Liste der Erhebungen in den Reichsfürstenstand

Die Liste der Erhebungen in den Reichsfürstenstand erfasst die in der Frühen Neuzeit bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 durch den römisch-deutschen Kaiser vorgenommenen Verleihungen des Titels Reichsfürst.

Geschichte

1521 zählten zu den geistlichen Reichsfürsten die vier Erzbischöfe von Magdeburg, Salzburg, Besançon und Bremen sowie 46 Bischöfe, deren Zahl sich durch die Reformation bis 1792 auf die zwei Erzbischöfe und 22 Bischöfe reduzierte.

Im Gegensatz dazu erhöhte sich die Anzahl der weltlichen Reichsfürsten auf mehr als das Doppelte. 1521 gab es nur 24 weltliche Reichsfürsten. Im ausgehenden 18. Jahrhundert hingegen 61 stimmberechtigte weltliche Reichsfürsten im Reichsfürstenrat. 1582 wurde auf dem Augsburger Reichstag die Anzahl der Reichsfürsten durch dynastische Zufälle eingeschränkt und die Reichsstandschaft an das Territorium des Fürsten (Fürstentum) gebunden.

Daneben gab es zunehmend die Reichs-Titularfürsten, die – ohne die Reichsstandschaft zu erlangen – durch den Kaiser den Fürstentitel nur als Standeserhöhung verliehen bekamen, ohne dass damit politische Rechte verbunden waren. Diese neuen Fürsten waren bemüht, reichsunmittelbare Territorien zu erwerben. Dies war nicht immer erfolgreich.

(Titular-)Reichsfürsten, geordnet nach dem Jahr der Verleihung des Titels

Literatur