition des Harvard-Ökonomen Robert Barro sowie mit der globalen Migrationsmatrix der Weltbank und arabischen Umfragen die Frage gestellt, wie hoch das Potential für die „Normalmigration“ aus der arabischen Welt und aus den muslimisch geprägten Hauptentsendestaaten von Arbeitskräften ohne die aktuellen Bürgerkriegsereignisse in Syrien wäre. Tausch kommt zu dem Ergebnis, dass 2,5 Millionen Araber sowie 6 Millionen Bewohner der Staaten der Islamischen Kooperation als unmittelbares und echtes Migrationspotential aus der Region in die reicheren Staaten der Welt zu bezeichnen wären. Tausch macht dabei der deutschen Kanzlerin Angela Merkel den Vorwurf, die Höhe dieses Potentials unterschätzt zu haben und es durch ihre Politik der Einladung vom Sommer 2015 weitgehend nach Europa umdirigiert zu haben.[298]
  • Marcel Fratzscher hält die Diskussion darüber, „ob man sich das leisten könne oder ob wir uns übernehmen“, für kontraproduktiv: Politik und Wirtschaft sollten endlich die Ärmel hochkrempeln und Lösungen für eine erfolgreiche Integration suchen.[271]
  • Nach Einschätzung der OECD könnte Deutschland mittelfristig von einer Zuwanderung in Höhe von 1 % der Bevölkerung (800.000 Flüchtlinge) profitieren, wenn die Flüchtlinge in Arbeit integriert werden könnten. Notwendig seien dafür vor allem eine rasche Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse und geeignete Bildungsmaßnahmen. Eine Abschaffung des Mindestlohns, um so mehr Jobs für Asylbewerber zu schaffen, hält die OECD allerdings für falsch. Das bringe Unsicherheit in den Arbeitsmarkt.[299][300]
  • Der Armutsforscher und Wirtschaftsnobelpreisträger Angus Deaton lobte EU-Länder wie Deutschland dafür, die menschliche Verantwortung ernst zu nehmen, und warnte zugleich davor, zu viele Flüchtlinge aufzunehmen. Deutschland werde bald „das Limit erreichen, das es überfordert […] Zu viele Einwanderer werden Europa destabilisieren, das ist klar.“[301]

Politische Debatte

Integrationspolitik

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU Thomas Strobl bezeichnete es als Integrationshindernis, dass nach aktueller Rechtslage alle Asylbewerber nach dreijährigem Aufenthalt in Deutschland praktisch automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen. Das unbefristete Aufenthaltsrecht solle es nur für Asylbewerber geben, die ihre Bereitschaft zur Integration gezeigt haben, indem sie nach 5 Jahren „einigermaßen ordentlich Deutsch sprechen können“, „Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung“ haben und „keine Straftaten begangen haben“. Zudem sollten sie „mit 60 Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können“.[302]

Der Politikwissenschaftler Dietrich Thränhardt kommt in einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zu dem Ergebnis, dass Integration in Arbeit ein zentrales Erfordernis ist. Er fordert:[303]

  • Sprachkurse für alle Flüchtlinge mit Bleibeperspektive von Anfang an
  • frühzeitige Erfassung der Berufsperspektiven und Aufnahme in die Erfassungssysteme der Bundesagentur für Arbeit
  • die örtliche Verteilung der Flüchtlinge mit der Arbeitsvermittlung zu koordinieren, damit Flüchtlinge bevorzugt in Regionen mit guter Beschäftigungsmöglichkeit verteilt werden
  • frühen Übergang in eine normale Wohnsituation
  • Information der örtlichen Bevölkerung über die Aufnahme von Flüchtlingen
  • die Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden, Vereinen, Schulen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft insgesamt

Die Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes enthält im Januar-Heft 2016 unter dem Generalthema Flüchtlinge eine Serie von sieben Artikeln,[304] zum Teil mit zusätzlichen konkreten Empfehlungen, z. B. dass man statt der dreijährigen Berufsausbildung eine zweijährige berufliche Teilqualifikation anstreben sollte, eventuell mit Aufstockmöglichkeit.

Der Journalist Fabian Leber ist der Ansicht, dass Integration in Hocheffizienz die wesentliche Aufgabe sei. Die auf Hocheffizienz ausgelegte deutsche Industriegesellschaft ergebe nur für die Flüchtlinge Sinn, die auf Dauer in Deutschland bleiben. Er findet es befremdlich, dass Deutschland an überkommenen Standards wie dem Mindestlohn oder einem Asylverfahren mit langem Aufenthalt in Massenunterkünften festhalte, was Flüchtlinge in Unmündigkeit führe und jene Energien ausbremse, die für einen guten Start gebraucht würden.[305]

Lothar Semper, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer München und Oberbayern, berichtet, dass von den Flüchtlingen aus Syrien, Afghanistan und Irak, die Ende 2013 eine Lehre aufgenommen hatten, 70 % die Lehre wieder abbrachen. Als Grund nannte er unzureichende Deutschkenntnisse und die falsche Vorstellung, dass man in Deutschland sofort viel Geld verdienen könne. Er regt an, dass die Bundesregierung Berater bereitstellen solle, die Ausbildungsleiter für die Probleme von Flüchtlingen sensibilisieren.[306]

Der Deutsche Philologenverband fordert eine Obergrenze für den Migrantenanteil in Schulklassen, um eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten. „Schon wenn der Anteil von Kindern nichtdeutscher Muttersprache bei 30 Prozent liegt, setzt ein Leistungsabfall ein. Dieser wird ab 50 Prozent dramatisch“.[307]

Bundespräsident Joachim Gauck, der Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels Navid Kermani und viele Politiker, u. a. Vizekanzler Sigmar Gabriel, fordern einen Verfassungspatriotismus: „Wir müssen klar machen, dass es bei uns Dinge gibt, die nicht zur Disposition stehen. Das Grundgesetz, die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, die Gleichberechtigung.“ Man könne zwar nicht verlangen, dass die Flüchtlinge „mit dem Grenzübertritt Verfassungspatrioten werden“, aber „es gibt Prinzipien für das öffentliche Zusammenleben, die muss man akzeptieren, ja, sogar verinnerlichen, wenn man hier gut leben will.“[308][309] Sabatina James warnt vor einem „naiven Integrationsoptimismus“. Sie verweist auf die bisherigen Erfahrungen mit zehntausenden Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Libanon in den 1990er Jahren, deren Integration komplett gescheitert sei. Dies ermutige nicht zu der Annahme, dass diesmal die Integration von viel mehr muslimischen Flüchtlingen aus der arabischen Welt gelinge.[310] Der Politikwissenschaftler Hamed Abdel-Samad bezweifelt, dass sich die Mehrzahl der muslimischen Flüchtlinge überhaupt integrieren wolle.[311] Die Islamwissenschaftlerin Riem Spielhaus hat keine Angst um die Werte in Deutschland. Sie verweist auf eine Empfehlung des Rats für Migration, nach der keine Leitkultur, sondern ein neues Leitbild erforderlich sei, nämlich eine aktuelle „Erzählung“ dessen, was Deutschland ist und was es sein wolle.[312] Die Sozialwissenschaftlerin Necla Kelek bezweifelt, dass die Integration der türkischstämmigen Gastarbeiter gelungen sei. Das sei eine Relativierung, die Parallelwelten beschönige. Viele Jungen türkischstämmiger Migranten sind im deutschen Bildungssystem Verlierer, viele Mädchen werden unter dem Druck der Familie verheiratet. Das Machotum und die Gewalt an den Schulen würden tabuisiert; Polizisten würden bedroht, wenn sie sich in Angelegenheiten der Parallelgesellschaften einmischen. In der derzeitigen Flüchtlingskrise dürfe man nicht übersehen, dass die meisten Muslime kommen, weil sie Sicherheit und Versorgung in Deutschland suchen, aber nicht weil sie in einem säkularen Land leben wollen, in dem Menschen liberal selbstbestimmt und Frauen gleichberechtigt sind.[313]

Der Berliner Politikwissenschaftler Herfried Münkler meint, dass Multikulturalismus (Multikulti) nicht funktionieren werde. Man müsse die Flüchtlinge in puncto Arbeitsethos, Toleranz und politischen Umgangsformen „zu Deutschen machen“. Nötig sei auch eine Entpolitisierung des Religiösen. Da nicht alle Flüchtlinge hinreichend gebildet seien, um nahtlos in Beschäftigung überzugehen, erwartet er Verteilungskonflikte der Flüchtlinge mit dem unteren Drittel der deutschen Gesellschaft um staatliche Zuwendungen, Wohnraum, Arbeitsplätze und auch um Frauen. Das sei auch „der Hintergrund der teils aggressiven Ablehnung“.[314]

Cem Özdemir hält es für unwahrscheinlich, dass sich die Muslime unter den Flüchtlingen in Deutschland säkularisieren. Der weltweite Trend gehe eher in Richtung Radikalisierung. Die Frömmigkeit der Moslems in Deutschland sei aber kein Problem, solange tolerante Strömungen des Islam die Oberhand behielten. Insbesondere müsse die Bundesregierung Saudi-Arabien klarmachen, dass die Förderung des radikal intoleranten Wahhabismus in Deutschland unerwünscht sei. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DİTİB) mache an der Basis oft eine beeindruckende Integrationsarbeit. Doch der Dachverband selbst sei „nichts anderes als der verlängerte Arm des türkischen Staates. Statt zu einer echten Religionsgemeinschaft zu werden, macht die türkische Regierung die Ditib immer mehr zu einer politischen Vorfeldorganisation der AKP in Deutschland.“ Die Türkei müsse die Muslime in Deutschland freigeben.[315]

Steuerung der Zuwanderung?

