Diskussion:Henri (Luxemburg)
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Ein Haus Luxemburg-Nassau existiert nicht. Es ist das Haus Nassau-Weilburg
Auch ein Haus Luxemburg-Nassau existiert nicht. Es ist das Haus Nassau-Weilburg. Bitte ändert diesen Unsinn auch in der Kategorie. (nicht signierter Beitrag von 88.207.230.19 (Diskussion | Beiträge) 12:50, 11. Mai 2010 (CEST))
- Ein Haus existiert dann, wenn man von ihm spricht. Allerdings wäre Nassau-Luxemburg besser. Noch besser, aber leicht mit Verfassungsschwierigkeiten behaftet, wäre Bourbon-Luxemburg oder Parma-Luxemburg (Doppelbindestriche sind nämlich blöd und meist nicht notwendig). --84.154.60.236 18:09, 7. Okt. 2010 (CEST)
- Sowohl aufgrund der Wiener Schlussakte als auch aufgrund des Nassauischen Erbvereins als auch aufgrund des Londoner Vertrags vom 11. Mai 1867 als auch aufgrund Artikel 3 der Verfassung für das Großherzogtum Luxemburg kann nur der Herzog von Nassau Großherzog von Luxemburg sein.
- Erwähnt daher nicht weiter den Unsinn mit Haus von Luxemburg-Nassau. Es ist das Haus Nassau, präziser das Haus Nassau-Weilburg.
- Das Haus Luxemburg ist längst ausgestorben und hat mit dem Herzog von Nassau und damit auch Henri I. (Heinrich I.) überhaupt nichts zu tun. (nicht signierter Beitrag von 88.207.232.73 (Diskussion) 12:41, 2. Nov. 2010 (CET))
Großherzog von Luxemburg, Herzog von Nassau
Der vom Großherzog von Luxemburg stets im Großherzogtum Luxemburg und außerhalb des Großherzogtums Luxemburg geführte, offizielle Titel lautet „Großherzog von Luxemburg, Herzog von Nassau“. Dieser Titel wird immer zusammen geführt, auch dann, wenn er Gesetze unterschreibt, etc.
Dies ist ja auch aufgrund der Geschichte des Großherzogtums Luxemburg seit der Wiener Schlussakte sehr wichtig und anders nicht denkbar.
Der Titel sollte daher im Artikel durchgängig geändert werden.
Er heißt und nennt sich auch nicht "von Luxemburg" sondern "von Nassau". (nicht signierter Beitrag von 88.207.230.211 (Diskussion | Beiträge) 13:16, 4. Mai 2010 (CEST))
Genau genommen heißt er "von Nassau-Weilburg". (nicht signierter Beitrag von 84.166.54.2 (Diskussion | Beiträge) 18:32, 9. Mai 2010 (CEST))
Titel
Henri hier als "Herrscher" zu bezeichnen ist ja schon ein wenig anachronistisch, oder? Was hat der denn zu herrschen? --Anathema <°))))>< 15:39, 12. Feb 2005 (CET)
Auch die lux. Wikipedia hatte eben die Ehre die FORBES-Vermögens-Nachricht von einer IP zu erhalten. Eine Quelle anzugeben fand der Spender allerdings nicht für nötig. --Cornischong 21:40, 26. Aug 2006 (CEST)
Was erlauben sich die Luxemburger eigentlich: "Herzog von Nassau, Prinz von Bourbon-Parma, Graf von Sayn, Königstein, Katzenelnbogen und Diez, Burggraf von Hammerstein, Herr von Mahlberg, Wiesbaden, Idstein, Merenberg, Limburg und Eppstein" Nichts davon liegt in Luxemburg, sondern alles in Ländern die heute eine Republik sind. Darauf Anspruch zu erheben (und nichts anderes tut Heinrich I. mit diesen Angaben) sollte man mal unter dem Gesichtspunkt des Straftatbestandes "Vorbereiten eines Angriffskrieges" untersuchen, schließlich wird die Bundesrepublik z.B. Wiesbaden nicht freiwillig abtreten. --84.142.75.127 17:20, 13. Jul. 2007 (CEST)
- Wenn man das "Anspruch erheben" nennt, hat man von Adel und Monarchie nichts verstanden. Känsterle 20:11, 28. Aug. 2007 (CEST)
- Dies kommt daher, dass Artikel 3 der luxemburgischen Verfassung bestimmt, dass niemals ein Luxemburger sondern immer nur ein Deutscher, nämlich einer aus der Familie Nassau, also der Herzog von Nassau, in Luxemburg Großherzog sein darf.--84.166.67.50 00:28, 27. Jun. 2010 (CEST)
