Jugendgemeinderat

Der Jugendgemeinderat oder auch Jugendstadtrat ist ein demokratisch legitimiertes, überparteiliches Gremium auf kommunaler Ebene, das die Interessen der Jugend in einer Stadt oder Gemeinde gegenüber (Ober-)Bürgermeister, Gemeinderat und Stadtverwaltung vertritt. Das passive und aktive Wahlrecht haben zumeist Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Jugendgemeinderäte sind eine insbesondere in Baden-Württemberg weit verbreitete Form der Jugendpartizipation,[1][2][3] die gegenüber anderen Beteiligungsformen durch Kontinuität und Verbindlichkeit gekennzeichnet ist.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg führte in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion der Grünen im Landtag zur Rolle von Jugendgemeinderäten aus:

„Jugendgemeinderäte sind gut geeignet, die Bedürfnisse von Jugendlichen in die Kommunalpolitik einzubringen. Durch Jugendgemeinderäte sind die Jugendlichen in ihrer Gemeinde formell vertreten. Als Ansprechpartner bieten sie die Möglichkeit, Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge von Jugendlichen in die Politik zu befördern. So können alle Jugendlichen am Gemeinwesen mitwirken. Insofern bieten Jugendgemeinderäte allen Jugendlichen Partizipationsmöglichkeiten in der politischen Willensbildung vor Ort und haben eine wichtige gesamtgesellschaftliche Bedeutung. Jugendgemeinderäte werden direkt von den Jugendlichen demokratisch gewählt und vertreten somit auch verschiedene Altersgruppen und Schularten. Jugendliche können in den Gemeinden bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise einbezogen werden. Die gewählten Jugendlichen bekommen einen tieferen Einblick in die Kommunalpolitik und lernen Verantwortung zu übernehmen und ihre Positionen in der Öffentlichkeit zu vertreten. Als Jugendgemeinderäte können Jugendliche sowohl reale Erfahrungen der Beteiligung sammeln als auch im politischen Rahmen mitwirken. Damit wird bei Jugendlichen eine verlässliche Grundlage für den Aufbau demokratischer Orientierungen und Kompetenzen ausgebildet und sie lernen, verantwortungsbewusst zu handeln.“

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 14 / 6762

Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg

Geschichte

Der erste Jugendgemeinderat Deutschlands wurde 1985 in Weingarten gegründet. Der erste Jugendgemeinderat in Urwahl wurde 1987 in Filderstadt gewählt. Vorbilder waren die französischen „conseils des jeunes“ und das Jugendparlament im belgischen Waremme. In den darauf folgenden Jahren wurden in zahlreichen weiteren Städten im Südwesten Jugendgemeinderäte eingerichtet. Diese Welle von Neugründungen mündete 1993 in die Gründung des Dachverbandes der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg. Die Gründung des Dachverbandes hat seit den 1990er Jahren zu einem rapiden Anstieg der Zahl der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg geführt. Im Jahr 2005 existierten in 89 von 1110 Kommunen entsprechende Gremien.

Der Landtag verankerte Jugendbeteiligung bereit 1998 in der Gemeindeordnung. Eine Nachschärfung des Paragrafen erfolgte 2005, der aktuell gültige Rechtstext wurde im Oktober 2015 beschlossen. Seither haben Jugendliche die Möglichkeit einen Jugendgemeinderat zu beantragen, sofern dieses Anliegen ausreichend Unterstützung der Jugendlichen und im Anschluss im Gemeinderat findet.

Wahlsysteme

Die Rahmenbedingungen für die Einrichtung des Jugendgemeinderats werden vom Gemeinderat der Kommune festgelegt. In der überwiegenden Zahl der Städte und Gemeinden werden die Mitglieder des Jugendgemeinderats für zwei Jahre gewählt. In der Regel gilt das aktive und passive Wahlrecht für alle Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben; wahlberechtigt sind also auch Jugendliche ohne deutschen Pass. Unterschieden wird zwischen mehreren Wahlmodi. Häufigstes Modell ist die Urwahl, bei der alle Jugendlichen der Gemeinde zur Wahl aufgerufen sind. Seltener wird eine Schulwahl durchgeführt, bei der nur Schülerinnen und Schüler wahlberechtigt sind. In manchen Fällen ist die Zahl der Jugendgemeinderatsmitglieder je Schule bereits im Vorfeld quotiert. Ein Delegiertenprinzip, wonach Schulen, Vereine und andere Institutionen Vertreter in den Jugendgemeinderat entsenden, wird aufgrund des Demokratiedefizits kaum praktiziert – hier werden sie meist Jugendbeiräte oder Jugendräte genannt.

