Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Durchsetzung der Belegpflicht

Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Beteiligte Benutzer

Zur Ein-/Austragung von Beteiligten am Verfahren vgl. FAQ, Wer ist beteiligt.... Verantwortlich für die Benachrichtigung anderer Beteiligter ist derjenige, der sie benennt. Bei Selbsteintragung bitte entsprechend notieren.

Benutzerbenachrichtigt?
Benutzer:Abderitestatos(Antragsteller) --Abderitestatos (Diskussion) 18:57, 4. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Benutzer:Orci[1]
Benutzer:Leyo[2]
Benutzer:JWBE[3]

Problemschilderungen

Hier sollte jeder beteiligte Benutzer das Problem aus seiner Sicht möglichst vollständig, aber knapp und sachlich beschreiben. Als Beteiligter beachte bitte:

  • Halte dich bitte an die Regeln der Wikiquette.
  • Untermauere alle Anschuldigungen und Behauptungen mit Diff-Links. Achte darauf, nicht nur auf vorherige Diskussionen zu verlinken, sondern diese auch kurz zusammenzufassen, so dass außer der Antragsseite keine andere Lektüre nötig wird.
  • Bitte die Schilderung im Interesse einer schnelleren Bearbeitung möglichst knapp zu halten. In Fällen, in denen umfangreichere Texte oder Dokumentationen notwendig sind, kann das Schiedsgericht vorschlagen, diese auf Unterseiten auszulagern.
  • Sensible Daten und Auskünfte können auch an die Mailingliste des Schiedsgerichts (arbcomde-l (ät) lists (Punkt) wikimedia (Punkt) org) gesendet werden, die von allen SG-Mitgliedern gelesen werden kann.
  • Beiträge von Benutzern, die sich nicht in der Liste der Beteiligten befinden, werden entweder entfernt oder deren Verfasser werden in die Liste der Beteiligten aufgenommen, sie können dann in die Entscheidung des Schiedsgerichts mitaufgenommen werden.
  • Füge Kommentare zu den Darstellungen anderer Benutzer nur innerhalb deines eigenen Abschnitts hinzu oder auf der Diskussionsseite.
  • Der Klärung nicht dienliche Beiträge können entfernt werden.

Benutzer:Abderitestatos (Problemschilderungen)

In der Einleitung des Artikels Lithium steht, die Aussprache [ˈliːʦi̯ʊm] sei umgangssprachlich, jedoch steht dafür kein Beleg da, und ein solcher wurde auch in der seit nun einem Monat andauernden Aussprache weder angeführt noch in Aussicht gestellt. Ich habe darum mehrmals vergeblich versucht, die fragliche Aussage zu entfernen (vgl. [4]) und daraufhin, ebenfalls vergeblich, sie mit einem Baustein zu kennzeichnen [5]. Der schon vorher an der Auseinandersetzung beteiligte Benutzer:Leyo sperrte mich in der Folge am 23. August kurzzeitig wegen Edit-Wars, dagegen ich ohne guten Erfolg unter Wikipedia:Administratoren/Probleme/Problem zwischen Leyo und Abderitestatos protestiert habe. Benutzer:Orci, der am 4. August bereits einmal den Artikel für drei Tage gegen Änderungen geschützt, hat mir mittlerweile ebenfalls zweimal [6], [7] mit Benutzersperren gedroht, falls ich nicht klein beigeben sollte, und zu guter Letzt hat Benutzer:JWBE mit Bezug auf eine von mir und wenigstens einem andern Diskutanten nicht für maßgeblich befundene Abstimmung unter Verweis auf sonst mögliche VM die Beibehaltung der jetzigen Formulierung gefordert. Ich sehe dieses Vorgehn als eindeutigen Verstoß gegen Wikipedia:Belege#Grundsätze 3. an, darauf ich mich schon mehrmals berufen habe und da steht:

„Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden“ (Unterstreichungen von mir).

Durch diese scharfe Formulierung müsste sowohl eine Benutzersperrung wegen Edit-War’s als auch jede andere Maßnahme, die das Entfernen einer strittigen und unbelegten Aussage über längere Zeit behindert, ausgeschlossen sein; und von einer Aufhebung der Belegpflicht auch durch noch so klare Mehrheiten steht nirgends etwas. Ich werfe deshalb zumindest den ersten beiden obengenannten Administratoren den Missbrauch ihrer erweiterten Rechte und allen drei die Unterstützung eines anhaltenden Verstoßes gegen eine zentrale Wikipedia-Regel vor. Die scheinbare Geringfügigkeit des Anlasses sollte dabei keine Rolle spielen.

P. S.: Das von mir eingeleitete Vermittlungsverfahren ist nur sinnvoll, wenn sich alle Beteiligten darauf einlassen; die bisherigen Reaktionen auf meine Anfrage lassen eine Lösung dort meiner Ansicht nach aussichtslos erscheinen.

