Saarland Landesregierung

LandSaarland
SouveränitätsstatusGliedstaat der Bundesrepublik Deutschland, Teilsouveränität
Staatsformparlamentarische Republik
Gründung1. Januar 1957 politische Eingliederung in die Bundesrepublik
RegierungsparteienCDU, SPD
RegierungschefTobias Hans (CDU)
Stellvertretender MinisterpräsidentinAnke Rehlinger (SPD)
Wirtschaft, Arbeit, Energie und VerkehrAnke Rehlinger (SPD)
Finanzen und Europa
Justiz
Peter Strobel (CDU)
Inneres, Bauen und SportKlaus Bouillon (CDU)
Soziales, Gesundheit, Frauen und FamilieMonika Bachmann (CDU)
Bildung und KulturChristine Streichert-Clivot (SPD)
Umwelt und VerbraucherschutzReinhold Jost (SPD)
Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund; weiteres Mitglied der Landesregierung gemäß Art. 86 der Verfassung des SaarlandesHenrik Eitel
Staatssekretär Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Weiteres Mitglied der Landesregierung gemäß Art. 86 der Verfassung des Saarlandes
Jürgen Barke
Website der Landesregierunghttps://www.saarland.de/DE/politik-verwaltung/regierung/regierung_node.html
Sitz der LandesregierungSaarbrücken, Landeshauptstadt

Die aktuelle Landesregierung wurde 2018 gebildet.

Die saarländische Landesregierung (amtliche Bezeichnung: Regierung des Saarlandes) ist die Exekutive des Saarlandes. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2001 können zudem Staatssekretäre als „weitere Mitglieder“ der Regierung berufen werden.

Die wesentlichen Bestimmungen über die Landesregierung sind in den Artikeln 86 bis 95 der Verfassung des Saarlandes festgelegt. Danach wird der Ministerpräsident vom Landtag des Saarlandes gewählt. Die Minister und die der Regierung angehörigen Staatssekretäre werden vom Ministerpräsidenten mit Zustimmung des Landtags ernannt und entlassen.

Den Vorsitz in der Landesregierung hat der Ministerpräsident inne. Er vertritt das Saarland nach außen, legt die Geschäftsbereiche der Minister fest, bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Die Landesregierung ernennt und entlässt die Beamten und Richter des Landes und übt das Begnadigungsrecht aus.

Für den kurzen Zeitraum vom Inkrafttreten der saarländischen Verfassung am 17. Dezember 1947 bis zur Bildung der ersten Landesregierung am 20. Dezember 1947 wurden die Aufgaben der Regierung durch die Verwaltungskommission des Saarlandes wahrgenommen (Art. 131 SVerf a. F.).

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