„Afrikanische Schweinepest“ – Versionsunterschied

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Die Seuche wurde Ende Januar 2014 bei Wildschweinen in zwei Regionen Litauens an der Grenze zu Weißrussland und somit erstmals im Gebiet der Europäischen Union festgestellt. Im Februar 2014 wurde das Virus erstmals in Polen, bei einem direkt an der Grenze zu Weißrussland und nahe der Grenze zu Litauen gefundenen toten Wildschwein, nachgewiesen.<ref>[https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ Pressemitteilung des Friedrich-Löffler-Instituts] (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) vom 9. September 2014, abgerufen am 20. Dezember 2015</ref>
Die Seuche wurde Ende Januar 2014 bei Wildschweinen in zwei Regionen Litauens an der Grenze zu Weißrussland und somit erstmals im Gebiet der Europäischen Union festgestellt. Im Februar 2014 wurde das Virus erstmals in Polen, bei einem direkt an der Grenze zu Weißrussland und nahe der Grenze zu Litauen gefundenen toten Wildschwein, nachgewiesen.<ref>[https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/ Pressemitteilung des Friedrich-Löffler-Instituts] (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) vom 9. September 2014, abgerufen am 20. Dezember 2015</ref>


Nach dem Nationalen Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest am Friedrich-Löffler-Institut, (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – FLI) besteht das Risiko, dass das Virus über Polen auch in deutsche Schwarzwildbestände gelangen könnte.<ref>[https://www.welt.de/wissenschaft/article124368580/Das-Virus-ist-ein-grosses-Schlachtschiff.html] Bericht in der Onlineausgabe der Zeitung Die Welt am 30. Januar 2014, abgerufen am 1. Februar 2014</ref> Eine weitere Verschleppung der Krankheit nach Deutschland durch vom Baltikum heimkehrende Jagdtouristen oder Fleisch mitbringende Zuschauer der Olympischen Spiele in Sotschi wird befürchtet.
Nach dem Nationalen Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest am Friedrich-Löffler-Institut, (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – FLI) besteht das Risiko, dass das Virus über Polen auch in deutsche Schwarzwildbestände gelangen könnte.<ref>[https://www.welt.de/wissenschaft/article124368580/Das-Virus-ist-ein-grosses-Schlachtschiff.html] Bericht in der Onlineausgabe der Zeitung Die Welt am 30. Januar 2014, abgerufen am 1. Februar 2014</ref> Eine weitere Verschleppung der Krankheit nach Deutschland durch vom Baltikum heimkehrende Jagdtouristen wird oder Fleisch mitbringende Zuschauer der Olympischen Spiele in Sotschi wurde befürchtet. Letzteres trat nicht ein.


== Wirtschaftliche Folgen in der EU ==
== Wirtschaftliche Folgen in der EU ==

Version vom 25. Januar 2017, 17:47 Uhr

Petechiale Blutungen der Ohrmuschel bei einem an Afrikanischer Schweinepest erkrankten Tier

Die afrikanische Schweinepest (ASP), auch African Swine Fever oder Pestis Africana Suum, ist eine Virusinfektion, die ursprünglich in Afrika beheimatet ist. Sie ist der Klassischen Schweinepest (KSP) in Symptomen und Verlauf sehr ähnlich, spielt jedoch vorwiegend in Afrika, auf der iberischen Halbinsel und Sardinien eine Rolle. Trotz der ähnlichen Symptome sind ASP- und KSP-Erreger nicht näher verwandt.[1][2] Durch Verschleppung im Reiseverkehr kam es in der Vergangenheit aber auch in anderen Gebieten schon zu Ausbrüchen, u. a. in Belgien, Brasilien, Dominikanische Republik, Frankreich, Haiti, Italien, Kuba, Malta, Niederlande, Portugal und Spanien. In Deutschland ist die Erkrankung noch nie aufgetreten.[3] 2014 trat die Seuche allerdings in östlichen Mitgliedsländern der EU auf.[4] Die afrikanische Schweinepest gilt als gefährliche Seuche und ist anzeigepflichtig. Die Bekämpfung nach Ausbruch erfolgt analog der klassischen Schweinepest nach der Schweinepestverordnung durch die Veterinärbehörden.