Benutzer:Orci (Problemschilderungen)

Vorrausgeschickt sei angemerkt, dass ich der Hauptautor dieses (exzellenten) Artikels bin, mich jedoch inhaltlich in den bestehenden Konflikt nicht eingemischt habe.

Aus meiner Sicht entstand durch Edits von Benutzer:Abderitestatos ein inhaltlicher Konflikt, ob die beiden Aussprachemöglichkeiten [ˈliːti̯ʊm] und [ˈliːʦi̯ʊm] gleichrangig nebeneinander stehen sollen oder ob es eine unterschiedliche Wertung (fachsprachlich - umgangssprachlich) geben soll. Dabei kam es zunächst zu einem Editwar zwischen ihm und mehreren anderen Benutzern (unter anderem Alchemist-hp und JWBE), den ich mit einer Artikelsperre (die gesperrte Version war diejenige, die vor den Edits von Abderitestatos bestand und die augenscheinlich von der Mehrheit der Benutzer unterstützt wurde) beendete. Es wurde einiges dazu auf der Diskussionsseite diskutiert und auch nach dritten Meinungen angefragt. Dabei kam es zu keiner Einigung, die abgegebenen dritten Meinungen unterstützten jedoch durchgehend die Position von JWBE etc. Trotzdem meinte Abderitestatos, seine Version (genauer einen Neutralitäts-Baustein) ohne Einigung wieder einfügen zu müssen, worauf ich mit formaler Begründung (kein Konsens für diese Version) revertierte, Abderitestatos auf VM meldete und er für 6 Stunden von Leyo gesperrt wurde. Diese Sperre wurde in einem AP überprüft und grundsätzlich für korrekt befunden.

Drohungen meinerseits wurden nur insofern ausgesprochen, dass ich Abderitestatos prophezeit habe, dass er, wenn er den Editwar entgegen der großen Mehrheit der Diskussionsteilnehmer weiterführen sollte, gesperrt werden würde, was ein absolut übliches Verfahren ist, wenn jemand seine Meinung entgegen einer großen Diskussionsmehrheit in einem Artikel durchsetzen möchte.

Zum Quellen-Problem: es mag durchaus sein, dass nirgendwo explizit schriftlich steht, dass [ˈliːti̯ʊm] die fachsprachlich-korrekte Version und [ˈliːʦi̯ʊm] umgangssprachlich ist. Nichtsdestotrotz lernt wohl jeder Chemiker in Deutschland genau dies in den ersten Vorlesungen (jedenfalls habe ich das). Es ist wie Benutzer:Dschanz hier es gut bezeichnet, ein "known fact" unter Chemikern. Nur sind Chemiker keine Linguisten, daher stehen solche Hinweise zur Aussprache nie in den Lehrbüchern drin. Aus meiner Sicht stößt hier WP:BLG an seine Grenzen, weil es hier um mündlich "überlieferte" Dinge geht, die zwar jeder, der sich auch nur ein bisschen mit der Materie auskennt, als richtig erkennt, die aber nicht schriftlich niedergeschrieben werden. Wie und ob hier WP:BLG anwendbar ist/auszuweiten ist wäre vielleicht eine Grundsatzdiskussion auf der dortigen Diskussionsseite wert, ist aber keine Aufgabe des Schiedsgerichtes (die Diskussion zum konkreten Fall hat jedenfalls aus meiner Sicht klar ergeben, dass solche mündlichen "known facts" keines expliziten schriftlichen Beleges bedürfen).

Benutzer:JWBE (Problemschilderungen)

Wie Ausführungen von Orci. Ich war jedoch erstaunt, dass der Antragsteller ein Ergebnis des Vermittlungsausschusses nicht abgewartet hat. --JWBE (Diskussion) 19:53, 10. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Bisherige Lösungsversuche

Trage bitte hier auch Diskussionen ein, die du im obigen Text bereits verlinkt hast.

Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Bitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?

Benutzer:Abderitestatos (Lösungsvorschläge)

  • Eine ausdrückliche Bestätigung dafür, dass das Entfernen von völlig unbelegten, strittigen Aussagen durch eingreifende Administratoren nicht zu verhindern, sondern zu stützen sei.
  • Eine Garantie, dass die versuchte Durchsetzung der Belegpflicht nie zu einer Benutzersperrung führen kann.

