„Benutzer Diskussion:Stephan Klage“ – Versionsunterschied

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::::::Sehr reflektiert, Hut ab. --[[Spezial:Beiträge/91.66.75.184|91.66.75.184]] 10:01, 11. Apr. 2018 (CEST)
::::::Sehr reflektiert, Hut ab. --[[Spezial:Beiträge/91.66.75.184|91.66.75.184]] 10:01, 11. Apr. 2018 (CEST)
::::::: Wir müssen schweigen ... --[[Benutzer:Stephan Klage|Stephan Klage]] ([[Benutzer Diskussion:Stephan Klage|Diskussion]]) 17:20, 11. Apr. 2018 (CEST)
::::::: Wir müssen schweigen ... --[[Benutzer:Stephan Klage|Stephan Klage]] ([[Benutzer Diskussion:Stephan Klage|Diskussion]]) 17:20, 11. Apr. 2018 (CEST)

== ZPO-Artikel ==
Hi Stephan, bitte schau mal auf die ZPO-Artikel, konkret „Drittwiderspruchsklage“. Etwas ausgemistet - furchtbar zu lesen! Danke. --[[Spezial:Beiträge/188.105.7.17|188.105.7.17]] 22:15, 25. Aug. 2018 (CEST)

Version vom 25. August 2018, 22:15 Uhr

Römisches Verfassungsrecht

WOW !!!--62.144.211.24 18:26, 2. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Heris-Teppich

Vielen Dank, dass du dich dieses Themas angenommen hast. Ich hoffe, es ist in Ordnung, dass ich noch einiges beigetragen habe - konnte bei diesem Thema nicht widerstehen.--HajjiBaba (Diskussion) 15:39, 18. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ganz und gar nicht! ;-) Danke Dir.--Stephan Klage (Diskussion) 21:45, 18. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

NACOBTA

Hallo Stephan Klage!

Die von dir angelegte Seite NACOBTA wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung nun bis zu sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion , die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil der Antragsteller die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht würdigt. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 21:15, 8. Jul. 2016 (CEST)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)Beantworten

Ist doch völlig egal! --Stephan Klage (Diskussion) 21:33, 8. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Tzztzz. ;-) erledigtErledigt --62.144.211.24 09:44, 20. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Nur mal so

Hallo Stephan, vor deiner Arbeit hier habe ich großen Respekt. Deshalb tut es mir ein bisschen Leid, dass ich dir etwas Zeit wegen eines einzelnen Wortes gestohlen habe. Ich hoffe du hast weiterhin noch Lust an den Artikeln zur Altersvorsorge mitzuarbeiten. Aus meiner Sicht wäre es schade, wenn du dich in ein - rein subjektiv gesehen - Nischenthema zurückziehst. Liebe Grüße --Daceloh (Diskussion) 22:35, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

;-) - zum Nischenthema.
Das sind sehr liebe Worte, über die ich mich sehr freue. Deine achtsamen Ausführungen in der bAV-Disk. zuletzt haben mir veranschaulicht, wie bedeutsam eine Diskussion um ein solches Wörtchen sein kann. Ich habe mich selten so selbstverständlich von einem eigenen Gedanken wieder getrennt, aber bei der Argumentation... . Ganz im Gegenteil Daceloh, ich danke Dir. Ich komme zu diesen Themen übrigens stets zurück. Ich brauche mehr Verve und unmittelbare Einlassung, dann steht einer initiativen Bearbeitung dieser Vertragsfelder auch nichts im Wege. Deine Initiative ist sogar eine Triebfeder für mich. Das da war klasse!!! In der römischen Rechtsnische bedauere ich, dass es keine aktiven weiteren Mitstreiter gibt. LG retour --Stephan Klage (Diskussion) 23:09, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Plutus

Ich glaub's ja kaum, Stephan. Du gehst schon wieder nach Rom? 3mal - wie häufig war es dann dieses Jahr? Im Oktober übrigens, das klappt, auch mit P., P. und M. Gruß und neuerlichen Spaß ;-) Martin.--95.112.248.71 15:59, 11. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Plutus ;-); nee nee nee, ein wenig Wandern im Süden von ENG. --Stephan Klage (Diskussion) 08:11, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Kriege es gerade mit. Wechsle mal Deinen Informanten. Gruß--Stephan Klage (Diskussion) 12:11, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Artikel Gesetze zur Homosexualität

Der Artikel Gesetze zur Homosexualität ist fehlerhaft im Abschnitt: "23 Staaten: Niederlande (Öffnung 2001), Belgien (2003), Spanien (2005), Kanada (2005), Südafrika (2006), Norwegen (2009), Schweden (2009), Portugal (2010), Island (2010), Argentinien (2010), Dänemark (2012), Brasilien (2013), Frankreich (2013), Uruguay (2013), Neuseeland (2013), Kolumbien (2013), Vereinigtes Königreich (2014), Luxemburg (2014), Finnland (2015), Irland (2015), Slowenien (2015), Vereinigte Staaten von Amerika (2015), Kolumbien (2016)"

-- > Es sind gegenwärtig 21 Staaten: Im Abschnitt wurde Kolumbien doppelt eingetragen (Kolumbien hat die Eheöffnung erst 2016 umgesetzt) und Slowenien hat die Ehe bisher nicht geöffnet.

