Diskussion:FN Five-Seven

Tut euch kein zwang an. Ich wäre dankbar wenn die Seite noch verbessert wird. Tobias (Tobi) (nicht signierter Beitrag von Tobias (Tobi) (Diskussion | Beiträge) J-PG eVaLuaTe! / MaL LaCHeN?! 22:49, 5. Jan. 2007 (CET))Beantworten

Five-seveN vs. FiveseveN

Was denn nun? Eine einheitliche schreibweise im Artikel wäre toll. Leider ist die Webseite des Hersteller nicht zu gebrauchen/verwenden. ... nach etwas rumprobieren: Five-seveN --Cybot 10:46, 4. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Polizeiverwendung

Bei welchen Polizeieinheiten welchen Staates kommt die Waffe zum Einsatz? Wenn's geht, bitte mit Beleg im Artikel. -- Shotgun 18:48, 15. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Mündungsenergie

Die angegebene Mündungsenergie von ~500J kann keinesfalls korrekt sein. Mündungsenergie errechnet sich bekanntlich aus Geschossmasse und Mündungsgeschwindigkeit, E = 1/2 * m * v². Die P90 hat bei 25cm Rohrlänge (laut Artikel) eine Mündungsgeschwindigkeit von 716m/s (was für eine MP wirklich beachtlich ist!), und daraus errechnet sich eine Mündungsenergie von ca. 540J. Wie gesagt, für die P90. Die 5-7 hingegen hat nur die halbe Rohrlänge, kann also auch nur die halbe Strecke beschleunigen. Daraus errechne ich näherungsweise 500m/s Mündungsgeschwindigkeit [nach der Formel v=(2*a*s)^0,5], woraus sich wiederum eine Mündungsenergie von ca. 260J ergibt.

Ich ändere den Artikel mal vorläufig. Wäre schön, wenn jemand irgendwo die exakten Zahlen auftreiben würde. --Trahho 00:30, 20. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Habe nun die korrekten Zahlen gefunden; ich lag mit meiner Schätzung ein wenig daneben -- 585m/s ist die Mündungsgeschwindigkeit bei 1,77g schwerem Geschoss. --Trahho 00:44, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten


Verbotene Waffe

Nach § 2 Abs. 3 deutsches Waffengesetz unterliegt auch die FN Five-seveN (Verbot für "mehrschüssige Kurzwaffen, deren Baujahr nach dem 1.Januar 1970 liegt, die für Zentralfeuermunition im Kaliber unter 6,3mm gebaut sind, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt") grundsätzlich einem Verbot. Über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung, wie zudem der Struktur und Stringens des D WaffG, ließe sich trefflich streiten. 178.202.239.144 11:17, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Und was hat das mit unserem Artikel zu tun?--Sanandros 23:53, 5. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Es gehört erwähnt, was nun ja der Fall ist. Neuerlogin 00:27, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Wie sieht es aus in der Schweiz? (nicht signierter Beitrag von 217.162.53.22 (Diskussion) 00:38, 15. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Nicht verboten. Warum auch. --92.107.111.78 17:38, 5. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Schutzweste

Wie sieht es mit der Durchschlagsleitung bei bal. Westen aus, im 5,7x28 Artikel steht drinn das die Durchschlagsleitung höher ist??