Benutzer:Orci (Lösungsvorschläge)

  • das Schiedsgericht lehnt dies als klassischen inhaltlichen Konflikt ab
  • das Schiedsgericht legt konkrete Schritte fest, sollte Benutzer:Abderitestatos gegen das hier von mir vorgeschlagene Verfahren verstoßen.
  • Da ihr hier das offenbar annehmen wollt, folgende Vorschläge:
    • Bestätigung der seit Jahren gelebten Praxis, dass es bei Editwars prinzipiell (egal aus welchen Gründen) kein Recht auf eine bestimmte (für den jeweiligen Editwarrior richtige) Version gibt und dass diese auch nicht durch VM, Adminproblem oder Schiedsgericht "einklagbar" ist.
    • Bestätigung der seit Jahren gelebten Praxis, dass es prinzipiell (egal aus welchen Gründen) kein Recht auf Weiterführung eines Editwars zur Durchsetzung seiner gewünschten Version gibt, insbesondere bei deutlichem Widerspruch auf der Diskussionsseite.
    • Bestätigung der seit Jahren gelebten Praxis, dass es bei einer deutlichen Mehrheit in der Diskussion zu einer einseitigen Sperre desjenigen kommen kann, der entgegen der Mehrheit auf der Diskussionsseite editiert.
    • Bestätigung beider Adminaktionen (es gab nur zwei, die 3-Tages-Artikelsperre am 4. August durch mich und die 6-Stunden-Benutzersperre gegen Benutzer:Abderitestatos durch Benutzer:Leyo) als korrekt und im Rahmen der WP-Regeln.

Benutzer:JWBE (Lösungsvorschläge)

Wie Lösungsvorschläge Benutzer:Orci --JWBE (Diskussion) 19:54, 10. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:Leyo (Lösungsvorschläge)

Ich bin mit den Lösungsvorschlägen von Orci einverstanden. Anmerken möchte ich noch, dass Abderitestatos bitte einsehen möge, dass die Belegpflicht bei einigen Aspekten an ihre Grenzen stossen kann. --Leyo 20:25, 10. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten, Unsachlichkeiten sowie Beiträge, die der Klärung nicht dienlich sind, sind hier nicht erwünscht und werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt bzw. auf die Diskussionsseite verschoben. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

@Abderitestatos: Der inhaltliche Konflikt besteht darin, ob die Aussprache [ˈliːʦi̯ʊm] nur umgangssprachlich gebräuchlich ist, oder auch fachsprachlich zulässig ist. Es geht nicht darum, ob diese Aussprache überhaupt verwendet wird. Du möchtest den Zusatz "umgangssprachlich" streichen, da es keinen Beleg gibt, dass diese Variante nur umgangssprachlich verwendet wird. Ist das so richtig zusammengefasst? --Krd 19:23, 4. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das ist im wesentlichen richtig, wobei ich eine Erläuterung, wie ich sie in Form dieser Fußnote eingefügt hatte, durchaus sinnvoll finde, solange auch dort nicht ohne genauen Beleg Ausdrücke wie umgangssprachlich, fachsprachlich, zulässig etc. verwendet werden. --Abderitestatos (Diskussion) 19:36, 4. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Eine "Garantie", dass irgendetwas nicht zu Sperren führt, können wir mit Sicherheit nicht geben. Ein Edit-War kann immer Grund für eine Sperre sein, auch wenn der entsprechende Benutzer inhaltlich recht hat. -- Perrak (Disk) 20:13, 4. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Das ist ja das Problem: Wenn am einen Ort so überdeutlich wie in der obenzitierten Regelseite steht, diese bestimmte Art von Änderung dürfe unter gegebenen Umständen auf jeden Fall vorgenommen werden, dann verträgt sich das nicht mit der Auslegung als Teilnahme an einem Edit-War. Und als Garantie würde eine Schiedsgerichtsentscheidung in diesem Sinne, auf die man in diesem und dann auch in gleichartigen Fällen verweisen könnte, wohl schon genügen. --Abderitestatos (Diskussion) 02:24, 5. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

@Abderitestatos: Gab es denn eine Anfrage auf WP:3M im Zusammenhang mit den von Dir bezweifelten Aussagen im Artikel? Wenn nicht, könntest Du mir erklären warum nicht? --Hosse Talk 20:27, 10. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Zur Info: eine Anfrage auf WP:3M gab es, s. hier (entsprechende Meinungen sind in der Lithium-Diskussion enthalten und teilweise auch gekennzeichnet). --Orci Disk 21:55, 10. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Super dankeschön. --Hosse Talk 22:00, 10. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Bezüglich der kurzzeitigen Benutzersperre von Abderitestatos durch mich ein paar Kommentare: (i) Wie man in der Versionsgeschichte sieht, hatte ich den Artikel zuletzt im August 2008 bearbeitet. (ii) Es gab keine Diskussion bezüglich Baustein (in die ich hätte involviert sein können). (iii) Die Sperre wäre besser durch einen komplett unbefangenen Admin ausgeführt worden. --Leyo 08:26, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Bemerkungen zur Entscheidung

Einige der untenstehenden Äußerungen der Schiedsrichter stellen denselben nicht grad das beste Zeugnis aus:

