Diskussion:Benedikt XVI.

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Neue Erkenntnisse zur Habilitation Joseph Ratzingers

Die beiden Zweitgutachten von Michael Schmaus liegen mittlerweile im Wortlaut vor. Aus ihnen geht hervor, dass Schmaus Bedenken gegenüber der Arbeit und der wissenschaftlichen Methode Ratzingers erhebt, aber nach einem Weg sucht, die Habilitation nicht scheitern zu lassen.

https://www.publik-forum.de/ratzingers-habilitation --Matthias Drobinski (Diskussion) 18:22, 20. Jan. 2024 (CET)Beantworten

In diesem Artikel und bei Michael Schmaus heute Text und Einzelnachweise entsprechend ergänzt. --Güwy (Diskussion) 22:43, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Nennung "Kardinal" bei Frings in der Einleitung

Der wahre Jakob hat recht, dass es für die Bedeutung von Frings für das Konzil – und damit indirekt auch von Ratzinger als seinem Berater und Redenschreiber – sicher wesentlich war, dass er Mitglied des Konzilspräsidiums war. Aber alle 10 Mitglieder des Präsidiums waren Kardinäle, und es gibt m. E. keinen Grund anzunehmen, dass Frings Präsidiumsmitglied geworden wäre, wenn er nicht Kardinal gewesen wäre. Deshalb halte ich die Nennung "Kardinal" für sinnvoll, wie sie auch später im Artikeltext an der Stelle, die ausführlicher auf das Konzil eingeht, erfolgt. --Amberg (Diskussion) 16:17, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Aber dafür, dass Frings Ratzinger als Peritus mitgenommen hat, war ganz sicher nicht die Kardinalswürde ausschlaggebend, sondern die Tatsache, dass Ratzinger an der nahegelegenenen und für Köln vielfach einschlägigen Bonner Fakultät tätig war. Die inhaltlichen Verdienste Ratzingers als Verfasser wichtiger Frings-Reden kommt ja später im Artikel ausführlicher vor. Wenn du willst, kannst die meinetwegen den Kardinal zum Namen setzen. --Der wahre Jakob (Diskussion) 16:34, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Differenziertere Darstellung zum Falls Marciel

Aktuell gibt der Artikel unkritisch die Aussagen Kardinal Schönborns wieder die Ratzinger als entschiedenen Kämpfer gegen den sexuellen Missbrauch in der Katholischen Kirche darstellen. Es gibt jedoch Aussagen von Opfern und deren Fürsprechern die nahelegen, dass Ratzinger Maciel jahrelang vor einer Untersuchung der Vorwürfe gegen ihn geschützt hat. Ich möchte diese Perspektive der Opfer ergänzend zu den Darstellungen Schönborns in den Artikel einarbeiten. Da ich davon ausgehe, dass dies kontrovers ist, möchte ich dies zuvor hier besprechen. Als Quelle möchte ich das auf gut recherchierte Buch Nur die Wahrheit rettet. der katholischen Theologin Doris Reisinger und des Regiseurs und Dokumentarfilmers Christoph Röhl zurrückgreifen, das im Artikel bereits an anderer Stelle zitiert wird. Der wichtigste Punkt den ich einarbeiten möchte ist das Ratzinger bereits 1998 in persönlichen Gesprächen über die Vergehen Maciels informiert wurde, er sich aber explizit geweigert hat die gegen Maciel erhobenen Vorwürfe zu untersuchen. Secular mind (Diskussion) 16:46, 29. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Wenn du das gut belegen kannst, ist das sicher eine wichtige Ergänzung. Im Maciel-Artikel steht ja noch, dass Sodano auf Ratzinger Druck ausgeübt haben soll...--Der wahre Jakob (Diskussion) 17:03, 29. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich hab den Abschnitt grundlegend überarbeitet Secular mind (Diskussion) 19:52, 31. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Ich sah mich leider gezwungen, den alten Stand vorerst wiederherzustellen, und will dies nun ausführlich begründen. Die mangelhafte Rechtschreibung ist jedenfalls wohl das geringste Problem.

Seit 1971 hatte die Glaubenskongregation die Aufgabe in schweren Fällen von sexuellem Missbrauch, die zweifelsfrei bewiesen waren, den Priester „von Amts wegen“ aus dem Priesterdienst zu entlassen.[1][2]

Der erste Beleg haut nicht hin. Der Abschnitt »Die Nichtigerklärung der Weihe« befindet sich im benannten Handbuch auf S. 1239–1242. Gemeint ist vermutlich »§ 25 Das Ausscheiden aus dem klerikalen Stand« auf S. 410–429 (https://bibliographie.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/128083/Rieger_008.pdf). »S. 415 ff.« ist aber eine viel zu unpräzise Seitenangabe, das lernt man zumindest heutzutage im Studium, dass »ff.« keine zulässige Quellenangabe ist. Jedenfalls erschließt sich mir aus den beiden Belegangaben nicht, was sich 1971 geändert haben soll, wo doch crimen sollicitationis etc. schon länger bestanden.