Nach Ansicht von Bernd Raffelhüschen ist Deutschland ein Zuwanderungsland. Er warnt aber, dass die gegenwärtigen Zuwanderer zu 70 % unqualifiziert seien. Der Ökonom bezweifelt, dass die meisten Zuwanderer in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden können: „Es wird eher eine Integration in die sozialen Sicherungssysteme.“ Auch bei einer Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb von sechs Jahren kalkuliert er in einer Studie für die Stiftung Marktwirtschaft die Zusatzkosten für die Sozialsysteme auf langfristig 900 Milliarden Euro. Diese aus der Qualifikationsdivergenz herrührende Belastung erhöhe zusätzlich zu den Herausforderungen der demografischen Entwicklung den Druck auf die Sozialsysteme. Er plädiert deshalb dafür, die Zuwanderung so zu steuern, dass nur bzw. überwiegend Menschen mit einer für den deutschen Arbeitsmarkt brauchbaren Qualifikation einwandern.[108][316][317][318] Der Sozialwissenschaftler Gunnar Heinsohn erklärt dagegen, dass sich ein Land wie Deutschland zwischen einer „sozialdarwinistischen Politik“, die nur junge Flüchtlinge mit beruflichem Potential akzeptiert, wie sie von Singapur, Kanada oder Australien vertreten werde, oder aber für eine ungesteuerte „gereift-humanitäre Flüchtlingspolitik“, wie sie von Schweden oder Österreich praktiziert werde, entscheiden müsse. Es solle einer Nation möglich sein, demokratisch zu entscheiden, ob sie in der ökonomischen Weltspitzengruppe bleiben oder stattdessen humanitär vorn sein wolle.[319]

Am 7. November 2016 stellten der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, und weitere Fraktionsmitglieder auf einer Pressekonferenz einen neuen Entwurf für ein Einwanderungsgesetz auf Basis eines Punktesystems nach kanadischem Vorbild vor.[320][321] Während Schutzbedürftige, die ein Anrecht auf Asyl haben, weiterhin uneingeschränkt in Deutschland aufgenommen werden, sollen basierend auf dem vorgeschlagenen Konzept vor allem junge und gut ausgebildete Fachkräfte aus Ländern außerhalb Europas als Arbeitsmigranten nach Deutschland geholt werden. Bewerber sollen nach einem Punktesystem[320][322] nach Qualifikation, Sprachkenntnissen, Arbeitsplatzangebot und Alter sowie Integrationsaspekten wie Berufserfahrung oder Verwandtschaft in Deutschland ausgesucht werden.[323] Nach den Vorstellungen der SPD sollen in einem ersten Schritt 25.000 gut qualifizierte Einwanderer aus Ländern wie Indien und Ägypten angeworben werden.[322] Potentielle Arbeitsmigranten sollen nur eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn dem keine Sicherheitsbedenken entgegenstehen. Nach einer Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit (BA) soll eine Beschäftigung nur erlaubt werden, wenn kein Deutscher oder EU-Bürger für den Job zur Verfügung steht. Die BA soll auch die Arbeitsbedingungen auf Gleichwertigkeit überprüfen, um Lohndumping zu vermeiden. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, also eines unbefristeten Aufenthaltstitels, soll erst nach drei Jahren möglich sein. Zur Arbeitsplatzsuche soll qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten aber auch eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können. Arbeitsmigranten aus Nicht-EU-Staaten sollen grundsätzlich in den ersten fünf Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben. Einwanderer mit Jobangebot sollen bei Arbeitsantritt ihre Kernfamilie mitbringen können, wenn der Lebensunterhalt der Familie gesichert ist.[323] Der FAZ-Journalist Reinhard Müller wies darauf hin, dass nach Kanada aufgrund seiner geographischen Lage kaum Asylsuchende kommen. Im Gegensatz dazu sind allein im letzten Jahr mehr als eine Million Menschen faktisch nach Deutschland eingewandert. Da nicht einmal das geltende Recht konsequent durchgesetzt werde, könne ohnehin jeder bleiben, der es nach Deutschland geschafft habe. Dies mache sowohl ein Asylrecht für Verfolgte als auch ein Einwanderungsgesetz überflüssig.[324] Die CDU, die auf ihrem Parteitag im Jahr 2015 noch ein Einwanderungsgesetz befürwortete, steht dem Vorhaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt kritisch gegenüber.[325] Peter Tauber berichtete, dass erst einmal die noch offenen Fragen in der Asylpolitik geklärt werden sollten, bevor man das nächste Thema anfasse.[321] Im Grundsatz gibt es bereits seit August 2012 die Blue Card für Hochqualifizierte, die aus Staaten außerhalb Europas nach Deutschland einwandern wollen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in Deutschland einen Job mit einem Gehalt von mindestens 44.800 Euro nachweisen können. Bei stark nachgefragten Berufen, z. B. bei Ärzten oder Ingenieuren, liegt die Gehaltsschwelle nur bei 35.000 Euro. Zur Arbeitsplatzsuche dürfen Akademiker sechs Monate nach Deutschland kommen, wenn sie sich selbst finanzieren können.[326]

Der Philosoph Peter Singer weist darauf hin, dass die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zunächst auf Menschen beschränkt gewesen sei, die innerhalb von Europa flüchteten. 1967 wurde der Geltungsbereich auf die internationale Gemeinschaft erweitert. Er schreibt dazu im Philosophie Magazin: „Würden Flüchtlinge, die in einem Nachbarland Asyl beantragen, dort in einem Camp aufgenommen, wo sie sicher vor Verfolgung und dank der Finanzhilfen der reicheren Länder gut versorgt wären, so gäbe es bald keine Schleuserbanden mehr – und auch keine Todesfälle auf der Flucht.“[327]

Zulässigkeit und Begrenzung der Aufnahme von Asylsuchenden

Zulässigkeit der Aufnahme von Asylsuchenden aus sicheren Drittstaaten

In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN auf die Frage, ob eine Zurückweisung von Schutzsuchenden mit EU-Recht und mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar sei, antwortete diese: „Eine Zurückweisung ist im Rechtsrahmen der Dublin-III Verordnung und des § 18 AsylG zulässig.“ Auf die Frage „inwieweit trifft es zu, dass es in der Nacht zum 13. September 2015 einen 30-seitigen Einsatzbefehl für 21 Hundertschaften der Bundespolizei gegeben haben soll, der auch die Zurückweisung von Asylsuchenden beinhaltete und den die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch Telefonate mit dem Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière in letzter Minute verhindert haben soll?“ antwortete die Bundesregierung:

„Der Einsatzbefehl des Bundespolizeipräsidiums vom 13. September 2015 regelt die Umsetzung der temporär eingeführten Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen. Das Bundespolizeipräsidium hat angewiesen, dass (…) Drittstaatangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten ist [...] Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen.“

Deutsche Bundesregierung: Drucksache 18/7311[328]

Die Rechtswissenschaftler Christian Hillgruber kritisiert, dass der genaue Wortlaut der Verfügung des Bundesministers des Inneren, gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG von der Zurückweisung von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten abzusehen, nie öffentlich gemacht wurde. Deshalb entwickle sich die Flüchtlingskrise zunehmend zu einer „Krise des Rechts und der parlamentarischen Demokratie in Deutschland“.[329] Zudem haben Politiker aller Regierungsparteien kritisiert[330], dass der Bundestag bisher nie über die fortdauernde Öffnung der Grenzen auch für Asylbewerber bzw. Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten wie Österreich oder der Schweiz abgestimmt hat. So führt der ehemalige SPD-Bundesinnenminister und Jurist Otto Schily in der Zeitschrift Stern aus:

„Die Bundeskanzlerin hat ganz allein darüber entschieden. Sie hat vollendete Tatsachen geschaffen, eine Million Flüchtlinge ins Land gelassen und anschließend die anderen europäischen Länder aufgefordert, jetzt bitte Solidarität zu zeigen und uns Flüchtlinge abzunehmen. Das war weder europäisch, noch hat es irgendetwas mit rechtsstaatlichen Prinzipien zu tun. Die Kanzlerin ist nicht befugt, aus eigener Machtvollkommenheit darüber zu entscheiden, ob Personen illegal einreisen dürfen oder nicht.“

Auch Politiker von CDU[332][333] und CSU[334] haben sich gleichermaßen geäußert. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sprach sogar von einer „Herrschaft des Unrechts“[335].

