„Ripuarien“ – Versionsunterschied

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== Struktur des Herzogtums ==
== Struktur des Herzogtums ==

Das Herzogtum war nach alter Überlieferung Erb- und Krongut der fränkischen Dynastie und wurden seit der Mitte des 10. Jhd. von den Pfalzgrafen von Aachen verwaltet, in der Regel aber nicht durch einen Herzog, wie andere Herzogtümer des Reiches.<ref>Theodor Josef Lacomblet:Archiv für die Geschichte des Niederrheins, Band 1, 1831, Seite 38</ref>


War Ripuarien ursprünglich im 5. Jahrhundert ein Stammesherzogtum, so wurde es ein Verwaltungsbezirk von [[Austrasien]] bzw. [[Niederlothringen]] und hatte ab dem 11. Jahrhundert nur noch titulare Bedeutung <ref>Ernst Mayer: Zur Entstehung der Lex Ribuariorum. 1886; Seite 24 </ref>. 1151 wurde den Erzbischöfen von Köln die ripuarische Herzogswürde verliehen, die sie zur weiteren Ausweitung ihrer Landeshoheit nutzten.<ref>Monika Storm: Das Herzogtum Westfalen, das Vest Recklinghausen und das rheinische Erzstift Köln. Kurköln in seinen Teilen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen. Bd. 1. Das kurkölnische Westfalen von den Anfängen kölnischer Herrschaft im südlichen Westfalen bis zu Säkularisation 1803. Münster 2009, ISBN 978-3-402-12827-5, S. 359</ref>
War Ripuarien ursprünglich im 5. Jahrhundert ein Stammesherzogtum, so wurde es ein Verwaltungsbezirk von [[Austrasien]] bzw. [[Niederlothringen]] und hatte ab dem 11. Jahrhundert nur noch titulare Bedeutung <ref>Ernst Mayer: Zur Entstehung der Lex Ribuariorum. 1886; Seite 24 </ref>. 1151 wurde den Erzbischöfen von Köln die ripuarische Herzogswürde verliehen, die sie zur weiteren Ausweitung ihrer Landeshoheit nutzten.<ref>Monika Storm: Das Herzogtum Westfalen, das Vest Recklinghausen und das rheinische Erzstift Köln. Kurköln in seinen Teilen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen. Bd. 1. Das kurkölnische Westfalen von den Anfängen kölnischer Herrschaft im südlichen Westfalen bis zu Säkularisation 1803. Münster 2009, ISBN 978-3-402-12827-5, S. 359</ref>

Version vom 2. Juli 2017, 12:00 Uhr

Das Herzogtum Ripuarien (ducatus ripuariorum bzw. ducatus ribuariorum) war ein merowingisch-karolingisches Herzogtum im frühen Mittelalter. Das Gebiet des Herzogtums reichte im Süden bis zur Mosel und zum Ardennenwald, im Westen bis an die Maas, im Norden bis an die Waal, ostwärts grenzte es an die Sachsen.[1]

Ripuarien als Reich der Rheinfranken

Statue des Sigibert von Ripuarien am Kölner Rathausturm

Ripuarien, die francia rinensis, war das Siedlungsgebiet eines Teils der Rheinfranken, die als ripuarische Franken oder Ripuarier (Uferbewohner) bezeichnet wurden. Das Kerngebiet war die Umgebung von Köln, die civitas Agrippinensium. Das Zentrum war Köln, seit 459/461 endgültig im fränkischen Besitz. Das Kölner Prätorium, der Sitz des ehemaligen Statthalters, war die Residenz des ripuarischen Königs.

Nach Gregor von Tours war Ende des 5. Jahrhunderts Sigibert König der Rheinfranken. Der erste König, Sigiberts Vater, war ein Offizier in Diensten der Römer, ein Foederat, der nach dem Rückzug der Römer eine eigene Herrschaft errichtete.

Der Salfranke König Chlodwig I. aus dem Geschlecht der Merowinger beeinflusste Sigiberts Sohn Chloderich seinen Vater, der 496 in der Schlacht von Zülpich an Chlodwigs Seite gekämpft hatte, 508/509 umzubringen zu lassen. Anschließend ließ er Chloderich ermorden. Nachdem Chlodwig sich in Köln von den rheinfränkischen Großen zum König hatte ausrufen lassen, wurde das rheinfränkische Reich dem Merowingerreich eingegliedert. [2]

Herzogtum Ripuarien bis zur Auflösung

Nach Chlodwigs Tod 511 erbte sein Sohn Theuderich I. den östlichen Teil des Reiches Austrasien oder Austrien genannt mit dem Herzogtum Ripuarien[3]

Auch unter den Karolingern war das Herzogtum Ripuarien Teil des Frankenreiches bis zum Vertrag von Verdun 843. Bei der unter den Söhnen Ludwigs des Frommen, dem Sohn Karls des Großen festgelegten Teilung erhielt Kaiser Lothar I. das Mittelreich, das Lotharii Regnum.

Historiker wie Heinz Andermahr gehen davon aus, dass Ripuarien damals aufgelöst wurde. [4]

In der Reichsteilung von Prüm 855 erhielt Lothar II., der Sohn Lothars I. den nach ihm benannten Reichsteil Lotharingien. Nach seinem Tode erfolgte 870 im Vertrag von Meerssen die Teilung Lotharingiens und spätestens zu diesem Zeitpunkt die Auflösung des Herzogtums Ripuarien. Es wurde ein Teil des Ostfrankenreiches. Nach der Auflösung des Herzogtums blieben die Gaue als Gaugrafschaften bestehen, in denen Grafen im Auftrag des Königs amtierten.[5]

1151 wurden den Erzbischöfen von Köln von König Konrad III. herzogliche Rechte (ducatus regalibus) übertragen. Diese rheinisch-ripuarische Herzogswürde, eine staufische Neuschöpfung, [6] nutzten Erzbischöfe zur weiteren Ausweitung ihrer Landeshoheit.