  1. Seit wann gibt es hier ein „Prinzip der Konsens- oder (sogar) Mehrheitsentscheidungen bei inhaltlichen Fragen“? Inhaltliche Fragen sollen doch gerade nicht durch Abstimmungen entschieden werden (vgl. Wikipedia:Meinungsbilder, zweiter Abschnitt der Einleitung). Es ging hier demnach auch gar nicht um einen Konflikt wegen zwei sich entgegenstehender Grundprinzipien, wie unten im weitern behauptet wird, sondern eher um einen Fall Gundprinzip gegen Mehrheitsmeinung im Einzelfall.
  2. Auf die Formulierung unter Wikipedia:Belege#Grundsätze, insbesondere den von mir herangezogenen Punkt 3 wurde gar nicht eingegangen; inwiefern dieser mit der Feststellung des Schiedsgerichts: „Bei Editwars gibt es prinzipiell (egal aus welchen Gründen) kein Recht auf eine bestimmte (für den jeweiligen Editwarrior richtige) Version …“ vereinbar sein soll, wird nicht erklärt. So wird eine der zentralen Regeln gerade für Streitfälle entwertet und zum reinen Papiertiger. Ich habe jetzt unter Wikipedia Diskussion:Belege eine Verschärfung angeregt, vielleicht hilft ja das längerfristig etwas.
  3. Snevern meint, es gebe „prinzipiell kein Recht auf eine bestimmte Version. Anders kann es auch gar nicht sein: Gäbe es ein solches Recht, würde das gleichzeitig das entsprechende Recht der Gegenseite ausschließen …“ und konstatiert ein daraus vermeintlich folgendes logisches Proplem. Wo aber ist das logische Problem, wenn man einer Seite recht gibt und der anderen dieses Recht abspricht?
  4. Weiter sagt Snevern, es könne „immer zu einer einseitigen Sperre desjenigen kommen, der eine Version mit Mitteln des Editwars durchsetzen will“. Allerdings bedingt doch ein Editwar die Beteiligung mindestens zweier Seiten, das heißt, diese von ihm befürwortete Art der Sperre gegen einen Benutzer ist grundsätzlich einseitig und setzt voraus, das der sperrende Administrator Partei ergreift.
  5. ASchmidts Auffassung, die Wikipedia sei in erster Linie „ein soziales Projekt“ und keine Regel so wichtig, dass sie in langen Diskussionen durchgesetzt werden müsse, erscheint sehr fragwürdig; dabei ist Wikipedia doch eigentlich in allererster Linie ein Projekt zum Aufbau einer Enzyklopädie, und zwar nach festgesetzten Grundregeln.

--Abderitestatos (Diskussion) 21:04, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Einige der vorstehenden Äußerungen von Benutzer A stellen demselben nicht grad das beste Zeugnis aus:
Richterschelte ist die schlechteste aller Reaktionen auf ein verlorenes Verfahren.
Regeln ändern zu wollen, nur um nun dennoch Recht zu bekommen, nicht weniger.
Ich habe das hier eingesetzt in der Vermutung, dass dies nötig war, aber das SG selber hierauf nicht reagieren möchte. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 23:10, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Befangenheit

Falls du einen der Schiedsrichter für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Schiedsrichter, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls notieren. Siehe auch FAQ.

  1. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 10:24, 5. Sep. 2012 (CEST) Als Mitarbeiter der Redaktion Chemie. Ich hätte den Fall aber auch abgelehnt da es sich hier um eine inhaltliche Frage handelt.[Beantworten]

# Hosse: Fehlende Neutralität unter Diskussion:Lithium#Mal ein Vorschlag zur Güte, wird persönlich. --Leyo 02:17, 11. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Kein Problem ich ziehe mich zurück --Hosse Talk 08:22, 11. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Danke Dir Leyo für das Streichen. Das bedeutet mir viel. Ich werde nur noch "beratend" am Fall mitarbeiten. Mitentscheiden werde ich ihn nicht. Ich glaube das ist fair. --Hosse Talk 01:06, 13. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Annahmeentscheidung

Alle folgenden Abschnitte sind nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

  1. --Alupus (Diskussion) 20:53, 5. Sep. 2012 (CEST) Zumindest Auseinandersetzung um Ausübung von Adminfunktionen[Beantworten]
  2. Auseinandersetzungen um Adminfunktionen --Aschmidt (Diskussion) 20:57, 5. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
  3. Auseinandersetzung um Adminfunktionen ist auf jeden Fall einschlägig -- Perrak (Disk) 12:12, 7. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
  4. --Krd 14:45, 7. Sep. 2012 (CEST) Auseinandersetzung um Adminfunktionen[Beantworten]
    --Hosse Talk 15:59, 7. Sep. 2012 (CEST) wie die Vorredner[Beantworten]
  5. --Snevern 21:33, 7. Sep. 2012 (CEST) Auseinandersetzung um Adminfunktionen[Beantworten]
  6. Auseinandersetzung um Adminfunktionen --Alraunenstern۞ (Diskussion) 14:39, 8. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
  7. --Erzbischof 14:10, 9. Sep. 2012 (CEST) Dasselbe.[Beantworten]

Fall wird abgelehnt von

  1. --Magister 11:42, 12. Sep. 2012 (CEST) Meiner Ansicht nach inhaltlicher Konflikt, SG nicht zuständig. Adminproblem halte ich in Anbetracht der Umstände des Falles für nicht relevant.[Beantworten]


Bearbeitungsstand

In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgerichts zu bearbeiten.

Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Hintergrund

Im Artikel Lithium werden zwei Aussprachevarianten erwähnt: „Litium“ ([ˈliːti̯ʊm]) und „Litsium“ ([ˈliːʦi̯ʊm]). Dabei steht die Version ohne „s“ in der Klammer direkt hinter dem einleitenden Wort, während die Version mit „s“ als „umgangssprachlich“ bezeichnet wird.

Benutzer Abderitestatos versuchte ab Ende April 2012, die Bezeichnung „umgangssprachlich“ aus der Einleitung zu entfernen, seine Änderungen wurden jedoch mehrfach rückgängig gemacht. Anfang August entwickelte sich daraus ein Editwar; dieser wurde am 4. August durch Benutzer Orci unterbrochen, indem er den Artikel (in der Version mit „umgangssprachlich“) für drei Tage schützte. Wenige Tage später erfolgten aber erneut sich widersprechende Edits am Artikel in Bezug auf das Wort „umgangssprachlich“.

Am 23. August wurde Benutzer Abderitestatos von Benutzer Leyo mit der Begründung „Beteiligung an einem Edit-War: einer gegen alle“ für 6 Stunden gesperrt.

Ab dem 3. August 2012 entwickelte sich parallel zu den Änderungen am Artikel auf der dazugehörigen Diskussionsseite eine umfangreiche Auseinandersetzung zu der Frage, ob die Aussprache „Litsium“ als „umgangssprachlich“ bezeichnet werden dürfe, obwohl es für diese Bezeichnung keinen Beleg zu geben scheint. Ebensowenig scheint es einen tauglichen Beleg dafür zu geben, dass in Fachkreisen nur die Aussprache „Litium“ als richtig gilt. Die im Artikel und in der Diskussion aufgeführten Belege beweisen, dass es beide Aussprachevarianten gibt, sie sagen aber nichts darüber aus, welche der beiden Aussprachen die „richtige“ ist und ob eine von ihnen als „umgangssprachlich“ zu bezeichnen sei.

Ab dem 18. August 2012 wurde eine Pro-/Neutral-/Kontra-Abstimmung zu sechs möglichen Varianten für die Darstellung der Aussprache in der Artikeleinleitung begonnen. Am 3. September erklärte Benutzer JWBE die Diskussion für beendet und entschied, dass nach Auswertung der Abstimmung die Version mit dem Wort „umgangssprachlich“ beizubehalten sei. Tatsächlich endete die Diskussion jedoch nicht, sondern ging ohne erkennbare Lösung zumindest bis zur Einleitung des vorliegenden Schiedsgerichtsverfahrens weiter.

In der Diskussion vertrat vor allem Benutzer Abderitestatos die Auffassung, dass ungeachtet der in der Diskussion vorgetragenen Argumente und persönlichen Kenntnisse anderer Benutzer die Bezeichnung „umgangssprachlich“ für die Aussprachevariante „Litsium“ aus dem Artikel zu entfernen sei. Es handele sich dabei um eine strittige Behauptung, für die ein Beleg nicht existiere. Er berief sich dabei auf den gemäß WP:Belege geltenden Grundsatz, wonach die Pflicht, Informationen zu belegen, bei demjenigen liege, der sie im Artikel haben wolle, und wonach in strittigen Fällen jeder Bearbeiter jederzeit berechtigt sei, unbelegte Inhalte unter Hinweis auf die Belegpflicht zu entfernen.

Die Gegenmeinung vertrat die Auffassung, es handele sich um eine jedenfalls in Fachkreisen allgemeinkundige Aussage, die daher keines Beleges bedürfe; zudem habe die Mehrheit in der Diskussion sich für die Version mit der Bezeichnung „umgangssprachlich“ entschieden.

Am 11. September sprach sich die Mehrheit der Diskutanten für den von Abderitestatos nicht geteilten Vorschlag "Lithium ([ˈliːti̯ʊm], abgeleitet von altgriechisch λίθος líthos ‚Stein‘, oft auch [ˈliːʦi̯ʊm] ausgesprochen) ..." aus.

Benutzer Leyo beteiligte sich an dieser Diskussion mit mehr als zwanzig Beiträgen, von denen zehn zeitlich vor der gegenüber Benutzer Abderitestatos ausgesprochenen Benutzersperre vom 23. August 2012 lagen.