Der Staatsrechtslehrer Michael Kloepfer hält für die dauerhafte Aufrechterhaltung der Grenzöffnung nicht den Bundesminister des Inneren, sondern den Bundestag für zuständig, da nach der Wesentlichkeitsrechtsprechung[336] des Bundesverfassungsgerichts solche Entscheidungen vom Parlament getroffen werden müssten[337]. Durch diese Wesentlichkeitsrechtsprechung soll das Prinzip der Gewaltenteilung gewahrt werden, nach dem die Legislative die Gesetze demokratisch legitimiert gestaltet und die Exekutive diese auszuführen hat. Das Bundesverfassungsgericht führt dazu aus:

„Heute ist es ständige Rechtsprechung, daß der Gesetzgeber verpflichtet ist, (…) in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen.“

Bundesverfassungsgericht (BVerfGE: 49, 89)[338]

Auch andere Rechtswissenschaftler kritisieren, dass der Bundesminister des Inneren und nicht der Bundestag eine so weitreichende Entscheidung wie die bereits seit September 2015 andauernde Grenzöffnung für Asylbewerber und Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten wie Österreich oder der Schweiz entschieden hat. Zumal das Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt hat:

„Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluss vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht.“

Bundesverfassungsgericht (BVerfGE: 94, 49)[339]

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zu Flüchtlingen ebenfalls bestätigt (BVerwG 1 C 29.03[340]): „Wer in einem anderen Staat bereits Schutz (…) gefunden hat und weiterhin erlangen kann, hat keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling (…)“. Der Staatsrechtslehrer Ulrich Vosgerau führt hierzu aus:

„Nur noch beschämend ist hier das Verhalten oder besser gesagt die Untätigkeit des Deutschen Bundestags zu nennen. Der Bundestag hat die Regierung zu kontrollieren. Die Regierung wiederum hat hinreichend deutlich werden lassen, dass sie in der Flüchtlingsfrage beim Regieren auf die Rechts- und Verfassungslage in Deutschland keine Rücksicht mehr nimmt. [...] Aber der Bundestag schaut dem Unrecht einfach nur tatenlos zu.“

Ulrich Vosgerau: Flüchtlingskrise – Juristenstreit über die „Herrschaft des Unrechts“[341]

Der Rechtswissenschaftler Ekkehard Schumann ist der Auffassung, dass die Regierung keine Befugnis gehabt habe, deutsches Gesetzesrecht außer Kraft zu setzen.[342] Der Staatsrechtler Josef Isensee ist der Auffassung:

„Wo ist das Parlament geblieben? Die geringfügigsten Änderungen des Datenschutzes, kleine punktuelle Einsätze der Bundeswehr im Ausland, minimale Änderungen im Steuerrecht werden streng der Gesetzgebung unterworfen. Hier, wo es um die wirklich großen Fragen geht, die die Zukunft des Landes irreversibel bestimmen, die Zusammensetzung der Bevölkerung und deren Zusammenhalt, bleibt der Bundestag außen vor. Alle „wesentlichen“ Regeln des staatlichen Zusammenlebens bedürfen des parlamentarischen Gesetzes. Die Parole „Wir schaffen das“ ist eine politische Hoffnung, aber kein Gesetz.“

Josef Isensee: Grenzen dicht? Kein Kritiker kann Merkel zwingen, ihre Politik zu ändern[343]

Auch Staatsrechtler um die Professoren Otto Depenheuer und Christoph Grabenwarter kritisieren:

„Die Staatsgewalt erscheint ratlos, Verfassungsprinzipien wie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip geraten durch die Wucht der Ereignisse unter Druck. Der Rechtsstaat ist im Begriff, sich im Kontext der Flüchtlingswelle zu verflüchtigen, indem das geltende Recht faktisch außer Kraft gesetzt wird. Regierung und Exekutive treffen ihre Entscheidungen am demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbei [...].“

Otto Depenheuer, Christoph Grabenwarter (Hrsg.): Der Staat in der Flüchtlingskrise.[344]

Ein hochrangiger Sicherheitsmann aus dem Bundesapparat hegte in einem internen Rechtsgutachten des Bundesministeriums des Inneren laut der „Welt“ früh Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grenzöffnung durch den Minister statt durch den Deutschen Bundestag:

„Die Bundespolizei darf nicht weiter von der Bundesregierung daran gehindert werden, Ausländer, die ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen wollen, zurückzuweisen.“

internes Rechtsgutachten: Bundesministerium des Innern[345]

Und fügte hinzu: „Die Bundespolizei ist hierzu nach dem Aufenthaltsrecht verpflichtet; gegenteilige Weisungen der Bundesregierung sind rechtswidrig [...].“ Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes legt nahe, dass die Bundesregierung nicht befugt war, eine „pauschale und massenweise Einreisegestattung“ auszusprechen. Eine solche wesentliche Frage unterliege dem Parlamentsvorbehalt.[346] Ähnlich argumentierte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen a.D. Michael Bertrams im Januar 2016; er kam zu der Schlussfolgerung, „Merkels Alleingang“ sei „ein Akt der Selbstermächtigung“ gewesen.[347][348] Der Staatsrechtler Ulrich Battis verwies in Die Welt am 13. Januar 2016 darauf, dass nach dem Grundgesetz kein Asylrecht besteht, wenn jemand aus einem sicheren Drittstaat kommt:

„Diese Regelung ist der Kern des Dublin-Vertrags. Dieses System funktioniert nicht mehr. Damit ist die Bundesrepublik verpflichtet, sich vor ungeregelter Einwanderung zu schützen. Ohne Grenzkontrollen wird auf Dauer nicht nur der Sozialstaat aus den Angeln gehoben, sondern auch der Rechtsstaat.“

Die Rechtswissenschaftler Alexander Peukert, Christian Hillgruber, Ulrich Foerste und Holm Putzke verweisen auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, nach der die Bundesrepublik für den allergrößten Teil der Schutzsuchenden nach EU-Asylrecht nicht zuständig ist; eine Zurückweisung an der Grenze ist demnach zulässig.[349] Sie verweisen auch darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass ein anderes Land einen Selbsteintritt in das Asylverfahren vornehmen kann, aber nicht muss, wenn das Asylverfahren in dem eigentlich zuständigen Staat nur mangelhaft erfolgt.[350] Die Bundesregierung kann sich mit ihrer Asylpraxis also nur auf die Ausnahmeregelung des § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG sowie auf das Selbsteintrittsrecht nach Verordnung (EU) Nr. 604/2013 Abs. 17 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) stützen. Diese gelten aber als Ausnahmeregelungen nur für Einzelfälle. Für eine große Zahl von Asylsuchenden gilt die Regel des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, nach der die Einreise aus einem sicheren Drittstaat zu verweigern ist. Nach Rechtsansicht der Rechtswissenschaftler hat die Bundesregierung mit der faktischen Einreiseerlaubnis für eine unbestimmte Vielzahl von Drittstaatsangehörigen über einen längeren, nicht definierten Zeitraum § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG suspendiert. Das ist aber nur der Legislative erlaubt, nicht der Exekutive. Eine übergesetzliche Rechtfertigung gibt es nicht. Die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG gebietet ebenso wenig wie die Genfer Flüchtlingskonvention, allen Einreisewilligen Aufenthalt zu gewähren.[351]

Bundesverfassungsrichter a.D. Udo Di Fabio kommt in einem Rechtsgutachten für die Bayerische Staatsregierung[352] zu dem Ergebnis, dass nach Art. 16a GG einem Antragsteller das Grundrecht auf Asyl nur bei politischer Verfolgung gewährt wird und das auch nur, wenn die Einreise des Asylbewerbers nicht über einen sicheren Drittstaat erfolgt ist. Darin liege ein Ausgleich des Individualrechts auf Asyl mit Stabilitäts- und Leistungserfordernissen des demokratischen Gemeinwesens. „Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis.“ Eine universell verbürgte und unbegrenzte Schutzpflicht würde die Institution demokratischer Selbstbestimmung sprengen. Udo Di Fabio kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass „Demokratie nur funktionieren kann, wenn ein Staatsvolk mit einem entsprechenden klar definierten Bürgerrecht identifizierbar und in Wahlen und Abstimmungen praktisch handlungsfähig ist. Insofern muss das Staatsvolk einerseits über die Bevölkerungszusammensetzung und über die Regeln zum Erwerb oder Verlust der Staatsangehörigkeit mit dem Gesetz im formellen Sinne entscheiden, andererseits darf es dabei nicht die praktische Möglichkeit parlamentarischen Regierens und demokratischen Entscheidens bei elementaren Fragen der politischen Gemeinschaft aufgeben.“ Der Bund dürfe zwar – mit dem Schengen-System zur Sicherung der Staatsgrenzen – Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen, bleibe aber im Falle des Versagens europäischer Systeme in der Gewährleistungsverantwortung für die wirksame Kontrolle von Einreisen in das Bundesgebiet.[353][354]

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Hans-Jürgen Papier sieht in der Flüchtlingskrise ein „eklatantes Politikversagen“, die Kluft zwischen rechtsstaatlicher Ordnung und Wirklichkeit sei derzeit so tief wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundeskanzlerin müsse dafür sorgen, dass Asylgewährung und Migrationspolitik wieder deutlich getrennt werden, und die Außengrenzen des Landes sichern. Bei strikt rechtskonformer Anwendung des deutschen Asylrechts würde die Diskussion um Obergrenzen gegenstandslos.[355]

Trotz dieser juristischen Bedenken hat der Bundestag die andauernde Öffnung der Grenzen auch für Asylsuchende und Flüchtlinge, die aus sicheren Nachbarstaaten Deutschlands einreisen wollen, nicht formell beschlossen oder deren Aufrechterhaltung per Gesetz bestätigt.

