„Ripuarien“ – Versionsunterschied

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Das '''Herzogtum Ripuarien''' (''ducatus ripuariorum'' bzw. ''ducatus ribuariorum'') war ein [[Merowinger|merowingisch]]-[[Karolinger|karolingisches]] Herzogtum im frühen [[Mittelalter]].
Das '''Herzogtum Ripuarien''' (''ducatus ripuariorum'' bzw. ''ducatus ribuariorum'') war ein [[Merowinger|merowingisch]]-[[Karolinger|karolingisches]] Herzogtum im frühen [[Mittelalter]].
Das Gebiet des Herzogtums reichte im Süden bis zur Mosel und zum Ardennenwald, im Westen bis an die Maas, im Norden bis an die Waal, ostwärts grenzte es an das [[Stammesherzogtum Sachsen]].<ref>[[Anton Joseph Binterim|Anton Joseph Binterim]], [[Joseph Hubert Mooren]]: Die alte und neue Erzdiözese Köln in Dekanate eingetheilt oder das Erzbisthum Köln mit den Stiften, Dekanaten, Pfarreien und Vikarien, sammt deren Einkommen und Collatoren wie es war: mit einer Charte der Dekanate und Pfarreien. Erste Epoche, 1828, S. 16.</ref>
Das Gebiet des Herzogtums reichte im Süden bis zur Mosel und zum Ardennenwald, im Westen bis an die Maas, im Norden bis an die Waal, ostwärts grenzte es an das [[Stammesherzogtum Sachsen]].<ref>[[Anton Joseph Binterim]], [[Joseph Hubert Mooren]]: Die alte und neue Erzdiözese Köln in Dekanate eingetheilt oder das Erzbisthum Köln mit den Stiften, Dekanaten, Pfarreien und Vikarien, sammt deren Einkommen und Collatoren wie es war: mit einer Charte der Dekanate und Pfarreien. Erste Epoche, 1828, S. 16.</ref>


== Ripuarien als Reich der Rheinfranken ==
== Ripuarien als Reich der Rheinfranken ==

Version vom 15. Juli 2017, 17:34 Uhr

Das Herzogtum Ripuarien (ducatus ripuariorum bzw. ducatus ribuariorum) war ein merowingisch-karolingisches Herzogtum im frühen Mittelalter. Das Gebiet des Herzogtums reichte im Süden bis zur Mosel und zum Ardennenwald, im Westen bis an die Maas, im Norden bis an die Waal, ostwärts grenzte es an das Stammesherzogtum Sachsen.[1]

Ripuarien als Reich der Rheinfranken

Statue des Sigibert von Ripuarien am Kölner Rathausturm

Ripuarien, die francia rinensis, war das Siedlungsgebiet eines Teils der Rheinfranken, die als ripuarische Franken oder Ripuarier (Uferbewohner) bezeichnet wurden. Das Kerngebiet war die Umgebung von Köln, die civitas Agrippinensium. Das Zentrum war Köln, seit 459/461 endgültig im fränkischen Besitz. Das Kölner Prätorium, der Sitz des ehemaligen Statthalters, war die Residenz des ripuarischen Königs.

Nach Gregor von Tours war Ende des 5. Jahrhunderts Sigibert König der Rheinfranken. Der erste König, Sigiberts Vater, war ein Offizier in Diensten der Römer, ein Foederat, der nach dem Rückzug der Römer eine eigene Herrschaft errichtete.

Der Salfranke König Chlodwig I. aus dem Geschlecht der Merowinger stiftete angeblich Sigiberts Sohn Chloderich an, seinen Vater, der 496 in der Schlacht von Zülpich an Chlodwigs Seite gekämpft hatte, 508/509 umzubringen. Anschließend ließ er Chloderich ermorden.[2] Nachdem Chlodwig sich in Köln von den rheinfränkischen Großen zum König hatte ausrufen lassen, wurde das rheinfränkische Reich dem Merowingerreich eingegliedert.[3]

Herzogtum Ripuarien bis zur Auflösung

Nach Chlodwigs Tod 511 erbte sein Sohn Theuderich I. den östlichen Teil des Reiches Austrasien oder Austrien genannt mit dem Herzogtum Ripuarien. Er residierte in Reims, doch Köln blieb eine königliche Residenz und hatte als Bischofssitz eine besondere Position.[4]

Auch unter den Karolingern war das Herzogtum Ripuarien Teil des Frankenreiches, das 819 bei einer im Ruhrgau gelegenen Schenkung an die Abtei Werden als Herzogtum bezeichnet wurde (in pago ruricgoa in ducato ripuariorum).[5] Bei der unter den Söhnen Ludwigs des Frommen, dem Sohn Karls des Großen festgelegten Teilung im Vertrag von Verdun 843 erhielt Kaiser Lothar I. das Mittelreich, das Lotharii Regnum.