Politische Arbeit

Ähnlich wie der Gemeinderat kommt auch der Jugendgemeinderat regelmäßig zu Sitzungen zusammen. Den Vorsitz übernimmt entweder ein Mitglied des Gremiums oder der (Ober-)Bürgermeister. Auf der Tagesordnung stehen zumeist sowohl Themen, die auf Initiativen aus der Mitte des Jugendgemeinderats hervorgehen, als auch Punkte, die seitens des Gemeinderats oder der Stadtverwaltung zur Beratung an den Jugendgemeinderat herangetragen werden. Der Jugendgemeinderat hat beratende Funktion in Jugendangelegenheiten, aber keine bindende Entscheidungskompetenz. In fast allen Kommunen ist die formale Beteiligung des Jugendgemeinderats in dessen Satzung festgelegt, zumeist wird den Jugendlichen ein Rede- und Antragsrecht gegenüber dem Gemeinderat eingeräumt.

Gesetzliche Grundlage

Die Einrichtung eines Jugendgemeinderats ist nicht verpflichtend. In der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist der Jugendgemeinderat als Beteiligungsmodell aber explizit vorgesehen:

§ 41a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. Die Mitglieder der Jugendvertretung sind ehrenamtlich tätig.

(2) Jugendliche können die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen. Der Antrag muss in Gemeinden mit bis zu 20 000 Einwohnern von 20, in Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern von 50, in Gemeinden mit bis zu 200 000 Einwohnern von 150, in Gemeinden mit über 200 000 Einwohnern von 250 in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet sein.

Der Gemeinderat hat innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags über die Einrichtung der Jugendvertretung zu entscheiden; er hat hierbei Vertreter der Jugendlichen zu hören.

(3) In der Geschäftsordnung ist die Beteiligung von Mitgliedern der Jugendvertretung an den Sitzungen des Gemeinderats in Jugendangelegenheiten zu regeln; insbesondere sind ein Rederecht, ein Anhörungsrecht und ein Antragsrecht vorzusehen.

(4) Der Jugendvertretung sind angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Über den Umfang entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Haushaltsplans. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen.

Themen

Inhaltlich befassen sich die Jugendgemeinderäte mit allen Facetten des kommunalen Lebens, sofern es jugendliche Interessen berührt. Hierzu zählen unter anderem die Verbesserung von Jugend-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, der öffentliche Personennahverkehr, die Radwegesituation, die Ausstattung der örtlichen Schulen und öffentlicher Einrichtungen wie z. B. der Stadtbücherei sowie die Gewalt- und Suchtprävention. Neben der eigentlichen Gremienarbeit nutzen Jugendgemeinderäte auch regelmäßig ihre Scharnierfunktion zwischen Jugendlichen und Stadtverwaltung, um mit eigenen Veranstaltungen auf Themen hinzuweisen oder Defizite im kommunalen Veranstaltungsangebot auszugleichen. Zumeist verfügt der Jugendgemeinderat über einen eigenen Etat, der für Aktionen und Kampagnen zur Verfügung steht.

Liste vorhandener Gremien

GremiumGründungWebsiteWahlalter[4]Wahlmodus[4]Amtsdauer[4]
Jugendgemeinderat Aalen2022LinkLinkaktiv: 14–22 Jahre

passiv: 14–20 Jahre

Wahl von Mitgliedern je Stadtteil entsprechend Größe auf Stadtteil-Jugendforum2 Jahre
Jugendrat AmstettenLink
Jugendgemeinderat Bad Liebenzell1995Link13–21 Jahre

oder ab Klasse 8

Hauptwohnsitz in Bad Liebenzell2 Jahre
Jugendgemeinderat Bad Mergentheim1998Link14–18 JahreUrnenwahl, Quorum von 25 %
Jugendparlament Bad Säckingen1999Link
Jugendparlament Biberach an der Riß2004LinkKlasse 7–19 JahreUrnenwahl in den Schulen2 Jahre
Jugendgemeinderat Birkenfeld2012Link14–17 Jahreausschließlich per Online-Wahl
Jugendgemeinderat Böblingen2006Link14–19 JahreOnline-Wahl2 Jahre
Jugendgemeinderat Bretten2011Link14–18 Jahre3 Jahre
Jugendgemeinderat Bruchsal2018Link13–18 Jahre2 Jahre
Jugendgemeinderat Brühl2000Link
Jugendgemeinderat Crailsheim2000Link14–19 JahreUrnenwahl in den Schulen2 Jahre
Jugendgemeinderat Denzlingen1997Link14–20 JahreUrnenwahl für Denzlinger Schüler*innen, für die restlichen Wahlberechtigten Briefwahl und Urnenwahl3 Jahre
Jugendgemeinderat Ditzingen2015Link13–19 JahreUrnenwahl als Briefwahl2 Jahre
Jugendbeirat Donzdorf2017Link
Jugendgemeinderat Dossenheim1996Link12–19 Jahre2 Jahre
Jugendrat Ellwangen (Jagst)2017Link13–18 Jahre