Eine Bearbeitung des Fehlers ist nicht möglich, da verschiedene Admins den Artikel dauergesperrt haben. Murketvwer (Diskussion) 21:04, 6. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Und warum landet das bei mir? Was habe ich mit dem Artikel zu tun? --Stephan Klage (Diskussion) 07:25, 7. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Marcus Staberius Felix Primillanus

Hallo Stephan Klage, offenbar ist die biografische Datenlage ja recht dünn. Dennoch müssen die Angaben im Artikeltext, in den Personendaten und in den Kategorien zusammenpassen. Wie das am besten der Sache entspricht, überblicke ich nicht, da ich ie Quellen nicht kenne. Denkbar wäre aber dann doch m. E. Geburtsdatum 3. oder 4. Jahrhundert und Sterbedatum 4. oder 5. Jahrhundert mit entsprechenden Kategorien. Was meinst Du? Gruß --dä onkäl us kölle (Diskussion) 20:49, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Mit letzterem Vorschlag bin ich einverstanden. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 21:14, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Okay, hab's mal so geändert. Kannst Du noch schauen, ob die SORTIERUNG so okay ist? Da blicke ich bei den Römern nicht durch. Danke und Gruß --dä onkäl us kölle (Diskussion) 21:27, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Jou! --Stephan Klage (Diskussion) 21:42, 2. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Dingliches Recht

Hallo @Stephan Klage:, zunächst, danke für das Sichten! Jedoch würde ich Sie bitten, Ihre Verlinkung auf den Artikel Besitzrecht zu überdenken. Diese ist mE hier irreführend, da das Besitzrecht nicht nur dinglicher, sonder auch schuldrechtlicher Natur sein kann und selbst das dingliche Besitzrecht nicht als eigenständiges dingliches Recht gesehen wird, sondern nur als ein Teilaspekt bestimmter dinglicher Rechte (Eigentum, Pfandrecht, Nießbrauch). Gruß -- Änigma (Diskussion) 14:14, 8. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Besitz gehört hier überhaupt nicht her. Und wenn Besitz schon mit einem Satz bei den dinglichen Rechten abgehandelt wird: Aus den §§ 859 und 861 BGB wird hinreichend klar, dass der nicht rechtsfehlerhaft ausgeübte Besitz gemeint ist. Deshalb verlinke ich auf das „Recht zum Besitz“, das regelmäßig schuldrechtlich (obligatorisch)/derivativ ist; Besitz als bloßer „Besitz“ ist nichts anderes als die Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft und vom dinglichen Recht so entfernt, wie der strafrechtliche Gewahrsamsbegriff. Anders gesagt, wenn Besitz unter dem Lemma schon auftaucht, dann als Recht nicht als Sachherrschaft. Besitz gehört aus dem Lemma meines Erachtens eliminiert. Gruß zurück. --Stephan Klage (Diskussion) 09:31, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Entschuldigen Sie, mein Text war offensichtlich missverständlich und nicht hinreichend begründet. Ich versuche es nochmal:
Das Recht zum Besitz stellt kein dingliches Recht dar. Dingliche Rechte zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie absolut wirken. Das Recht zum Besitz ist jedoch, wie Sie richtigerweise schreiben, regelmäßig schuldrechtlicher Natur, wirkt somit gerade nicht gegen jedermann (absolut), sondern nur zwischen den Parteien (relativ) und kann folglich kein dingliches Recht sein. Ist das Recht zum Besitz dinglicher Natur wirkt es zwar gegen jedermann (absolut) wird jedoch nicht als eigenständiges dingliches Recht gesehen (Typenzwang), sondern (wie z.B. das Nutzungsrecht) nur als ein Teilaspekt oder Ausfluss bestimmter dinglicher Rechte (Eigentum, Pfandrecht, Nießbrauch).
Bei dem Besitz stimme ich persönlich Ihnen zu, auch mE stellt er kein (dingliches) Recht, sondern ein Faktum dar. Dies ist jedoch nicht unumstritten, so meinte Friedrich Carl von Savigny, „der Besitz ist Recht und Faktum zugleich“ und Julius von Gierke, "dass der Besitz als ein Recht bewertet werden muss". Für Joost (Münchener Kommentar, Vor § 854, Rnr.9) gehört die "Frage der Einordnung des Besitzes als subjektives dingliches Recht [...] zu den am meisten erörterten Problemen des Besitzrechts". Der Objektivität halber sollte der Besitz also in diesem Artikel erwähnt bleiben werden und auch entsprechend verlinkt. Ich werde aber, um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, die Aussage mit der entsprechenden Textpassage aus dem Münchener Kommentar belegen.
Gruß-- Änigma
Richtig muss es heißen: Absolute Besitzrechte (auch dingliche Besitzrechte genannt) wirken absolut, das heißt, sie berechtigen gegenüber jedermann zum Besitz. Sie ergeben sich insbesondere aus beschränkten dinglichen Rechten an der Sache (so: aus einem Pfandrecht gemäß §§ 1204 ff. BGB oder einem Nießbrauch gemäß §§ 1030 ff. BGB). Besitz allein ist gar kein Recht, sondern faktische Sachherrschaft. Besitz dient dem öffentlichen Glauben, dass ein obligatorisches/dingliches Recht dahintersteht; als Rechtsgrund für das Innehaben. Habe ich ein Besitzrecht, so kann ich auch mittelbaren Besitz ausüben, also den ohne unmittelbare Sachherrschaft. Ich revertiere daher erneut. Im übrigen: Wo hat die Auffassung Savigny's wohl ihren Ursprung? Richtig im römischen Recht der späten Königszeit/frühen Republik. Siehe zum Beispiel: mancipatio. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 15:52, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Ich habe Ihnen auf der Diskussionsseite des Artikels geantwortet. -- Änigma (Diskussion) 18:35, 9. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Kollusion

Änderung 161840807 von Avernarius rückgängig gemacht; ich kann nicht erkennen, dass hier ein Spezialfall der Kollusion vorläge.
Es wäre schön, wenn Sie einen besseren Bezug des Artikels fänden. Bei der Behebung des 'verwaist'-Status bin ich als juristischer Laie auf Fachleute wie Sie angewiesen. Avernarius (Diskussion) 10:37, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Ach das ist der Hintergrund! Artikel ist ja nicht mehr verwaist. Bei [[Haftung (Gesellschaftsrecht)] und mit Hängen&Würgen bei [[Kapital] sind ja weiterbestehende Links gesetzt, die ich auch unangetastet lasse. --Stephan Klage (Diskussion) 11:47, 22. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Pflichtbeitragszeit

