„Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen“ – Versionsunterschied

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Version vom 23. August 2005, 20:06 Uhr

Die UN-Menschenrechtskommission (englisch: Commission on Human Rights) ist eine gemäß Artikel 68 der UN-Charta eingesetzte Fachkommission der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der völkerrechtlich verbindlichen Menschenrechte. Das Gremium wurde 1946 gegründet und ist als Unterorgan dem UN-Wirtschafts- und Sozialrat rechenschaftspflichtig. Der Kommission gehören 53 Regierungsvertreter an. Sie hat ihren Sitz in Genf, Schweiz.

Die UN-Menschenrechtskommission ist nicht zu verwechseln mit dem UN-Menschenrechtsausschuss (Human Rights Committee), dem UN-Vertragsorgan, das die Einhaltung des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte überwacht.

Die Kommission tagt jährlich in einer sechswöchigen Periode von März bis April. Bei Bedarf finden zwischendurch Sondersitzungen statt. Zur Lenkung des öffentlichen Interesses beurteilt sie die Lage der Menschenrechte in bestimmten Ländern. Dabei kommt es innerhalb des Gremiums immer wieder zu Kontroversen über die Auswahl der Länder, in die die Sonderberichterstatter letztendlich entsendet werden. Ergänzend zu diesen Berichten geht sie auch Hinweisen aus individuellen Menschenrechtsbeschwerden gemäß dem UN-Zivilpakt nach.

Den Kontrollkompetenzen ihrer völkerrechtlichen Kodifizierungen sind allerdings Grenzen gesetzt, sie darf Menschenrechtsverletzungen nur feststellen und öffentlich verurteilen. Entscheidungen über Maßnahmen zur Durchsetzung und Wahrung der Rechte werden vom UN-Sicherheitsrat und/oder der UN-Generalversammlung getroffen.

Bei den Jahrestagungen sind mittlerweile fast alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und etwa 200 Nichtregierungsorganisationen als Beobachter vertreten.

Siehe auch