(möglichst keine Abiturienten)

Urnenwahl in Schule1 Jahr
Jugendgemeinderat Endingen am Kaiserstuhl2010Link14–19 Jahre2 Jahre
Jugendgemeinderat Engen2005Link14–20 JahreWahl mit Stimmzettel in den Schulen2 Jahre
Jugendgemeinderat Esslingen am Neckar1997Link14–19 JahreWahl an Schulen und ein Tag im Rathaus2 Jahre
Jugendgemeinderat Ettlingen1997Link13–18 JahreOnlinewahl, mit mobilem Wahllokal an den Schulen und im Rathaus2 Jahre
Jugendgemeinderat Fellbach1998Link14–19 JahreOnline-Wahl ohne Quoten3 Jahre
Jugendgemeinderat Filderstadt1987Link14–18 JahreKeine Quotierung; Wahl an den Schulen, keine Onlinewahl2 Jahre
Jugendrat Flein2015Link12–18 JahreEinladung ins Rathaus zu Jugendkonferenz, bei der gewählt wird1 Jahr
Jugendvertretung ForstLink12–27 Jahrejährlich in der Vollversammlung1 Jahr
Jugendparlament FriedrichshafenLink
Jugendgemeinderat Geislingen an der Steige1994Link14–18 JahreWahl an allen Schulen3 Jahre
Jugendgemeinderat Gengenbach1990Link13–18 JahreUrnenwahl an Schulen und Jugendzentrum2 Jahre
Jugendgemeinderat Gerlingen1995Link14–18 JahreUrnenwahl in allen Schulen, dem Jugendhaus und im Rathaus2 Jahre
Jugendgemeinderat GöppingenLink
Jugendparlament Grenzach-Wyhlen2018Linkaktiv: 12–21 Jahre

passiv: 14–21 Jahre

Urnenwahl in Schulen2 Jahre
Jugendvertretung Heddesheim1998Link14–21 JahreUrnenwahl in ansässigen Schulen, im Rathaus und im Jugendhaus2 Jahre
Jugendgemeinderat Heidelberg2006Link14–20 JahreUrnenwahl in den Schulen2 Jahre
Jugendgemeinderat Heilbronn1998Link14–18 Jahre