Jahresobergrenze für die Aufnahme von Asylsuchenden

Politiker von CDU und SPD äußerten, dass sie auf eine Reduzierung der Zahl neu ankommender Flüchtlinge hinwirken wollten. Sie wollen sich dabei allerdings nicht auf eine Obergrenze festlegen. Nach Auffassung der Regierung müsse die Flüchtlingskrise europäisch gelöst werden – durch Solidarität, Kontingente, Hotspots, Bekämpfung von Fluchtursachen und effiziente Kontrolle von EU-Außengrenzen. Die Wirksamkeit dieser schon lange verfochtenen Konzepte ist aber auf europäischer Ebene umstritten. Kanzlerin Merkel erklärte, dass vor allem die Fluchtursachen bekämpft werden müssten, dies sei eine „Jahrhundertaufgabe“.[356]

Die Zahl der kritischen Stimmen an der Flüchtlingspolitik der Regierung nahm Anfang Oktober 2015 zu, sowohl in den Medien als auch bei verschiedenen Politikern. Die Politik der undifferenzierten und unregistrierten Aufnahme aller vor dem Budapester Ostbahnhof ausharrenden Flüchtlinge wurde als möglicher Hauptanreiz des „Flüchtlingssoges“ seit Anfang September 2015 empfunden. Diese Kritik wurde in allen Regierungsparteien geäußert. 34 Funktionäre der CDU äußerten sie in einem offenen Brief an die Kanzlerin. Die „gegenwärtig praktizierte ‚Politik der offenen Grenzen‘“ entspreche weder dem europäischen oder deutschen Recht, noch stehe sie im Einklang mit dem Programm der CDU.[357][358] Der SPD-Ministerpräsident von Brandenburg forderte, die Kanzlerin „müsse Wege aufzeigen, um die hohen Flüchtlingszahlen zu verringern.“[359] Hans-Peter Friedrich von der CSU warf der Kanzlerin eine „beispiellose Fehlleistung“ vor, diese Kritik wurde vom CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen zurückgewiesen.[360] Auch andere Amtsträger der CSU kritisierten ihre Flüchtlingspolitik massiv.[361][362] Anfang Oktober kündigte der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer an, man werde notfalls die Bundesregierung vor dem Verfassungsgericht verklagen und eigene Sicherungsmaßnahmen ergreifen, sollten nicht unverzüglich Maßnahmen zur Begrenzung der Flüchtlingsbewegung getroffen werden.[363] Die Ankündigung stieß sowohl in der Opposition als auch in der Regierungskoalition auf Kritik.[364][365][366][367] Am 3. Januar 2016 nannte Seehofer in einem Interview erstmals einen konkreten Wert, „bis höchstens 200.000 Personen“, als Obergrenze für die verkraftbare Flüchtlingszahl pro Jahr.[368] Dies entspricht ungefähr der Summe, 170.000, der von Januar bis Juni 2015 aufgenommenen Flüchtlinge (siehe Bild 2 in Flüchtlingskrise in Europa ab 2015). Von Juli bis Dezember 2015 lagen die Flüchtlingszahlen mit 930.000 dagegen mehr als fünfmal so hoch.

Am 27. Oktober 2015 hatte der Bayerische Ministerpräsident der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bereits ein Ultimatum gestellt: Sie solle bis zum 1. November die „Politik der offenen Grenze“ mit Österreich beenden.[369][370] Die Kanzlerin wies das Ultimatum noch am gleichen Tag zurück: Es bestehe ständig Kontakt zwischen ihr und dem österreichischen Kanzler Faymann. Am Wochenende werde sie eine gemeinsame Konferenz mit Faymann, Seehofer und Gabriel organisieren.[371] An dem tatsächlich durchgeführten Spitzentreffen nahm Werner Faymann jedoch nicht teil, sondern nur Merkel, Seehofer und Gabriel.

Ralf Fücks, Leiter der Heinrich-Böll-Stiftung, hatte Ende Oktober 2015 für eine europäische Lösung plädiert und vor einer zunehmend schikanösen Abschreckungspolitik gewarnt, die einen hohen politischen und humanitären Preis kosten würde. Zugleich werde sich nach seiner Meinung aber auch die „Willkommenskultur“ nur halten lassen, wenn die Bevölkerung nicht den Eindruck gewinne, dass sich die massenhafte Zuwanderung jeder Steuerung entziehe.[372]

Der Zentralrat der Juden in Deutschland schloss sich Ende November 2015 Forderungen nach Einführung einer „Obergrenze“ bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland an. Der Präsident des Zentralrates Josef Schuster erklärte den Standpunkt mit der Größe der Integrationsherausforderung und der Sorge um antisemitische Sozialisation vieler Flüchtlinge, die „vor dem Terror des ‚Islamischen Staates‘ [fliehen] und in Frieden und Freiheit leben [wollen], gleichzeitig aber Kulturen [entstammen], in denen der Hass auf Juden und die Intoleranz ein fester Bestandteil ist.“[373]

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl kritisierte dagegen Obergrenzen als „befremdlich“, da sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch die Europäische Menschenrechtskonvention Schutz vor Zurückweisung an der EU-Grenze garantierten.[373] Jeder Flüchtling müsse als Einzelfall betrachtet werden. Auch Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) widersprach im Januar 2016 Horst Seehofer und lehnte Obergrenzen ab. Man könne keine Zäune um Deutschland und Europa errichten. „Die Menschen werden uns nicht fragen, ob sie kommen können […] Erst zehn Prozent der in Syrien und Irak ausgelösten Fluchtwelle ist bei uns angekommen. Acht bis zehn Millionen sind noch unterwegs.“[374]

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelte am 16. Dezember 2015 in einem Gutachten[375] die rechtliche Zulässigkeit von Obergrenzen für die Aufnahme von Flüchtlingen. Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass das Asyl- und Flüchtlingsrecht der EU keine Regelungen enthält, „die eine zahlenmäßige Begrenzung der Aufnahme von international Schutzsuchenden vorsehen“.[376][377]

Obwohl es 2015 zunächst Zustimmung zur Grenzöffnung durch Merkel gegeben hatte, forderten auch Vertreter aus den Reihen der evangelischen und der katholischen Kirche in den ersten Monaten des Jahres 2016 eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen.[378]

Die Schriftstellerin Mely Kiyak forderte im Januar 2016 von den verantwortlichen Politikern, nicht mehr über die „Forderung nach Obergrenzen“ bzw. „Außengrenzen schützen“ bzw. „Flüchtlingszahlen reduzieren“ zu diskutieren, sondern in einer „präzisen Ausdrucksweise“ die genaue Anzahl von Toten zu benennen, die sie bereit seien, durch Grenzschließungen in Kauf zu nehmen, weil Flüchtlinge in die Boote zurückkehren und über das Mittelmeer zurückreisen müssten. Wer nicht auf der Hinfahrt ertrinke, tue es vielleicht auf der Rückfahrt.[379] Der Entwicklungsökonom Paul Collier hingegen sieht eine Politik der offenen Grenzen als ethisch verwerflich an, weil sie die Menschen zu einer Art russischem Roulette auffordere: sie sollen über das Meer kommen und dabei hoffen müssen, dass ihr Boot nicht untergehe.[380]

Die Frage der Zulässigkeit von Obergrenzen stellt sich aber nur für die Asylsuchenden, die ein Recht darauf haben, in Deutschland Asyl zu beantragen (siehe hierzu Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015#Zulässigkeit der Aufnahme von Asylsuchenden aus sicheren Drittstaaten).

Diskussion über Anreizwirkung der deutschen Asylpraxis

Der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger verlangt entgegen der Vorstellung der deutschen Kanzlerin, dass nicht nur die EU und die EU-Partnerländer ihren bisherigen Kurs in der Flüchtlingskrise ändern, sondern auch Deutschland selbst.[381] So sagte Oettinger:

„Das deutsche Asylrecht wirkt wie ein Magnet auf die Flüchtlinge. Eine Änderung des Grundgesetzes wäre geboten, um das Asylrecht neu zu ordnen. Solange dies nicht angegangen wird, bleibt eigentlich nur eine Alternative: Milliardenhilfen für die Flüchtlingslager in der Türkei und anderen Staaten.“

Günther Oettinger: Interview mit Handelsblatt[381]

Der Rechtswissenschaftler Christian Hillgruber erinnerte daran, dass Flüchtlinge schon in den Flüchtlingslagern Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention genössen. Nur unter den Bedingungen eines Aufenthaltsrechts, das zeitlich lediglich befristet und auch inhaltlich auf eine Schutzfunktion begrenzt ist, ließe sich der Flüchtlingsstatus auf Menschen beschränken, die tatsächlich auf Schutz zwingend angewiesen sind. Ein weiter gehendes Aufenthaltsrecht, das ein Arbeitsrecht umfasst sowie umfassende Teilhabe am Sozialstaat vorsieht, sei ein Etikettenschwindel für Arbeitsmigration bzw. eine Einwanderung in das deutsche Sozialsystem.[346] Integrationsministerin Bilkay Öney weist darauf hin, dass im November 2014 das in § 61 Abs. 2 AsylG verankerte zeitweilige Arbeitsverbot für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung von neun auf drei Monate verkürzt wurde. Dies sei zwar in guter Absicht geschehen, habe aber im Ergebnis Einwanderung in das Asylsystem attraktiver gemacht und möglicherweise ausgelöst. Auch die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 erzwungene Erhöhung der Sozialhilfeleistungen für Asylbewerber hat Anreize geschaffen. Daraufhin stiegen die Flüchtlingszahlen rasant an. Sie kritisiert auch, dass die Kanzlerin mit der Ernennung von Peter Altmaier zum Flüchtlingskoordinator ein Signal gesetzt hat, das viele Flüchtlinge so verstanden, als wolle die Kanzlerin möglichst viel Zuwanderung. Ebenfalls kursierte nach einem Flüchtlingsgipfel das Gerücht, dass jedem Flüchtling ein Willkommensgeld von 670 Euro ausgehändigt werde. Tatsächlich war dies aber nur als eine Pauschale im Bund-Länder-Ausgleich gemeint.[382] Nach Ansicht der Bundeskanzlerin Angela Merkel haben SPD und Grüne notwendige Beschlüsse hinausgezögert und verhindert. Es müssten weitere Verschärfungen im Asylrecht erfolgen. „Wir sind Kompromisse eingegangen, die uns auch nicht geholfen haben und die wir eines Tages auch wieder rückgängig machen müssen.“[383]

