Monika Weisberg-Schwarz

Monika Weisberg-Schwarz (geboren 17. Februar 1949 in Niedersachsen) ist eine deutsche Juristin, ehemalige Richterin und Gerichtspräsidentin. 2004 wurde die Juristin als erste Frau an die Spitze des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg berufen. Sie hatte das Amt der Gerichtspräsidentin bis Ende 2008 inne.

Ausbildung

Nach dem Abitur studierte Monika Weisberg Rechtswissenschaften an der Universität Marburg. Sie beendete das Studium dort mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung und legte in Marburg nach dem Rechtsreferendariat auch die Zweite Juristische Staatsprüfung ab.[1]

Karriere

Seit 1979 arbeitete die Juristin als Richterin,[1] ab Oktober 1982 am Landgericht Itzehoe. 1991 wurde sie Referatsleiterin im Brandenburger Arbeitsministerium.[1] Ab dem 6. Januar 1993 war sie Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Brandenburg und ab 1997 Vizepräsidentin des Gerichts.[1]

1993 wurde sie zur Richterin am Verfassungsgericht des Landes Brandenburg bestellt.[2][3] Sie war damit bei den ersten Richterinnen und Richtern, die an dieses Gericht berufen wurden. 1997 wurde die Juristin Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts in Potsdam, 2006 Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg.[4] Dieses Amt hatte sie auch 2011 noch inne.[5]

Am 13. Mai 2004 wurde sie vom brandenburgischen Landtag mit großer Mehrheit zur Präsidentin des brandenburgischen Landesverfassungsgerichts gewählt und am 6. Oktober 2004 in ihr Amt eingeführt.[2][6] Damit war sie die erste Frau an der Spitze dieses Gerichts.[7] In ihrem Beitrag zur Festschrift zum zwanzigjährigen Bestehen der Landesverfassung hob die Präsidentin drei wichtige Entscheidungsbereiche des Landesverfassungsgerichts hervor: Die Kreisgebietsreform, die Vereinigung Berlin-Brandenburg und Entscheidungen zu dem Recht der Abgeordneten auf Akteneinsicht nach Artikel 56 Absatz 3 Landesverfassung Brandenburg.[8] Die Juristin war bis zum Ende des Turnus, dem Jahresende 2008, im Amt.[3][9]

Ämter und Mitgliedschaften

  • Ab Januar 2009: Moderatorin des regionalen Dialogforums zur Flughafenumfeldentwicklung BBI[9]

Privatleben

Monika Weisberg-Schwarz ist verheiratet und hat eine Tochter und eine Enkelin.

Publikationen (Auswahl)

Kommentare

  • Kommentar zum Landesgleichstellungsgesetz des Landes Brandenburg: Einschließlich der Frauenförderverordnung. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999, ISBN 978-3-7890-6170-7

Aufsätze

  • Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität in der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg. In: Peter Macke (Hrsg.): Verfassung und Verfassungsgerichtsbarkeit auf Landesebene. Beiträge zur Verfassungsstaatlichkeit in den Bundesländern. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1998, S. 273–283.
  • Besondere Entscheidungen des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg aus den ersten 15 Jahren seines Bestehens. In: Gunter Fritsch: 20 Jahre Landesverfassung. Festschrift des Landtages Brandenburg. Duncker & Humblot Verlag, Berlin 2012, ISBN 3-7890-5769-X, S. 31–32.

Einzelnachweise

  1. a b c d Monika Weisberg-Schwarz zur Präsidentin des Verfassungsgerichts gewählt. (PDF) In: AOK-Forum. August 2004, S. 28, abgerufen am 23. Januar 2021.
  2. a b Monika Weisberg-Schwarz oberste Richterin im Lande. Abgerufen am 23. Januar 2021.
  3. a b Ehemalige Verfassungsrichter: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg. Abgerufen am 23. Januar 2021.
  4. Werner Reutter: Landesverfassungsgerichte: Entwicklung – Aufbau – Funktionen. Springer Verlag, 2017, ISBN 978-3-658-16094-4, S. 117.
  5. Deutscher Juristinnenbund e.V.: zu dem Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz). Abgerufen am 23. Januar 2021.
  6. Festakt für die gewählten und ausgeschiedenen Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter des Landes Brandenburg – PDF Kostenfreier Download. Abgerufen am 23. Januar 2021.
  7. ddp: Knoblich und Platzeck würdigen Brandenburgs Verfassungsrichter. In: DIE WELT. 6. Oktober 2004 (welt.de [abgerufen am 23. Januar 2021]).
  8. Axel Vogel spricht zur Beschlussempfehlung des Hauptausschusses „Organstreitverfahren des Abgeordneten Dierk Homeyer zum Thema Akteneinsicht – VfGBbg 21/16“. Abgerufen am 23. Januar 2021.
  9. a b Das Regionale Dialogforum hat eine Moderatorin. Abgerufen am 23. Januar 2021.