Anmerkung: Es geht im vorliegenden Verfahren nicht um die Frage, ob die Aussprachevariante „Litsium“ als umgangssprachlich zu bezeichnen ist oder nicht - das ist eine inhaltliche Frage, für die das Schiedsgericht nicht zuständig ist. Es geht vielmehr um die Frage, wie zu verfahren ist, wenn in einem Konflikt zwei sich widersprechende Grundprinzipien der Wikipedia betroffen sind, zum Beispiel das Prinzip der Belegpflicht auf der einen Seite und das Prinzip der Konsens- oder Mehrheitsentscheidung bei inhaltlichen Fragen auf der anderen Seite.

Entscheidungen

1. Das Entfernen von völlig unbelegten, strittigen Aussagen ist durch eingreifende Administratoren nicht zu verhindern, sondern zu stützen.

Ja/Richtig
  1. -- Perrak (Disk) 12:23, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Alupus (Diskussion) 10:40, 7. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein/Falsch
  1. --Snevern 13:19, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Krd 16:40, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  3. --Aschmidt (Diskussion) 19:10, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Enthaltung
  1. -- Alraunenstern۞ (Diskussion) 16:30, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Erzbischof 22:36, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

2. Die versuchte Durchsetzung der Belegpflicht kann nie zu einer Benutzersperrung führen.

Ja/Richtig
Nein/Falsch
  1. -- Perrak (Disk) 12:23, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Snevern 13:19, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  3. --Krd 16:40, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  4. --Aschmidt (Diskussion) 19:10, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  5. -- Alraunenstern۞ (Diskussion) 16:30, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  6. --Erzbischof 22:36, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  7. --Alupus (Diskussion) 10:40, 7. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Enthaltung

3. Bei Editwars gibt es prinzipiell (egal aus welchen Gründen) kein Recht auf eine bestimmte (für den jeweiligen Editwarrior richtige) Version, und diese ist nicht durch VM, Adminproblem oder Schiedsgericht "einklagbar".

Ja/Richtig
  1. -- Perrak (Disk) 12:23, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Snevern 13:19, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  3. --Krd 16:40, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  4. --Aschmidt (Diskussion) 19:10, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  5. -- Alraunenstern۞ (Diskussion) 16:30, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  6. --Alupus (Diskussion) 10:40, 7. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein/Falsch
Enthaltung
  1. --Erzbischof 22:36, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

4. Es gibt prinzipiell (egal aus welchen Gründen) kein Recht auf Weiterführung eines Editwars zur Durchsetzung seiner gewünschten Version, insbesondere bei deutlichem Widerspruch auf der Diskussionsseite.

Ja/Richtig
  1. -- Perrak (Disk) 12:23, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Snevern 13:19, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  3. --Krd 16:40, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  4. --Aschmidt (Diskussion) 19:10, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  5. -- Alraunenstern۞ (Diskussion) 16:30, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  6. --Erzbischof 22:36, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  7. --Alupus (Diskussion) 10:40, 7. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein/Falsch
Enthaltung

5. Bei weitgehendem Konsens in der Diskussion kann es zu einer einseitigen Sperre desjenigen kommen, der eine davon abweichende Version mit Mitteln des Editwars durchsetzen will.

Ja/Richtig
  1. -- Perrak (Disk) 12:23, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Snevern 13:19, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  3. --Krd 16:40, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  4. --Aschmidt (Diskussion) 19:10, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  5. -- Alraunenstern۞ (Diskussion) 16:30, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  6. --Erzbischof 22:36, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  7. --Alupus (Diskussion) 10:40, 7. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein/Falsch
Enthaltung

6. Der Seitenschutz des Artikels Lithium durch Benutzer:Orci [8] war in Ordnung.

Ja/Richtig
  1. -- Perrak (Disk) 12:23, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Snevern 13:19, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  3. --Krd 16:40, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  4. --Aschmidt (Diskussion) 19:10, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  5. -- Alraunenstern۞ (Diskussion) 16:30, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  6. --Erzbischof 22:36, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  7. --Alupus (Diskussion) 10:40, 7. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Nein/Falsch
Enthaltung

7. Die Durchführung der Benutzersperre gegen Benutzer:Abderitestatos [9] durch den an der Diskussion beteiligten Benutzer:Leyo war in Ordnung.