Nach Ansicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und verschiedener politischer Beobachter wird das Ausmaß des zahlenmäßig hohen Zuzugs von Asylsuchenden in die verschiedenen Länder Europas durch mehrere Faktoren beeinflusst, darunter die in Europa bestehenden Unterschiede in der Wirtschaftskraft, die jeweilige demografische Situation und die Höhe der Sozialleistungen für Flüchtlinge.[384][385][386][387]

Begrenzung der Zuwanderung aus den Maghreb-Staaten

Der Anteil der Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten Marokko und Algerien stieg im Verlauf der Flüchtlingskrise entlang der Balkanroute deutlich an.[388] Nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden aus diesen Ländern darf in Deutschland bleiben. Obwohl Deutschland ein Rückübernahmeabkommen mit Marokko und Algerien geschlossen hat, scheitert die Abschiebung „Ausreisepflichtiger“ oft an der unkooperativen Haltung der Regierungen dieser Länder. Laut Bundesinnenministerium waren Ende November gut 8000 Menschen aus Nordafrika „ausreisepflichtig“ – davon etwa 2300 aus Marokko und fast 2500 aus Algerien.[389] Diese Staaten verweigern die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber, beispielsweise weil bestimmte Dokumente fehlen und sie die Staatsbürgerschaft anzweifeln.[389] Nach Auffassung des deutschen Vizekanzlers Gabriel könnte der Aufnahmewilligkeit dieser Länder theoretisch durch eine Kürzung der Entwicklungshilfe nachgeholfen werden.[390]

Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sprach sich dagegen aus, weil eine Kürzung der Entwicklungshilfe seiner Meinung nach nur zu mehr Flüchtlingen aus diesen Ländern führen würde; und er wolle, dass sich Menschen nicht auf den Weg zu uns machen müssten.[390]

Im Dezember 2015 wurden etwa 2300 Algerier und etwa 2900 Marokkaner in Deutschland als Asylbewerber registriert. Im November waren die Zahlen ähnlich hoch. Damit war die Zahl der Asylbewerber aus diesen Ländern etwa fünfmal so hoch wie im Juli 2015; aus beiden Staaten wurden damals zusammen 1000 Asylsuchende registriert. 2014 lag die Zahl der Asylanträge aus beiden Staaten für den Zeitraum des gesamten Jahres noch bei ca. 3900. Die Zahl der Asylbewerber aus Tunesien war 2015 gegenüber der aus Algerien und Marokko weitaus niedriger. Wie schon in den Vormonaten wurden auch im Dezember 2015 nur annähernd 200 Tunesier deutschlandweit als asylsuchend erfasst.[389]

Obwohl Deutschland ein Rückübernahmeabkommen mit Marokko und Algerien geschlossen hat, war die deutsche Regierung bisher wegen der unkooperativen Haltung dieser Länder erfolglos bei dem Versuch, abgelehnte Personen auch tatsächlich abzuschieben.[388][389]

Prinzipiell sind sich die Regierungen von Slowenien, Österreich und Deutschland darüber einig, dass abgelehnte Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten schneller wieder von ihren Herkunftsländern zurückgenommen werden sollen. Deutschland will dies mit Hilfe der Botschaften dieser Länder in Berlin erreichen. Da Flüchtlinge sich oft nicht ausweisen können, sollen die Botschaften dabei helfen, deren Herkunft festzustellen. Ausgestattet mit EU-Laissez-passer-Papieren können ausreisepflichtige Bürger dieser Staaten leichter ausgeflogen werden, als dies mit dem schwerfälligen mehrphasigen Rückkehr-Verfahren bisher möglich ist.[391]

Am 13. Mai 2016 beschloss der Deutsche Bundestag die Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als „sichere Herkunftsstaaten“. Die Einstufung soll Asylverfahren beschleunigen. Wegen der ablehnenden Haltung von Grünen und Linken wurde der entsprechende Gesetzentwurf jedoch im Bundesrat gestoppt.[392][393] Organisationen wie Pro Asyl und Amnesty International lehnen das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ generell ab. Im Fall von Marokko und Algerien haben diese Organisationen konkrete Einwände. Es gebe in beiden Ländern keine freie Presse und einzelne Minderheiten und Regierungskritiker würden politisch verfolgt.[389]

Bayerische Verfassungsklage

In einem Positionspapier der Bayerischen Staatsregierung[394] vom Januar 2016 zum Rechtsgutachten von Bundesverfassungsrichter a.D. Udo Di Fabio: Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem[352] wurde die Innere Sicherheit im Land als gefährdet angesehen. Soziale Spannungen drohten die Gesellschaft zu spalten. Geltendes Recht würde nicht beachtet. Als ursächlich für die Gefährdung der Inneren Sicherheit wurde von der Bayerischen Staatsregierung auch der Zusammenbruch des europäische Dublin- und des Schengensystems gesehen.[395]

Die bayerische Staatsregierung bezichtigte den Bund, in der Flüchtlingspolitik gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Im Januar 2016 forderte die bayerische Staatsregierung in einem Schreiben von der Bundeskanzlerin:

Eine Reaktion aus Berlin blieb aus. Seit Februar 2016 ließ die bayerische Staatsregierung eine Antragsschrift für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen den Bund vorbereiten. Der Jurist Markus Möstle von der Universität Bayreuth sollte als Prozessbevollmächtigter Bayerns die Klage beim BVerfG vorbereiten.[396]

Im Frühjahr 2016 räumte Seehofer ein, dass sich die Lage aufgrund der faktischen Schließung der Balkanroute beruhigt habe, und die bayerische Regierung verzichtete auf eine Verfassungsklage. Die AfD reichte daraufhin gegen die bayerische Landesregierung im Mai 2016 eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht München ein.[397]

Abschiebung nach Afghanistan

Umstritten sind Rückführungen nach Afghanistan. Im Oktober 2016 hatte die Bundesregierung mit dem Land die Rückführung ausreisepflichtiger Afghanen in ihr Heimatland vereinbart. Ende Januar wurden 25 junge Männer nach Afghanistan abgeschoben. Kanzlerin Merkel betonte, dass es in Afghanistan Regionen gebe, in denen man sicher leben kann und in anderen nicht. Bei den Abschiebungen werde dies in jedem Einzelfall sensibel geprüft. Rot-grün regierte Bundesländer haben Abschiebungen nach Afghanistan wegen Kämpfen zwischen den durch die NATO-Mission Resolute Support unterstützten Regierungstruppen und Taliban Anfang Februar 2017 gestoppt.[398][399]

Aktuelle Dokumente

(Siehe auch: Angela MerkelAsylpolitik)

Siehe auch

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Literatur

Commons: Flüchtlingskrise in Deutschland 2015 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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Einzelnachweise