Struktur des Herzogtums

War Ripuarien ursprünglich im 5. Jahrhundert ein Stammesherzogtum, so wurde es ein Verwaltungsbezirk von Austrasien bzw. Niederlothringen und hatte ab dem 11. Jahrhundert nur noch titulare Bedeutung [7]. 1151 wurde den Erzbischöfen von Köln die ripuarische Herzogswürde verliehen, die sie zur weiteren Ausweitung ihrer Landeshoheit nutzten.[8]

Rechtsgrundlage des Herzogtums war die Lex Ripuaria, in der auch das Herzogtum erwähnt ist.[9] Das Herzogtum war Siedlungsgebiet der Rheinfranken bzw. Ripuarfranken, die ab 459 den Niederrhein eroberten. Die Ripuarfranken teilten das Land in Gaue ein, denen ein Graf mit militärischer und richterlicher Gewalt vorstand, der in altgermanischer Zeit von der Volksversammlung und in fränkischer Zeit von den Königen gewählt wurde.[10] Das Herzogtum Ripuarien wurde 839 im Wormser Teilungsvertrag Lothar zugesprochen und war ein Teil des Lotharii Regnum.[11]

Herzöge von Ripuarien

Gaue des Herzogtums

Das Herzogtum umfasste in merowingisch-karolingischer Zeit folgende Gaue:

Comitatus Ripuariensis

Vom Herzogtum wurde das Comitatus Ripuariensis unterschieden, das auch Ripuariergau (Pagus Ripuariensis) genannt wurde, zu dem der Ahrgau, der Kölngau, der Nievenheimer Gau (Neusser Gau), der Jülichgau, der Zülpichgau und der Eifelgau gezählt wurden und wo mehrere Grafenämter durch einen Grafen ausgeübt wurde.[16] Das Grafenamt im Ripuariergau wurde ab dem 6. Jahrhundert in der Regel durch den Pfalzgrafen wahrgenommen[17], ab dem 9. Jahrhundert durch die Pfalzgrafen von Lothringen.

Einzelnachweise

  1. Anton Joseph Binterim, Joseph Hubert Mooren: Die alte und neue Erzdiözese Köln in Dekanate eingetheilt oder das Erzbisthum Köln mit den Stiften, Dekanaten, Pfarreien und Vikarien, sammt deren Einkommen und Collatoren wie es war: mit einer Charte der Dekanate und Pfarreien. Erste Epoche, 1828, Seite 16
  2. Carl Dietmar/Markus Trier, Colonia, Stadt der Franken. Köln vom 5. bis 10. Jahrhundert. Köln 2011, S. 51-55
  3. Eugen Ewig, Frühes Mittelalter. (Franz Petri und Georg Droege Hrsg.) Rheinische Geschichte Bd. 1,2. Düsseldorf 1980, Seite 18
  4. Heinz Andermahr: Kölngau und Gillgau. Versuch der Lösung eines Problems der mittelalterlichen Grafschaftsverfassung. In: Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 2016. Seite 5
  5. Eugen Ewig, Frühes Mittelalter. (Franz Petri und Georg Droege Hrsg.) Rheinische Geschichte Bd. 1,2. Düsseldorf 1980, S. 125-126, S. 175
  6. Wilhelm Janssen, Das Erzbistum Köln im späten Mittelalter 1191-1515. (Eduard Hegel Hrsg.) Geschichte des Erzbistums Köln Bd. 2,1. Köln 1995, S. 46
  7. Ernst Mayer: Zur Entstehung der Lex Ribuariorum. 1886; Seite 24
  8. Monika Storm: Das Herzogtum Westfalen, das Vest Recklinghausen und das rheinische Erzstift Köln. Kurköln in seinen Teilen. In: Harm Klueting (Hrsg.): Das Herzogtum Westfalen. Bd. 1. Das kurkölnische Westfalen von den Anfängen kölnischer Herrschaft im südlichen Westfalen bis zu Säkularisation 1803. Münster 2009, ISBN 978-3-402-12827-5, S. 359
  9. http://www.leges.uni-koeln.de/lex/lex-ribuaria/
  10. Cover Gottfried Eckertz: Die Ausdehnung des fränkischen Ripuarlandes auf der linken Rheinseite.1854, Seite 5
  11. August Friedrich Gfrörer: Geschichte der ost- und westfränkischen Carolinger vom Tode Ludwigs des Frommen bis zum Ende Conrads I. (840-918)., Band 1, Seite 117
  12. http://pgv.rwweb.de/individual.php?pid=400139074262&ged=R.%20Willeke%3A%20Genealogie
  13. Abhandlungen der Churfürstlich-baierischen Akademie der Wissenschaften, Band 4, 1767, Seite 50
  14. Adam Friedrich Glafey:Historia Germaniae Polemica. 1772, Seite 181
  15. Adam Friedrich Glafey:Historia Germaniae Polemica. 1772, Seite 182
  16. Anton Joseph Binterim, Joseph Hubert Mooren: Die alte und neue Erzdiözese Köln in Dekanate eingetheilt oder das Erzbisthum Köln mit den Stiften, Dekanaten, Pfarreien und Vikarien, sammt deren Einkommen und Collatoren wie es war: mit einer Charte der Dekanate und Pfarreien. Erste Epoche, 1828, Seite 17
  17. Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste. 1845. Dritte Section O - Z ; Peutinger - Pfitzer, Band 3;Band 20, Seite 217

Literatur

Gottfried Eckertz: Die Ausdehnung des fränkischen Ripuarlandes auf der linken Rheinseite. 1854