In der Reichsteilung von Prüm 855 erhielt Lothar II., der Sohn Lothars I. den nach ihm benannten Reichsteil Lotharingien. Ripuarien wurde auch als pagus ripuariensis bezeichnet wie 866, als die Kirche in Bachem in pago Riboariense gelegen lokalisiert wurde.[6] Nach Lothars Tode erfolgte 870 im Vertrag von Meerssen die Teilung Lotharingiens und die Auflösung des Herzogtums Ripuarien. Es wurde ein Teil des Ostfrankenreiches. Bei der Teilung fielen an Ludwig den Deutschen u.a. die Diözese Köln (Ripuarien, das fünf linksrheinische Gaugrafschaften hatte (in ribuarias comitatus quinque),[7] und Hattuarien).[8] Nach der Auflösung des Herzogtums blieben die Gaue als Gaugrafschaften bestehen, in denen Grafen im Auftrag des Königs amtierten.[9] An Stelle der Bezeichnung ducatus oder pagus ripuariensis werden in Urkunden Gaue, Grafschaften sowie Grafen genannt wie 910, als das Stift Kaiserswerth gelegen im Keldachgau in der Grafschaft des Grafen Konrad genannt wird.[10]

1151 wurden den Erzbischöfen von Köln von König Konrad III. herzogliche Rechte (ducatus regalibus) übertragen. Diese rheinisch-ripuarische Herzogswürde, eine staufische Neuschöpfung,[11] nutzten Erzbischöfe zur weiteren Ausweitung ihrer Landeshoheit.[12]

Struktur des Herzogtums

Ripuarien war seit merowingischer Zeit als Herzogtum organisiert, doch ist kein zum Herzogtum gehörender Herzog (dux) bekannt. Ripuarien wurde noch 839 im Wormser Teilungsvertrag als ducatus ribuariorum bezeichnet. Das Land war in Gaugrafschaften gegliedert, denen im Auftrag des Königs Gaugrafen mit militärischer und richterlicher Gewalt vorstanden. Innerhalb der Gaue, die in Hundertschaften unterteilt waren, bestanden königliche Sonderbezirke als Krongut.

Rechtsgrundlage des Herzogtums war die Lex Ribuaria[13], ein im 7. Jahrhundert entstandenes, in lateinischer Sprache verfasstes Gesetzbuch, das überwiegend in der Zeit König Dagoberts bearbeitet wurde. In diesem Gesetzbuch wird erstmals das Herzogtum der Rheinfranken als Ribuarien und als ducatus sowie auch als pagus bezeichnet, auch Grafen comites, grafiones und centenarius/centurius werden genannt.[14] Ein 782 bezeugter Graf (comes) Theoderich führte die Ripuarier gegen die Sachsen.[15]

Gaue des Herzogtums

Köln und seine Nachbargaue (Grenzen zu Gill- und Mühlgau sind unklar)

Von den 8 karolingischen Gaugrafschaften lagen die ältesten fünf im linksrheinischen, drei im rechtsrheinischen Herzogtum.

Die linksrheinischen Gaugrafschaften waren

rechtsrheinisch lagen

Seit Ende des 8. Jahrhunderts werden weitere Gaue genannt

Es ist noch nicht geklärt, wie die seit dem 9. Jahrhundert genannten Gaue entstanden sind, ob sie sich aus Hundertschaften entwickelt haben oder aus Sonderbezirken königlicher Villikationen. Nach Andermahr ist der Gillgau aus ehemaligen Krongutbezirken im Kölngau entstanden, der Nievenheimer Gau aus einer Hundertschaft.[17]

Herzöge von Ripuarien

Comitatus Ripuariensis

Binterim unterscheidet das Herzogtum vom Comitatus Ripuariensis, der auch Ripuariergau (Pagus Ripuariensis) genannt wurde, zu dem der Ahrgau, der Kölngau, der Nievenheimer Gau (Neusser Gau), der Jülichgau, der Zülpichgau und der Eifelgau gezählt wurden und wo mehrere Grafenämter durch einen Grafen ausgeübt wurde.[22] Das Grafenamt im Ripuariergau wurde ab dem 6. Jahrhundert in der Regel durch den Pfalzgrafen wahrgenommen[23], ab dem 9. Jahrhundert durch die Pfalzgrafen von Lothringen. Die Pfalzgrafen (Comites Palatini) waren ursprünglich Ministerialien der kaiserlichen Pfalz von Aachen, später nahmen diese stellvertretend die Rechte des Herzog von Niederlothringen für Ripuarien wahr. Um das Jahr 1200 wurde das Machtzentrum der Pfalzgrafen nach Heidelberg verlegt.[24]

Literatur

  • Gottfried Eckertz: Die Ausdehnung des fränkischen Ripuarlandes auf der linken Rheinseite. 1854.
  • Ulrich Nonn: Pagus und Comitatus in Niederlothringen. In: Bonner Historische Forschungen. Band 49. Bonn 1983, S. 164–189 (zu Ribuarien).

