Diskussion:Josef Fritzl

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Mutter "in einem Raum eingesperrt"

Zum angeblichen Umgang mit seiner Mutter, die Fritzl "bis zu ihrem Tode im Jahr 1980 in einem Raum eingesperrt" haben soll, ist in einem Interview mit der im Fall Fritzl beauftragten Psychiaterin folgendes zu lesen: "Es hieß weiter, Fritzl habe seine Mutter in eben diesen Keller einbetoniert, obwohl jene bereits lange vor dieser Zeit in einem Altersheim verstorben war." Ob nun Keller oder Obergeschoss - die Mutter kann jedenfalls zum Zeitpunkt ihres Ablebens nicht gleichzeitig in Fritzls "Isolationsraum" und im Altersheim gewesen sein, und bei den vorhandenen Widersprüchen ist es fraglich, ob die Einkerkerung überhaupt stattgefunden hat. www.vice.com/de/read/josef-fritzl-ein-interview-mit-adelheid-kastner-349 (nicht signierter Beitrag von 178.8.83.102 (Diskussion) 19:49, 4. Dez. 2015 (CET))Beantworten

Danke für den Hinweis und die Quelle, die das widerlegt. Da seit 4 Jahren niemand reagiert hat, hab ich den Absatz nun aus dem Artikel entfernt.—Niki.L (Diskussion) 10:25, 14. Dez. 2019 (CET)Beantworten

GiftBot (Diskussion) 13:46, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Bitte Bild einfügen

Es hat einen Weblink zum Bild vom Fritzl. Bitte direkt im Artikel ein Bild einfügen, damit man nicht lange suche muss. Hopp hopp! (nicht signierter Beitrag von 178.82.51.209 (Diskussion) 08:49, 16. Mai 2016 (CEST))Beantworten

Sei mutig! --GT1976 (Diskussion) 11:24, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten
"Hopp Hopp!" ist ja wirklich sehr höflich. Nur mal am Rande angemerkt. Ach warte, ich habe vergessen: Wir sind ja bei wikipedia :) --Ardipithecus (Diskussion) 12:48, 16. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Bei "Künstlerischer Rezeption - Musik" fehlt das Lied "Wiener Blut" von Rammstein

Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Liebe_ist_f%C3%BCr_alle_da#Wiener_Blut belegt durch http://www.spiegel.de/kultur/musik/skandalrocker-rammstein-ausser-uns-will-ja-keiner-mehr-boese-sein-a-655361.html

Wieder einmal Name aus gegebenem Anlass

Anlässlich des aktuellen Fall auf einem Bauernhof in den Niederlanden mit dem "Josef aus Österreich", wie er dort genannt wird, auch als "Josef B." in den Medien (wo bleibt eigentlich die wikipedische Tickeritis, gar kein Artikel über diesen Fall?), gab es heute (eigentlich kalendermäßig: gestern) nach der Zib 2 einen Runden Tisch in ORF 2 (viele Runde Tische, aber keine BKS und keiner für den ORF). Da wurde von der Moderatorin mehrfach festgehalten, dass nur Josef F. genannt wird, weil die volle Namensnennung nicht erlaubt sei. Am Tisch saß auch Fritzls damaliger Verteidiger. ... Daraus die Frage:

  • Gilt dieses Nennungsverbot des vollen Namens nur für den ORF? Für andere Medien auch? (Wenn, dann halten die sich nicht dran, wie die Suchmaschine der Wahl kundtut.)
  • Und hierorts wichtig: Gilt das Nennungsverbot dann auch für die Wikipedia (wieder/immer)?

--188.22.177.208 00:29, 17. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Die aktuelle Entscheidung des Presserats ist für Wikipedia zwar nicht bindend, enthält jedoch eine nachvollziehbare Begründung, weshalb die Nennung des neuen(!) Namens nicht angebracht ist.—-Niki.L (Diskussion) 06:19, 14. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Deshalb muß aber doch nicht die komplette Information getilgt werden, daß eine Namensumbenennung stattfand, oder? MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 09:41, 14. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ich verstehe die Frage nicht. Das hat doch eh niemand gefordert?—Niki.L (Diskussion) 10:05, 14. Dez. 2019 (CET)Beantworten
@Niki.L: Danke für die Antwort und die Änderungen im Artikel. Doch im angegeben Fall "aus gegebenem Anlass", wie ich damals im Oktober schrieb, ging es nicht um den neuen Namen, sondern darum dass, wie gesagt im Beisein des ehemaligen Verteidigers, mehrfach festgehalten wurde, dass die betreffende Person nur als Josef F. benannt werden dürfe und nicht als Josef F* mit dem vollen Familiennamen.
Dass der neue Name aus gut nachvollziehbaren Gründen nicht genannt werden soll, ist sowieso einleuchtend, auch wenn’s natürlich vom Standpunkt des sog. "normalen Volksempfinden" betrachtet schwerfällt, solchen Schwerverbrechern gleiche Persönlichkeitsrechte zuzugestehen, wie jeder anderen Person auch. --193.83.131.34 07:09, 23. Dez. 2019 (CET) (Mit neuer IP gegenüber dem Oktober-Beitrag.)Beantworten