  1. https://www.tagesschau.de/inland/asyl-chronologie-101~magnifier_pos-0.html
  2. a b Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Asylgeschäftsstatistik für den Monat Dezember 2015 und das Berichtsjahr 2015 (PDF) 6. Januar 2016.
  3. Anzahl der Asylbewerber im Jahr 2013: Höchster Stand seit 14 Jahren, BAMF, Januar 2014, gesichtet 22. Oktober 2015.
  4. Zahl der Asylbewerber in der EU im Jahr 2014 sprunghaft auf mehr als 625.000 gestiegen (PDF) Eurostat vom 20. März 2015.
  5. Die Easy-Erstregistrierungen stammen aus Zahlen zu Asyl in Deutschland der bpb und für Asylanträge vom Bundesinnenministerium (BMI) „Asylgeschäftsstatistik“ 2015, Aktuelle Zahlen des BAMF, Februar 2016. Der März-Wert 2016 für die Neuregistrierungen, ~ 20.000, entstammt einem Artikel der dpa vom 5. April 2016. Die Werte für 2016 stammen aus der BAMF „Aktuelle Zahlen 12/2016“ Erst- u. Folgeanträge
  6. a b Amt und Würde. In: Der Spiegel Nr. 23, 4. Juni 2016, S. 55.
  7. Regina Jordan: Flüchtlingen Perspektiven geben – Integration durch Bildung und Qualifikation. Ausrichtung der Integrationskurse des BAMF. 26. Januar 2016, S. 3.
  8. Eckart Lohse „Nicht ganz EASY“ FAZ vom 8. September 2016
  9. a b Eine vorläufige Bilanz der Fluchtmigration nach Deutschland. (PDF) Studie 19/2016 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) (s. Einführung), abgerufen am 27. Oktober 2016.
  10. Migratory routes map, Frontex, 26. Januar 2016
  11. 1,1 Millionen Flüchtlinge kamen 2015 nach Deutschland, Welt.de vom 2. August 2016
  12. Bundesministerium des Inneren, 2015: Mehr Asylanträge in Deutschland als jemals zuvor, Pressemitteilung vom 6. Januar 2016.
  13. Mittelbayerische Zeitung nach dpa vom 3. März 2016, S. 1 und S. 6
  14. Sehr hoher Asyl-Zugang im September. BAMF, 7. Oktober 2015; So viele Flüchtlinge sind in Deutschland. FAZ, 2. Oktober 2015
  15. Hoher Asyl-Zugang im November 2015. Pressemitteilung des BMI, 4. Dezember 2015.
  16. a b „Läuft doch“, Flüchtlingszahl von 1,1 Millionen auf 890.000 korrigiert, SPON, 29. September 2016, abgerufen am 30. September 2016
  17. a b Deutschland korrigiert Flüchtlingszahl für 2015. In: WeltN24, 30. September 2016 (→ Irregulär Aufhältige lassen sich nicht zählen).
  18. Kommentar von Philip Faigle und Karsten Polke-Majewski: Legt die Daten offen!, Zeit vom 11. Oktober 2016
  19. Aktuelle Zahlen zu Asyl – Stand: Dezember 2015 (PDF, Abschnitt: Die zehn zugangsstärksten Herkunftsländer). Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Statistik vom 12. Januar 2016 (bereitgestellt auf: Aktuelle Zahlen zu Asyl (12/2015). Infothek des BAMF).
  20. Aktuelle Zahlen zu Asyl (12/2015). (PDF) BAMF,12. Januar 2016 (s. Entscheidungen und Entscheidungsquoten seit 2006 in Jahreszeiträumen).
  21. lamm.: „Ausgaben für Asylbewerber mehr als versechsfacht seit 2010“, FAZ vom 5. September 2016
  22. Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der Türkei, 7. März 2016. In: Presseinformationen von Europäischen Rat und Rat der Europäischen Union, 7. März 2016
  23. Forscher erwarten dieses Jahr bis zu 400.000 Flüchtlinge. Die Welt vom 26. August 2016, abgerufen am 26. August 2016
  24. Sorgfältige Abarbeitung der Verfahren. BAMF, 15. November 2016.
  25. Umverteilung und Neuansiedlung: EU-Kommission sieht Mitgliedstaaten in der Pflicht. In: Europäische Kommission – Pressemitteilung, 12. April 2016 ( s. Hintergrund).
  26. Anna Reimann:160.000 angekündigt – 4741 umgesiedelt. In: Spiegel Online, 14. September 2016.
  27. mak/dpa, SPON: Wir können das nicht leisten, Spiegel.de vom 2. Oktober 2016
  28. Zeit Online, dpa, sue: Altmaier will Italien Flüchtlinge abnehmen, Zeit.de vom 6. Oktober 2016
  29. 280.000 Asylsuchende im Jahr 2016. BMI-Nachrichten, 11. Januar 2017 (siehe hierzu: III. Registrierte Zugänge im EASY-System).
  30. 280.000 Asylsuchende im Jahr 2016. BMI-Nachrichten, 11. Januar 2017.
  31. Asylbewerber müssen sieben Monate auf Termin warten. In: WeltN24, 12. Oktober 2016.
  32. epd/dpa/nago, WeltN24 GmbH: Aus diesen Ländern kommen Asylbewerber nach Deutschland vom 12. Oktober 2016
  33. a b Asylzahlen: Jahresbilanz 2016. BAMF, 11. Januar 2017.
  34. a b Aktuelle Zahlen zu Asyl (12/2016). (PDF) BAMF, 11. Januar 2017 (s. Entscheidungen und Entscheidungsquoten seit 2006 in Jahreszeiträumen).
  35. Bund will mehr Abschiebungen. Sächsische Zeitung mit dpa, 10. Februar 2017, S. 2.
  36. Erstverteilung der Asylsuchenden (EASY). BAMF, 1. August 2016.
  37. Sehr hoher Asyl-Zugang im September. Onlinepräsenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 7. Oktober 2015
  38. a b EASY und Asylantrag – das ist der Unterschied. Deutsche Bundesregierung, 25. Mai 2016.
  39. Glossar: Ankunftszentrum. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Abgerufen am 28. November 2016; Ankunftszentren. BAMF, 1. August 2016.
  40. Personalisierungsinfrastrukturkomponente
  41. a b Ankunft und Registrierung. BAMF, 1. August 2016.
  42. Andrea Müller: Wie funktioniert die Verteilung von Asylbewerbern in Deutschland? Mitteldeutscher Rundfunk. 25. November 2015. Abgerufen am 21. Dezember 2015.
  43. Zahlen zu Asyl in Deutschland der bpb
  44. Linda Hinz: „Etwa die Hälfte der Flüchtlinge nicht erfasst“: Das große Registrierungs-Chaos. In: focus.de. Focus Online, 3. November 2015, abgerufen am 7. November 2015.
  45. a b Roland Preuß:Behörden können mehr als 130 000 Asylsuchende nicht mehr auffinden. Süddeutsche Zeitung, 29. Februar 2015.
  46. Nachregistrierung von Flüchtlingen abgeschlossen. Sächsische Zeitung (Printausgabe)/dpa, 7. Januar 2017, S 2.
  47. Frankfurter Rundschau, Die EU braucht neue Begeisterung, 29. Dezember 2015.
  48. Mangelhafte Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Kommission geht in 8 Fällen zur nächsten Verfahrensstufe über. Europäische Kommission – Pressemitteilung, 10. Dezember 2015.
  49. Manuel Bewarder: Kaum eine Ausländerbehörde kann Fingerabdrücke vergleichen. WeltN24, 7. Februar 2017.
  50. a b Innenministerium: Tatverdächtiger von Freiburg seit 2013 in EU-Asyl-Datenbank. Epoch Times, 16. Dezember 2016, abgerufen am 21. Dezember 2016.
  51. a b c Durchgeschlüpft. Der Spiegel (Printausgabe),Nr. 51, 17. Dezember 2016, S. 31.
  52. Panne bei Datenaustausch. Mordfall Freiburg: Daten von Hussein K. waren in Eurodac. Stern online, 16. Dezember 2016, abgerufen am 18. Dezember 2016.
  53. EU will im Anti-Terror-Kampf Lücke bei Datenaustausch schließen. derStandard.at, 19. Januar 2016, abgerufen am 22. Dezember 2016.
  54. Strafregister. In: e-justice.europa.eu. 4. August 2016, abgerufen am 26. Januar 2017.
  55. Haben nur zehn Prozent der Flüchtlinge kontrolliert. In: Die Welt, 21. Dezember 2015.
  56. a b Die Welt, BAMF-Personalrat spricht Asylverfahren Rechtsstaatlichkeit ab. 12. November 2015.
  57. :Innenpolitiker fordern Einzelfallprüfung für syrische Flüchtlinge. spiegel.de, 21. Dezember 2015
  58. Asylanträge von Syrern werden wieder einzeln geprüft. Deutsche Welle, 31. Dezember 2015, abgerufen am 31. Dezember 2015.
  59. Heute.de, BAMF: Alle Flüchtlinge registriert und überprüft, 2. August 2016
  60. Berliner-Zeitung, Gefälschte Dokumente Länder misstrauen Prüfung der Flüchtlingsbehörde – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/24759648 ©2016, 17. September 2016
  61. BR, Nach Festnahme von IS-Verdächtigen – Herrmann fordert strenge Kontrollen, 14. September 2016
  62. FAZ, Bayern wirft Bamf mangelhafte Überprüfung vor, 17. September 2016
  63. rbb, Generalstaatsanwalt verteidigt Überprüfung von Flüchtlingen, 19.02.2017
  64. Bamf: Asylgeschäftsstatistik 2015/12 und 2016/12
  65. Bamf-Chef Weise zieht Bilanz: Kein Wunder, Spiegel 11. Januar 2017, abgerufen 17. Januar 2017
  66. Lucia Weiß: Flucht ganzer Familien: Frauen und Kinder zuletzt ZDF, abgerufen am 29. Dezember 2015.
  67. Die Welt, Familiennachzug von Migranten um 50 Prozent gestiegen, 20. Januar 2017
  68. BAMF, Familiennachzug von syrischen Geflüchteten, 8. Juni 2016
  69. 500.000 Familienangehörige aus Syrien erwartet. Die Zeit (Online), 8. Juni 2016.
  70. FAZ, Zahlen der Bundespolizei, 8. Juni 2016
  71. Familiennachzug bei syrischen Flüchtlingen geringer als erwartet. Deutsche Welle. 8. Juni 2016. Abgerufen am 10. Juni 2016.
