Land | Saarland |
Souveränitätsstatus | Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland, Teilsouveränität |
Staatsform | parlamentarische Republik |
Gründung | 1. Januar 1957 politische Eingliederung in die Bundesrepublik |
Regierungsparteien | CDU, SPD |
Regierungschef | Tobias Hans (CDU) |
Stellvertretender Ministerpräsidentin | Anke Rehlinger (SPD) |
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr | Anke Rehlinger (SPD) |
Finanzen und Europa Justiz | Peter Strobel (CDU) |
Inneres, Bauen und Sport | Klaus Bouillon (CDU) |
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie | Monika Bachmann (CDU) |
Bildung und Kultur | Christine Streichert-Clivot (SPD) |
Umwelt und Verbraucherschutz | Reinhold Jost (SPD) |
Chef der Staatskanzlei und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund; weiteres Mitglied der Landesregierung gemäß Art. 86 der Verfassung des Saarlandes | Henrik Eitel |
Staatssekretär Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Weiteres Mitglied der Landesregierung gemäß Art. 86 der Verfassung des Saarlandes | Jürgen Barke |
Website der Landesregierung | https://www.saarland.de/DE/politik-verwaltung/regierung/regierung_node.html |
Sitz der Landesregierung | Saarbrücken, Landeshauptstadt |
Die aktuelle Landesregierung wurde 2018 gebildet.
Die saarländische Landesregierung (amtliche Bezeichnung: Regierung des Saarlandes) ist die Exekutive des Saarlandes. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Seit einer Verfassungsänderung im Jahr 2001 können zudem Staatssekretäre als „weitere Mitglieder“ der Regierung berufen werden.
Die wesentlichen Bestimmungen über die Landesregierung sind in den Artikeln 86 bis 95 der Verfassung des Saarlandes festgelegt. Danach wird der Ministerpräsident vom Landtag des Saarlandes gewählt. Die Minister und die der Regierung angehörigen Staatssekretäre werden vom Ministerpräsidenten mit Zustimmung des Landtags ernannt und entlassen.
Den Vorsitz in der Landesregierung hat der Ministerpräsident inne. Er vertritt das Saarland nach außen, legt die Geschäftsbereiche der Minister fest, bestimmt die Richtlinien der Politik und leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Die Landesregierung ernennt und entlässt die Beamten und Richter des Landes und übt das Begnadigungsrecht aus.
Für den kurzen Zeitraum vom Inkrafttreten der saarländischen Verfassung am 17. Dezember 1947 bis zur Bildung der ersten Landesregierung am 20. Dezember 1947 wurden die Aufgaben der Regierung durch die Verwaltungskommission des Saarlandes wahrgenommen (Art. 131 SVerf a. F.).
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