Liste der Bodendenkmäler in Colmberg

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem mittelfränkischen Markt Colmberg zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Colmberg

LageObjektAkten-Nr.Bild
(Standort)Mittelalterliche Turmhügelburg.D-5-6528-0142BW
(Standort)Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung des Neolithikums.D-5-6528-0143BW
(Standort)Mesolithische Freilandstation und Siedlung des Neolithikums.D-5-6528-0145BW
(Standort)Siedlung des Neolithikums.D-5-6628-0021BW
(Standort)Siedlung des Neolithikums.D-5-6628-0024BW
(Standort)Freilandstation des Mesolithikums und Siedlung des Neolithikums.D-5-6628-0036BW
(Standort)Freilandstation des Spätpaläolithikums und Mesolithikums, Siedlung des Neolithikums.D-5-6628-0037BW
(Standort)Abschnittsbefestigung des hohen Mittelalters (Burg Colmberg) sowie untertägige TeileD-5-6628-0038BW
(Standort)Mittelalterliche Vorgängerbauten der Evang.-Luth. Pfarrkirche St. Ursula.D-5-6628-0043BW
(Standort)Freilandstation des Mesolithikums.D-5-6628-0048BW
(Standort)Freilandstation des Mesolithikums.D-5-6628-0081BW
(Standort)Freilandstation des Mesolithikums, Siedlung des Neolithikums.D-5-6628-0082BW
(Standort)Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. PfarrkircheD-5-6628-0084BW
(Standort)Mittelalterlicher Burgstall, frühneuzeitlicher Herrschaftssitz.D-5-6628-0085BW
(Standort)Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. PfarrkircheD-5-6628-0087BW
(Standort)Mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der Evang.-Luth. FilialkircheD-5-6628-0090BW

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht.Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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