  72. Sven Siebert: Die Zahl der Abschiebungen hat sich 2015 verdoppelt. In: Sächsische Zeitung (Druckausgabe), 20. Januar 2016, S. 2.
  73. Sven Siebert: 21 000 Menschen abgeschoben. In: SZ-Online, 20. Januar 2016.
  74. Die Welt, „Freiwillig ausgereist“ kann auch untergetaucht heißen, 17. März 2016
  75. Migration – Wanderungssaldo für Deutschland auf Politik und Zeitgeschichte, abgerufen 10. März 2017
  76. Deutlicher Bevölkerungsanstieg im Jahr 2015 auf mindestens 81,9 Millionen. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 032 vom 29. Januar 2016; abgerufen am 1. Februar 2016.
  77. Wenn ich nach Deutschland komme, muss ich mich anpassen. Welt Online, 13. Februar 2016
  78. Wohin mit den vielen Flüchtlingen? Das System Dublin funktioniert nicht mehr. In: n-tv.de. 26. Juli 2015, abgerufen am 7. November 2015.
  79. Asylrecht: EuGH-Urteil stellt Dublin-II-Verordnung in Frage, Otmar Philipp, euractiv.de, 5. Januar 2012
  80. Dublin-Verfahren ausgesetzt: Syrien-Flüchtlinge dürfen in Deutschland bleiben. In: Spiegel Online. 25. August 2015, abgerufen am 7. November 2015.
  81. Stephan Löwenstein: Sturm auf Züge nach Wien. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 31. August 2015, abgerufen am 10. September 2015.
  82. Anna Reimann, Severin Weiland: Syrische Flüchtlinge in Bayern: Wie ein Gerücht Tausende auf die Züge lockte. In: Spiegel Online. 1. September 2015, abgerufen am 10. September 2015.
  83. Tausende Flüchtlinge harren vor Keleti-Bahnhof aus. In: Zeit Online. 2. September 2015, abgerufen am 10. September 2015.
  84. Hunderte weitere Flüchtlinge werden in München erwartet. In: Westfalenpost. 6. September 2015, abgerufen am 4. November 2015.
  85. Live-Ticker zur Flüchtlingskrise – München rechnet mit tausenden Flüchtlingen auch am Sonntag. In: wirtschaftsblatt.at. Wirtschaftsblatt.at, 5. September 2015, archiviert vom Original am 6. September 2015; abgerufen am 4. November 2015.
  86. Unterbringung in Deutschland: Oberbayern rechnet mit bis zu 10.000 weiteren Flüchtlingen. In: Spiegel Online. 7. September 2015, abgerufen am 29. Oktober 2015.
  87. Stephan Haselberger, Armin Lehmann, Ulrike Scheffer, Frank Jansen: Innenminister: Wir schaffen es nicht mehr. In: Der Tagesspiegel. 11. September 2015, abgerufen am 16. September 2015.
  88. Deutschland führt vorübergehend Grenzkontrollen ein. In: Spiegel Online. 13. September 2015, abgerufen am 13. September 2015.
  89. AFP/dpa: „135.000 Flüchtlinge kommen im September nach Bayern“ FAZ vom 14. September 2015, abgerufen am 25. September 2015.
  90. Andreas Ulrich: Plan der Bundesregierung: Sonderzüge sollen Flüchtlinge aus Österreich abholen, Spiegel Online, 28. September 2015, abgerufen am 28. September 2015.
  91. Über 100.000 Flüchtlinge in drei Wochen eingereist. PNP, 19. Oktober 2015, abgerufen am 20. Oktober 2015.
  92. Welt.de: Deutschland wendet wieder Dublin-Verfahren an
  93. Die Welt, Politik: Dublin-Verfahren, 26. Juni 2016
  94. Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen. Mitteilung des Bundesinnenministeriums vom 13. September 2015.
  95. Bundespolizei – Allein am Freitag über 9300 neue Flüchtlinge. Reuters, 31. Oktober 2015, abgerufen am 31. Oktober 2015.
  96. Bundesregierung will Autokennzeichen an Grenzen automatisch erfassen lassen. Süddeutsche Zeitung 26. Januar 2017, abgerufen 30. Januar 2017
  97. Kommission empfiehlt Verlängerung der Grenzkontrollen in Deutschland. Aktuelle Mitteilungen der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Stand: 1. Februar 2017.
  98. a b Uta Rasche: Die Unerwünschten vom Balkan. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 8. August 2015, abgerufen am 10. September 2015.
  99. a b Beschleunigtes Asylverfahren. Onlinepräsenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 23. Juli 2015.
  100. Islamische Werte frei Haus. Zeitschrift Cicero, 7. März 2017.
  101. Robert Bongen & Stefan Buchen: „Falsche Syrer“: Wie der Innenminister Gerüchte schürt. Panorama 8. Oktober 2015, abgerufen 30. Januar 2017
  102. Manuel Bewarder, Marcel Leubecher: Syrische Staatsbürgerschaft wird massenhaft vorgetäuscht. Welt 23. Juni 2016, abgerufen 30. Januar 2017
  103. Flüchtlings-Bundesamt: Tausende neue Stellen besetzt, MDR, abgerufen 19. Januar 2017
  104. Zahlen zu Asyl in Deutschland der bpb; Zahlen 2017 aus Bamf Asylgeschäftsstatistik
  105. Sechs Milliarden Euro mehr für Flüchtlinge. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 7. September 2015, abgerufen am 8. September 2015.
  106. Flüchtlinge – Merkel will Flüchtlinge besser integrieren. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandfunk, 24. Oktober 2015, abgerufen am 7. November 2015 (deutsch).
  107. n-tv.de, sla/DJ: „Flüchtlinge kosten Milliarden“, ntv.de, 20. September 2015.
  108. a b Jan Dams: Flüchtlingskrise könnte fast eine Billion Euro kosten. In: welt.de. 25. November 2015, abgerufen am 29. November 2015.
  109. Merkel verspricht: Keine Steuererhöhung wegen Flüchtlingskrise. In: Augsburger Allgemeine. 11. Oktober 2015, abgerufen am 29. Dezember 2015 (deutsch).
  110. Peter Issing: „Minderjährige Flüchtlinge oft schwer traumatisiert“ Die Welt vom 28. Februar 2016
  111. Städte klagen: Land zahlt zu wenig für Flüchtlinge. In: derwesten.de. 3. Februar 2016.
  112. Hannes Heine:„Berliner Senat besorgt über kriminelle Flüchtlinge“ Tagesspiegel.de vom 16. Februar 2017
  113. Rede von Bundeskanzlerin Merkel zum Einzelplan 04 in Berlin vor dem Deutschen Bundestag, Protokoll des Deutschen Bundestages, 25. November 2015.
  114. Anthony Faiola: Germany learns how to send back migrants: Pay them. In: Washington Post. 19. März 2016.
  115. Flüchtlingskrise: Innenminister beschließen, die Einzelfallprüfung für syrische Flüchtlinge wieder einzuführen ZEIT.de, 3. Dezember 2015.
  116. a b Kabinett beschließt neues Asylgesetz. In: Spiegel Online, 29. September 2015.
  117. a b Das Asylgesetz-Reformpaket im Überblick. (Memento vom 18. Oktober 2015 im Internet Archive) In: Norddeutscher Rundfunk – Online, 16. Oktober 2015.
  118. Kabinett beschließt verschärfte Flüchtlingsgesetze. In: Spiegel Online, 3. Februar 2016.
  119. faz.net, 6. Februar 2016: Asylpaket II – Union „sehr verwundert“ über Gabriel..
  120. SPD-Widerstand gegen Asylpaket II: So war das nicht vereinbart. Spiegel Online, 5. Februar 2016
  121. Familienministerium gesteht Panne ein. FAZ.net, 8. Februar 2016
  122. Gabriels Vorstoß erschwert eine Einigung. In: Ostsee-Zeitung, 10. Februar 2016, S. 4.
  123. Koalition legt Streit über Elternnachzug für minderjährige Flüchtlinge bei. In: Spiegel Online, 11. Februar 2016.
  124. Asylpaket II – das steht drin. In: Tagesschau.de, 25. Februar 2016.
  125. Bundestag beschließt verschärftes Asylrecht. In: Ostsee-Zeitung, 25. Februar 2016.
  126. Expertise „Häufigkeitsangaben zum sexuellen Missbrauch – Internationale Einordnung, Bewertung der Kenntnislage in Deutschland, Beschreibung des Entwicklungsbedarfs“. (PDF) Erstellt im Auftrag des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der deutschen Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig von Jörg M. Fegert, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm, Stand: 22. Februar 2016.
  127. Kein zusätzlicher Schutz. In: Der Spiegel Nr. 5, 30. Januar 2016.
  128. Experte: Kindesmissbrauch hat „Ausmaße einer Volkskrankheit“. In: Der Tagesspiegel, 22. Februar 2016.
  129. Asylpaket II auf dem Weg. In: Sächsische Zeitung (Druckausgabe), 4. Februar 2016, S. 2 (unter Bezug auf den Evangelischen Pressedienst).
  130. Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten (Basisinformationen über den Vorgang). Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge. (DPI) vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat, Abgerufen am 12. März 2017.
  131. 257/16(B) Beschlussdrucksache. (PDF) Bundesrat, 10. März 2017
  132. Algerien, Marokko und Tunesien sind keine „sicheren“ Herkunftsstaaten. Amnesty International, 10. März 2017.
  133. Koalition einigt sich auf Kompromiss bei Familiennachzug. FAZ.net, 28. Januar 2016
  134. Merkel: „Ich finde, dass wir sehr viel auf den Weg bringen.“ Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29. Januar 2016.