Ja/Richtig
Nein/Falsch
  1. -- Perrak (Disk) 12:23, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  2. --Snevern 13:19, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  3. --Krd 16:40, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  4. --Aschmidt (Diskussion) 19:21, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  5. -- Alraunenstern۞ (Diskussion) 16:30, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  6. --Erzbischof 22:36, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
  7. --Alupus (Diskussion) 10:40, 7. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]
Enthaltung

Persönliche Anmerkungen der SG-Mitglieder

Snevern

Meine Anmerkungen orientieren sich an der Nummerierung der vorstehenden Fragen:

  1. Es kann so pauschal nicht behauptet werden, dass Admins grundsätzlich das Entfernen von völlig unbelegten, strittigen Aussagen zu stützen hätten. Es kommt (wie gerade der hier zu beurteilende Fall wohl zeigt) auf die Umstände des Einzelfalls an. Die Beurteilung des korrekten Eingreifens muss dem jeweiligen Admin überlassen bleiben und kann von uns nicht im Voraus pauschal festgelegt werden.
  2. Auch die versuchte Durchsetzung der Belegpflicht kann zu einer Benutzersperrung führen; zum Beispiel dann, wenn die Durchsetzung mittels eines Editwars versucht wird. Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.
  3. Bei Editwars gibt es prinzipiell kein Recht auf eine bestimmte Version. Anders kann es auch gar nicht sein: Gäbe es ein solches Recht, würde das gleichzeitig das entsprechende Recht der Gegenseite ausschließen. Da es ein Recht auf eine bestimmte Version somit schon aus rein logischen Gründen gar nicht geben kann, ist es natürlich auch nicht durch VM, Adminproblem oder Schiedsgericht einklagbar.
  4. Es gibt prinzipiell kein Recht auf Führung eines Editwars; erst recht gibt es somit keines auf Weiterführung eines Editwars.
  5. Es kann - unabhängig vom Stand der Diskussion - immer zu einer einseitigen Sperre desjenigen kommen, der eine Version mit Mitteln des Editwars durchsetzen will.
  6. Der Seitenschutz diente dazu, einen in Gang befindlichen Editwar zu beenden. Es handelte sich dabei um eine geeignete und durchaus übliche Maßnahme.
  7. Benutzer Leyo war an dem Konflikt mit Benutzer Abderitestatos selbst beteiligt, er hätte daher die Benutzersperre nicht selbst aussprechen dürfen. Vgl. Wikipedia:Administratoren#Stellung in der Wikipedia: "Ein Administrator darf seine besonderen Befugnisse nicht in Diskussionen und Verfahren einsetzen, an denen er selbst als Partei beteiligt ist.".

--Snevern 13:19, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Aschmidt

Die Belegpflicht ist eine sehr wichtige Regel in Wikipedia. Sie stellt sicher, daß alle Inhalte, die sich nicht ohne weiteres von selbst verstehen, von den Lesern und von den anderen Autoren nachgeprüft werden können.

Ob der Belegpflicht genügt worden ist, entscheiden die Autoren eines Artikels einvernehmlich. Kein Autor hat das Recht, dieses Einvernehmen zu stören, nur um die Belegpflicht gegen die anderen Autoren durchzusetzen. Es ist ihm zuzumuten, sich der Mehrheit zu beugen und nachzugeben.

Deshalb kann er auch nicht verlangen, daß ihm ein Admin dabei helfe. Der Admin kann das tun, er ist dazu aber nicht in jedem Fall verpflichtet, und er kann selbstredend auch nicht vom Schiedsgericht dazu verpflichtet werden. Deshalb lehne ich Ziff. 1 als allgemeine Aussage ab.

Wikipedia ist keine Publikationsplattform, sondern es ist im Kern ein soziales Projekt, das eine Enzyklopädie erstellt. Deshalb ist gegenseitige Rücksichtnahme unter den Autoren geboten. Keine Regel ist so wichtig, daß sie in wochen- oder gar monatelangen Diskussionen, die am Ende einen ganzen Fachbereich und darüber hinaus beschäftigen, durchgesetzt werden müßte.--Aschmidt (Diskussion) 19:11, 3. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Perrak

Bei Frage eins habe ich länger als bei den anderen Fragen überlegt, wie ich abstimme. Gerade im hier Anlass gebenden Fall war außer der Belegpflicht auch anderes zu bedenken. Grundsätzlich aber ist die Aussage zutreffend, deshalb mein "Ja".

Die Aussage, etwas könne nie zu einer Sperre führen, ist natürlich immer falsch, da es immer auf die Umstände ankommt. Entsprechend schließe ich mich bei den Fragen 2 bis 5 Snevern an.

Bei Frage 6 gehe ich davon aus, dass Orci zum Zeitpunkt der Artikelsperre neutral war, da er sich an der Diskussion nicht beteiligt hatte. Die Artikelsperre als solche ist allemal in Ordnung, da sie das geringste Mittel zur Unterbindung eines Edit-Wars darstellt.

Die Sperre gegen Abderitestatos wäre gerechtfertigt gewesen, wenn ein anderer Admin sie verhängt hätte. Leyo war zwar an dem Edit-War nicht beteiligt, aber an der den Konflikt auslösenden Diskussion, daher hätte er nicht sperren sollen. Selbst wenn er an dem Edit-War nicht als Partei sieht, hätte er bedenken sollen, dass das nach außen anders wirkt. Seine obigen Äußerungen zeigen allerdings, dass ihm das jetzt klar ist, Sanktionen deshalb wären völlig übertrieben.