Ätiologie

Der Erreger der ASP ist das Afrikanische Schweinepest-Virus, von dem drei Subtypen beschrieben wurden. Der Erreger gehört zur Familie der Asfarviridae, Genus Asfivirus und gehört somit zu den behüllten ds-DNA-Viren. Das Erregerreservoir stellen vor allem Warzen- und Buschschweine (überwiegend südlich der Sahara lebend) und Zecken (LederzeckenOrnithodorus moubata) dar, die häufig nicht klinisch erkrankt sind. Ähnlich der klassischen Schweinepest sind nur Schweine sowie Zecken für das Virus empfänglich.

Das Virus wird durch direkten Tierkontakt oder über Zeckenstiche übertragen. Daneben spielen auch sogenannte Vektoren als Überträger eine Rolle, verseuchte Fleischwaren wie z. B. Salami oder Schinken können bis zu 6 Monaten ansteckungsfähig bleiben. Die Inkubationszeit beträgt zwischen 2 und 14 Tage. Der Erreger gelangt über das Maul oder die Nase in den Rachenraum, wo er sich in den Lymphknoten ansiedelt und vermehrt. Nach ein bis drei Tagen gelangt das Virus in den Blutkreislauf (Virämie) und befällt dann die Körperorgane. Die erkrankten Tiere scheiden das Virus über Kot, Harn und Nasensekret aus und bilden somit die Ansteckungsquelle für weitere Tiere.

Die Ansteckungsgefahr ist bei der der Afrikanischen Schweinepest wesentlich geringer als bei der Europäischen Schweinepest. Es erkranken meist nur Einzeltiere, da Tröpfcheninfektionen keine Rolle spielen. Daher bilden sich häufig örtlich begrenzte Naturherde, in denen die Erkrankung immer wieder auftritt, aber nie erlischt („Habitatseuche“). Meist infizieren sich andere Tiere erst nach dem Tod eines befallenen Tiers, wenn sie an den Kadavern schnüffeln oder fressen.[5]

Klinische Symptome und Verlauf

Grundsätzlich besteht sowohl im vielfältigen, klinischen Bild, als auch im Verlauf der ASP kein Unterschied zur klassischen Schweinepest. Die Erkrankung kann perakut, akut, chronisch oder subakut verlaufen. Entscheidend für Ausprägung der Verlaufsform sind das Virus selbst (Virulenz) und Rasse bzw. Alter des betroffenen Schweines.

  • perakute Form:
Diese Form verläuft relativ schnell. Es treten hohes Fieber und Abgeschlagenheit bzw. Apathie auf. Zum Teil kommt es zu einer Blaufärbung (Cyanose) der Haut, Hustenanfällen und Blutungen aus Nase und After. Innerhalb von 48 Stunden verstirbt das Tier. Bei dieser Verlaufsform beträgt die Todesrate (Mortalität) fast 100 %.
  • akute Form:
Kennzeichen dieser Verlaufsvariante ist extrem hohes Fieber (42 °C) über bis zu 4 Tage, wobei häufig das Allgemeinbefinden noch normal sein kann. Nach ca. 1 Woche kommt es dann zu Blaufärbungen der Haut (vorwiegend Nase und Extremitäten), Husten, Atemnot, blutigem Durchfall und Erbrechen. Die Tiere sterben plötzlich, die Mortalität beträgt ca. 90 %. Bei der Sektion fallen punktförmige Blutungen (Petechien) auf den serösen Schleimhäuten, Blutergüsse in Nieren und Lymphknoten, Milzschwellungen, Lungenödeme und Wasseransammlungen in der Brusthöhle (Hydrothorax) bzw. im Herzbeutel (Hydroperikard) auf.
  • subakute und chronische Form:
Beide Verlaufsformen weisen keine charakteristischen Merkmale auf und werden häufig mit anderen Schweinekrankheiten verwechselt (z. B. Schweinerotlauf). Hier kommt es häufig zu Gelenksentzündungen, Aborten oder der Geburt lebensschwacher Ferkel. Die Mortalitätsrate ist gering.

Prophylaxe

Im Gegensatz zur klassischen Schweinepest ist eine Impfung bei der ASP nicht möglich. Versuche haben ergeben, dass geimpfte Schweine im Blut fast keinerlei Antikörper aufweisen und bei einer erneuten Infektion wieder erkranken.