oder ab Klasse 8

Urnenwahl in den Schulen2 Jahre
Jugendbeirat Heiligkreuzsteinach2019Link14–21 Jahre
Jugendgemeinderat Hemsbach2019Link14–20 JahreUrnenwahl in Rathaus und Jugendzentrum2 Jahre
Jugendgemeinderat Hockenheim2010Link14–21 Jahre
Jugendgemeinderat Holzgerlingen1998Link14–21 Jahre
Jugendgemeinderat Horb am Neckar2014LinkOnline-Wahl
Jugendgemeinderat Kehl1996Link14–18 JahreWahl über Jugendeinrichtungen und Schulen, Mandatsanzahl abhängig von Schulgröße2 Jahre
Jugendbeirat Königsfeld im Schwarzwald2008Link14–20 JahreOnline Wahl2,5 Jahre
Jugendvertretung Konstanz2021Link
Jugendgemeinderat Korntal-Münchingen2009Link14–19 Jahre
Jugendgemeinderat Ladenburg2006Link12–18 JahreWahlen an Schulen und Jugendzentrum + Briefwahl3 Jahre
Jugendgemeinderat Lahr/Schwarzwald1997Link13–19 Jahre
Jugendbeirat LaichingenLink
Jugendgemeinderat Laudenbach2021Link
Jugendrat Lauffen am Neckar2009Link13–19 JahreUrnenwahl an den Schulen2 Jahre
Jugendgemeinderat Leimen1991Link14–21 Jahre3 Jahre
Jugendgemeinderat Leinfelden-Echterdingen2017Link14–21 Jahre
Jugendgemeinderat Leutkirch im Allgäu2018Link13–19 Jahre2 Jahre
Jugendgemeinderat Ludwigsburg2017Link14–20 Jahre
Jugendbeirat Markgröningen2016Link14–20 JahreWahl mit Stimmzetteln und Urnen sowohl an den Schulen, als auch parallel im Jugendhaus und an drei Nachmittagen im Büro der Stadtjugendpflege für die größte Gruppe der Jugendlichen: die „Nicht Schüler“.2 Jahre
Jugendgemeinderat Maulbronn2022Link
Jugendgemeinderat Mosbach1998Link13–18 JahreOnline-Wahl2 Jahre
Jugendvertretung MössingenLink
Jugendbeirat MutlangenLink
Jugendgemeinderat Nagold2000Link13–21 Jahre oder ab Klasse 7Urnenwahl an der Schule bzw. im Rathaus2 Jahre
Jugendgemeinderat Neuried2000Link12–19 Jahreunabhängig von der Staatsangehörigkeit; Online Wahl3 Jahre
Jugendrat Nürtingen1996Link13–19 JahreOnline-Wahl2 Jahre
Jugendgemeinderat Oberkirch2000Link14–18 Jahrekeine OnlineWahl2 Jahre
Jugendgemeinderat Oftersheim1997Link14–23 JahreUrnenwahl2 Jahre
Jugendbeteiligung Ostfildern2022Link14–21 JahreWahl von zwei Jugendsprechenden und zwei Stellvertretenden in öffentlicher Jugendvollversammlung durch Interessierte Jugendliche mit Wohnort oder Lebensmittelpunkt in Ostfildern2 Jahre
Jugendgemeinderat Pforzheim2014Link14–21 JahreMehrheitswahl ohne Quote2 Jahre
Jugendgemeinderat Pfullingen2015Link12–21 JahreWahl mit Stimmzetteln3 Jahre
Jugendgemeinderat Radolfzell am Bodensee1992Link14–21 JahreUrnenwahl2 Jahre
Jugendgemeinderat RemshaldenLink
Jugendgemeinderat Renningen2002Link13–18 JahreOnline-Wahl
Jugendgemeinderat Reutlingen1997Link14–21 JahreWahl an den Schulen und 1 Tag Rathaus2 Jahre
Jugendgemeinderat Rheinau2008Link14–19 JahreWahl an den Schulen und Briefwahl2 Jahre
Jugendparlament Rheinfelden (Baden)1995Link14–21 JahreWahlberechtigt: alle Jugendlichen, die seit 3 Monaten in Rheinfelden leben
Jugendgemeinderat Rheinstetten1995Link14–18 JahreWahl an den Schulen (1 Tag)2 Jahre
Jugendvertretung Rottenburg am Neckar2015Link14 Jahre – Ende der weiterführenden Schule
Jugendbeirat SalachLink
Jugendbeirat Schönau im Schwarzwald2008Link14–20 Jahre3 Jahre
Jugendparlament Schopfheim2012Link12–20 JahreWahlsystem momentan Online-Wahl (Corona)2 Jahre
Jugendgemeinderat SchrambergLink
Jugendgemeinderat Schriesheim2001Linkaktiv: 9–19 Jahre

passiv: 10–19 Jahre

Wahl in Schulen/Jugendhaus mit Stimmzettel oder Briefwahl2 Jahre
Jugendgemeinderat Schwäbisch GmündLink
Jugendgemeinderat Sindelfingen2013Link12–19 JahreWahl an den Schulen und Sonderwahlbezirk2 Jahre
Jugendkomitee Singen (Hohentwiel)2021Link
Jugendgemeinderat St. Georgen im Schwarzwald2012Link14–21 JahreOnline-Wahl2 Jahre
Jugendgemeinderat Straubenhardt2015Link13–19 JahreWohnsitz in Straubenhardt oder Schüler der Wilhelm-Ganzhorn Schule
Jugendrat Stuttgart1995Link14–18 JahreWahl an Schulen + Jugendhäusern + Briefwahl2 Jahre
Jugendbeirat SüßenLink
Jugendbeirat Teningen2017Link12–20 Jahreanonyme Wahl während Jugendforum1 Jahr
Jugendgemeinderat Tübingen1999Link12–18 JahreWahl an den Schulen2 Jahre
Jugendgemeinderat Überlingen2018Link13–18 JahreWohnsitz in Überlingen oder Schüler Überlinger Schulen
Jugendgemeinderat Vaihingen an der Enz1995Linkaktiv: 13–19 Jahre