Guten Tag Herr Klage, könnten Sie mir bitte erläutern, inwiefern meine Änderung am Artikel Pflichtbeitragszeit "Unsinn" ist und von Ihnen verworfen wurde? Ich habe lediglich eine relevante Verlinkung hinzugefügt und Informationen hinzugefügt, die sich mit jenen im Artikel Geringfügige Beschäftigung decken:

„15 % bzw. 5 % bei der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 172 Abs. 3 bzw. 3a SGB VI) (der Beschäftigte trägt, wenn er nicht die Beitragsfreiheit in der Rentenversicherung wählt, den übrigen Anteil zum vollen Beitragssatz, derzeit 3,7 % bzw. 13,7 %)“

Grüße, --Lukas243 (Diskussion) 04:13, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Sorry, hatte - nachdem die Sozialversicherung vormals saldiert dargestellt war (RV/KV/PV) - irrtümlich (zu schnell überlesen) eine erneut saldierte Aussage interpretiert. Bzgl. RV stimmt der Wert natürlich. Habe es revertiert. LG --Stephan Klage (Diskussion) 09:50, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Hatschli

Hallo Stephan Klage. Sind Hatschli und Enessi Synonyme? Grüße, --Wikijens (Diskussion) 14:52, 2. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Der Schlusssatz (unter Varianten) bringt es zum Ausdruck: Die Turkmenen nennen diese Teppiche Enessi. Demnach also ja...; auseinander gehen der norwegische und der deutsche Artikel allerdings hinsichtlich der Klassifikation als "Gebetsteppich". Das wäre nochmals zu überprüfen. Gruß--Stephan Klage (Diskussion) 09:20, 3. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Römische Juristen

Hallo Stephan, ich überarbeite gerade ein paar Artikel über römische Juristen, die du angelegt hast, was nicht persönlich gemeint ist ;-) Da Detlef Liebs in seiner Schrift zur Jurisprudenz im spätantiken Italien die Belegstellen für die Inschriften und seine eigene jeweilige Analyse im Sammelband „Das Profil des Juristen“ in einer Fußnote zusammenfasst, hast du das meist gemeinsam in die Wikipedia übernommen. Da der Aufsatz in „Das Profil“ aber Forschungsliteratur und nicht wie die restlichen Belegstellen eine Quellenedition ist, drösele ich das jetzt auf und baue die jeweiligen Artikel gleich auch noch aus; die Informationen in dem Aufsatz sind meist ausführlicher als die in der von dir benutzten Studie. Mit vielen Grüßen, DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 13:10, 3. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Hallo Maxdorfer, die Personal-stubs um die es Dir dabei geht, laden Dich herzlich dazu ein. Sie sind bei Dir in guten Händen. Es war eine Resteauswertung, die ich grundsätzlich zunächst schon gar nicht machen wollte. Der Liebs-Band (zum Themenbereich der Abhandlung der einzelnen Juristen) konfrontierte mich mit einer Vorgabe, die unmittelbar zu verarbeiten, etwa der Situation entspricht, dass ich den sonntäglichen Tatort zur Minute 44 einschalte, um eine Kritik über die Konzeption des Handlungsstrangs zu schreiben. Viele Grüße und selbstverständlich! ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 15:39, 3. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Gut, dass du das genauso entspannt siehst wie ich. :-) Das ist ja auch das schöne am Wiki-Prinzip, dass solche Arbeitsteilungen möglich sind. Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 16:29, 3. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Kenne Deine Arbeitsweise ganz gut und habe davon stets profitiert. Da waren viele Ergänzungen und Scharfstellungen dabei. Danke mal in dem Zusammenhang für Deine vielen LIT-Supports. ;-) LG --Stephan Klage (Diskussion) 19:33, 3. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Sehr gerne, und umgekehrt Danke, dass ich dabei auf den von dir geschaffenen soliden Grundlagen aufbauen kann! Viele Grüße, DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 20:21, 3. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Vierkranenhalle Lauster-Areal

Siehe Diskussion:Adolf_Lauster_&_Co., Edit kam von dir. --Jobw (Diskussion) 15:21, 23. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Einer Korrektur steht ja nichts im Wege, wenn es denn wahr ist?--Stephan Klage (Diskussion) 06:52, 24. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Dinglicher Anspruch

Einen Gruß an den Veredler. Jetzt können sich meine Schüler auch mal in diesem Projekt informieren. Yelo.--62.144.211.24 13:47, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Grundlage. Jetzt kann man loslegen... ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 20:35, 2. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Stefan Bellof

Hallo, Stephan Klage,

wieso machen Sie meine Änderung rückgängig, die offizielle Website von Stefan Bellof betreffend? Und fügen dann noch den Kommentar "brauchts nicht" dahinter? Was ist das denn für eine Art Diktatur. Wollen Sie einen Artikel auf storiesaktuell.blogspot.de darüber?

Indem Wikipedia unter dem Begriff Offizielle Website auf eine falsche Website weiterleitet, begeht Wikipedia einen Fehler, der dem Inhaber der korrekten offiziellen Seite (nicht ich) übel aufstoßen könnte. Insofern ist Ihre Bemerkung "brauchts nicht" der größte Schwachsinn, der mir hier untergekommen ist. Sollte Wikipedia inzwischen in Ihr Privateigentum übergegangen sein, bitte ich um Entschuldigung. Sollten Sie aber nicht Eigentümer sein und eine Abmahnung des von mir zu informierenden Eigentümers der Website wollen, dann nur zu. Ich erwarte vor diesem Sachverhalt, dass Sie meine Änderung wiederherstellen!

