Schienenpersonenfernverkehrsgesetz

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Entwürfe 2017 und 2018)
Kurztitel: Schienenpersonenfernverkehrsgesetz
Früherer Titel: Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Entwurf 2001)
Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs (Entwurf 2008)
Abkürzung: SPFVG
Art: Bundesgesetz (Entwurf)
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland (geplant)
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Eisenbahnrecht
Erlassen am:
Inkrafttreten am:
Weblink: Text des SPFVG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Mit einem Schienenpersonenfernverkehrsgesetz (SPFVG) soll in Deutschland der Gewährleistungsauftrag des Bundes für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) gemäß Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes ausgefüllt werden, indem – in Analogie zur Sicherstellung des Schienenpersonennahverkehrs durch die Länder – durch den Bund ein Grundangebot für den SPFV sichergestellt wird. Der Rahmen des nationalen Mindestangebots im Schienenpersonenfernverkehr soll dabei in einem regelmäßig fortzuschreibenden Schienenpersonenfernverkehrsplan verankert werden. Frühere Gesetzentwürfe mit selber Zielrichtung trugen zum Teil den Arbeitstitel Bundesschienenpersonenfernverkehrsgesetz (BSPFVG).

Gegenwärtig befindet sich ein vom Bundesrat bereits beschlossener Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren des Deutschen Bundestags. In der Gesetzesbegründung führt der Bundesrat unter anderem aus, dass er die oft vorgetragene Auffassung, dass der Bund seiner grundgesetzlichen Verantwortung zur Sicherung von Fernverkehrsangeboten allein über die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Investitionen in bundeseigenen Schienenwege bereits hinreichend nachkomme, nicht teilt. Nach Auffassung des Bundesrates würden derartige Investitionen eben nicht sicherstellen, dass es entsprechende Verkehrsangebote auch tatsächlich gibt.[1]

Hintergrund

Angesichts der bereits bestehenden Aufgabenträgerschaft der Bundesländer für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und der seit 1996 durch die eigenwirtschaftliche Ausrichtung der Deutschen Bahn feststellbaren Reduzierung des SPFV-Angebotes sowie der angebundenen Städte und unter Berücksichtigung des im Grundgesetz verankerten Gewährleistungsauftrages hat das Land Rheinland-Pfalz im Jahr 2015 die Initiative zu einem erneuten Gesetzentwurf ergriffen. Dieser knüpft an frühere Entwürfe aus den Jahren 2001 und 2008[2] an und wurde in Zusammenarbeit mit Fahrgastverbänden (vor allem Deutscher Bahnkunden-Verband, Interessengemeinschaft Eisenbahn)[3] konkretisiert.

Zielstellung

Maßgeblicher Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Idee eines Schienenpersonenfernverkehrsplans (SPFV-Plan). Das Grundangebot im Schienenpersonenfernverkehr soll gemäß dem gegenwärtigen Gesetzentwurf in einem alle drei Jahre fortzuschreibenden SPFV-Plan festgeschrieben werden. Hierin sollen mindestens die anzubindenden Orte, die Verknüpfungspunkte, die zu befahrenden Linien, die Taktfolge und die tägliche Bedienungszeit auf den einzelnen Linien dargestellt werden (vgl. § 2). Dem Gesetzentwurf zufolge soll der SPFV-Plan der Zustimmung durch den Bundesrat bedürfen.[4]

Gesetzgebungsverfahren

Aufgrund der Regelungen im Grundgesetz, Artikel 87e Absatz 5, bedarf ein Gesetz hinsichtlich des Schienenpersonenfernverkehrs nicht nur der Zustimmung des Deutschen Bundestags, sondern auch des Bundesrates. Der Bundesrat kann seinerseits auf Grundlage des Artikels 76 im Grundgesetz Gesetzesvorlagen im Deutschen Bundestag einbringen.

