„Rüstungskontrolle“ – Versionsunterschied

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Nach dem Zweiten [[Punische Kriege|Punischen Krieg]] (218-201 v. Chr.) wurde ein Friedensvertrag zwischen Karthago und Rom geschlossen, welcher die Karthager verpflichtete, fast die gesamte Kriegsflotte aufzugeben und an die Römer auszuliefern.<ref>Uni-protokolle.de 2010: Zweiter Punischer Krieg, in: http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Zweiter_Punischer_Krieg.html; 01.11.2010.</ref>
Nach dem Zweiten [[Punische Kriege|Punischen Krieg]] (218-201 v. Chr.) wurde ein Friedensvertrag zwischen Karthago und Rom geschlossen, welcher die Karthager verpflichtete, fast die gesamte Kriegsflotte aufzugeben und an die Römer auszuliefern.


*'''Friedensvertrag Rom – [[Makedonien]] [196 v. Chr.]'''
*'''Friedensvertrag Rom – [[Makedonien]] [196 v. Chr.]'''
Nach dem [[Zweiter Makedonisch-Römischer Krieg|Zweiten Makedonisch-Römischen Krieg]] sah der zwischen beiden Parteien geschlossene Friedensvertrag die Auslieferung der gesamten Makedonischen Kriegsflotte an die Römer vor und setzte die Verdrängung der Makedonier aus [[Griechenland]] voraus.<ref>Uni-protokolle.de 2010: Makedonisch-Römische Kriege, in: http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Makedonisch-R%F6mische_Kriege.html; 01.11.2010; Calsky.com 2010: Makedonisch-Römische Kriege, in: http://www.calsky.com/lexikon/de/txt/m/ma/makedonisch_ra_mische_kriege.php; 01.11.2010.</ref>
Nach dem [[Zweiter Makedonisch-Römischer Krieg|Zweiten Makedonisch-Römischen Krieg]] sah der zwischen beiden Parteien geschlossene Friedensvertrag die Auslieferung der gesamten Makedonischen Kriegsflotte an die Römer vor und setzte die Verdrängung der Makedonier aus [[Griechenland]] voraus.





Version vom 10. November 2010, 22:42 Uhr

Rüstungskontrolle ist die politische Beherrschung des Rüstungsprozesses, die Sicherung eines annähernden Gleichgewichts zwischen Militärpotentialen und die Vermeidung einer Eskalation in Krisenzeiten. Konkret wird damit auch die Abrüstung der im kalten Krieg von den USA und Russland aufgebauten Arsenale von Kernwaffen angestrebt.

Der Begriff „Kontrolle“ ist hierbei nicht ausschließlich im Sinne einer Überwachung von Rüstungsmaßnahmen/Aufklärung zu verstehen, sondern beinhaltet eine aktive Steuerung des Rüstungsprozesses.

Rüstungskontrolle umfasst darüber hinaus Maßnahmen mit den Zielen, die Wahrscheinlichkeit eines Krieges zu verringern, die Kosten der Rüstung zu senken sowie Tod und Zerstörung zu vermindern, falls es trotz der Kontrollmaßnahmen zu Krieg kommen sollte.

Geschichte der Rüstungskontrolle

Die Anfänge der Rüstungsbegrenzung

[Die hier aufgeführten Verträge bilden lediglich eine Auswahl der wichtigsten Rüstungskontrollverträge. Bitte betrachten Sie für eine detailliertere Auflistung den Unterpunkt "Internationale Verträge zur Rüstungskontrolle".]


Bereits vor 2000 Jahren gab es zahlreiche Versuche, die Rüstung eines Staates kontrollieren oder begrenzen zu können. Beispielhaft sind die folgenden Verträge:

Nach dem Zweiten Punischen Krieg (218-201 v. Chr.) wurde ein Friedensvertrag zwischen Karthago und Rom geschlossen, welcher die Karthager verpflichtete, fast die gesamte Kriegsflotte aufzugeben und an die Römer auszuliefern.

Nach dem Zweiten Makedonisch-Römischen Krieg sah der zwischen beiden Parteien geschlossene Friedensvertrag die Auslieferung der gesamten Makedonischen Kriegsflotte an die Römer vor und setzte die Verdrängung der Makedonier aus Griechenland voraus.


In der Zeit des Mittelalters ist insbesondere an den so genannten Gottesfrieden zu denken. Dabei handelte es sich um eine von der Kirche angeführte Bewegung, die das Ziel hatte, Unbewaffnete gegen die damals recht häufigen Privatkriege Adliger zu schützen.