Unbekannter! Fahr mal runter. Andererseits fehlt die gelbe Beloff-official jetzt tatsächlich. Das war meinerseits nicht beabsichtigt.--Stephan Klage (Diskussion) 17:55, 8. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Avitus

Würdest Du bitte nicht richtige Ergänzungen einfach revertieren, nur weil Du den Text nicht gelesen hast. Und dann auch noch solche falschen Sätze wie "Dein Platz liegt außerhalb der WP. Du missverstehst ja offensichtlich alles!!!" in die Zusammenfassungszeile zu schreiben, was Du dann selbst kurz darauf mit "stimmt steht doch da" zurücknehmen musst. Das "Wahrscheinlich vertretbar" ist auch eher ein Scherz, die Kategorie Bischof von Piacenza ist völlig richtig. Also: in Zukunft Artikel erst mal lesen, nicht einfach drauflosrevertieren. Dank --EgeriaAetheria (Diskussion) 18:13, 13. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Mein Fazit zu Deiner Arbeitsweise im Chiasmus: Der Einsatz war groß, klein war der Gewinn! --Stephan Klage (Diskussion) 21:13, 13. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Einfach mal ein kleines Dankeschön ...

Schnittblumenstrauß
Schnittblumenstrauß
Einfach mal ein kleines Dankeschön …
für den Artikel Marind-anim.

Liebe Grüße
Tom (Diskussion) 20:37, 27. Jun. 2017 (CEST)

Lieber Stefan Klage, den Artikel habe ich mit Freude gelesen und danke für die tolle Arbeit. LG --Tom (Diskussion) 20:37, 27. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Freut mich, vielen Dank. Vielleicht bist Du einer von denjenigen, die mir verraten können, warum der Artikel Korowai verhältnismäßig ungebrochen hohe Aufrufzahlen hat(?). Ich dachte seinerzeit stets, ich schreibe über Ethnien, die gar niemand auf dem Schirm hat. Viele Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 08:13, 28. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Ein Versuch der Erklärung: Die Abrufzahlen werden oft durch die Rangfolge der Googlesuche beeinflusst. Der Artikel steht dort an Position eins wenn man "Korowai" sucht. Beruflich beschäftigen sich Experten per Suchmaschinenoptimierung damit. Innerhalb der WP können WP:Wikilinks und sinnvolle Kategoriesierung die Auffindbarkeit der Artikel verbessern. Wie das Interesse zur Suche entsteht, kann ich allerdings auch nicht sagen. Erfreulich ist es allemal. In anderen Bereichen sagt man: "Applaus ist das Brot des Künstlers" für Wikipediaautoren sind es die Abrufzahlen. Herzlichen Glückwunsch dazu. Grüße --Tom (Diskussion) 10:42, 28. Jun. 2017 (CEST)Beantworten
Von außen also - kenne das mit den Suchmaschinenoptimierungen aus anderen Zusammenhängen, bin aber kein "Techniker". Merci für die Info. ;-) Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 19:21, 28. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Simone Moro - 800 Meter Lawine überlebt?!

Hallo Stephan, Du schriebst 2012 im Artikel von Anatoli Nikolajewitsch Bukrejew, daß bei der für Bukrejew tödlichen Lawine "Moro lediglich 800 Meter mit hinunter gerissen wurde". Das kann ich mir ja kaum vorstellen?! Im Artikel von Moro steht (auch auf anderen Wikipedien) nichts dazu. Hast Du einen Beleg dazu? (Der später ergänzte Beleg im deutschen Artikel bezieht sich offenbar nur auf das Überleben von Moro - daß er von der Lawine erfaßt worden, geschweige denn 800 Meter mitgerissen worden sei, steht da nicht.) Danke fürs Gucken, Ibn Battuta (Diskussion) 23:13, 23. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Deliktsrecht (Deutschland)

Guten Abend, im Review hattest du angemerkt, dass dir manche Elemente fehlen oder sie zu knapp dargestellt sind. Ich habe den Abschnitt zu den Verkehrssicherungspflichten erweitert. Welche Elemente würdest du an meiner Stelle noch in den Artikel integrieren oder ausbauen? VG Chewbacca2205 (D) 21:45, 24. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Komme in der zweiten Oktoberhälfte auf Dein Anliegen zurück, vorher schaffe ich das nicht, bin beruflich extrem eingespannt. Im Großen und Ganzen kann ich Dir schon jetzt bestätigen, dass mir der Artikel wesentlich tiefgründiger erscheint, als ich das bei Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, Bereicherungsrecht (Deutschland) oder Bürgerliches Gesetzbuch (halt!: bei letztem hatte ich gar nicht Dich flankiert) wahrgenommen hatte. Wie gesagt. Ich werde mir das noch anschauen und spreche Dich dann auch konkret an. Derweil viele Grüße --Stephan Klage (Diskussion) 09:59, 25. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Alles klar. Danke. Gruß Chewbacca2205 (D) 13:54, 26. Sep. 2017 (CEST)Beantworten
Guten Abend Chewbacca, sehe an Deiner Dankmitteilung, dass Du selbst gerade „on“ bist. Daher kurze Erklärung meines Tuns: Es gibt eine Vielzahl klitzekleiner Ergänzungen, die ich lieber gleich selber mache (Beispiel die Kausalitäts-Ergänzungen), statt sie Dir als Arbeitsfeld zu nennen, das ist zu viel Aufwand - für Dich, für mich. Ich überarbeite im Moment rein grundsätzlich. Da steckt noch kein von Dir gefürchteter (;-)) Medicus drin. Den werde ich sicherlich auch nicht vor kommender Woche bemühen, sofern überhaupt. Würde Dir ohnehin das Feld nochmals überlassen für Deine eigene Revision. Im Prinzip finde ich den Artikel bisher rund. Abendlicher Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 22:00, 17. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Populärkultur und Jeffrey Dahmer

