Karl Müller (Politiker, 1900)

Karl Friedrich Ernst Müller (* 14. April 1900 in Solingen; † nach 1950) war ein deutscher Politiker der SPD.

Leben und Beruf

Nach dem Abitur auf der Oberrealschule 1919 in Wismar absolvierte Müller, der evangelischen Glaubens war, zunächst eine landwirtschaftliche Lehre. Anschließend studierte er von 1921 bis 1925 an der Universität Leipzig, wo er 1924 das landwirtschaftliche Diplom erwarb und 1925 zum Doktor der Philosophie promoviert wurde. Nach Beendigung des Studiums war er als landwirtschaftlicher Beamter tätig, zunächst bis 1930 in verschiedenen Betrieben in Mecklenburg und dann bis 1933 Kogel bei Ratzeburg. Seit 1933 war er landwirtschaftlicher Berater in Gülzow. Danker und Lehmann-Himmel charakterisieren ihn in ihrer Studie über das Verhalten und die Einstellungen der Schleswig-Holsteinischen Landtagsabgeordneten und Regierungsmitglieder der Nachkriegszeit in der NS-Zeit als höheren Verbandsfunktionär und als „systemtragend-karrieristisch“.[1]

Nach dem Zweiten Weltkrieg war er in Gülzow bis November 1947 Bezirksbauernvorsteher und Kreislandwirtschaftsrat für den Kreis Herzogtum Lauenburg.

Partei

Müller trat zum Ende der Aufnahmesperre am 1. Mai 1937 in die NSDAP ein.[2] Nach dem Zweiten Weltkrieg engagierte er sich in der SPD.

Abgeordneter

Müller gehörte vom 24. November 1947, als er für Joachim von der Lieth nachrückte, bis 1950 dem Landtag Schleswig-Holstein an. Er gehörte dem Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung an.

Öffentliche Ämter

Müller war von 1945 bis 1947 Bürgermeister der Gemeinde Gülzow und auch Amtsvorsteher. Von November 1947 bis Mai 1950 war er parlamentarischer Vertreter des schleswig-holsteinischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Sonderbeauftragter für die Durchführung der Bodenreform. Weil er sich in seiner Zeit als Bodenreformbeauftragter um die Anpachtung eines 85 Hektar großen Hofes bemüht hat, beantragte die CDU-Fraktion am 20. Juni 1949 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.[3] Der Untersuchungsausschuss stellte einstimmig fest, dass sich Müller bei den Bemühungen, den Hof Schönningstedt vom Fürsten von Bismarck zu pachten, zwar politisch ungeschickt verhalten, aber weder ungesetzlich noch unmoralisch gehandelt habe.[4]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Landtagsdrucksache 18-4464, S. 285, abgerufen am 1. Oktober 2021.
  2. Landtagsdrucksache 18-4464, S. 96, abgerufen am 1. Oktober 2021.
  3. Landtagsdrucksache 01-0232, abgerufen am 24. Oktober 2023.
  4. Plenarprotokoll vom 24./25. Oktober 1949, abgerufen am 24. Oktober 2023.