Bereits in den Anfängen der Neuzeit gab es erste Dokumente, die Abkommen über Waffenstillstände enthielten. Dabei handelte es sich um Vereinbarungen, in welchen den Besiegten (oder auch beiden Parteien) Bestimmungen für die weitere Rüstung auferlegt wurden.[1]


  • Abrüstungsinitiative [1816][2]

Alexander I., Zar von Russland, forderte bereits im Jahre 1816 von dem britischen Staatsmann Lord Castlereagh eine Verminderung der bewaffneten Kräfte aller Art, um einen dauerhaften Frieden gewährleisten zu können.

  • Abrüstungsinitiative [1898][3]

In dem durch den russischen Außenminister Grad Mujawjew erarbeiteten Rundschreiben, basierend auf den Vorschlägen des Zaren Nikolaus II., wurde von dem Verbot einer Erhöhung der jeweiligen Verteidigungsausgaben und dem Einfrieren der gegenwärtigen Land- und Seestreitkräfte gesprochen. Resultierend aus den Vorschlägen des Zaren kam es im darauffolgenden Jahr zur ersten multilateralen Abrüstungskonferenz: Der I. Haager Friedenskonferenz im Jahr 1899.

Die Friedenskonferenz, die im Juli 1899 in Den Haag stattfand, sollte neben Vorschlägen zur friedlichen Konfliktbewältigung vor allem der Abrüstung dienen. Die 26 teilnehmenden Staaten erzielten zwar keine weitreichenden Ergebnisse hinsichtlich der Abrüstung oder Rüstungskontrolle, konnten jedoch ein Verbot der Verwendung von Geschossen mit erstickenden oder giftigen Gasen erreichen.

Als Nachfolger der Konferenz von 1899, tagte im Juni 1907 die II. Haager Friedenskonferenz. Wenn sich die 44 teilnehmenden Staaten auch auf keine gemeinsamen Abrüstung- oder Rüstungskontrollziele festlegen konnten, einigten sie sich zumindest auf die Einrichtung eines ständigen Schiedsgerichtshofs in Den Haag, dessen Hauptaufgabe in der Schlichtung von Konflikten zwischen konkurrierenden Staaten bestehen sollte.

Rüstungskontrolle nach dem Ersten Weltkrieg

Nach dem Ersten Weltkrieg musste sich das Deutsche Reich zunächst durch den Friedensvertrag von Versailles, der im Juni 1919 unterzeichnet wurde, Rüstungskontrollen unterziehen. Diese waren in den Artikeln 159 bis 213 des Vertrages geregelt. Danach sollten die deutschen Streitkräfte demobilgemacht, herabgesetzt (Artikel 159) und die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft werden (Artikel 173).[7]

Während das Deutsche Reich in Fragen der Rüstungskontrolle durch den Versailler Vertrag gebunden war, mussten sich andere Staaten den Abrüstungsbestimmungen des Völkerbundes, welcher seine Arbeit im Januar 1920 aufnahm, unterwerfen. Dieser setzte sich aus den Ständigen Mitgliedern Frankreich, Italien und Japan und dem Vereinigten Königreich zusammen. Das Deutsche Reich folgte im Jahr 1926 und die UdSSR 1934. Zwölf nichtständige Mitglieder vervollständigten diesen Bund.[9]

Als erste wesentliche multilaterale Übereinkunft, wurde im Februar 1922 ein Vertrag über die Begrenzung der Seerüstung zwischen den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Frankreich, Italien und Japan geschlossen. Beruhend auf der Freiwilligkeit der Staaten, einigten sich die fünf Seemächte in Washington auf die Begrenzung ihrer Schlachtschiffe. Dabei konnten Gesamttonnage-Höchstgrenzen für jeden Schiffstyp und jedes Land festgelegt werden.

Während sich das Vereinigte Königreich 1922 noch der Begrenzung von Kreuzern entgegenstellte, zeigten sie sich im April 1930 verhandlungsbereit. Der Rüstungswettlauf mithilfe dieser Kriegsschiffe sollte Eindämmung finden und die Konferenz, bestehend aus den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und Japan, beschränkte die Anzahl und das Kaliber von Geschützen sowie Tonnage und Ausrüstung von Schiffen. Das Abkommen lief im Jahre 1936 aus.

