Laut Auskunft der Nationalparkverwaltung bestehen die im Nationalpark Eifel liegenden Naturschutzgebiete weiterhin als rechtskräftige Gebiete. Der Nationalpark mit seinen Regelungen der Nationalpark-Verordnung ist übergelagert. Inhaltlich widersprechen sich Naturschutzgebietsregelungen wie Schutzzwecke, -ziele und Ge-/ Verbote nicht mit den Festsetzungen des Nationalparks.