„Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Richtlinien“ – Versionsunterschied

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== Mindestanforderungen ==
== Mindestanforderungen ==


Artikel zu Filmen oder Fernsehserien sollten mindestens eine ausgefüllte Infobox, eine Einleitung und eine Inhaltsangabe oder Handlungszusammenfassung enthalten sowie außerdem Informationen zur Veröffentlichung, Produktion (Beteiligte) oder Rezeption (Kritiken, Auszeichnungen) darstellen. Ist der Veröffentlichungstermin erst in über drei Monaten, sollte der Artikel nach <code>Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Glashütte/<<Artikelname>></code> verschoben und in der [[Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Glashütte|„Glashütte“]] verlinkt werden, sodass er von der Redaktion bis zur Veröffentlichung überarbeitet werden kann.
Artikel zu Filmen oder Fernsehserien sollten mindestens eine ausgefüllte Infobox, eine Einleitung und eine Inhaltsangabe oder Handlungszusammenfassung enthalten sowie außerdem Informationen zur Veröffentlichung, Produktion (Beteiligte) oder Rezeption (Kritiken, Auszeichnungen) darstellen. Ist der Veröffentlichungstermin erst in über vier Wochen, sollte der Artikel nach <code>Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Glashütte/<<Artikelname>></code> verschoben und in der [[Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Glashütte|„Glashütte“]] verlinkt werden, sodass er von der Redaktion bis zur Veröffentlichung überarbeitet werden kann.


Sind die Mindestkriterien nicht erfüllt, muss der Autor angesprochen und der Artikel in die [[Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Qualitätssicherung|Qualitätssicherungs-Seite]] der Redaktion eingetragen werden. Bessert sich der Zustand des Artikels in absehbarer Zeit nicht, kann dies eine Löschung rechtfertigen.
Sind die Mindestkriterien nicht erfüllt, muss der Autor angesprochen und der Artikel in die [[Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Qualitätssicherung|Qualitätssicherungs-Seite]] der Redaktion eingetragen werden. Bessert sich der Zustand des Artikels in absehbarer Zeit nicht, kann dies eine Löschung rechtfertigen.

Version vom 16. September 2014, 22:24 Uhr

Abkürzung: WP:RL/FF, WP:RLFF

Diese Richtlinien sollen für den Fachbereich Film und Fernsehen Richtlinien zum Schreiben von Artikeln zusammenstellen, die im Laufe der Zeit durch die Redaktion Film und Fernsehen entwickelt wurden. Dabei stellen viele Punkte zur Gestaltung der Artikel Empfehlungen dar und in begründeten Fällen darf von ihnen abgewichen werden, und Neuerungen, die den Fachbereich weiterbringen, sind gerne gesehen.

Für die Bereiche Film und Fernsehen gelten die allgemeinen Grundsätze der Wikipedia: nur bekanntes Wissen (keine Theoriefindung), neutraler Standpunkt, enzyklopädische Relevanz, enzyklopädische Sprache, und Belege der Inhalte durch Einzelnachweise. Besonders wichtig ist, die Filme oder Künstler selbst dann, wenn man deren Fan ist, mit kritischer Distanz aus einer Außenperspektive zu behandeln. Ein guter Filmartikel gründet auf der Auswertung seriöser Literatur, legt Fakten, die sich manchmal widersprechenden Argumente, Analysen, Deutungen und Wertungen dar und ermöglicht es dem Leser, sich mit ihnen und dem Film auseinanderzusetzen und sich eine eigene Meinung zu bilden.

Mindestanforderungen

Artikel zu Filmen oder Fernsehserien sollten mindestens eine ausgefüllte Infobox, eine Einleitung und eine Inhaltsangabe oder Handlungszusammenfassung enthalten sowie außerdem Informationen zur Veröffentlichung, Produktion (Beteiligte) oder Rezeption (Kritiken, Auszeichnungen) darstellen. Ist der Veröffentlichungstermin erst in über vier Wochen, sollte der Artikel nach Wikipedia:Redaktion Film und Fernsehen/Glashütte/<<Artikelname>> verschoben und in der „Glashütte“ verlinkt werden, sodass er von der Redaktion bis zur Veröffentlichung überarbeitet werden kann.