Zum Glück haben wir die inhaltliche Frage nicht zu beurteilen, da hätte ich mich hart getan. Die Argumente beider Seiten haben einiges für sich. Gerade deshalb sollte eine Lösung gesucht werden, die ohne "Brechstange" kommt. -- Perrak (Disk) 13:47, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Alraunenstern

Zu 1: Bezogen auf die Diskussion bei Lithium lässt sich die Aussage nicht pauschal mit richtig oder falsch beantworten, daher an dieser Stelle Enthaltung von mir.

Zu 7: Seitenschutz und Benutzersperren zur Unterbindung eines Editwars liegen im Ermessen der Admins, problematisch war hier nicht die Sperre, sondern nur die Sperrung durch einen in der Diskussion beteiligten Admin. --Alraunenstern۞ (Diskussion) 17:54, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Erzbischof

Es gibt aus gutem Grund wenig Prinzipienhierarchie, im Grundsatz "Wikipedia ist ein gemeinschaftliches Projekt mit dem Ziel, eine Enzyklopädie von bestmöglicher Qualität zu schaffen" steht das Wichtigste nebeneinander und kein Bestandteil ist gleicher als die anderen. Formulierung 3 konnte ich nicht mittragen, wenn ein Artikel in einer nicht richtlinien-konformen Version gesperrt wurde ist meines Erachtens schon mittelfristig Abhilfe zu schaffen und die hier formulierte Aussage beruecksichtigt das nicht. Die Aussage in Stein zu meisseln, könnte dazu führen, dass in der Folge berechtigte Anliegen in dieser Richtung nicht genügend Gehör finden. --Erzbischof 22:57, 4. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Alupus

Bei Frage eins teile ich die Auffassung von Perrak. In einer Enzyklopädie angegebene Tatsachen müssen grundsätzlich belegt sein. Es ist dahe grundsätzlich kein Fehler, wenn ein Mitwirkender hier auf die Durchsetzung dieser Belegpflicht drängt. Dieses Drängen darf aber nicht in Form eines Kleinkriegs mit Mitteln des Editwars, persönlichen Angriffs oder anderen leider immer wieder zu beobachteten wenig gepflegten Umgangsformen erfolgen. Außerdem bitte ich zu bedenken, dass es Tatsachen gibt, die entweder aufgrund Offenkundigkeit oder allgemeiner Bekanntheit (etwa das die Firmen Thyssen und Krupp zu Thyssen-Krupp fusioniert sind oder das Braten ungleich Garen in kochendem Wasser ist) keines Beleges bedürfen - hier muß sich die Wikipedia nicht strenger geben als das deutsche Recht, dass in solchen Fällen auch eine Abweichung zulässt, wo ein urkundlicher Beweis gefordert wird. Inwieweit im vorliegenden Fall eine allgemeine Bekanntheit in der Fachwelt maßgeblich ist, soll damit aber nicht beurteilt sein, eine inhaltliche Entscheidung ist ja durch das SG nicht zu treffen. --Alupus (Diskussion) 10:58, 7. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Zusammenfassung der Entscheidung

1. Das Entfernen völlig unbelegter und strittiger Aussagen ist nicht zwingend durch die Administratoren zu stützen.

2. Die Umsetzung der Belegpflicht rechtfertigt nicht jedwedes Verhalten und kann bei entsprechendem Fehlverhalten durchaus zu einer Sperre führen.

3. Bei Editwars gibt es prinzipiell (egal aus welchen Gründen) kein Recht auf eine bestimmte (für den jeweiligen Teilnehmer an einem Editwar richtige) Version, und diese ist nicht durch VM, Adminproblem oder Schiedsgericht "einklagbar".

4. Es gibt prinzipiell (egal aus welchen Gründen) kein Recht auf Weiterführung eines Editwars zur Durchsetzung seiner gewünschten Version, insbesondere bei deutlichem Widerspruch auf der Diskussionsseite.

5. Bei weitgehendem Konsens in der Diskussion kann es zu einer einseitigen Sperre desjenigen kommen, der eine davon abweichende Version mit Mitteln des Editwars durchsetzen will.

6. Der Seitenschutz des Artikels Lithium durch Benutzer:Orci war in Ordnung

7. Ein Administrator darf seine besonderen Befugnisse nicht in Diskussionen und Verfahren einsetzen, an denen er selbst als Partei beteiligt ist, daher hätte Leyo im vorliegenden Fall Abderitestatos nicht sperren dürfen, sondern diese Entscheidung einem unbeteiligtem Admin überlassen müssen.

--Krd 20:02, 10. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]