Rheinland-Pfalz Landesregierung

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist die exekutive (vollziehende) Gewalt des LandesRheinland-Pfalz. Ihre Zusammensetzung und Aufgabenbereiche werden durch die Artikel 98 bis 106 der Verfassung für Rheinland-Pfalz[1] festgelegt. Vorsitzender der Landesregierung ist der Ministerpräsident, dem die wichtigsten Kompetenzen zukommen: Ernennung und Entlassung der Regierungsmitglieder, Beamten und Richter; Abschluss von Staatsverträgen; das Gnadenrecht, sowie die Richtlinienkompetenz.

LandRheinland-Pfalz
SouveränitätsstatusGliedstaat der Bundesrepublik Deutschland, Teilsouveränität
Staatsformparlamentarische Republik
Gründung30.08.1946
RegierungsparteienSPD, Grüne, FDP
RegierungschefinMarie-Luise „Malu“ Dreyer (SPD)
Stellvertretender MinisterpräsidentinAnne Spiegel (Die Grünen)
Klimaschutz, Umwelt, Energie und MobilitätAnne Spiegel (Die Grünen)
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und WeinbauDaniela Schmitt (FDP)
FinanzenDoris Ahnen (SPD)
JustizHerbert Mertin (FDP)
Innern und SportRoger Lewentz (SPD)
BildungStefanie Hubig (SPD)
Arbeit, Soziales, Transformation und DigitalisierungAlexander Schweitzer (SPD)
Wissenschaft und GesundheitClemens Hoch (SPD)
Familie, Frauen, Kultur und IntegrationKatharina Binz (Die Grünen)
Website der Landesregierunghttps://www.rlp.de/de/startseite/
Sitz der LandesregierungMainz, Landeshauptstadt

Die aktuelle Landesregierung wurde 2021 gebildet.

Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident wird vom Landtag Rheinland-Pfalz gewählt, bestimmt die Richtlinien der Politik und vertritt das Land Rheinland-Pfalz nach außen. Mit Zustimmung des Landtags ernennt und entlässt sie die Mitglieder der Landesregierung sowie ihr*e Stellvertreter*in.

Obwohl das Amt des Ministerpräsidenten oder der Landesregierung insgesamt nicht explizit an die Dauer einer Legislaturperiode gebunden ist, wurde bisher jedes Mal nach einer Landtagswahl aufgrund der neuen Mehrheitsverhältnisse im Landesparlament eine Neuwahl des Regierungschefs mit anschließender Regierungsbildung vorgenommen. Da das Ausscheiden eines Ministerpräsidenten aus dem Amt nicht das Amtsende der weiteren Regierungsmitglieder bewirkt, müssen einzelne Minister ggf. zurücktreten, damit eine Umbesetzung der Ressortleitung durch den neu gewählten Ministerpräsidenten vorgenommen werden kann.

Informell wird die Landesregierung auch als „Ministerrat“ bezeichnet,[2] wobei dann weitere bedeutende politische Beamte (Staatssekretäre) bei den Beratungen mitwirken können, etwa der Chef der Staatskanzlei oder der Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund. Zu Mitgliedern des Bundesrates können jedoch nur die Regierungsmitglieder im Sinne der Landesverfassung bestellt werden.

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