Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress

Die alte Diözesangliederung (schwarze Grenzlinien) und die Neuumschreibung nach dem Wiener Kongress (Farbflächen) auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland

Die Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress war ein wichtiger Teil der Reorganisationsaufgabe, vor der die römisch-katholische Kirche in Deutschland nach dem Ende des Heiligen Römischen Reichs und der Reichskirche (Reichsdeputationshauptschluss 1803) in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts stand. Die alte Kirchenorganisation, die wesentlich auf den geistlichen Fürstentümern (Hochstiften), ihrem Rechtsstatus und ihrer Wirtschaftsleistung beruhte, musste ab 1815, nach der politischen Konsolidierung des Wiener Kongresses, durch eine Diözesanstruktur ohne staatliche Souveränität und steuerkräftige Territorien ersetzt werden. Dazu war neben dem Aushandeln von Säkularisationsausgleichen vor allem eine Neuumschreibung der Diözesen erforderlich, die den neuen politischen Verhältnissen Rechnung trug.

Die alte Diözesangliederung

Die alten Diözesangrenzen waren noch unter Karl dem Großen und seinen ersten Nachfolgern gezogen worden und seit der Gründung des Bistums Bamberg 1007 weitgehend unverändert geblieben.[1] Als Folge der Reformation gingen im 16. Jahrhundert die nord- und ostdeutschen Diözesen Brandenburg, Bremen, Halberstadt, Havelberg, Kammin, Lebus, Lübeck, Magdeburg, Meißen, Merseburg, Minden, Naumburg-Zeitz, Ratzeburg, Schwerin und Verden unter. Ihre Gebiete wurden im Apostolischen Vikariat des Nordens zusammengefasst, das im 18. Jahrhundert verschiedene Teilungen und Ausgliederungen erfuhr, ohne dass jedoch neue reguläre Bistümer errichtet wurden. Im Augsburger Religionsfrieden und im Westfälischen Frieden war die bischöfliche Jurisdiktion für die protestantischen Territorien suspendiert worden. Bevölkerungswanderung und politische Grenzverschiebungen führten jedoch in der Folgezeit dazu, dass auch dort wieder Katholiken lebten und katholische Gemeinden entstanden.

Die Neuumschreibung

Voraussetzungen

Die neuen Staatsgebilde des Wiener Kongresses umfassten mehrheitlich sowohl katholische wie protestantische Landesteile. Die Fürsten, die für ihre protestantischen Untertanen das landesherrliche Kirchenregiment ausübten, wünschten sich auch katholische Diözesen innerhalb ihrer Landesgrenzen, auf die sie ohne Einmischung fremder Souveräne Einfluss nehmen konnten. Die römische Kurie und die deutschen Bischöfe andererseits waren zwar auf Unabhängigkeit in geistlichen Belangen, etwa in Schul- und Eheangelegenheiten, bedacht, konnten aber auf ein geregeltes Zusammenwirken mit den staatlichen Stellen und auf Dotation ihrer Institutionen nicht verzichten. Darüber kam es zu langen und teilweise schwierigen Verhandlungen, deren Ergebnis die Konkordate und Zirkumskriptionsbullen der Jahre 1817 bis 1824 waren.

Grundsätze

Bei der Neuumschreibung wurden die Diözesangrenzen mit den politischen Grenzen von 1815 zur Deckung gebracht. Jedem Staat sollten ein oder mehrere Bistümer entsprechen. In keinem Staat sollten Diözesangebiete auswärtiger Bischofssitze liegen. Mit einigen Abweichungen von diesen Grundsätzen vor allem für Kleinststaaten entstand so eine kirchliche Landkarte, von der sich wesentliche Teile bis heute erhalten haben.

Staaten und Diözesen

Literatur

  • Jochen Martin: Die Umorganisation der katholischen Kirche in Deutschland 1802–1821/24. In: Atlas zur Kirchengeschichte, Freiburg 1987, S. 68*–69*.

Einzelnachweise

  1. Gebietsveränderungen der mit den Bischofssitzen verbundenen Hochstifte (Fürstbistümer) wirkten sich auf die kirchenrechtliche Diözesaneinteilung nicht aus.
  2. Bayerisches Konkordat (1817).
  3. a b c d e Zirkumskriptionsbulle Provida solersque (1821).
  4. a b c Neu errichteter Bischofssitz.
  5. a b Zirkumskriptionsbulle De salute animarum (1821).
  6. Das Bistum Aachen wurde erst 1930 aus dem Erzbistum Köln ausgegliedert.
  7. Seit 1930 Erzbistum; es umfasste auch die Fürstentümer Lippe und Waldeck.
  8. a b Für das Großherzogtum Oldenburg war zeitweise ein eigenes Bistum erwogen worden. Wegen der alten Zugehörigkeit des Niederstifts zu Münster wurde das Gebiet jedoch Teil des Bistums Münster mit begrenzter Autonomie.
  9. Zirkumskriptionsbulle Impensa Romanorum Pontificum (1824).
  10. „Kompliziert war die Situation in den thüringischen Staaten; hier konsolidierte sich die Situation erst in der 2. Hälfte des 19. Jh. Außer den Teilen, die 1821 an Fulda kamen bzw. seitdem von Fulda verwaltet wurden (…), ging Sachsen-Meiningen an Würzburg, Reuß jüngere Linie am 15. 3. 1822 an Prag (!)[, später aber ans Apostolische Vikariat in den Sächsischen Erblanden (s.u.)], während Schwarzburg zunächst ohne Bistumszugehörigkeit blieb. Sachsen-Altenburg wurde seit den 20er Jahren von Sachsen aus mitverwaltet“ (Martin S. 69*, Hinzufügung in eckigen Klammern nicht Original).
  11. Am 24. Juni 1921 erhob Benedikt XV. die Präfektur Meißen, zuständig für die Kreishauptmannschaft Bautzen, zum neuen Bistum Meißen (vgl. Sollicitudo omnium ecclesiarum), wobei der Sitz der Präfektur in Bautzen als Bischofssitz beibehalten wurde. Vgl. "Diocese of Dresden-Meissen", auf: Catholic Hierarchy, abgerufen am 8. Februar 2011.
  12. Das rangniedrigere Vikariat in den Sächsischen Erblanden, das neben dem übrigen Sachsen noch Sachsen-Altenburg, Reuß ältere und jüngere Linie umfasste, wurde 1921 aufgehoben und sein Gebiet dem neuen Bistum Meißen eingegliedert. Vgl. "Diocese of Dresden-Meissen", auf: Catholic Hierarchy, abgerufen am 8. Februar 2011.
  13. Klaus Schatz: Geschichte des Bistums Limburg, Mainz 1983, S. 188–189.