Wikipedia:Umfragen/SG-Anfragen bei Kurzzeitsperren

Wir SGler möchten eure Meinung zum Thema „Entsperren zum Zwecke der Stellung einer SG-Anfrage bei befristeten Sperren“ einholen.
Zum besseren Verständnis legen wir einen folgenden fiktiven Fall zugrunde: Ein Benutzer wird aufgrund eines Verstoßes für 14 Tage gesperrt. Die unverzüglich eingeleitete Sperrprüfung bestätigt die gegen ihn verhängte Sperre. Der nächste Schritt, er schreibt das SG zwecks Entsperrung zum Stellen einer SG-Anfrage an. Bei einer 14-tägigen Sperrdauer kann das SG die Anfrage unmöglich vollständig bearbeiten, bevor die Sperre abgelaufen ist. Einzig eine Ablehnung der Anfrage aufgrund der üblichen Gründe dürfte innerhalb dieser zwei Wochen bleiben. Eine Anfrage zu bearbeiten, bei der der Benutzer entsperrt wird, dauert erfahrungsgemäß 3-4 Wochen.

Hier setzt unsere Frage an euch an:

  1. Sollten solche Anfragen generell erst nach Ablauf der Kurzzeitsperre eines Benutzers möglich sein?
  2. Bei welcher Sperrlänge würdet ihr die Grenze ziehen?

Für das SG --Ameisenigel (Diskussion) LI 22:41, 3. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

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Meinungen

  • Neutral. Einerseits könnte man sagen: Benutzer müssen sich bewusst sein, dass eine Sperre mit einer SG-Anfrage nicht kurzfristig aufzuheben ist, aber vielleicht möchten sie die Anfrage ja trotzdem stellen in der Hoffnung, das SG halte fest, dass die Sperre fehlerhaft erfolgt sei (z.B. da ein persönlicher Konflikt zwischen dem Admin und dem Gesperrten zugrundeliege, was in den Zuständigkeitsbereich des SG fallen würde). Warum sollten sie damit bis zum Ablauf der Sperre zuwarten müssen? Andererseits sind sie während der Dauer der Sperre halt gesperrt - und wenn das Resultat der SG-Anfrage keine Entsperrung, während die Sperre noch nicht abgelaufen ist, sein kann, kann man sich fragen, ob es überhaupt zulässig ist, dass ein gesperrter Benutzer in dieser Zeit Aktivitäten entfaltet. Gestumblindi 22:52, 3. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
  • Das ursprüngliche Problem dürfte das Verhalten des gesperrten Accounts sein und zur Sperre gehört auch die Ansprache, dass das Verhalten nicht zu wiederholen ist. Wenn der Account es nach der Sperre fortsetzen möchte, kann doch auch die SG-Anfrage fortgesetzt werden? Wenn aber das Problem im Verhalten des sperrenden Admins liegt wäre WP:AP die Alternative. Habitator terrae Erde 22:53, 3. Mär. 2021 (CET) (PS: Wenn ihr es übertreiben wollt, könnt ihr auch ein effektiveres Verfahren mit niedrigereren Annahmehürde im Vorläufigen Rechtsschutz etablieren)[Beantworten]
  • Ich sehe nicht, was dagegen spricht, die Entsperrung mit dem Hinweis zu verbinden, dass ein Editieren auf weiteren Seiten (als der Sperrprüfung) mit einer sofortigen Ablehnung der Sperrprüfung geahndet wird. --Bernd Bergmann (Diskussion) 23:04, 3. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
  • Wenn es bei dem SG-Antrag wirklich nur um Aufhebung der Sperre geht, könnte man schon auf obige Idee kommen. Wobei ich mich wundere, dass es unmöglich sein soll, so ein klar abgegrenztes Problem in weniger als zwei Wochen zu klären. Und wie Gestumblindi schreibt, mag es dem Benutzer auch "nur" um die Feststellung gehen, dass die Sperre ungerechtfertigt war. Insgesamt bin ich eher gegen so eine Einschränkung. Dass der gesperrte Benutzer sich nur auf SG-Seiten äußern darf, versteht sich dabei von selbst.--Berita (Diskussion) 23:38, 3. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
  • Es ist wohl klüger die Grenze ab zumindest eine Woche festzulegen. Vor allem die sogenannten Trolls darf man bekanntlich nicht füttern, sie belasten gerne das SG und bedienen sich anderer Hebel, obwohl natürlich die (kurze)Sperre nicht aufgehoben ausliefe. Dies bedeutet, dass das SG eigentlich eine Verlängerung der Sperre wegen projektschädigem Verhalten aussprechen müsste, wobei der Kosten-Nutzen-Faktor für die Wikipedia-Gemeinschaft bei jetziger Regelung bzg. der vorläufigen SGA-Entsperrung auf der Strecke liegen bleibt. --AltesHasenhaus (Diskussion) 00:58, 4. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
  • SPP und SG sind jetzt schon ein Riesenformat für Zweifel aller Art. Die Kollegen (SG + Admin) sind gewählt und sollten damit ausreichend Vertrauen geniesen. Wenn das verbraucht ist (manche haben das schon durch zweifelhafte Entscheidungen bescheinigt) haben wir das Instrument Deadmin. Nochmals Zweifel und Mißtrauen aufzubauen, nochmals Zweifel an den eigenen Wahlentscheidungen zu pflegen, halte ich für übertriebenen. Man muß seinen eigenen Wahlentscheidungen auch mal vertrauen. Admins und SG, die aus Jux und Dollerei, oder gar aus Eigennutz entgegen Verstand oder Vertrauen der Wählenden Entscheidungen zum Eigennutz treffen, sind mE äußerst selten. Es gibt sie; aber unsere Bedenken habenden sind da an Argumenten und Macht ein signifikanter Anteil an Vernunft und Grechtigkeitssinn. Dh es scheint mir, daß die Zahl an Mitarbeitern, denen Inhalt am Herzen liegt und das Rechthaben um des Rechthabenswillen keinerlei Bedeutung zukommt, ausreicht um dem SG die Entscheidung überlassen zu können. Das SG ist mE in der Lage solche sich selbst zurückzunehmen. SG-Entscheidungen brauchen das Vertrauen der Mitarbeiter um Sinn etc von Meldungen selbst festzustellen. In diesen kniffligen Fällen sollte das SG selbst entscheiden. Wir haben tamtam genug. Und viel zu wenig Vertrauen in unsere eigene Strukturen. Und wenn es ganz eilig wird, haben wir Mißtrauensseiten genug. PG------- 04:41, 4. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]