Hallo Stephan,

ich weiß nicht, ob Du den Artikel und seine Diskussionsseite noch verfolgst, aber das Thema Populärkultur ist momentan wieder aktuell. Vielleicht hast Du ja Lust, Dich an der Diskussion zu beteiligen? Viele Grüße, --Seesternschnuppe (Diskussion) 16:00, 26. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Ach Du großer Himmel! Das nimmt einfach kein Ende. Jetzt hast Du derartig viel Energie dort investiert und erhältst diese Resonanz. Ich werde vorbeischauen. Kopf hoch ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 16:03, 26. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Herzlichen Dank! :-) --Seesternschnuppe (Diskussion) 16:08, 26. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Danke für die Lanze! Tut gut, mal was Anerkennendes zu lesen. :-))) Noch einen schönen Abend! --Seesternschnuppe (Diskussion) 19:31, 26. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Usus modernus pandectarum

Hallo Stephan Klage, Du hast im Artikel einen Teil ergänzt und dazu kommentiert "kleinere Ergänzung nach Selb". Der eingefügte Einzelnachweis soll sich auf Selb beziehen. Es ist aber nicht klar, ob Du das bereits unter "Einzelnachweise" aufgeführte Werk meinst (Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Aufl. 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 63–70.) oder ein anderes von Selb. Im ersteren Fall müßtest Du nur den vorhandenen Einzelnachweis benennen. Im zweiten Fall die Quelle angeben. Wenn Du Hilfe brauchst, melde Dich einfach, andernfalls Frohes Gelingen! --Tommes  21:23, 27. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Tausendmal probiert, tausendmal gelungen - nun mal nicht. Hab's klargestellt. "S" ist - jedenfalls bisher - stets "HS". ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 08:10, 28. Nov. 2017 (CET)Beantworten
Stephan, Du bist doch weit und breit der Einzige den ich hier recherchiere, der diesen Artikel noch etwas besser auf Vordermann bringen könnte, wenngleich Du schon einiges getan hast. Ich sehe darin eine wichtige Brücke in die Neuzeit. "Gemeines Recht" und der "Rezeption"s-Art. würden ebenfalls mehr Politur vertragen. Mal eine Frage an Dich. Könnte es sinnvoll sein, einen Artikel über die Fehlwirkungen des römischen Rechts zwischen Spätantike und den Glossatoren zu schreiben? vlG Martin --188.99.2.11 14:23, 15. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Sonderopfertheorie

Hallo Stephan Klage. Danke für Deinen Beitrag. Interessant zusammengestellt. Eigentumsgarantie, Artikel 14, Inhalts- und Schrankenbestimmungen, Enteignung, Enteignungsbegriff, Sonderopfertheorie, Schweretheorie. Prüfung so richtig? Herzliche Grüße --94.216.16.185 20:03, 28. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Für das Examen oder was? Grundrecht / Schranke / Eingriff / Theorie - ja klar. ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 08:13, 29. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Staatshaftungsrecht (Deutschland)