Einzelnachweise

  1. Anton Joseph Binterim, Joseph Hubert Mooren: Die alte und neue Erzdiözese Köln in Dekanate eingetheilt oder das Erzbisthum Köln mit den Stiften, Dekanaten, Pfarreien und Vikarien, sammt deren Einkommen und Collatoren wie es war: mit einer Charte der Dekanate und Pfarreien. Erste Epoche, 1828, S. 16.
  2. Jennifer Striewski: Sigibert von Köln (circa 460–508), Frankenkönig. Abgerufen am 2. Juli 2017.
  3. Carl Dietmar/Markus Trier, Colonia, Stadt der Franken. Köln vom 5. bis 10. Jahrhundert. Köln 2011, S. 51–55.
  4. Eugen Ewig, Frühes Mittelalter. (Franz Petri und Georg Droege Hrsg.) Rheinische Geschichte Bd. 1,2. Düsseldorf 1980, S. 18.
  5. Theodor Joseph Lacomblet (Hrsg): Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins, Bd. I, Nr. 37, S. 19.
  6. Friedrich Wilhelm Oediger (Bearb.): Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, Bd. I, Nr. 214, S. 71/72.
  7. Heinz Andermahr: Kölngau und Gillgau. Versuch der Lösung eines Problems der mittelalterlichen Grafschaftsverfassung. In: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 2016, S. 7, Anm. 3.
  8. Eugen Ewig, Frühes Mittelalter. (Franz Petri und Georg Droege Hrsg.) Rheinische Geschichte Bd. 1,2. Düsseldorf 1980, S. 125–126, S. 175.
  9. Eugen Ewig, Frühes Mittelalter. (Franz Petri und Georg Droege Hrsg.) Rheinische Geschichte Bd. 1,2. Düsseldorf 1980, S. 125–126, S. 175.
  10. Theodor Joseph Lacomblet (Hrsg): Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins, Bd. I, Nr. 85, S. 46.
  11. Wilhelm Janssen, Das Erzbistum Köln im späten Mittelalter 1191-1515. (Eduard Hegel Hrsg.) Geschichte des Erzbistums Köln Bd. 2,1. Köln 1995, S. 46.
  12. Monika Storm: Das Herzogtum Westfalen, das Vest Recklinghausen und das rheinische Erzstift Köln. Kurköln in seinen Teilen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen. Bd. 1. Das kurkölnische Westfalen von den Anfängen kölnischer Herrschaft im südlichen Westfalen bis zu Säkularisation 1803. Münster 2009, ISBN 978-3-402-12827-5, S. 359.
  13. http://www.leges.uni-koeln.de/lex/lex-ribuaria/
  14. [1]
  15. Eugen Ewig, Frühes Mittelalter. (Franz Petri und Georg Droege Hrsg.) Rheinische Geschichte Bd. werden1,2. Düsseldorf 1980, S. 50 und 108.
  16. Eugen Ewig, Frühes Mittelalter. (Franz Petri und Georg Droege Hrsg.) Rheinische Geschichte Bd. 1,2. Düsseldorf 1980, S. 48–50.
  17. Heinz Andermahr: Kölngau und Gillgau. Versuch der Lösung eines Problems der mittelalterlichen Grafschaftsverfassung. In: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 2016. S. 16–30.
  18. [2]
  19. Abhandlungen der Churfürstlich-baierischen Akademie der Wissenschaften, Band 4, 1767, S. 50.
  20. Adam Friedrich Glafey:Historia Germaniae Polemica. 1772, S. 181.
  21. Adam Friedrich Glafey:Historia Germaniae Polemica. 1772, S. 182.
  22. Anton Joseph Binterim, Joseph Hubert Mooren: Die alte und neue Erzdiözese Köln in Dekanate eingetheilt oder das Erzbisthum Köln mit den Stiften, Dekanaten, Pfarreien und Vikarien, sammt deren Einkommen und Collatoren wie es war: mit einer Charte der Dekanate und Pfarreien. Erste Epoche, 1828, S. 17.
  23. Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste. 1845. Dritte Section O - Z ; Peutinger - Pfitzer, Band 3; Band 20, S. 217.
  24. J. Hölscher: Urkundenbuch zur Geschichte der mittelrheinischen Territorien: Vom Jahre 1169 bis 1212. 1865, S. XV ff.