Bezirk Tarnów

Lage des Bezirks Tarnów im Kronland Galizien und Lodomerien

Der Bezirk Tarnów war ein politischer Bezirk im Kronland Galizien und Lodomerien. Sein Gebiet umfasste Teile Westgaliziens im heutigen Polen (Powiat Tarnów), Sitz der Bezirkshauptmannschaft war die Stadt Tarnów. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Bezirk an Polen abtreten, hier sind große Teile heute im Powiat Tarnowski zu finden.

Er grenzte im Norden an den Bezirk Dąbrowa, im Osten an den Bezirk Pilzno, im Südosten an den Bezirk Jasło, im Süden an den Bezirk Gorlice, im Südwesten an den Bezirk Grybów sowie im Nordwesten an den Bezirk Brzesko.

Geschichte

Ein Vorläufer des späteren Bezirks (Verwaltungs- und Justizbehörde zugleich) wurde zum Ende des Jahres 1850 geschaffen[1], die Bezirkshauptmannschaft Tarnów war dem Regierungsgebiet Krakau unterstellt und umfasste folgende Gerichtsbezirke:

  • Gerichtsbezirk Tarnów, Section I.
  • Gerichtsbezirk Tarnów, Section II.
  • Gerichtsbezirk Woynicz
  • Gerichtsbezirk Zakluczyn

Nach der Kundmachung im Jahre 1854[2] kam es am 29. September 1855 zur Einrichtung des Bezirksamtes Tarnów (weiterhin für Verwaltung und Gerichtsbarkeit zuständig) innerhalb des Kreises Tarnów[3].

Nachdem die Kreisämter Ende Oktober 1865 abgeschafft wurden und deren Kompetenzen auf die Bezirksämter übergingen,[4] schuf man nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich 1867 auch die Einteilung des Landes in zwei Verwaltungsgebiete ab. Zudem kam es im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] zur Schaffung von getrennten Verwaltungs- und Justizbehörden. Während die gerichtliche Einteilung weitgehend unberührt blieb,[6] fasste man Gemeinden mehrerer Gerichtsbezirke zu Verwaltungsbezirken zusammen.

Der neue politische Bezirk Tarnów wurde aus folgenden Bezirken gebildet:[7]

  • Bezirk Tarnów (mit 50 Gemeinden)
  • Bezirk Tuchów (mit 23 Gemeinden)
  • Teilen des Bezirks Radłów (Gemeinde Rudka)
  • Teilen des Bezirks Dombrowa (Gemeinden Brnik, Żelazówka)
  • Teilen des Bezirks Wojnicz (Gemeinden Błonie, Janowice mit Gierowa und Podbrzezie, Wróblowice)
  • Teilen des Bezirks Żabno (Gemeinde Bobrowniki Wielkie mit Jurkow, Bobrowniki Małe mit Dobczyce, Fink, Głow, Ilkowice mit Rudne und Sanoka, Kobierzyn, Łysia Góra, Łukowa, Nieciecza, Niedonice, Odporyszów, Pawęzów, Partyn mit Lęgi, Podlesie, Sieradza, Smigno, Markt Żabno, mit Przedmieście)
  • Teilen des Bezirks Pilzno (Gemeinden Jastrąbka Nowa, Jawornik, Jodłówka mit Walki, Zdziary, Zukowice Stare, Zukowice Nowe, Łęki Górne)

Der Bezirk Tarnów bestand bei der Volkszählung 1910 aus 82 Gemeinden sowie 85 Gutsgebieten[8] und umfasste eine Fläche von 772 km². Hatte die Bevölkerung 1900 noch 107.470 Menschen umfasst, so lebten hier 1910 114.118 Menschen[9]. Auf dem Gebiet lebten dabei mehrheitlich Menschen mit polnischer Umgangssprache (98,1 %) und römisch-katholischem Glauben, Juden machten rund 15 % der Bevölkerung aus[10] (am meisten in Tarnów, Gromnik, Ryglice, und Tuchów).

Ortschaften

Auf dem Gebiet des Bezirks bestand 1900 Bezirksgerichte in Tarnów und Tuchów, diesen waren folgende Orte zugeordnet[11]:

Gerichtsbezirk Tarnów (57 Ortsgemeinden):

Gerichtsbezirk Tuchów (28 Ortsgemeinden):

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Reichsgesetzblatt vom 8. October 1850, Nr. 383, Seite 1741
  2. Reichsgesetzblatt vom 24. April 1854, Nr. 111, Seite 401
  3. Reichsgesetzblatt vom 4. Juli 1855, Nr. 118, Seite 521
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1865, XXVI. Stück, Nr. 92: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. September 1865, über die Aufhebung der Kreisbehörden in Galizien“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, XVII. Stück, Nr. 37: „Verordnung des Justizministeriums vom 15. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten in Ostgalizien“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1867, IX. Stück, Nr. 17: „Verordnung des Staatsministeriums vom 23. Jänner 1867“
  8. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle I.
  9. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle II.
  10. Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910 in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern - Die summarischen Ergebnisse der Volkszählung. Mit 6 Kartogrammen - Tabelle III.
  11. Ludwig Patryn (Hrsg.): Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900, XII. Galizien. Wien 1907 (online).

Literatur