Guten Abend, ich überarbeite gerade den Artikel zum deutschen Staatshaftungsrecht. Ich frage mich, ob die Kapitel zum Folgenbeseitigungsanspruch und zum Erstattungsanspruch knappe Zusammenfassungen der jeweiligen Hauptartikel bleiben sollen oder ob die Artikel in Staatshaftungsrecht (Deutschland) integriert werden sollten. Ich glaube nicht, dass Folgenbeseitigungsanspruch oder Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch noch wesentlich an Umfang gewinnen könnten, sodass eine Artikelvereinigung mit Blick auf die Größe des Staatshaftungsrechtsartikels funktionierte. Was meinst du? VG Chewbacca2205 (D) 21:43, 2. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Hmmm. Im Moment weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll den Artikel Staatshaftungsrecht zu kritisieren. Was ist das denn bisher für eine Struktur? Das sachgerecht und ausgewogen zu orientieren, ist ein viel drängenderes Problem, als die Integration von Einzelartikeln, deren externe Existenz ich zudem befürworte. Also dazu schon mal meine Meinung: nein. FBA extern ist derzeit als Artikel ansprechend, vornehmlich die Einleitung. FBA intern ist schlimm! Aber das würdest Du vermutlich ändern wollen. Trotzdem, klares nein, denn dann müsste noch viel mehr hinein.
Wenn überhaupt Integration von Artikeln unter das Großlemma Staatshaftungsrecht, dann mal ehrlich, vermisse ich einen viel größeren/bedeutenderen Block: Den um die Haftung für spezialgesetzliche Themen: „Enteignungsentschädigung“ und „Billigkeitsentschädigung“. Wo sind die überhaupt? Im Annex kommen die allseits beliebten Blöcke „enteignender Eingriff“ und „enteignungsgleicher Eingriff“, zwei Artikel die ich unbedingt extern belassen sehen möchte, die aber in Staatshaftungsrecht würdigende Erwähnung benötigen. Aber gerade, weil ich es für völlig ungeschickt halte, diese vier Blöcke in Staatshaftungsrecht zu integrieren, plädiere ich aus logischen Gründen auch dafür, den FBA und den ö-r. EA als eigene Artikel bestehen zu lassen.
Das Problem sehe ich aber in der Struktur, die gibt es nicht. Wenn das Staatshaftungsrecht - wie von Dir geplant - als Anspruchssystem aufgebaut werden soll, würde ich übergeordnet erst einmal in die beiden Systeme der „Haftung für rechtmäßige Eingriffe“ und der „Haftung für rechtswidrige Eingriffe“ einteilen. Und dann die Themen zuordnen: 1.) Haftung für rechtswidriges Eingreifen: Amtshaftung 34 GG/839 BGB (Unterpunkt enteignungsgleicher Eingriff), Gefährdungshaftung (bsw. StVG), gewohnheitsrechtliche Aufopferungsansprüche 74/75 ALR, pVV in öff-r. Sonderverbindung, polizeirechtliche Spezialregeln zur Haftung - 2.) Haftung für rechtmäßiges Eingreifen: Enteignung, Billigkeitsentschädigung, Aufopferungsansprüche aus polizeilichen Spezialgesetzen/ Gewohnheitsrecht (auch hier 74/75 ALR), Aufopferung im engeren Sinne, enteignender Eingriff.
Na ja und dann das, was noch an Nebenthemen schon steht. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 23:03, 2. Mär. 2018 (CET)Beantworten
OK. Danke für die schnelle Rückmeldung. Die Gliederung nach Anspruchszielen hatte ich im Artikel vorgefunden. Soll ich sie belassen oder soll ich die Gliederung von Ossenbühl/Cornils übernehmen? Diese gliedert nach Anspruchskomplexen: Amtshaftung, Aufopferung, Art. 14, enteignender und enteignungsgleicher Eingriff, FBA, Unterlassung, Herstellung, öffentlich-rechtliche Schuldverhältnisse, verschuldensunabhängige Haftung, Plangewährleistung, POR, Erstattung, Unionsrecht und EMRK. VG Chewbacca2205 (D) 12:08, 3. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Ossenbühl, der Klassiker! Um den kam ich früher schon nicht rum. Stöbere selbst kurz durch: •Amtshaftung (rw) grüner Kreis // •Aufopferung (rw/rm) - nebst enteignungsgleichem Eingriff grüner Kreis // •Enteignung grüner Kreis // •Ansprüche wegen rechtswichtiger Eigentumsverletzung grüner Kreis // •Enteignender Eingriff (rm) grüner Kreis // •Unterlassung, Beseitigung und Herstellung grüner Kreis // •Verwaltungsrechtliche Schuldverhältnisse grüner Kreis // •Gefährdungshaftung grüner Kreis // •Plangewährleistung grüner Kreis // •Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch grüner Kreis . POR hattest Du selbst ergänzt, Unionsrecht grüner Kreis und EMRK grüner Kreis . Sehr gute Möglichkeit, warum nicht?!
Aus rechtlicher Sicht lässt „Enteignung“ zu wünschen übrig. Würdest Du Dich dessen by side auch annehmen? In dem Zusammenhang wäre nämlich das Kapitel Billigkeitsentschädigung mit Haftungsklassikern wie salvatorische Entschädigungsvorschriften, Abmilderungen von Schrankenvorschriften, Nachbarschaftsausgleich und dgl. abhandelbar. In dem Zustand, in dem sich „Enteignung“ im Moment befindet, ist ein Verweis auf ihn als Hauptartikel, kaum verhandelbar. Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 15:20, 3. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Besten Dank. Dann gliedere und ergänze ich entsprechend. Ja, das sehe ich auch so. Zu dem Thema Enteignung ergänze ich gern was, hier hatte ich damit bereits angefangen. VG Chewbacca2205 (D) 20:26, 4. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Guten Abend Stephan, ich habe den Artikel Staatshaftungsrecht (Deutschland) sortiert und ergänzt. Fallen dir noch inhaltliche Lücken auf? Auf ein gesondertes Kapitel zur Haftung im POR habe ich vorerst verzichtet, da ich die zentralen Ansprüche bereits bei den Konkurrenzen der Ansprüche aus Aufopferung anspreche. Soll ich dazu noch ein eigenes Kapitel verfassen oder mir dies für den Artikel zum Polizei- und Ordnungsrecht aufsparen? VG Chewbacca2205 (D) 22:06, 11. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Ich schaue gern vorbei und lasse alles mal gründlich auf mich wirken. Allerdings wird das etwas langsam vonstatten gehen, denn ich bin die Woche im RL tüchtig eingespannt. LG --Stephan Klage (Diskussion) 08:09, 12. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Vielen Dank! Lass dir ruhig Zeit. Gruß Chewbacca2205 (D) 09:07, 12. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Die Gliederung finde ich schon mal gut. Mit dem Gerüst kann man arbeiten. Ich komme im Moment nicht dazu, mich auf dieses Thema umfänglich zu konzentrieren. Ab der Vorosterwoche gehe ich das mal chronologisch durch. Deine Arbeiten an Eigentum (Deutschland) hatte ich übrigens neulich übersehen. Da kann man dann gezielt auf #Eigentumsgarantie verlinken. Das gibt was her. Also wie gesagt... VG --Stephan Klage (Diskussion) 08:39, 15. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Kalkulationsirrtum