Bundesrat

Zur Umsetzung des Initiativrechts des Bundesrats zur Einbringung von Gesetzentwürfen in den Bundestag wurde der erarbeitete Gesetzentwurf im Dezember 2016 von Rheinland-Pfalz zusammen mit den Ländern Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen zunächst in den Bundesrat eingebracht und dort fortan als Bundesratsdrucksache BR-Drs. 745/16 behandelt.[2] Nach entsprechender Befassung in den Ausschüssen des Bundesrats wurde der Gesetzentwurf vom Plenum des Bundesrats in dessen Sitzung am 10. Februar 2017 mehrheitlich beschlossen.[5] Da der Gesetzentwurf trotz rechtzeitiger Einbringung vom Deutschen Bundestag in seiner damaligen Legislaturperiode nicht mehr behandelt wurde, beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23. März 2018 mit Drucksache 81/18 den Gesetzesentwurf erneut einzubringen.[6][7][8]

Bundestag

Mit Schreiben der Bundeskanzlerin vom 29. März 2017 wurde die beschlossene BR-Drs. 745/16 dem Deutschen Bundestag zugeleitet und als Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 18/11747 an dessen Mitglieder verteilt, darin enthalten ist auch eine ablehnende Stellungnahme der Bundesregierung.[1] Da er bis zum Ende der damaligen Legislaturperiode nicht verabschiedet wurde, fiel das Vorhaben der parlamentarischen Diskontinuität anheim.[9] Infolge eines neuerlichen Bundesratsbeschlusses am 23. März 2018 steht eine weitere Befassung im Deutschen Bundestag bevor.

Vergleichbare Initiativen aus der Vergangenheit

Der gegenwärtig noch im Gesetzgebungsverfahren befindliche Vorstoß des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2015 knüpft an zahlreiche vorherige Initiativen an, von denen jedoch keine in einem beschlossenen und in Kraft getretenen Gesetz endete. Die Hauptzielrichtung (Organisation, Bestellung und Finanzierung eines Grundangebots im Schienenpersonenfernverkehr durch den Bund; Festsetzung von Details in einem regelmäßig fortzuschreibenden Schienenpersonenfernverkehrsplan) war dabei stets gleich, Unterschiede wiesen die früheren Initiativen hinsichtlich der jeweiligen politischen Umstände sowie der konkret angeregten Maßnahmen auf.

2001

Im zeitlichen Umfeld einer weitreichenden Ausdünnung des Fernverkehrsangebots durch die DB Fernverkehr um 2000/2001 wurden sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag erste Initiativen zur gesetzlichen Festschreibung eines Mindesangebots im Schienenpersonenfernverkehr gestartet.

Dazu gehört der gemeinsame Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg und Bayern, mit dem diese am 1. Februar 2001 den Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs – Bundesschienenpersonenfernverkehrsgesetz (BSPFVG) als BR-Drs. 82/01 in den Bundesrat einbrachten.[10] Gegenstand des Gesetzes sollten unter anderem die Festschreibung eines Mindestangebots in Höhe des DB-Angebots vor der beabsichtigten Einstellung vieler Linien sowie die Aufstellung eines zweijährlich fortzuschreibenden Schienenpersonenfernverkehrsplans sein. In seiner Sitzung vom 16. Februar 2001 verwies der Bundesrat den Gesetzesantrag in seine Ausschüsse.[11] Weitere Beschlüsse zu dieser Drucksache sind nicht bekannt.[12]

Nahezu zeitgleich, am 27. März 2001 brachte die PDS-Fraktion mit Bundestagsdrucksache Drs. 14/5662 einen gleichlautenden Gesetzantrag im Deutschen Bundestag ein. Dieser wurde nach zweimaliger Behandlung im Plenum und nach Befassung der Ausschüsse vom Deutschen Bundestag in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2001 abgelehnt.[13]

