Diskussion:Heinz Faßmann

Belegfrei: Staatsbürgerschaft. Etc.

"Seit 1994 ist er österreichischer Staatsbürger." (Im Abschnitt Privat, unbelegt.)

Abgesehen davon, dass praktisch alle Weblinks und ENs nicht mehr zur vormaligen Quelle leiten (404 oder zur nachfolgenden Person weiterleitend), gehört gerade eine solche Information, wie die Erlangung der ö StBSch belegt. Und dass er erst 1994 diese erlangt hat/haben soll, bedeutet - auch in Verbindung mit seinem Geburtsort Düsseldorf - dass er bis dahin die deutsche StBSch hatte oder vielleicht immer noch, dann als Doppelstaatsbürger, hat. Auch ist er in den Kategorien nur als Österreicher drinnen, als ehemals/immer noch deutscher StB, müsste er demnach auch in der Kat Deutscher drinnen sein.

Wenigstens über den Munzinger ließe sich 1994 ebenso belegen, wie sich auch die Zusammenhänge seiner Kindheit ergeben, siehe https://www.munzinger.de/search/portrait/heinz+fassmann/0/31297.html, sowie im Austria-Forum https://austria-forum.org/af/Biographien/Faßmann,_Heinz und als "Kopf des Tages" am 6. April 2018 im Standard: https://www.derstandard.at/story/2000077446743/bildungsminster-heinz-fassmann-ein-experte-der-in-neue-rollen-hineinwaechst (worin auch ein interessanter Satz zu seinem Namen drinnensteht: "Um seine wissenschaftliche Karriere voranzubringen, bewies Faßmann auch Anpassungsfähigkeit: Damit er international besser sicht- und zitierbar ist, publizierte der Geograf stets mit Doppel-s – bis heute ist auch in Medien vom Bundesminister Fassmann zu lesen, wenn vom geborenen Faßmann die Rede ist.")

Auch interessant, am Rande: Heinz Fassmann (sic!), 17. November 2015: Staatsbürgerschaftsrecht und Staatsbürgerschaftserwerb in Österreich. [1]

Nachdem Faßmann nun in der türkis-grünen Regierung, wie kolportiert wird, wieder Minister werden soll, wäre ein passender Moment, den Artikel anzupassen. Mit der Bitte an die Biografie-Spezialist/innen, --193.83.131.34 14:10, 2. Jan. 2020 (CET)Beantworten