Bereits in seinem ersten Jahr als Präfekt, erreichte ein solcher Fall Kardinal Ratzinger. Stephen Kiesle war 1978 wegen wegen Kindesmissbrauch verurteilt worden, wesshalb Bishof Cummins sich and die Glaubenskongregation wandte damit er aus dem Priestertum entlassen wird. Kardinal Ratzinger lehnte dies mit Verweis auf das junge Alter von Kiesle zunächst ab. Erst 1987 wurde dem Antrag einen Tag vor Kiesles 40. Geburtstag stattgegeben.[3][4]

Die zweite Quellenangabe ist unbrauchbar, weil die Seitenzahl fehlt (das Buch hat 352 Seiten!). Zeitliche Verwirrung: 1978 war Ratzinger noch nicht Kardinalpräfekt, beim laut Artikel zu Kiesle 1981 eingegangenen Antrag auf Laisierung auch nicht (was mancher Bericht nicht wiedergibt). Wann lehnte Ratzinger die Entlassung also zunächst ab? Vom jungen Alter steht im Zeitungsartikel und im Wikipediaartikel zu Kiesle nichts, es wäre aber tatsächlich für 1985 nachweisbar.

Auch in weiteren Fällen von schwerem sexuellem Missbrauch verweigerte Kardinal Ratzinger entsprechende Anträge, mit der Konsequenz, dass Amerikanische Bischöffe keine Möglichkeit sahen einen Priester wegen sexuellem Missbrauch nach kanonischem Recht aus dem Priestertum zu entlassen.[5]

Auch hier wieder unklare Belegangabe mit »ff.« Wenn man annimmt, dass S. 102–104 gemeint ist, sehe ich trotz mehrfacher Lektüre den Satz damit nicht als belegt an (nicht nur, weil Ratzinger nicht namentlich erwähnt ist)

1988 schrieb er schließlich einen Brief an den Präsidenten der Disziplinarkommission Kardinal Rosalio José Castillo Lara in dem er Missfallen an der seit 1971 besteheneden Regelung zum Ausdruck bringt und nach möglichen Alternativen fragt. Von katholischer Seite wird dieser Brief als Versuch gewertet sexuellen Missbrauch strenger zu verfolgen.[6]

Der Beleg bezieht sich auf Kritik an den Bestimmungen des Kirchenrechts von 1983 (»Es handelt sich dabei um ein bedeutendes und einzigartiges Dokument, in welchem die für die Kirche negativen Folgen einiger Regelungen der gerade erst fünf Jahre zuvor eingeführten Strafrechtsordnung aufgezeigt wurden.«) – die Auswirkungen der Neuordnung des Kirchenrechts wäre ein ganz anderes Feld (siehe bspw. https://www.katholisch.de/artikel/48971-noch-ist-das-konzil-nicht-komplett-ins-recht-uebersetzt : »Das Konzil hatte den Schwerpunkt auf pastoralen Aspekten, leider war das mit einer gewissen antijuridischen Haltung verbunden, wo Strafen kaum eine Rolle spielten. Das spiegelte sich auch im Kodex von 1983 wider: Das Strafrecht wurde entschlackt, sehr verallgemeinert, kaum anwendbar. Strafen wurden nur als letzte Maßnahme gesehen, die möglichst vermieden werden sollte. Eine Strafrechtsreform war also überfällig.«). Warum sich dann hier im Artikel nur auf 1971 bezogen wird, ist mir schleierhaft.

1998 wurde Kardinal Ratzinger von einem Bischof im persönlichen Gespräch über den sexuellen Missbrauch durch Marcial Maciel, dem Leiter der Legionäre Christi, informiert, er entschied sich aber kein offizielles Verfahren zu eröffnen.[4]

Durch die fehlende Seitenzahl de facto unbelegt, und eigentlich wurde ja 1999 erstmal eine Untersuchung begonnen, wenn auch leider letztlich zu Ende geführt.

Die nächsten Sätze waren ja weitgehend schon zuvor so im Artikel.

Fazit: Für ein so wichtiges Thema, bei dem gleichzeitig genaueste Arbeit nötig ist, sind hier zu viele unklare Belege und inhaltliche Schieflagen vorhanden, als dass man das mal schnell hätte ausbessern können. Altſprachenfreund; 21:13, 5. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Ich hab die Einzelbelege wie von dir gefordert präzisiert, und an ein paar Stellen basierend auf deinen Anmerkungen den Text überarbeitet. Secular mind (Diskussion) 22:38, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
  1. Rafael M. Rieger: Die Nichtigerklärung der Weihe. In: Stephan Haering, Wilhelm Rees, Heribert Schmitz (Hrsg.): Handbuch des katholischen Kirchenrechts. 3. Auflage. Pustet, Regensburg 2015, ISBN 978-3-7917-2723-3, S. 415 ff.
  2. Regeln für die Diözesan- und Ordensbehörden zur Behandlung von Laisierungsfällen mit Dispens von den Weiheverpflichtungen. In: vatican.va. Kongregation für die Glaubenslehre, 13. Januar 1971, abgerufen am 31. Juli 2024.
  3. Matthias Gafni | Bay Area News Group: Stephen Kiesle asked to be removed as priest after abuse conviction, but future Pope, Oakland diocese let him linger. In: The Mercury News. 24. Oktober 2018, abgerufen am 31. Juli 2024 (amerikanisches Englisch).
  4. a b Doris Reisinger, Christoph Röhl: Nur die Wahrheit rettet: Der Missbrauch in der katholischen Kirche und das System Ratzinger. Piper, 2021, ISBN 978-3-492-07069-0.
  5. Anne Burke, Robert S. Bennett: A report on the crisis in the Catholic Church in the United States. Washington, D.C 2004, ISBN 1-57455-628-2, S. 102 ff. (worldcat.org [abgerufen am 31. Juli 2024]).
  6. Juan Ignacio Arrieta: Der Einfluss Kardinal Ratzingers bei der Revision der kirchlichen Strafrechtsordnung. In: vatican.va. 4. Dezember 2010, abgerufen am 31. Juli 2024.