Société de la Comédie-Française

Die Société de la Comédie-Française (Gesellschaft der Comédie-Française) ist die genossenschaftlich organisierte Trägergesellschaft, die für Verwaltung, Personal und Betrieb der Comédie-Française zuständig ist. Gegründet im Jahr 1680 unter Ludwig XIV., wurden unter Napoleon Bonaparte 1812 die Statuten im Moskauer Dekret, wie sie in überwiegender Form bis heute gültig sind, eingeführt. Sie besteht ausschließlich aus Schauspielern der Truppe der Comédie-Française.

Die Gesamtleitung hat der Intendant des Hauses, der Administrateur général genannt wird, inne. Sechs Mitglieder der Société sind Teil eines Verwaltungsausschusses (Comité de l'administration), der über Personalfragen und Personalausgaben, insbesondere was die Schauspieler der Truppe angeht, bestimmt. Drei von den Mitgliedern des Ausschusses werden von den gesamten Mitgliedern der Société gewählt, drei vom Intendanten ernannt. Dieser Verwaltungsausschuss wird Anfang jedes Jahres neu bestimmt.

Die Société besteht heutzutage meistens aus knapp 40 Mitgliedern. Die restlichen ca. 20 Truppenmitglieder werden Pensionnaires genannt und haben Einjahresverträge. Die Mitgliedschaft in der Société ist seit 1995 nach einem Jahr möglich, davor waren es zwei Jahre. Die neuen Mitglieder werden vom Verwaltungsausschuss vorgeschlagen, woraufhin eine Abstimmung der gesamten Mitglieder der Société über den Vorschlag erfolgt. Die Schauspieler werden dann zu Sociétaires de la Comédie-Française. Sie verpflichten sich der Comédie-Française für 10 Jahre seit ihrer Einstellung in der Truppe und werden dafür am Gewinn beteiligt, der jährlich ausbezahlt wird. Diese Gewinnbeteiligung wird, über die aktive Zeit als Schauspieler hinaus, als Pension, weiterbezahlt. Die Höhe der Auszahlung wird vom Verwaltungsausschuss festgelegt.

Nach Ende der 10 Jahre an der Truppe kann der Verwaltungsausschuss den Vertrag viermal um jeweils fünf Jahre verlängern oder den Schauspieler in den Ruhestand schicken. Nach 30 Jahren an der Truppe bekommen die Schauspieler nur noch sukzessive Einjahresverträge, die vom Verwaltungsausschuss am Ende jedes Jahres erneuert werden müssen. Zum Ende jeder Verlängerungsfrist kann der betreffende Schauspieler auch selbst entscheiden, eine Kündigung einzureichen.

Der dienstälteste Schauspieler wird in der Comédie-Française Doyen genannt. Er sitzt ebenfalls im Verwaltungsausschuss und vertritt den Administrateur général bei Abwesenheit.

Sociétaires de la Comédie-Française (Auswahl)

Von vielen der Schauspieler ist, über ihre Mitgliedschaft in der Comédie-Française hinaus, fast nichts bekannt, diese sind deshalb hier nicht aufgeführt. Die Ensemblemitglieder sind in der Reihenfolge der Aufnahme, mit dem Eintrittsjahr, aufgeführt.

17. Jahrhundert

18. Jahrhundert

19. Jahrhundert

20. Jahrhundert

21. Jahrhundert