passiv: 14–19 Jahre

Per Briefwahl + wandernde Wahlurne an den weiterführenden Schulen3 Jahre
Jugendgemeinderat Villingen-Schwenningen2016Link14–21 JahreOnline-Wahl1 Jahr
Jugendgemeinderat Waiblingen1993Link14–17 Jahre2 Jahre
Jugendgemeinderat Waldbronn1995Link14–20 JahreOnline-Wahl4 Jahre
Jugendbeirat WaldstettenLink
Jugendforum WalldorfLink
Jugendgemeinderat Wangen im Allgäu2012Link13–19 JahreAmtszeit kann trotz Altersüberschreitung beendet werden2 Jahre
Jugendparlament Weil am Rhein1993Link14–21 Jahre
Jugendbeirat Weil der Stadt2014Link13–19 JahreWahlberechtigt: Hauptwohnsitz in der Kommune
Jugendgemeinderat Weingarten1985LinkWahl in den 8. KlassenVerlängerung der Amtszeit um weitere 3 Jahre möglich3 Jahre
Jugendgemeinderat Weinheim2013Link14–19 JahreSchulwahl + zentrales Wahllokal2 Jahre
Jugendgemeinderat Weinstadt2013Link14–18 JahreOnlinenwahl + 1 öffentliches Onlinewahllokal (Haus der Jugendarbeit und Stadtbücherei)
Jugendgemeinderat Wellendingen2010Link14–23 Jahre2 Jahre
Jugendgemeinderat Wiesloch1997Link14–21 JahreOnline-Wahl + zusätzliche Internet-Wahlräume an Schulen2 Jahre
Jugendgemeinderat Winnenden1994Linkaktiv: 13–19 Jahre

passiv 14–19 Jahre

i. d. R. Online-Wahl2 Jahre

Kinder- und Jugendparlamente außerhalb von Baden-Württemberg

Nach dem baden-württembergischen Vorbild wurden auch in zahlreichen Städten und Gemeinden in anderen Bundesländern Kinder- und Jugendparlament mit verschiedenen Bezeichnungen eingerichtet. Deren Zahl ist aber weit niedriger als im Südwesten. Der Begriff Jugendgemeinderat wird aber mit wenigen Ausnahmen nur in Baden-Württemberg verwendet. Auch in den meisten europäischen Ländern gibt es Kinder- und Jugendparlamente.

Literatur

  • Hermann, Michael Cornelius: „Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg. Eine interdisziplinäre Evaluation“. Doktorarbeit, Pfaffenweiler 1996.
  • Metzger, Renate: „Politische Partizipation von Mädchen und jungen Frauen in den Jugendgemeinderäten Baden-Württembergs – eine empirische Erhebung“, Diplomarbeit, Fachhochschule Esslingen, Esslingen 1996.
  • Müller, Yvonne: „Studie im Südweststaat Gesetzliche Möglichkeiten zur Beteiligung Jugendlicher nach Gemeindeordnung“ in „Projekt Arbeit“ 2 / 2002, Sersheim.
  • Stromberg, Anja: „Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg und der Schweiz – Dargestellt am Vergleich der Arbeit der Dachverbände“, Diplomarbeit, Kehl, 2005,
  • Stadt Freiburg: „Beteiligungskonzept Stadt Freiburg“, Gemeinderats Drucksache G-06/115, Freiburg im Breisgau, Anlage 2.
  • Ade, Klaus: „Teilnahme Jugendlicher am kommunalen Geschehen“, Praxis der Kommunalverwaltung, Baden-Württemberg, Band 2, Seite 195, 2006.
  • Krieg, Susanne Eva: „Politische Partizipation durch Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg“. Diplomarbeit, Stuttgart, 2007.
  • Landtag von Baden-Württemberg: „Drucksache 14 / 6762 vom 28. Juli 2010, Antwort der Landesregierung auf die Anfrage „Konsequenzen Jugendlandtag 2010 – Jugendgemeinderäte stärken“ der Fraktionen der Grünen im Landtag“.
  • Busse, Susanne. „Wertvolle Zeit mit Freude, aber auch Kopfzerbrechen“. In: Leben am See, Band 41. Gmeiner-Verlag, Meßkirch, 2023. S. 25–33.

Einzelnachweise

  1. vgl. Michael C. Hermann: 30 Jahre Jugendgemeinderäte in Deutschland - Rückblick und Ausblick, in: Aydin Gürlevik u. a. (Hrsg.): Jugend und Politik - Politische Bildung und Beteiligung von Jugendlichen, Springer VS Wiesbaden 2016, S. 338ff.
  2. Sebastian Müller und Urs Unkauf: Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg, in: Jörg Tremmel; Markus Rutsche (Hrsg.): Politische Beteiligung junger Menschen, Springer VS Wiesbaden 2016, S. 317ff.
  3. Siegfried Frech: Kommunalpolitik, Kohlhammer, Stuttgart 2018, S. 46–49
  4. a b c Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (Hrsg.): Statistik der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg - erhoben durch die Landeszentrale für politische Bildung (Fachbereich Jugend und Politik). Stuttgart 2021 (lpb-bw.de [PDF]).