  135. De Maiziere: Asylpaket II wohl nächste Woche im Kabinett Deutschlandfunk.de, 29. Januar 2016
  136. Flüchtlingspolitik: Der Kompromiss-Kompromiss – die Fakten zum Asylpaket II. Spiegel Online, 29. Januar 2016
  137. a b AZR unterstützt als Kerndatensystem die Digitalisierung des Asylverfahrens. (PDF), IT-Planungsrat, 29. Juni 2016.
  138. a b c Flüchtlingsdaten einheitlich erfassen. Mitteilung der Bundesregierung, 5. Februar 2016
  139. Digitalisierung von Asylverfahren: Bundesverwaltungsamt ermöglicht die sofortige automatische Übermittlung von Daten an die Meldebehörden. Homepage des Bundesverwaltungsamtes (BVA), abgerufen am 10. November 2016.
  140. a b c Hans Königes: Digitales Asylverfahren: Ein Weckruf für die föderale IT. Computerwoche, 23. Januar 2017, abgerufen 31. Januar 2017
  141. Rechtsentwicklung in der 18. Legislaturperiode. BMI, abgerufen 31. Januar 2017
  142. Integriertes Identitätsmanagement und Ankunftsnachweis. (PDF) BAMF, 29. Juni 2016.
  143. Registrierung von Geflüchteten: IT-Projekt schafft mehr Transparenz. BAMF, 10. Juni 2016.
  144. Union befürchtet Islamisten-Gettos in Deutschland. In: Die Welt, 25. März 2016.
  145. FAZ, De Maizière: „Wir wollen keine Ghettobildung“, 26. März 2016
  146. a b Ein Integrationsgesetz, das seinen Namen nicht verdient. In: Süddeutsche Zeitung,14. April 2016.
  147. FAZ.net 26. März 2016: De Maizière: „Wir wollen keine Ghettobildung“.
  148. Die Zeit, Integration: Von wegen Peitsche, 14. April 2016
  149. a b c d e f Einigung auf Integrationsgesetz – Was die Regierung fördern und fordern will. In: Tagesschau.de, 25. Mai 2016.
  150. a b c d e f g Lisa Caspari: Integrationsgesetz – Besser arbeiten, schneller scheitern. In: Die Zeit, 25. Mai 2016.
  151. Opposition kritisiert Integrationsgesetz: Ein „Rassismus-Motor“ und „Monster“?. Tagesschau.de, 3. Juni 2016.
  152. Bundesrat – Thema: Asyl- und Flüchtlingspolitik. In: www.bundesrat.de. Abgerufen am 30. Juli 2016.
  153. Text und Änderungen durch das Integrationsgesetz
  154. Text und Änderungen durch die Verordnung zum Integrationsgesetz
  155. Text und Änderungen durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
  156. Simon Adams:The World’s Next Genocide. New York Times, 15. November 2012.
  157. Warum Syrer nie mehr Deutschland verlassen werden.WeltN24, 16. Oktober 2016.
  158. More than 4 million refugees have fled Syria's civil war, UN say., Los Angeles Times, Juli 9, 2015
  159. Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beim Word Food Programm, Flüchtlingskrise – das leistet die deutsche Außenpolitik, Februar 2016
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  310. Till-Reimer Stoldt: Diese Frau greift den deutschen Islam frontal an. In: Welt Online. 30. Oktober 2015, abgerufen am 7. November 2015.
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  349. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/7311 (PDF)
  350. Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 14. November 2013 – Bundesrepublik Deutschland gegen Kaveh Puid
  351. FAZ, Die Flüchtlingskrise kann rechtsstaatlich bewältigt werden, 10. Februar 2016
  352. a b Bayern.de, Das Gutachten von Professor Di Fabio im Wortlaut (Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem) (PDF)
  353. Bund bleibt verantwortlich für Einreisekontrolle. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. Januar 2016.
  354. Seehofer-Klage gegen Merkels Asylkurs wäre berechtigt. In: Die Welt, 12. Januar 2016.
  355. Die Welt, Papier rechnet mit deutscher Flüchtlingspolitik ab, 12. Januar 2016
  356. Unerhörtes aus Berlin FAZ, 14. Januar 2016
  357. Melanie Amann: Flüchtlingspolitik: CDU-Funktionäre rebellieren gegen Merkel. In: Spiegel Online. 7. Oktober 2015, abgerufen am 7. November 2015.
  358. CDU-Politiker schreiben Merkel offenen Brief wegen Flüchtlingspolitik, Zeit Online vom 7. Oktober 2015, abgerufen am 7. Oktober 2015.
  359. Der SPD-Ministerpräsident von Brandenburg fordert: Merkel muss Flüchtlingszahl verringern Tagesspiegel vom 6. Oktober 2015, abgerufen am 7. Oktober 2015.
  360. Kritik an Flüchtlingspolitik: CSU wirft Merkel „beispiellose Fehlleistung“ vor Tagesschau.de vom 11. September 2015, abgerufen am 7. Oktober 2015.
  361. Ungarns Premier bei der CSU. Orbán hatte von Anfang an recht Spiegel Online, 23. September 2015, abgerufen am 7. Oktober 2015.
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  363. Flüchtlingskrise: Seehofer droht Merkel mit Verfassungsklage, Spiegel.de vom 9. Oktober 2015.
  364. AFP/mol: Horst Seehofer macht sich nur noch lächerlich Welt.de vom 10. Oktober 2015, abgerufen am 10. Oktober 2015.
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  366. „Heiße Luft“, „völlig abwegig“, „Affront gegen die Bundeskanzlerin“, Süddeutsche Zeitung vom 10. Oktober 2015, abgerufen am 10. Oktober 2015.
  367. Gregor Gysi/Deutschlandfunk: Seehofer macht die AfD salonfähig, Die-Linke.de vom 9. Oktober 2015, gesichtet am 10. Oktober 2015.
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  370. Reuters, dpa, coh: Seehofer setzt Merkel Ultimatum bis Allerheiligen Die Welt vom 27. Oktober 2015.
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  374. Flüchtlinge: Entwicklungsminister Müller (CSU) sieht Obergrenzen skeptisch. In: Spiegel Online. 10. Januar 2016, abgerufen am 10. Januar 2016.
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  376. Dirk Wittenberg (dpa via dpa): Zulässigkeit von Obergrenzen für die Aufnahme von Flüchtlingen. In: Mittelbayerische ZeitungLive zum Thema: Flüchtlingskrise in Europa, 20. Dezember–18:08.
  377. Flüchtlinge: Sind Obergrenzen machbar? In: Mittelbayerische Zeitung, 4. Januar 2016.
  378. Tom Heneghan: German churches tone down refugee welcome as problems mount. Washington Post vom 12. Februar 2016.
  379. Mely Kiyak: Hinter den Geretteten nicht verstecken. Warum wird die Obergrenze für Tote nicht diskutiert? Die Debatte um Flüchtlingszahlen macht deutlich: Man hat sich entschlossen, Grenzen zu schützen und nicht Menschen. In: Zeit Online. 27. Januar 2016, abgerufen am 13. März 2016.
  380. FAZ, „Merkels Flüchtlingspolitik ist verwerflich“, 22. Februar 2016
  381. a b Asylrecht wirkt auf Flüchtlinge wie ein Magnet. In: Die Welt-Online. 25. November 2015.
  382. „Wenn ich nach Deutschland komme, muss ich mich anpassen“. In: Die Welt. 13. Februar 2016.
  383. Merkel wirbt für Asylpolitik bei Wahlkampf-Auftakt in Magdeburg. In: FAZ. 13. Februar 2016.
  384. Matthias Meisner: Zahl der Flüchtlinge aus Albanien steigt deutlich. In: Der Tagesspiegel. 7. Mai 2015, abgerufen am 18. September 2015.
  385. Anja Ettel, Holger Zschäpitz: Wo in Europa Flüchtlinge am meisten Geld bekommen. In: Die Welt. 18. September 2015, abgerufen am 18. September 2015.
  386. Bundesamt erwartet 450.000 Asylanträge in diesem Jahr. In: bamf.de. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 7. Mai 2015, abgerufen am 18. September 2015.
  387. Michael Martens: Frieden kann man nicht essen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 2. September 2015, abgerufen am 18. September 2015.
  388. a b KNA/AFP/mol: Flüchtlingszahl aus Algerien und Marokko steigt stark an Welt.de vom 15. Januar 2016.
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  392. Bundestag macht Maghreb sicher. n-tv.de, 13. Mai 2016.
  393. Christoph Sydow: Maghreb-Staaten. Sichere Herkunftsländer? Sicher nicht. Spiegel Online,13. Mai 2016.
  394. Positionspapier der Bayerischen Staatsregierung zum Rechtsgutachten „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“ von Prof. Udo Di Fabio
  395. Staatskanzlei: Kabinett berät Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zum Thema „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“. In: Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR), 12. Januar 2016.
  396. Bayern bestellt Juristen für die Verfassungsklage, In: Die Welt, 23. Februar 2016.
  397. Bayern verzichtet auf Verfassungsklage. Zeit, erschienen am 10. Mai 2016, abgerufen 7. Januar 2017
  398. Bund will mehr Abschiebungen. Sächsische Zeitung mit dpa, 10. Februar 2017, S. 2.
  399. Wirtschaftswoche, Merkel kritisiert Schleswig-Holsteins Abschiebestopp, 5. Februar 2017