Sind die Mindestkriterien nicht erfüllt, muss der Autor angesprochen und der Artikel in die Qualitätssicherungs-Seite der Redaktion eingetragen werden. Bessert sich der Zustand des Artikels in absehbarer Zeit nicht, kann dies eine Löschung rechtfertigen.

Lemma

Artikel zu Filmen und Fernsehserien sollen unter deren deutschen Aufführungstiteln angelegt werden. Wenn keine Aufführung im deutschen Sprachraum stattgefunden hat, ist der Titel in der Originalsprache (ggf. einer Transkription aus der Originalsprache) zu wählen. Für Filme können die deutschen Aufführungstitel mit Hilfe des Lexikon des Internationalen Films ermittelt werden (online abrufbar unter Zweitausendeins.de).

Bei Doppeldeutigkeit ist in Klammern das Jahr der Erstaufführung anzufügen. Möglich ist auch eine thematische Abgrenzung unter der Angabe von … (Film) oder … (Fernsehserie). Existieren zwei Fernsehserien oder Filme unter exakt gleichem Titel, so kann nach Produktionsland (Serie) oder Regisseur (Filme) unterschieden werden. Bei Eindeutigkeit des Lemmas ist ein Zusatz nicht erwünscht.

Inhalt und Formatvorlagen

Artikel zu Filmen und Serien sollten die Fakten enthalten, die die Individualität des Werks klarmachen oder seinen Einfluss auf die Filmgeschichte. Ein exzellenter Artikel sollte all jene Aspekte eines Werks, welche die anerkannte Literatur wiederholt behandelt und erwähnt, enthalten. Ein lesenswerter Artikel sollte immerhin die wichtigsten Aspekte, die in einer überschaubaren Anzahl Quellen behandelt werden, umfassen.

Nicht erwünscht sind dabei übliche Filmfehler ohne besondere Rezeption oder Auswirkungen. Ebensowenig unter „Auszeichnungen“ die Nennung von anderen Filmen, die neben dem Lemmafilm für eine Auszeichnung nominiert waren. Außerdem sollen die Informationen und ihr Zusammenhang nach Möglichkeit im Fließtext und in passenden Abschnitten untergebracht sein, nicht in Sammelabschnitten stichpunktartig vermerkt.

Über die Mindestanforderungen hinaus können weitere Abschnitte angelegt werden. Empfehlungen dazu bietet die Wikipedia:Formatvorlage Film und die Wikipedia:Formatvorlage Fernsehserie. Für Personenartikel gibt es die Wikipedia:Formatvorlage Biografie.

Filmmusik

In der Infobox soll immer nur der Komponist der Originalmusik genannt werden, also jene Musik, die bei der ersten Veröffentlichung gespielt wurde. Andere Komponisten, die für Neuvertonungen des Werks oder bei der Veröffentlichung als Video/DVD verantwortlich waren (insbesondere bei Stummfilmen häufig der Fall), sollen, sofern als relevant empfunden, nicht in der Infobox, sondern im Artikeltext erwähnt werden.

Eigene Artikelabschnitte zur Filmmusik können im Fall von Soundtracks im Sinne originärer Musik als Liste mit Angabe von Titeln und Interpreten angelegt werden (Beispiele: [1], [2]), gfs. mit Chartplatzierungen. Bei Filmmusik im Sinne von Neueinspielungen ist eine reine Auflistung nicht sinnvoll (Beispiele: [3], [4]), hier sollte stattdessen eine Einordnung und Analyse der Filmmusik im Fließtext stattfinden.

