„Bundespräsident (Deutschland)“ – Versionsunterschied

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Version vom 2. März 2004, 19:40 Uhr

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Er wird von der Bundesversammlung auf 5 Jahre gewählt. Er kann nur einmal wiedergewählt werden. Sein Amtssitz ist das Schloss Bellevue in Berlin.

Der Bundespräsident hat in Deutschland vor allem repräsentative Aufgaben. Er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich und beglaubigt diplomatische Vertreter. Zudem verkündet er Bundesgesetze (durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt), bei deren Ausfertigung er ein formales Prüfungsrecht hat, ob diese verfassungsgemäß zustande gekommen sind. Der Bundespräsident hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht.

Weitere Aufgaben des Bundespräsidenten sind:

  • Vorschlagen des Bundeskanzlers zur Wahl sowie dessen Ernennung bzw. Entlassung auf Vorschlag des Bundestags
  • Ernennung und Entlassung von Bundesministern auf Vorschlag des Bundeskanzlers
  • Ernennung und Entlassung von Bundesrichtern, Bundesbeamten, Offizieren und Unteroffizieren, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist
  • Ausübung des Begnadigungsrechts im Einzelfall
  • Entscheidung über die Bildung einer Minderheitsregierung oder Neuwahlen

Wählbar ist jeder Deutsche, der das 40. Lebensjahr vollendet hat.

Deutsche Bundespräsidenten seit 1949

  1. 1949-1959: Prof. Dr. Theodor Heuss (FDP)
  2. 1959-1969: Heinrich Lübke (CDU)
  3. 1969-1974: Dr. Dr. Gustav Heinemann (SPD)
  4. 1974-1979: Walter Scheel (FDP)
  5. 1979-1984: Prof. Dr. Karl Carstens (CDU)
  6. 1984-1994: Dr. Richard von Weizsäcker (CDU)
  7. 1994-1999: Prof. Dr. Roman Herzog (CDU)
  8. 1999-2004: Johannes Rau (SPD)

Die nächste Wahl zum Bundespräsidenten wird am 23. Mai 2004 stattfinden. Gewählt wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung, die sich aus der Anzahl der Bundestagsabgeordneten und derselben Anzahl Abgeordneter aus den Länderparlamenten zusammensetzt. Dabei muss ein Kandidat die absolute Mehrheit auf sich vereinen, erst wenn kein Kandidat dies in zwei Wahlgängen schafft, reicht im dritten Wahlgang die relative Mehrheit aus.

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