In dem bilateralen Flottenabkommen mit dem Vereinigten Königreich wurde dem Deutschen Reich im Juni 1935 gestattet, die Flottenstärke auf 35% der Stärke der englischen Flotte auszubauen.


Rüstungskontrolle nach dem Zweiten Weltkrieg

Der mit einer Geltungsdauer von 30 Jahren bestimmte „Antarktisvertrag“ stellte das erste mehrseitige Rüstungsbegrenzungsabkommen nach dem Zweiten Weltkrieg dar und betraf den gesamten antarktischen Kontinent sowie kleinere Inseln. Der Vertrag verbot Explosionen von Kernwaffen sowie das Freisetzen radioaktiver Abfälle in der Antarktis. Er erlaubte lediglich Tätigkeiten friedlicher Art.

  • Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser (Auch: Teststoppabkommen, Limited Test Ban Treaty, Nuclear Test Ban Treaty) [1963]

Mit diesem Atomteststoppabkommen, wurden Kernwaffentests in der Atmosphäre, dem Weltraum und unter Wasser verboten, um eine weltweite Radioaktivität verhindern und den Erwerb von Kernwaffen für Unterzeichnerstaaten erschweren zu können.[14] Da die unterirdische Erprobung von Kernwaffen zunächst keinerlei Einschränkung erfahren hatte, wurde der Vertrag auch als „Partial Test Ban“ (PTBT) bezeichnet. Der Vertrag wurde in seiner ursprünglichen Form von den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und der Sowjetunion geschlossen. [15]

  • Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper (Auch: Weltraumvertrag; Outer Space Treaty) [1967]

Die 98 Unterzeichnerstaaten des im Januar 1967 vereinbarten Vertrages verpflichteten sich, keine Gegenstände, die Kernwaffen oder Massenvernichtungswaffen tragen, in den Weltraum zu verbringen (Artikel IV) und den Weltraum lediglich zu friedlichen Zwecken zu nutzen.[16] Die Entmilitarisierungsbestimmung des Artikel IV gilt als wichtigste Klausel des multilateralen Vertrages.[17] Ergänzt wurde der Weltraumvertrag 1779 durch den sog. „Mondvertrag[18], der inhaltlich an die friedliche Nutzung des Weltraumes anknüpfte. Dieser wurde lediglich von 13 Staaten ratifiziert.

Der im Juli 1968 unterzeichnete Nichtverbreitungsvertrag verbot Kernwaffenstaaten die Weitergabe von nuklearen Waffen an nichtnukleare Staaten. Diese wiederum verpflichten sich, keine Nuklearwaffen zu erwerben oder herzustellen.[20] Nach Ratifizierung soll der Vertrag jeweils alle 5 Jahre durch Überprüfungskonferenzen auf Regelungslücken geprüft und nach 25 Jahren in einer Konferenz über dessen Fortgestaltung entschieden werden.[21]

  • Vertrag über das Verbot der Stationierung von Kernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden, dem Grunde des Ozeans und in dem zugehörigen Untergrund (Auch: Meeresbodenvertrag) [1971]

Im Anschluss an den Antarktisvertrag einerseits und den Weltraumvertrag andererseits, folgte im Februar 1971 der Meeresbodenvertrag, um Gebiete, die in den gemeinsamen Interessen der Menschheit liegen, von Atomwaffen freizuhalten.[22] In diesem Vertrag kamen 84 Unterzeichnerstaaten u.a. zu der Übereinkunft, dass Kernwaffen und andere Massenvernichtungswaffen nicht auf dem Meeresboden stationiert oder erprobt werden dürfen.[23]

  • SALT I-Vertrag [1972]

Im Mai 1972 wurde der sog. SALT I-Vertrag von den USA und der Sowjetunion in Moskau unterzeichnet.[24] Langfristig sollte das amerikanisch-sowjetische Verhältnis durch rechtsverbindliche Begrenzungen der Anzahl und der technischen Verbesserung des jeweiligen strategischen Potentials stabilisiert werden.[25] Die Zahl der Interkontinentalraketen (ICBM) sollte für fünf Jahre (ab Stand 1. Juli 1972) eingefroren und die Zahl der auf U-Booten stationierten Raketen durfte nur erhöht werden, wenn eine gleichwertige Anzahl von ICBM dafür verschrotten würden.