Beliebbtheit
Also mal ganz vorsichtig, ich habe lange in Luxemburg gelebt und gearbeitet und ich hatte so den Eindruck, begeistert sind die Luxemburger von ihrem Großherzog nicht. Auf alle Fälle ist er nicht das was man einen populären Monarchen, wie Elisabeth II. oder den spanischen König nennen kann. Ich weiß jetzt nicht wie ich es richtig ausdrücken soll, aber er wird dort mehr als traditionelles Übel angesehen, was vorangig mit der Herkunft aus dem Hause Parma und der dadurch erfolgten, überwiegend Französischen Erziehung zusammenhängen dürfte. Viele Luxemburger beklagen sich, das er sich zu oft in Frankreich aufhält, Volksfern ist und luxemburgisch nur sehr schlecht und wenn überhaupt nur bei Fernsehansprachen nach forgefertigtem Manuskript hält. Deswegen würde ich die Reihenfolge der von ihm gesprochenen Sprachen auf alle Fälle der Wertigkeit nach ordnen: Französisch, Englisch, Deutsch (schlecht) Luxemburgisch (sehr schlecht). Graham2000
"ich hatte so den Eindruck" - "Auf alle Fälle ist er nicht" - "Viele Luxemburger beklagen sich" - Auf solche Behauptungen, Eindrücke und demoskopischen Zahlen hat die Wikipedia-Gemeinde lange warten müssen. Vielen Dank Graham2000, für deine wertvollen Informationen, mal ganz vorsichtig ausgedrückt. --Cornischong 22:44, 7. Okt. 2007 (CEST)
Soweit ich weiß, ist eine Diskussionsseite zu einem Artikel dazu da, um über diesen Artikel zu diskutieren und nicht um irgendwelche Fakten oder demoskopische Zahlen zu hinterlegen.Wenn du auf persönliche Eindrücke oder Einschätzungen von Usern aus persönlichen Erfahrungen und Gesprächen keinen Wert legst, ist das deine Sache, aber erspare dir bitte in Zukunft deine sarkastischen Bemerkungen. Denn darauf hat die Wikipedia Gemeinde garantiert nicht gewartet. Graham2000
- Die Diskussionsseite ist dazu da, die Arbeit am eigentlichen Artikel abzusprechen und zu diskutieren - nicht aber dazu, Spekulationen und Vermutungen über das Artikelthema zu verbreiten, auszutauschen oder abzugeben. --Quietwaves 01:21, 9. Okt. 2007 (CEST)
Als in Luxemburg lebender und arbeitender Luxemburger stimme ich Graham2000 allerdings zu. Der Grossherzog ist wegen der von ihm genannten Punkten nicht sehr beliebt. Noch unbeliebter hat er sich durch die Weigerung, die Euthanasie zu erlauben gemacht. Wenn auch nicht offiziel aber im Volk hat man den Abtritt von Henri verlangt, da er gegen die Luxemburger Verfassung handelte. Die anderen Punkte, die Graham genannt hat tragen ebenfalls dazu bei, dass der Grossherzog recht unbeliebt ist. (nicht signierter Beitrag von 83.99.50.247 (Diskussion | Beiträge) 22:25, 5. Apr. 2009 (CEST))
- Was allerdings Unsinn ist, mit Verlaub. Die Verfassung hat ja wohl gesagt, daß Großherzog und Parlament die Gesetze machen und genau dafür ist der Monarch ja da, daß er dann Gesetze dieser Art nicht zuläßt. Was ich allerdings nicht verstehen kann, ist, wieso er hernach ein Gesetz sanktioniert hat, daß seine eigene Entmachtung bedeutet. --84.154.60.236 18:12, 7. Okt. 2010 (CEST)
- Es ist wie so Vieles im Großherzogtum Luxemburg unverständlich, wenn man aus einem wohl organisierten großen Mitgliedstaat der Europäischen Union kommt. (nicht signierter Beitrag von 88.207.234.173 (Diskussion) 20:31, 8. Nov. 2010 (CET))
Daten
-Wenn Henri von Luxemburg tatsächlich 1955 geboren ist, kann er keine jüngere Schwester (Prinzessin Marie Astrid, heute Erzherzogin von Österreich) haben, die 1954 geboren ist.