Bekämpfung

In Deutschland ist die Afrikanische Schweinepest eine anzeigepflichtige Tierseuche.[6] Dies bedeutet, dass neben der Erkrankung eines Tieres an der ASP auch der Verdacht einer Erkrankung beim zuständigen Veterinäramt angezeigt werden muss. Dieses leitet dann entsprechende Untersuchungen sowie Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung der Seuche ein. Das genaue Vorgehen dabei regelt die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung)[7] Danach kann das Veterinäramt bereits bei einem begründeten Verdacht auf einen Ausbruch der Krankheit in einem Bestand die Tötung aller Schweine eines betroffenen Betriebes (Keulung) behördlich angeordnet.[8]

Auch nach dem österreichischen Tierseuchengesetz ist die Afrikanische Schweinepest eine anzeigepflichtige Tierseuche.[9] Die amtlichen Bekämpfungsmaßnahmen werden durch die Verordnung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen bestimmt.[10]

In der Schweiz wird die Afrikanische Schweinepest durch die Tierseuchenverordnung (TSV) als hochansteckende Tierseuche im Sinne des Schweizer Tierseuchengesetzes (TSG)[11] eingestuft und zählt damit zu den Tierseuchen, deren Bekämpfung als von höchster Wichtigkeit eingestuft wird.[12] Die Bekämpfung wird durch die Verordnung zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest geregelt.[13] Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Verhinderung der Einschleppung, weshalb die Einfuhr lebender Schweine, Schweinesperma, -eizellen und -embryonen sowie von frischem Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen aus bestimmten Regionen in Estland, Lettland, Litauen und Polen sowie aus Sardinien in die Schweiz verboten ist.

Auch in den meisten anderen EU-Staaten ist die Afrikanische Schweinepest als anzeigepflichtige Seuche eingestuft.

Ausbruch im Jahr 2014 in der EU

Die Seuche wurde Ende Januar 2014 bei Wildschweinen in zwei Regionen Litauens an der Grenze zu Weißrussland und somit erstmals im Gebiet der Europäischen Union festgestellt. Im Februar 2014 wurde das Virus erstmals in Polen, bei einem direkt an der Grenze zu Weißrussland und nahe der Grenze zu Litauen gefundenen toten Wildschwein, nachgewiesen.[14]

Nach dem Nationalen Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest am Friedrich-Löffler-Institut, (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – FLI) besteht das Risiko, dass das Virus über Polen auch in deutsche Schwarzwildbestände gelangen könnte.[15] Eine weitere Verschleppung der Krankheit nach Deutschland durch vom Baltikum heimkehrende Jagdtouristen wird oder Fleisch mitbringende Zuschauer der Olympischen Spiele in Sotschi wurde befürchtet. Letzteres trat nicht ein.

Wirtschaftliche Folgen in der EU

Nach dem Ausbruch in der EU schloss Russland die Grenze für Schweinefleisch aus der EU. Ein Viertel der EU-Schweinefleischexporte geht normalerweise nach Russland. Der Importstopp führte zu einem Rückgang der Erlöse für Schlachtschweine. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) schätzt, dass seit Mitte Februar 2014 den Schweinemästern in Deutschland je Schlachttier ein Verlust von 20 Euro entsteht.[16]

Risiken für die deutsche Agrarwirtschaft

Eine Ausbreitung in Deutschland hätte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Tieragrarwirtschaft.[17] Beim Ausbruch der Seuche in einem Schweinehaltungsbetrieb würde der gesamte Bestand getötet. Die Festsetzung von Kontrollzonen und Beobachtungs- und Sperrgebieten würde den in der Schweinemast üblichen Transport von Ferkeln von den Ferkelproduktionsbetrieben zu den Mastbetrieben erheblich behindern. Die Schlachtung gemästeter Tiere würde durch Behörden in Schlachtbetriebe so gesteuert, dass die mir weiten Transporten verbundene Risiken möglichst gering blieben. Der Absatz von Schweinefleisch würde durch zu erwartende Sperren, die Nicht-EU-Länder im Fall von Tierseuchen in der Regel verhängen, behindert. Die EU-Kommission könnte den Absatz innerhalb des EU-Gebietes beschränken. Die vorstehend geschilderten Beeinträchtigungen gab es bei den Schweinepest-Seuchenzügen in Deutschland in der Vergangenheit. Sie trafen insbesondere Niedersachsen. In diesem Land wird die Hälfte der Schweine in Deutschland gemästet. Der länger andauernde Seuchenzug der Schweinepest in den 1990er Jahren führte allein in Niedersachsen zu einem Schaden in Höhe von über einer Milliarde Euro. Über zwei Millionen Schweine wurden getötet.[18] Zusätzlich zu den behördlichen Restriktionen käme der Rückgang des Schweinefleischverkaufs und das Sinken der Verkaufserlöse wegen der erneut zu erwartenden Zurückhaltung der Verbraucher. Die Zahlungen der Tierseuchenkassen würden die Verluste der betroffenen Tieragrarbetriebe nicht decken. "Ein Ausbruch der ASP hätte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen", erklärte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium.[19] Die Online-Ausgabe der Zeitung Die Welt vom 30. Januar 2014 hielt sogar das Erliegen des Handels mit Schweinefleisch in Deutschland als Folge der Afrikanischen Schweinepest für möglich.[20]