Bereits am 6. März 2001 hatte CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit BT-Drs. 14/5451 einen Antrag ins parlamentarische Verfahren eingebracht, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, ihrerseits den Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs mit im Antrag näher bestimmten Kernpunkten vorzulegen. Zu den genannten Kernpunkten sollte unter anderem ein bestimmter „Mindestumfang für den Gewährleistungsauftrag in Zugkilometern pro Kalenderjahr“ und ein zweijährlich fortzuschreibender Schienenpersonenfernverkehrsplan gehören.[14] Der Antrag war am 29. März 2001 im Plenum des Bundestages behandelt worden, nachfolgend im zuständigen Ausschuss. Im Plenum des deutschen Bundestags am 18. Oktober 2001 war der Antrag zwar von der PDS-Fraktion unterstützt[15], aber dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.[14]

2008

Im zeitlichen Zusammenhang mit der 2007/2008 vorgesehenen Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG und unter dem Eindruck zahlreicher damit zusammenhängender Gesetzentwürfe der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags beschloss der Bundesrat am 23. Mai 2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot (BR-Drs. 315/08).[16] Artikel 2 dieses Artikelgesetzes enthielt den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs, dessen Gegenstand unter anderem ein Schienenpersonenfernverkehrsplan und ein -bericht, die alle zwei Jahre fortzuschreiben gewesen wären, waren.[17] Die Gesetzesinitiative ging zunächst vom Land Sachsen-Anhalt[18] aus, wurde aber letztlich gemeinsam mit Bayern, Hessen und dem Saarland in den Bundesrat eingebracht.[16]

Mit Schreiben der Bundeskanzlerin vom 2. Juli 2008 wurde die beschlossene BR-Drs. 315/08 dem Deutschen Bundestag zugeleitet und als Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) 16/9903 an dessen Mitglieder verteilt, darin enthalten ist auch eine ablehnende Stellungnahme der Bundesregierung.[17] Der Gesetzentwurf wurde erstmals am 16. Oktober 2008 im Deutschen Bundestag behandelt und in die Ausschüsse verwiesen. Mangels weiterer bzw. abschließender Befassung hatte sich der Gesetzentwurf durch Ablauf der Wahlperiode mit der Bundestagswahl im September 2009 erledigt.[16]

2015

Am 3. März 2015 brachte die Fraktion DIE LINKE mit BT-Drs. 18/4186 einen Antrag zum Thema „Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs“ in den Deutschen Bundestag ein, mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden sollte, den Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs mit im Antrag näher bestimmten Kernpunkten vorzulegen. Zu den genannten Kernpunkten sollte unter anderem ein bestimmter „Mindestumfang für den Gewährleistungsauftrag in Zugkilometern pro Kalenderjahr“ und ein zweijährlich fortzuschreibender Schienenpersonenfernverkehrsplan gehören. Die Antragsteller griffen dabei den gleichlautenden Antrag der CDU/CSU-Fraktion vom 6. März 2001 (in BT-Drs. 14/5451) auf.[15] Der Antrag wurde 2015 im Parlament und den fachlich zuständigen Ausschüssen beraten und schließlich am 16. Dezember 2016 mehrheitlich abgelehnt.[19]

2017, 2018

Der Bundesrat beschloss am 10. Februar 2017 sowie nochmals am 27. April 2018[20] den Entwurf eines SPFVG, die Bundesregierung lehnte diesen jeweils ab. Eine Befassung im Deutschen Bundestag steht noch aus (Stand: Dezember 2018).[21]

