Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.
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Kurzbeschreibungen
Stefan-Bellof-s Infotafel am Nürburgring
In dieser Datei abgebildete Objekte
Motiv
Urheberrechtsstatus
in die Gemeinfreiheit entlassen durch den Rechteinhaber
urheberrechtlich geschützt
Lizenz
CC0
Datum der Gründung, Erstellung, Entstehung, Erbauung
19. Mai 2019
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