Als Ergebnis der SALT-Verhandlungen kam es 1972 zum ABM-(Anti-Ballistic Missiles) Vertrag, welcher strenge Limitierungen der beiderseits (USA / Sowjetunion) bereits stationierten ballistischen Raketenabwehrwaffen vorsah.[26] Beide Staaten durften je zwei ABM-Stützpunkte mit je 100 Raketen besitzen. Im Jahre 1947 wurden die ABM-Stützpunkte mit dem abgeschlossenen Zusatzabkommen auf einen einzigen reduziert.[27] Unter Präsident Ford bauten Vereinigte Staaten schließlich ihr einziges ABM-System ab.

Der im Juni 1979 von den USA und der Sowjetunion unterzeichnete SALT II-Vertrag sah eine Begrenzung der Zahl strategischer Systeme auf 2400 Stück (auf beiden Seiten) vor. Die beteiligten Staaten verpflichteten sich bereits bis Ende des Jahres 1981, mit einer Reduktion auf 2250 Stück fortgeschritten zu sein. Die Höchstgrenze von 1320 mit Cruise Missiles ausgerüsteten Bombern und der mit Mehrfachsprengköpfen ausgestatteten see- und landgestützten Raketen durfte insgesamt nicht überschritten werden.

An Stelle der erwarteten SALT III-Verhandlungen, traten Gespräche über eine Reduzierung der strategischen Waffen (START) und die Verhandlungen über nukleare Mittelstreckenwaffen (INF).[29] Der Strategic Arms Reduction Treaty wurde zwischen den USA und der UdSSR geschlossen. Er wurde 1982 initiiert, im Juli 1991 unterzeichnet und trat schließlich erst im Jahr 1994 in Kraft. Mittels Vor-Ort-Inspektionen die im START-Vertrag festgehaltenen Regelungen, wie bspw. eine Reduzierung auf 1.600 Trägersysteme mit höchstens 6.000 anrechenbaren Nukleargefechtsköpfen, direkt überprüft werden konnte.[30] Im Herbst 1983 brach die UdSSR die START-Verhandlungen ab. Ab 1994 kam es zur Wiederaufnahme dieser Verhandlungen und der START I-Vertrag konnte in Kraft treten.

Die 1985 wieder aufgenommen Verhandlungen zwischen den USA und der Sowjetunion führten im Dezember 1987 zum Intermediate Range Nuclear Forces-Vertrag, in welchem erstmals in der Geschichte komplette Waffenkategorien, nämlich Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper der Reichweite 500 bis 5.000 Kilometer, vollständig ausgelöscht wurden. Bereits stationierte Systeme, die Operationsinfrastruktur und Produktionsbasis wurden zerstört. Im Juni 1988 trat der Vertrag in Kraft.

  • Vertrag über die Konventionellen Streitkräfte in Europa[32] (Auch: KSE-Vertrag) [1990]

Als Nachfolger der MBFR-Verhandlungen trat im Juli 1992 der sog. KSE-Vertrag in Kraft (Unterzeichnung 1990). Die 30 Vertragsstaaten einigten sich auf Begrenzungen in den Waffenkategorien: Angriffshubschrauber, Artilleriewaffen, Kampfflugzeuge, Kampfpanzer und gepanzerte Kampffahrzeuge.

Im Januar 1993 traten die Vereinigten Staaten von Amerika und Russland in die Verhandlungen zum START II-Vertrag ein. Bis Ende 2007 sollte die Zahl der auf Trägersystemen installierten Gefechtsköpfe auf jeweils 3.500 Stück reduziert und alle landgestützten strategischen Nuklearwaffen mit Mehrfachsprengköpfen verboten werden. Der Vertrag ist nie in Kraft getreten.

Dieser Vertrag bezeichnet einen von der Genfer Abrüstungskonferenz ausgearbeiteten und im September 1996 angenommenen Vertrag über ein umfassendes Verbot von Nuklearversuchen und -explosionen. Dieser Vertrag kann erst in Kraft treten, wenn er durch alle diejenigen Länder ratifiziert worden ist, die nach IAEA-Angaben über Kernwaffentechnologien verfügen oder Atomenergieanlagen nutzen.

Der SORT-(Strategic Offensive Reductions Treaty) Vertrag bezeichnet einen im Mai 2002 durch George W. Bush und Vladimir Putin unterzeichneten Vertrag, welcher vorschreibt, die stationierten strategischen Atomwaffen auf jeweils 1.700 bis 2.200 zu reduzieren. Es sollten lediglich einsatzbereite Sprengköpfe abgerüstet werden.