Die Charakteristiken von Lexika bestehen darin, dass die relevanten Bestandteile einer Definition durch Verweise gekennzeichnet werden, um dem Leser den sonst im Lexikon nicht möglichen Überblick und Zusammenhang zu verschaffen. Also: „Wasser ist eine chemische Verbindung aus den Elementen Sauerstoff (O) und Wasserstoff (H).“ Der Artikel zum Rotlink ist bei mir in Vorbereitung, ich setze keine Rotlinks, die ich nicht selbst zum Blaulink befördere. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 09:33, 14. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Ich sehe das grundsätzlich genauso wie Du. Was aber soll ein Bluelink wie Irrtum, der überhaupt keinen Bezug auf den Irrtum (Recht) nimmt, sondern erkenntnistheoretisch, maschinistisch und Bezug nehmend auf wissenschaftliche Irrtümer daherkommt. Sorry, das ist unspezifisch und deshalb unbrauchbar. Zur Wikipedia gehört, dass höchstmögliche Spezifikation verlinkt wird. Gelingt das nicht, dann darf der Begriff eben unverlinkt bleiben. Und Hand aufs Herz: Was ein Irrtum im Generellen ist, weiß jeder Leser! Letztlich ist keiner Deiner Links brauchbar gewesen. Das fällt mir übrigens an zahlreichen Stellen auf. „Meine“ Artikel verfolgen den von mir gesetzten Anspruch.
Nachtrag: Was ich meine, lässt sich an einer Stelle gut demonstrieren. Ursprünglich war „Fehler“ unverlinkt. Das ist sehr gut vertretbar. Was machst Du: Du verlinkst Fehler auf das Lemma im Ganzen. Unspezifisch, nach meinem Dafürhalten sogar unbrauchbar. Was mache ich: Ich verlinke auf „Fehler#Recht“, was die Sache trifft und den Artikel an der Stelle verbessert. Was machst Du: Du löschst das gleich - vermutlich ohne Dir das überhaupt angesehen zu haben - pauschal. Es steht wieder „Fehler“ verlinkt. Und das soll ich jetzt gut finden? VG --Stephan Klage (Diskussion) 09:56, 14. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Beim link zu Irrtum bestand mein "Fehler" also darin, nicht konkret auf Fehler#Recht verlinkt zu haben, so dass der Leser im unspezifischen Artikel Irrtum landete. Ich habe dabei jedoch den ursprünglich im Artikel enthaltenen Begriff Irrtum belassen und verlinkt, wodurch sich der Leser die Mühe machen musste, allgemeine Aussagen durchzulesen; das halte ich für durchaus zumutbar. Dass unspezifische Begriffe nicht verlinkt werden, halte ich dagegen nicht für vertretbar, weil sich dadurch für den Leser eben kein Überblick oder Zusammenhang erschließt, der auch bereits durch die „unspezifische“ Verlinkung entstehen würde. Übriges: nur weil Du den Artikel aufgebaut hast, kannst Du keinen „erhobenen Anspruch wahren“. Jeder Artikel in WP darf jederzeit durch jeden geändert werden, das ist Kern der GNU-Lizenz. Ein persönliches Urheberrecht zu Deinen Gunsten ist damit unvereinbar. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 12:00, 16. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Fehler#Recht und Irrtum waren zwei Baustellen, bitte auseinanderhalten. Zu „Irrtum“ gibt es kein rechtliches Lemma (außer unter „Sonstiges“). „Irrtum (StGB-D)“ ist strafrechtlicher Natur also unnütz. Was soll der Link also? Man erfährt doch nichts, was eine Brücke vom Kalkulationsirrtum zum Irrtum als Grundbegriff schlägt. Es ist in so einem Zusammenhang sehr wohl unzumutbar, zu verlinken was NICHTS hergibt, weil es in rechtlicher Hinsicht irrelevant ist. Fehler#Recht ist als Link für den Kalkulationsirrtum zum Fehlerbegriff zielführend, was soll ich also den Leser dazu zwingen, sich mit dem Fehlerbegriff im außerrechtlichen Raum zu befassen. Das interessiert ihn in dem Moment doch überhaupt nicht. Oder glaubst Du, dass da einer „Fehler“ anklickt, weil er immer schon mal erfahren wollte, was es mit diesem Begriff auf sich hat? Fehler, hmmm, da muss ich mal nachschauen. Also ich bitte Dich. ;-)
Ich erhebe keine Machtansprüche. Darum geht es überhaupt nicht. Ich bin genauso lange dabei wie Du. Aber gerade aufgrund einer zehnjährigen Tätigkeit lasse ich es generell nicht zu, dass Artikel (ob von mir oder Dritten in der Hauptsache verantwortet) verschlechtert werden. Ich tue alles, um einerseits wikikonform und andererseits mit eigener Note zu arbeiten, insbesondere zu schreiben. Das ist schon alles! Ich habe einige Metaberichterstattung in WP gelesen und ich weiß aus zahlreichen Diskussion, dass es nicht gewünscht ist, Selbstverständlichkeiten zu verlinken und wenn schon, dann spezifisch. Ich folge dem nicht, weil es „common sense“ ist, sondern weil es MIR einleuchtet. Schau Dir auf der KALP - gerade ganz frisch - zum Artikel „Sudeley Castle“ die Auswertungsdiskussion an, da ist das auch gerade thematisiert. Sieh es mir nach, dass ich nicht direkt verlinke, sondern nur einen Hinweis gebe. Auch das gehört bei mir zum Verständnis ordnungsgemäßer Arbeit, dass am Artikel kein Ballast hängt. VG --Stephan Klage (Diskussion) 13:37, 16. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Durch eine bloße Verlinkung eines - bereits im Artikel vorhandenen Begriffs - wird „Dein“ Artikel inhaltlich nicht verändert und damit auch seine Qualität nicht verschlechtert. Deine Ausführungen hierzu sind deshalb unzutreffend. Der Leser wird auch nicht dazu gezwungen, sich mit dem Fehlerbegriff im außerrechtlichen Raum zu befassen, denn er muss den link nicht anklicken, es genügt bereits der Tooltip. Verweise sollen – neben der Überblickfrage – gerade auch dazu animieren, dass sich der Leser über allgemeine - vor allem abstrakte - Begriffe erkundigen kann. Genau das ist eine wesentliche Aufgabe von Verweisen in Lexika, die Du vollkommen verkennst. Unsere zehnjährige Tätigkeit ist als Argumentationsversuch unbrauchbar, denn jeder Bearbeiter in WP muss ab dem ersten Tag auf der Grundlage der WP-Normen tätig werden. Von der Lust, blau zu machen, sind wir jedenfalls im Artikel weit entfernt, die Normen zu Wikipedia:Verlinken sind erfüllt, denn abstrakte Begriffe sind „keine Allgemeinbegriffe und klare Begriffe, die jeder kennt“. Niemand käme auf die Idee, „Schraube“ in einem anderen Artikel zu verlinken, es sei denn, sie ist Bestandteil der Definition. Bei abstrakten Begriffen hat der Laie dagegen weder Begriffsinhalt noch Begriffsumfang vollständig vor Augen. Die Gefahr, dass der Artikel bloß wegen der links in die QS kommt, musst Du daher nicht fürchten. Mit dem Hinweis auf die KALP zu Sudeley Castle schießt Du übrigens ein Eigentor, denn die Verlinkungen haben im Ergebnis nicht verhindert, dass der Kritiker dennoch ein „exzellent“ vergibt und hierin keinen Qualitätsmangel erblickt. Deine Verlinkung hierzu (und das gilt für alle Verlinkungen) hätte mir die Suche danach erheblich erleichtert: Verlinkungen sind kein „Ballast“, sondern haben eben auch einen ökonomischen Effekt, die zeitaufwendige Suche zu verhindern, wofür Dir offenbar die Einsicht fehlt. Auch aus diesen ökonomischen Gründen ist für mich die Diskussion hier beendet, alle Argumente sind ausgetauscht; auf etwaige Repliken Deinerseits werde ich nicht mehr antworten – was nicht bedeutet, dass ich ihnen zustimmen würde. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 11:35, 20. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Klartext: Unsinn! Gruß --Stephan Klage (Diskussion) 16:00, 24. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Wikiläum