Einzelnachweise

  1. a b Gesetzentwurf des Bundesrates. (PDF; 252 kB) Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs(Schienenpersonenfernverkehrsgesetz – SPFVG). In: Drucksache 18/11747. Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, 29. März 2017, S. 3-11, abgerufen am 19. Mai 2017.
  2. a b Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG) - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Saarland, Thüringen - (Bundesratsdrucksache 745/16). (PDF) Deutscher Bundesrat, 10. Februar 2017, abgerufen am 13. Mai 2017.
  3. Rahmenbedingungen für den Schienenpersonenfernverkehr endlich verbessern! In: Signal (https://signalarchiv.de/), Heft 2/2016. 2016, abgerufen am 13. Mai 2017.
  4. Entwurf eines Gesetzes zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz - SPFVG) (Bundesratsdrucksache 745/16). (PDF) Deutscher Bundesrat, 10. Februar 2017, abgerufen am 13. Mai 2017.
  5. Stenografischer Bericht, 953. Sitzung. (PDF) In: Plenarprotokoll, 953. Sitzung, S. 19. Deutscher Bundesrat, 10. Februar 2017, abgerufen am 13. Mai 2017.
  6. Basisinformationen über den Vorgang. Deutscher Bundesrat, abgerufen am 26. März 2018.
  7. Georg Speck: Bundesrat beschliesst Gesetzentwurf zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs - nun ist der Bund am Zug. In: Eisenbahn-Revue International. Nr. 5/2017. Minirex AG, Luzern, S. 256–257.
  8. Georg Speck: Bundesregierung lehnt Gesetzentwurf der Länder zu einem Schienenfernverkehrsgesetz ab. In: Eisenbahn-Revue International. Band 7/2018. Minirex AG, Luzern, S. 384.
  9. Basisinformationen über den Vorgang. ID: 18-78501. Deutscher Bundestag – Dokumentations- und Informationssystem, abgerufen am 26. März 2018.
  10. Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern. (PDF; 425 kB) Entwurf eines Gesetzes zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs – Bundesschienenpersonenfernverkehrsgesetz (BSPFVG). In: Drucksache 82/01. Bundesrat, 1. Februar 2001, abgerufen am 19. Mai 2017.
  11. Stenografischer Bericht, 759. Sitzung. (PDF) In: Plenarprotokoll, 759. Sitzung, S. 41. Deutscher Bundesrat, 16. Februar 2001, abgerufen am 19. Mai 2017.
  12. Basisinformationen über den Vorgang. ID: 14019568. Deutscher Bundestag – Dokumentations- und Informationssystem, abgerufen am 19. Mai 2017.
  13. Basisinformationen über den Vorgang. ID: 14-55325. Deutscher Bundestag – Dokumentations- und Informationssystem, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 19. Mai 2017.@1@2Vorlage:Toter Link/pdok.bundestag.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  14. a b Basisinformationen über den Vorgang. ID: 14011775. Deutscher Bundestag – Dokumentations- und Informationssystem, abgerufen am 19. Mai 2017.
  15. a b Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. (PDF; 146 kB) Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs. In: Drucksache 18/4186. Deutscher Bundestag, 18. Wahlperiode, 3. März 2015, abgerufen am 19. Mai 2017.
  16. a b c Basisinformationen über den Vorgang. ID: 16-13905. Deutscher Bundestag – Dokumentations- und Informationssystem, abgerufen am 19. Mai 2017.
  17. a b Gesetzentwurf des Bundesrates. (PDF; 350 kB) Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualitätund Fernverkehrsangebot. In: Drucksache 16/9903. Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, 2. Juli 2008, abgerufen am 19. Mai 2017.
  18. Gesetzesantrag des Landes Sachsen-Anhalt. (PDF; 170 kB) Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualitätund Fernverkehrsangebot. In: Drucksache 315/08. Bundesrat, 7. Mai 2008, abgerufen am 19. Mai 2017.
  19. Basisinformationen über den Vorgang. ID: 18-65517. Deutscher Bundestag – Dokumentations- und Informationssystem, abgerufen am 19. Mai 2017.
  20. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/020/1902074.pdf http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2332/233294.html
  21. Gesetz zum Schienenpersonenfernverkehr weiter blockiert. In: Eisenbahn-Revue International. Nr. 1, Januar 2019, ISSN 1421-2811, S. 12.