-Im Artikel seines Vaters Jean ist das Geburtstsdatum von Henris jüngstem Bruder Prinz Guillaume von Luxemburg mit 1964 angegeben. Hier, in diesem Artikel jedoch mit 1963.
Beide Sachverhalte bitte klären! --Ulf.user 11:30, 19. Jan. 2008 (CET)
- Beide Sachverhalte wurden geklärt und verbessert. --Pecalux 18:52, 21. Jan. 2008 (CET)
Schwester
Bleibt die Frage, wie Henris Schwester Marie Astrid Erzherzogin von Österreich sein kann, wenn es keine österreichischen Erzherzöge mehr gibt; hat sie vielleicht einen Herrn Habsburg-Lothringen geheiratet?
- Marie-Astrid ist verheiratet mit Erzherzog Karl-Christian von Habsburg, ein Enkel des letzten Kaisers Karl I. von Österreich-Ungarn. --Pecalux 19:11, 15. Apr. 2008 (CEST)
Herr von Limburg
Bezieht sich dieser Titel auf das Herzogtum Limburg oder auf die Stadt Limburg an der Lahn (Hessen)? Ich meine letzteres, weil er hat ja auch den Titel Herzog von Nassau. Was wisst ihr? --Libereco Li 17:05, 30. Nov. 2008 (CET)
offensichtlich eine Unstimmigkeit im Text
Im Abschnitt "Institutionelle Staatskrise..." heißt es:
- „Der Großherzog bestätigt und verkündigt die Gesetze. Er gibt seine Entschließung binnen drei Monaten nach dem Beschluss der Abgeordnetenkammer bekannt.“)[1]
später wird darauf offensichtlich noch einmal Bezug genommen, allerdings mit einem anderen Wort:
- das Wort „billigt“ in Artikel 34 der Verfassung wird gestrichen.
Das scheint mit ausbesserungswürdig, ich weiß aber nicht, welches Wort in der luxemburgischen Verfassung steht. 87.176.5.136 22:14, 3. Jun. 2009 (CEST)
- Laut dem Text der Verfassung von 1868 stand da sanctionne, was dort mit bestätigt übersetzt wurde. Ich habe das umseitig mal geändert. -- Perrak (Disk) 05:59, 29. Jul. 2010 (CEST)
- sanctionner scheint mir aber noch viel mehr zu bedeuten. Ich habe mal gehört, daß man früher (Ende 19. Jhd) zwischen Beschluß: im Parlament (im Kaiserreich zum Beispiel Reichstag und Bundesrat), bestimmt, wie das Gesetz im einzelnen aussieht; Sanktion: beim Souverän als einem solchen (im Kaiserreich zum Beispiel der Bundesrat als Versammlung der Einzelfürsten, nicht der Kaiser), bestimmt ob das Gesetz in Kraft tritt; und Ausfertigung: beim von der Verfassung genannten Ausfertiger, was zufällig ebenfalls der Monarch war (und im Kaiserreich dann tatsächlich der Kaiser) erledigt die zum Inkrafttreten notwendigen Formalitäten; unterschieden hat. So konnte auch in der konstitutionellen Monarchie noch alles Recht vom König ausgehen, worauf die Juristen offensichtlich Wert gelegt haben. Sei es, wie es sei, so eine Sanktion scheint mir ziemlich bedeutsam. --84.154.60.236 18:17, 7. Okt. 2010 (CEST)
"Zirkelverweis"
Der Link (Nachkommen) Prinzessin Alexandra Joséphine Teresa Charlotte Marie Wilhelmine (* 16. Februar 1991) verweist wieder auf die Seite Henri (Luxemburg). janHipp (nicht signierter Beitrag von 80.171.132.233 (Diskussion | Beiträge) 01:35, 29. Jul 2009 (CEST))