Im April 2010 unterzeichneten US-Präsident Barack Obama und der russische Amtschef Dmitri Medwedew einen bis 2020 gültigen Vertrag über die Reduzierung und Begrenzung strategischer Nuklearwaffen. Der Vertrag sieht die Verringerung der Zahl der Nuklearsprengköpfe beider Staaten von 2.200 auf 1.500 Stück sowie eine Reduzierung der Trägersysteme auf 800 Stück vor.

Maßnahmen und Instrumente

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Geographische Maßnahmen

  • Schaffung entmilitarisierter Regionen oder Sicherheitszonen

Strukturelle Maßnahmen

  • Defensivorientierung von Streitkräftestrukturen

Operative Maßnahmen

  • Begrenzung von Manövern, Testverbote

Verifikationsmaßnahmen

  • Informationsaustausch, Inspektionen, Überprüfungen, Beobachtungsflüge, Satellitenüberwachung

Deklaratorische Maßnahmen

  • Verzichtserklärungen, Kommunikations- und Konsultationsmaßnahmen

Internationale Verträge zur Rüstungskontrolle

Verbot oder Einschränkung der Forschung, Entwicklung und Proliferation

  • 1922 Washingtoner Flottenabkommen
  • 1946 Baruch-Plan
  • 1971 ABM-Vertrag
  • 1973 Abkommen zur Verhinderung eines Krieges
  • 1980 Übereinkommen über besonders grausame Waffen
  • 1985 Abkommen zur Verhinderung der nuklearen Erpressung durch Terroristen

Begrenzungen und Verbote von Nuklearwaffentests

  • 1974 Testschwellenvertrag (TTBT)
  • 1987 Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag)

Verträge zur Schaffung nuklearwaffenfreier Zonen und zum Schutz von Erde und Mond

  • 1971 Meeresbodenvertrag
  • 1991/92 Korea-Verträge
  • 1992 Atomwaffenfreie Zone Mongolei
  • 2005 Erklärung zur Entnuklearisierung der koreanischen Halbinsel

Konventionelle Streitkräfte

  • 1990 Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag)

Vertrauensbildende Maßnahmen

  • 1999 Wiener Dokument der Verhandlungen über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen

Organisationen, die mit der Rüstungskontrolle befasst sind

Unter Rüstungskontrolle stehende Güter und Anlagen

Waffen, Organismen, Chemikalien, Produktionsstätten, Stützpunkte

Literatur

  • Jeffrey A. Larsen, Gregory J. Rattray (Hrsg.): Arms Control. Toward the 21st Century. Boulder, CO 1996
  • Götz Neuneck (Hrsg.): Rüstungsmodernisierung und Rüstungskontrolle. Nomos-Verlag, Baden-Baden
  • Götz Neuneck, Christian Mölling (Hrsg.): Die Zukunft der Rüstungskontrolle. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2005
  • Gagliano Giuseppe,Sicurezza Internazionale e controllo degli armamenti,New Press,2000

