„Diskussion:Konzessionsabgabe“ – Versionsunterschied

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Die Entflechtung nach EnWG schließt aus, dass es sich bei einem Netzbetreiber um einen Energieerzeuger handeln kann (https://de.wikipedia.org/wiki/Energiewirtschaftsgesetz).
Die Entflechtung nach EnWG schließt aus, dass es sich bei einem Netzbetreiber um einen Energieerzeuger handeln kann (https://de.wikipedia.org/wiki/Energiewirtschaftsgesetz).
Da Energieversorgung auch die Verteilung einschließt, ist die Definition nicht falsch, schließen Stromerzeugungsunternehmen in diesem Fall aber nicht ein. {{unsigniert|145.14.196.151|13:03, 20. Jul. 2020 (CEST)}}
Da Energieversorgung auch die Verteilung einschließt, ist die Definition nicht falsch, schließen Stromerzeugungsunternehmen in diesem Fall aber nicht ein. {{unsigniert|145.14.196.151|13:03, 20. Jul. 2020 (CEST)}}

:Der Netzbertreiber stellt diesen Posten dem EVU in Rechnung. Dieses wiederum holt es sich in irgendeiner Form vom Endkunden zurück. Die Definition ist damit vielleicht nicht abschließend, aber keinesfalls falsch. Didaktisch reduziert ist es doch in Ordnung, im EVU als Leistungserbringer den Schuldner zu sehen. --[[Spezial:Beiträge/213.61.248.114|213.61.248.114]] 15:38, 3. Feb. 2022 (CET)


== Heizstrom ==
== Heizstrom ==

Version vom 3. Februar 2022, 16:38 Uhr

KA - Rechtsgrundlage

1. Die Ausführungen beziehen sich offensichtlich nur auf die KA für leitungsgebundene elektrischer Energie und ist damit lückenhaft. 2. Die Spannungsebene (lt. Artikel 'Niederspannung oder Mittelspannung') ist für die KA nicht relevant. Für Stromverbraucher die nach SLP beliefert werden, ist ausschließlich das Zählsystem (Ein- oder Zweitarif-Zähler) und die Gemeindegröße maßgeblich. Bei Stromsondersvertragskunden ist nicht nur das vorhanden sein einer RLM-Abnahmestelle sondern auch das erfüllen der zwei Bedingungen mind. 0,03 MWa und 30 MWha notwendig. 3. Auch bei leitungsgebundenen Erdgas ist nicht maßgeblich ob zB im Niederdruck beliefert wird sondern ausschließlich Verwendungsart, Gemeindegröße und Tarif maßgeblich.

Das sollte unbedingt geändert werden. So ist der Artikel mindestens irritiert. Da hoffe ich auf eine Diskussion, ansonsten werde ich ein ein paar Woche wesentliche Korrekturen vornehmen. (nicht signierter Beitrag von Mista noone (Diskussion | Beiträge) 15:33, 21. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Der letzte Weblink führt zu einer 400 Error seite (nicht signierter Beitrag von 213.23.84.202 (Diskussion) 10:10, 24. Aug. 2010 (CEST)) Beantworten

Letzte Änderung der KAV

Meines Wissens wurde die KAV zuletzt durch Art. 3 Abs. 4 V v. 1.11.2006 I 2477 geändert. (nicht signierter Beitrag von 213.23.84.212 (Diskussion) 10:00, 4. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Abkürzung Euro-Cent

Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Cent_%28W%C3%A4hrung%29#Der_Eurocent wird Euro-Cent "ct" und nicht "Ct" abgekürzt. (nicht signierter Beitrag von 79.193.9.120 (Diskussion) 15:51, 16. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

== Konzessionsabgaben für Gas

==

Die Defintion eines SVK ist beim Strom schön dargestellt, beim Gas garnicht.--213.61.248.114 14:15, 24. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Kriegsende

Da fehlt doch der schöne Satz "Die Konzessionsabgaben werden in den folgenden Jahren weiter herabgesetzt und in angemessener Frist ganz beseitigt.". --78.50.149.109 14:32, 27. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Kritik fehlt

z.B. wer Energie spart, muß mehr Geld für Strom zahlen > welt.de/regionales/duesseldorf/article127831058/Warum-eingesparter-Strom-richtig-teuer-werden-kann.html --2A01:C22:7A11:4700:ED48:C7E9:3B6B:EDB2 18:36, 13. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Umsatzsteuer

Anscheinend sind für die Konzessionsabgabe Nettowerte angegeben, so dass zusätzlich noch 19% Umsatzsteuer anfallen. --136.8.33.68 19:13, 3. Mai 2018 (CEST)Beantworten

Für alle Kostenbestandteile beim Strom fällt noch Umsatzsteuer an. Sogar auf die Stromsteuer.--213.61.248.114 15:33, 3. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Unscharfe Definition von "Energieversorgunsunternehmen"

Im Artikel wird beschrieben, dass die Konzessionsabgabe beispielsweise von "Energieversorgungsunternehmen" gezahlt wird. Laut Bundesnetzagentur zahlen allerdings klar definiert die Netzbetreiber (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/FAQs/DE/Sachgebiete/Energie/Verbraucher/PreiseUndRechnungen/Konzessionsabgabe.html). Die Entflechtung nach EnWG schließt aus, dass es sich bei einem Netzbetreiber um einen Energieerzeuger handeln kann (https://de.wikipedia.org/wiki/Energiewirtschaftsgesetz). Da Energieversorgung auch die Verteilung einschließt, ist die Definition nicht falsch, schließen Stromerzeugungsunternehmen in diesem Fall aber nicht ein. (nicht signierter Beitrag von 145.14.196.151 (Diskussion) 13:03, 20. Jul. 2020 (CEST))Beantworten

Der Netzbertreiber stellt diesen Posten dem EVU in Rechnung. Dieses wiederum holt es sich in irgendeiner Form vom Endkunden zurück. Die Definition ist damit vielleicht nicht abschließend, aber keinesfalls falsch. Didaktisch reduziert ist es doch in Ordnung, im EVU als Leistungserbringer den Schuldner zu sehen. --213.61.248.114 15:38, 3. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Heizstrom

Nicht nur SVK mit RLM kriegen 0,11, sondern auch Heizungen. [1]--213.61.248.114 08:43, 8. Nov. 2021 (CET)Beantworten