Filmografien

Allgemeines

Filmografien sind ein integraler und relevanter Teil von Filmpersonenartikeln. Sie müssen nicht zwingend vollständig sein, sollen aber in jedem Fall alle bereits veröffentlichten Filme enthalten, zu denen Lemmata existieren oder die im Text erwähnt werden. Lange Filmografien, etwa ab 50 Filmen, sollen auf geeignete Weise durch Gliederung übersichtlicher und besser lesbar gemacht werden. Die Filmografie wird aufsteigend sortiert, wobei der jüngste Film an unterster Stelle steht. Die Reihenfolge von Filmen innerhalb eines Jahres spielt keine Rolle. Angegeben werden das Jahr der Veröffentlichung, der deutsche Titel nicht kursiv und der Originaltitel kursiv in Klammern (Kursivschreibung abweichend von der Wikipedia-Typografie-Richtlinie für Fließtext).

== Filmografie ==
* Jahr: [[Deutschsprachiger Titel]] (Originaltitel)

Verlinkt wird hierbei der deutschsprachige Titel, da Filme auch unter diesem Titel abgelegt werden. Bei deutschen Filmen oder wo der deutsche mit dem Originaltitel identisch ist, wird der Titel nur einmal und nicht kursiv geschrieben. Gleiches gilt, wenn zum Originaltitel kein deutscher Verleihtitel ermittelbar ist. Diese Fälle werden wie folgt in die Filmografie eingegliedert:

* Jahr: [[Originaltitel]]

Ob Titel, zu denen es noch keine Artikel gibt, verlinkt werden sollen („Rotlinks“), wurde mehrfach diskutiert. Da sie sehr fehleranfällig sind, ist im Regelfall aus praktischen Gründen von solchen Links in Filmografien abzusehen. Hier wurde die Aufnahme der noch nicht veröffentlichten Filme abgelehnt.

Ein konkretes Beispiel:

In Filmografien von Filmschauspielern stellt der Kino- oder Videospielfilm den Standardfall dar und wird nicht speziell gekennzeichnet. Andere Formen von Einzelwerken tragen den Vermerk (Fernsehfilm), (Dokumentarfilm) oder (Experimentalfilm). Bei Schauspielern, die überwiegend in Fernsehrollen tätig sind, darf man Standard- und Ausnahmefall auch umkehren.

Aus der Filmografie sollte weiterhin die Tätigkeit der Person im jeweiligen Film hervorgehen, sofern die Person mehr als ein Tätigkeitsfeld hat. Möglich ist eine Trennung mit Überschriften, zum Beispiel „Filme als Regisseur“, „Filme als Drehbuchautor“, oder bei starken Überschneidungen der Tätigkeiten die Trennung per Kürzel:

* Jahr: [[Originaltitel]] (R, D)
R: als Regisseur, D: als Drehbuchautor

Eine Erweiterung der einzelnen Filmografieeinträge um die Angabe des Regisseurs wird von manchen Benutzern als essentiell betrachtet, von anderen als unübersichtlich abgelehnt.

Bei Filmografien von Synchronsprechern kann sowohl bei Animations- als auch Realfilmen die Sprechrolle hinzugefügt werden. Eine derartige Liste sollte mit entsprechender Unterüberschrift wie etwa Synchronsprecher versehen werden (siehe zum Beispiel hier), um Missverständnisse auszuschließen. Denkbar ist folgende Formatierung:

Theaterrollen sind nicht in Filmografien, sondern in einem eigenen Abschnitt aufzuführen. Für diesen gelten andere Richtlinien.

Bei Reihen und Serien

Mehrteilige Werke wie Fernsehserien oder -reihen erhalten den Vermerk (Fernsehserie), (Fernseh-#teiler) oder (Fernsehreihe). Bei einem vom Lemma abweichenden Originaltitel wird dieser dem Vermerk vorangestellt. Bei Serien wird im Fall einer Mitwirkung an mehr als einer Einzelfolge nur die Serie einmal eingetragen. Hingegen dürfen die Beiträge innerhalb von Reihen wie Tatort oder Traumschiff mit ihrem Titel einzeln genannt werden (dabei nur deutsche Titel, keine Originaltitel). Kommt dieselbe Reihe oder Serie in einer Filmografie wiederholt vor, wird der Vermerk (zum Beispiel „Fernsehreihe“) nur beim ersten Eintrag angebracht. Bei Mehrteilern und Folgen aus Reihen kann man den Regisseur nennen. Darstellungsweise:

Ein Eintrag darf auf den Umfang der Mitwirkung eines Künstlers in einer Serie oder Reihe hinweisen. Rollennamen werden nicht genannt, weil Rollen, sofern bedeutend, ohnehin im Prosatext zu erläutern sind. Freiwillig sind die Staffel- und Folgennummer bei durchgehender Mitwirkung im Format #x##–#x##, bei einzelnen Folgen #x##. Sofern es sich um eine einzige Folge handelt darf der Folgentitel angegeben werden, bei sporadischer Mitwirkung ab zwei Folgen gibt man nur die Anzahl an.

Wenn Schauspieler in derselben Serie verschiedene Rollen annehmen, darf dies so vermerkt werden:

  • 1998–2008: Siska (Fernsehserie, verschiedene Rollen)

Erweiterte Filmografie

Zusätzlich zur normalen Filmografie kann unter <Personenname>/Filmografie eine erweiterte Filmografie in Tabellenform angelegt werden, sofern die Person an mindestens 10 Spielfilmen (Kino/Fernsehen) mitgearbeitet hat. Welche Angaben aussagekräftig und deshalb erweiterungswürdig sind, variiert von Person zu Person; es können beispielsweise Länge, Sprache, Produktionsland, Regisseur, Mitdarsteller, Genre oder eine Kurzbeschreibung sein. Farben sind zurückhaltend und nur inhaltlich begründet einzusetzen.

Quellen

Entsprechend Wikipedia:Quellen sind im Artikel die verwendeten Quellen anzugeben. Unser Vorzug gilt filmwissenschaftlicher Literatur und Veröffentlichungen in Filmfachzeitschriften. Für den Handlungsabschnitt dient der Film selbst als Primärquelle. Siehe die ausführliche Auflistung von Sekundärquellen im Bereich Film und Fernsehen.

Navigation

Navigationsleisten sollen sparsam verwendet werden und sind nur für Filmreihen, Filme einzelner Regisseure und Kategorien von Film- und Fernsehpreisen erlaubt. Zugelassen sind zudem Navigationsleisten, die bereits in ähnlicher Form in der Kategorie:Vorlage:Navigationsleiste Medien einsortiert sind. Nach dem Anlegen neuer Navigationsleisten bitte die Einsortierung in eine dieser Kategorien nicht vergessen:

Kategorisierung

Kategorien für Filme sind nach Jahr, Land und Genre angelegt. Im Einzelfall sind Kategorien nach Thema oder Motiv zugelassen. Für diese muss die Kategorienbeschreibung das Thema eindeutig abgrenzen, mindestens 10 Artikel müssen zweifelsfrei zuordenbar sein und zusätzlich eine Liste oder ein Artikel bestehen, die dieses als Thema oder Motiv von Filmen behandelt. Die Bennung folgt dem Schema „Film mit XYZ als Thema oder Motiv“ und die Kategorien sind unter der Kategorie:Filmtitel nach Thema oder Motiv einzusortieren. Filmartikel sollen nicht nach Studio kategorisiert werden.

Bilder

Bei Wikimedia Commons liegen viele Bilder zur Illustrierung bereit, siehe dazu auch Wikipedia:Wikimedia Commons. Bei der Wahl von Bildern aus Commons ist zu beachten, dass diese Bilder eventuell im deutschsprachigen Raum nicht frei sind. Regelungen wie Fair Use in der englischen Wikipedia für Filmplakate oder Screenshots gelten nur in den USA und Filme, die in den USA public domain sind, können in Europa noch dem Urheberrecht unterliegen.

Nach europäischem Urheberrecht beläuft sich die Schutzdauer für einen Film auf 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge und Komponist der speziell für den betreffenden Film bzw. das audiovisuelle Werk komponierten Musik (Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Artikel 2).