Einzelnachweise

  1. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München.
  2. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München.
  3. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München.
  4. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München; SOMMER, Theo 1999: Die letzte Chance, in: http://www.zeit.de/1999/20/Die_letzte_Chance; 04.11.2010.
  5. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München.
  6. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München.
  7. documentArchiv.de 2004: Friedensvertrag von Versailles [„Versailler Vertrag“). Vom 28.Juni 1919, in: http://www.documentarchiv.de/wr/vv05.html; 04.11.2010.
  8. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München.
  9. documentArchiv.de 2004: Friedensvertrag von Versailles vom 28.Juni 1919, in: http://www.documentarchiv.de/wr/vv01.html; 04.11.2010.
  10. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München.
  11. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München.
  12. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München.
  13. LEGAULT, Albert/Lindsey, George 1973: Dynamik des nuklearen Gleichgewichts, Frankfurt am Main; STOCKHOLM INTERNATIONAL PEACE RESEARCH INSTITUTE 2007: SIPRI Yearbook 2007. Armaments, Disarmament and International Security,Tübingen.
  14. LEGAULT, Albert/Lindsey, George 1973: Dynamik des nuklearen Gleichgewichts, Frankfurt am Main; STOCKHOLM INTERNATIONAL PEACE RESEARCH INSTITUTE 2007: SIPRI Yearbook 2007. Armaments, Disarmament and International Security,Tübingen.
  15. Atomwaffena-z.info 2010: Atomteststoppverträge, in: http://www.atomwaffena-z.info/atomwaffen-heute/ruestungskontrolle/teststopp/index.html; 05.11.2010.
  16. LEGAULT, Albert/Lindsey, George 1973: Dynamik des nuklearen Gleichgewichts, Frankfurt am Main.
  17. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München.
  18. Armscontrol.de 2002: Mondvertrag, in: http://www.armscontrol.de/dokumente/vertraege/beschreibungen/space.htm; 05.11.2010.
  19. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München; STOCKHOLM INTERNATIONAL PEACE RESEARCH INSTITUTE 2007: SIPRI Yearbook 2007. Armaments, Disarmament and International Security,Tübingen.
  20. LEGAULT, Albert/Lindsey, George 1973: Dynamik des nuklearen Gleichgewichts, Frankfurt am Main.
  21. LEGAULT, Albert/Lindsey, George 1973: Dynamik des nuklearen Gleichgewichts, Frankfurt am Main.
  22. Europa-Universität Viadrina 2002: Vertrag über das Verbot der Anbringung von Kernwaffen und anderen
  23. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München.
  24. LEGAULT, Albert/Lindsey, George 1973: Dynamik des nuklearen Gleichgewichts, Frankfurt am Main.
  25. YOST, David S. 1984: Die Zukunft atomarer Rüstungskontrolle in Europa. Von SALT zu START und INF, Koblenz.
  26. YOST, David S. 1984: Die Zukunft atomarer Rüstungskontrolle in Europa. Von SALT zu START und INF, Koblenz.
  27. YOST, David S. 1984: Die Zukunft atomarer Rüstungskontrolle in Europa. Von SALT zu START und INF, Koblenz.
  28. BERGSDORF, Wolfgang/DETTLING, Warnfried (Hrsg.) 1984: Rüstungskontrolle – ein Irrweg?, München.
  29. YOST, David S. 1984: Die Zukunft atomarer Rüstungskontrolle in Europa. Von SALT zu START und INF, Koblenz.
  30. ROHDE, Joachim 1991: Die START-Verhandlungen. Zielsetzung und Stand der Verhandlungen über die Reduzierung strategischer Nuklearwaffen, in: http://www.wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=0902; 05.11.2010.
  31. STOCKHOLM INTERNATIONAL PEACE RESEARCH INSTITUTE 2007: SIPRI Yearbook 2007. Armaments, Disarmament and International Security,Tübingen; Atomwaffena-z.info 2010: INF-Vertrag, in: http://www.atomwaffena-z.info/atomwaffen-geschichte/ruestungskontrolle/inf-vertrag/index.html; 05.11.2010.
  32. STOCKHOLM INTERNATIONAL PEACE RESEARCH INSTITUTE 2007: SIPRI Yearbook 2007. Armaments, Disarmament and International Security,Tübingen; OSCE.org 2010: Vertrag über konventionelle Streitkräfte in Europa, in: http://www.osce.org/documents/doclib/1990/11/13752_de.pdf; 05.11.2010; HERBERGER, Maximilian 1990: Bundesgesetzblatt 1991, Teil II, Seite 1156, in: http://archiv.jura.uni-saarland.de/BGBl/TEIL2/1991/19911156.2.HTML#GL1; 05.11.2010; Armscontrol.de 2009: Konventionelle Waffen. KSE-Vertrag, in: http://www.armscontrol.de/dokumente/vertraege/beschreibungen/konventionell.htm; 05.11.2010.
  33. Atomwaffena-z.info 2010: Bilaterale Gespräche und Verhandlungen über strategische Atomwaffen. 1972-2009, in: http://www.atomwaffena-z.info/atomwaffen-geschichte/ruestungskontrolle/atomteststoppvertraege/index.html; 05.11.2010.
  34. Calsky.com 2010: Kernwaffenstoppvertrag, in: http://www.calsky.com/lexikon/de/txt/k/ke/kernwaffenteststopp_vertrag.php; 05.11.2010.
  35. Atomwaffena-z.info 2010: SORT-Vertrag, in: http://www.atomwaffena-z.info/atomwaffen-geschichte/ruestungskontrolle/atomteststoppvertraege/index.html; 05.11.2010.
  36. BERIÉ, Eva 2010: Der Fischer Weltalmanach 2011, Frankfurt am Main.