Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna
Art:Landesgesetz
Geltungsbereich:Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie:Kommunalrecht
Fundstellennachweis:SGV. NRW. 2020
Erlassen am:19. Dezember 1967
Inkrafttreten am:1. Januar 1968
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Unna war eines der ersten Gesetze der kommunalen Neugliederung in Nordrhein-Westfalen, welches am 19. Dezember 1967[1] verkündet wurde und am 1. Januar 1968 in Kraft trat. Es gliederte die Gemeinden des damaligen Landkreises Unna neu und vergrößerte auch die kreisfreien Städte Hamm und Lünen.

Durch das Ruhrgebiet-Gesetz wurde der Landkreis (nunmehr Kreis) Unna zum 1. Januar 1975 aufgelöst und in einen neuen, größeren Kreis Unna eingegliedert. Die Stadt Hamm erlebte durch das Münster/Hamm-Gesetz eine zusätzliche Vergrößerung.

Kurzbeschreibung

I. Abschnitt Gebietsänderungen
§ 1Zusammenschluss der Gemeinden Braam-Ostwennemar, Frielinghausen, Haaren, Norddinker, Schmehausen, Uentrop, Vöckinghausen und Werries zur neuen Gemeinde Uentrop, Auflösung des Amtes Rhynern
§ 2Zusammenschluss der Gemeinden Allen, Freiske, Hilbeck, Osterflierich, Osttünnen, Rhynern, Süddinker und Wambeln zur neuen Gemeinde Rhynern, Eingliederung einer Flur der Gemeinde Westtünnen
§ 3Zusammenschluss der Gemeinden Herringen, Lerche, Pelkum, Sandbochum und Weetfeld zur neuen Gemeinde Pelkum, Eingliederung von Flurstücken der Stadt Hamm und der Gemeinde Wiescherhöfen, Auflösung des Amtes Pelkum
§ 4Zusammenschluss der Gemeinden Altenbögge-Bönen, Nordbögge, Osterbönen, Westerbönen, Bramey-Lenningsen und Flierich zur neuen Gemeinde Bönen
§ 5Zusammenschluss der Stadt Kamen und der Gemeinden Derne, Heeren-Werve, Methler, Rottum und Südkamen zur neuen Stadt Kamen
§ 6Zusammenschluss der Stadt Unna und der Gemeinden Afferde, Billmerich, Hemmerde, Kessebüren, Lünern, Massen, Mühlhausen, Siddinghausen, Stockum, Uelzen und Westhemmerde zur neuen Stadt Unna, Auflösung des Amtes Unna-Kamen
§ 7Zusammenschluss der Stadt Fröndenberg und der Gemeinden Altendorf, Bausenhagen, Frömern, Frohnhausen, Langschede, Neimen, Ostbüren, Stentrop, Strickherdicke und Warmen zur neuen Stadt Fröndenberg, Auflösung des Amtes Fröndenberg
§ 8Zusammenschluss der Gemeinden Hengsen, Holzwickede und Opherdicke zur neuen Gemeinde Holzwickede
§ 9Eingliederung der Gemeinde Overberge in die Stadt Bergkamen
§ 10Eingliederung der Gemeinden Berge, Westtünnen und Wiescherhöfen sowie Flurstücken der Gemeinden Braam-Ostwennemar, Herringen und Rhynern in die kreisfreie Stadt Hamm
§ 11Eingliederung der Gemeinde Niederaden in die kreisfreie Stadt Lünen
II. Abschnitt Schlussvorschriften
§ 12Neuwahl des Stadtrats von Hamm
§ 13Bestätigung von Gebietsänderungsbestimmungen und -verträgen
§ 14Zuordnung zu Amtsgerichten:
§ 15Änderung des Gesetzes über die Gliederung und die Bezirke der ordentlichen Gerichte (inzwischen überholt)
§ 16Inkrafttreten am 1. Januar 1968

Einzelnachweise

  1. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 1967, S. 270.