Literatur

  • Plonait, Hans; Bickhardt, Klaus: Lehrbuch der Schweinekrankheiten
  • Sieverding, Erwin: Handbuch gesunde Schweine
  • Liebermann, Heinrich: Lehrbuch der veterinärmedizinischen Virologie
  • Alarmplan der Landesregierung M-V zur ASP vom 2. Juli 2001
  • Informationsblatt des Schweizer Bundesamtes für Veterinärwesen vom Februar 2004

Einzelnachweise

  1. Landkreis Rostock -. In: landkreis-rostock.de. Abgerufen am 6. April 2016.
  2. Afrikanische Schweinepest — Droht neue Seuchengefahr fürs Schwarzwild? In: jagd-freising.de. Abgerufen am 6. April 2016.
  3. Tierseuchenbericht 2011 des BMELV. In: Deutsches Tierärzteblatt. (DTBL) 60. Jahrgang, Mai 2012, S. 714–715.
  4. Spiegel Online, 1. Februar 2014: [1]
  5. Klaus Depner et al.: Die Afrikanische Schweinepest – eine Habitatseuche mit häufig niedriger Kontagiosität. In: Prakt. Tierarzt 97 (2016), S. 536–544.
  6. Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1404), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057)
  7. Schweinepest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 2011 (BGBl. I S. 1959), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057)
  8. §4 der Schweinepest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 2011 (BGBl. I S. 1959), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1057)
  9. § 16 Tierseuchengesetz vom 26. August 1909, zuletzt geändert 2006 (BGBl. I Nr. 136/2006)
  10. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen (ASP-Verordnung 2005), BGBl. II Nr. 193/2005
  11. Artikel 1 des Tierseuchengesetzes (TSG) vom 1. Juli 1966, zuletzt geändert am 15. März 2013, in Kraft getreten am1. Januar 2014
  12. Artikel 2 (m) der Tierseuchenverordnung (TSV) vom 27. Juni 1995, zuletzt geändert am 25. November 2015, in Kraft getreten am 13. Juni 2016
  13. Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 21. Oktober 2014, zuletztgeändert am 5. April 2016, in Kraft getreten am 7. April 2016
  14. Pressemitteilung des Friedrich-Löffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) vom 9. September 2014, abgerufen am 20. Dezember 2015
  15. [2] Bericht in der Onlineausgabe der Zeitung Die Welt am 30. Januar 2014, abgerufen am 1. Februar 2014
  16. Hannoversche Allgemeine Zeitung, 13. Februar 2014, Seite 11
  17. [3], Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 28. Februar 2014, abgerufen am 28. Februar 2014
  18. Arche Nova, Zeitschrift der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen, Heft 1/2014, Seite 21
  19. [4] Antwort der Niedersächsischen Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage im Niedersächsischen Landtag vom 13. Dezember 2013, Drucksache 17/1040, Frage 48, Seite 75, abgerufen am 9. Februar 2014
  20. [5] Bericht in der Onlineausgabe der Zeitung Die Welt am 30. Januar 2014, abgerufen am 1. Februar 2014
  • Informationsseite des Friedrich-Löffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – FLI) über die afrikanische Schweinepest [6]
  • Martin Beer, Sandra Blome: Afrikanische Schweinepest – eine exotische Tierseuche breitet sich aus (PDF; 14 kB). In: Amtstierärztlicher Dienst, IV/2011, S. 269 ff.
  • Informationsseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) über Tierseuchen, hier Afrikanische Schweinepest [7]