Hiermit gratuliere ich Benutzer
Stephan Klage
zu 10 Jahren ehrenamtlicher Arbeit
im Dienst der Verbesserung unserer Enzyklopädie
und verleihe ihm den

Wikiläums-Verdienstorden in Silber
gez. Wolfgang Rieger (Diskussion) 15:45, 8. Apr. 2018 (CEST)

Hallo Stephan! Mit kleiner Verspätung gratuliere ich zum 10jährigen Wikiläum. Am 6. April 2008 hast Du mit diesem Account erstmals editiert und hast seitdem 30.000 Edits gemacht und 546 Artikel erstellt, wofür Dir heute einmal gedankt sei. Besonderen Dank von mir für Deine Arbeit in den Bereichen Antike und Afrika. Ich hoffe, dass Du weiter dabei bist und dabei bleibst und dass die Arbeit hier Dir weiterhin Spaß macht. Beste Grüße + frohes Schaffen -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 15:45, 8. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Dem Dank und den Glückwünschen schließe ich mich an! --DerMaxdorfer (Diskussion / Ein bisschen Liebe!) 17:42, 10. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

Zusatzarbeit

Nutze Strg+F und lies selbst, bevor du Ergänzung von anderen mit völlig unzutreffenden Bemerkungen entsorgst oder wie zuletzt Passagen doppelst. --91.66.75.105 10:12, 10. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

... weil es Dich bei einer Aufspaltung eines Satzes überfordert, den Dir im Weg stehenden Satzteil wieder aufzugreifen und sachgerecht unterzubringen? Tja, dazu müsste man es gelernt haben, einen Satz zur Niederschrift koordinieren zu können. Das ist nicht jedem gegeben.--Stephan Klage (Diskussion) 18:01, 10. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Du bist ein netter Zeitgenosse. Nun ist der Satz - nein - sind die Sätze exakt gleichlautend zwei Mal im Artikel. Egal, ich kann dir nicht folgen und werde nie verstehen, was das soll. Das verstehst nur du und es überfordert mich. Es wäre trotzdem nett, wenn du diese Wiederholung wenigstens kennzeichnest, denn ich kenne keinen Menschen - außer dir - der es mag, exakt dieselben Informationen zwei Mal zu lesen. --91.66.75.105 20:29, 10. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Du irrst. Ich lese das gerne nur einmal. Und so steht der Block nach Reintegration bei mir auch genau einmal zu lesen. Du bist richtig witzig ;-) --Stephan Klage (Diskussion) 20:40, 10. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
"Die 1. Kommission ... wurde 1874 vom Bundesrat einberufen und legte nach ausführlichen Beratungen 1888 den 1. Entwurf vor." - doppelt
"Er orientierte sich stark an den Grundsätzen des gemeinen Rechts sowie an den Lehren Savignys." - doppelt
"Er wurde allerdings als wenig an den sozialen Bedürfnissen orientiert, unzeitgemäß, undeutsch sowie schwer verständlich kritisiert." - doppelt
"Die namhaftesten Kritiker waren Anton Menger und Otto von Gierke." - doppelt
"In der Kritikphase wurden nicht weniger als 600 größere Stellungnahmen abgegeben, manche hatten das Format ganzer Bücher." - doppelt
Du bist nicht witzig. --91.66.75.105 21:06, 10. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Also halten wir Deine Arbeit fest. Informationsunterdrückung zu Windscheid durch Satzlöschung, genau dem Satz nach dem ich als Einleitungs-/Fortführungssatz gesucht hatte und deshalb die Doppelung des Restblocks übersah. Setzen einer Flut von Redlinks (sogar ausschließlich bei den sogenannten Hilfsarbeitern), um die sich keiner kümmern wird, am wenigsten sicherlich Du. Wo ist dann der Mehrwert? Unweigerlich: Bluelink-Doppelung innerhalb eines Absatzes. Ist das wikigerecht? Danke für den insoweit hohen Informationsmehrwert, ich bin genauso schlau wie vorher! Sollen sich andere mit solchen zweifelhaften Arbeiten rumschlagen. Ernüchtert. --Stephan Klage (Diskussion) 08:11, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Sehr reflektiert, Hut ab. --91.66.75.184 10:01, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten
Wir müssen schweigen ... --Stephan Klage (Diskussion) 17:20, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

ZPO-Artikel

Hi Stephan, bitte schau mal auf die ZPO-Artikel, konkret „Drittwiderspruchsklage“. Etwas ausgemistet - furchtbar zu lesen! Danke. --188.105.7.17 22:15, 25. Aug. 2018 (CEST)Beantworten