PECH-Regel

Die PECH-Regel (Pause, Eis, Compression, Hochlagern) fasst die Behandlungsmaßnahmen bei Muskel- und Gelenkverletzungen zusammen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.[1] In englischsprachigen Ländern spricht man von RICE (rest, ice, compression, elevation).

Maßnahmen

Diese Maßnahmen können sofort von dem Patienten oder einem helfenden Laien durchgeführt werden, sind jedoch keine abschließende Versorgung oder Therapie, sondern die vorläufige Erstversorgung einer leichten Verletzung.

Pause

Sofort nach der Verletzung sollte die Betätigung eingestellt werden. Der betroffene Körperteil sollte ruhiggestellt und weitere Belastung vermieden werden.

Eis

Durch Kühlung des betroffenen Körperteils mit geeigneten Kühlmitteln wird eine Verengung der Blutgefäße erzielt. Blutungen und Schwellungen werden vermindert. Der Stoffwechsel im Gewebe wird durch die Kühlung verlangsamt, ein Gewebeschaden breitet sich dadurch langsamer aus. Des Weiteren lindert die Kälte den Schmerz in der betroffenen Körperregion.

Zur Dauer der Kühlung gibt es unterschiedliche Empfehlungen. Häufig wird geraten, beim Kühlen mit Eis (z. B. mit einem Eisbeutel) den direkten Hautkontakt durch Unterlegen von Stoff zu vermeiden und Kühlperioden durch Pausen zu unterbrechen.

Compression

Ein umgehend angelegter Kompressionsverband verlangsamt die Ausweitung von Blutungen und Schwellungen. Der Verband sollte mit einer elastischen Binde angelegt werden, etwa als adaptive Kompressionsbandage oder Zinkleimverband. Notfalls kann ein Stück Stoff Verwendung finden; beim Fußgelenk reicht für den Anfang eine enge Socke.

Hochlagern

Das verletzte Körperteil sollte hochgelagert werden, wenn möglich über Herzhöhe. Dadurch wird der Rückfluss des Blutes verbessert beziehungsweise der tatsächliche, statische Blutdruck an der Verletzung verringert. Die Schwellungen und die damit verbundenen Schmerzen verringern sich. Es dringt weniger Blut in das umliegende Gewebe.

Differenzierung

Die PECH-Regel und insbesondere die Kühlung ist ungeeignet zur Behandlung eines Muskelkrampfs, obwohl P(ause) und H(ochlegen) zu einer Schmerzlinderung und Regenerierung beitragen können.

Einzelnachweise

  1. Die PECH-Regel bei der Techniker Krankenkasse