Landgericht Chemnitz

Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 23
Justizzentrum Chemnitz mit Landgericht

Das Landgericht Chemnitz ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Freistaats Sachsen. Es gehört zum Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden. Ende 2008 waren hier 165 Mitarbeiter beschäftigt, davon 48 Richter.[1]

Organisation

Der Präsident des Landgericht Chemnitz ist seit dem 1. Januar 2017 Rainer Huber.[2]

Gerichtssitz und -bezirk

Sitz des Landgerichts ist Chemnitz. Der Gerichtsbezirk umfasst die Amtsgerichtsbezirke Aue, Chemnitz, Döbeln, Freiberg und Marienberg. Die für diesen Landgerichtsbezirk zuständige Staatsanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft Chemnitz.

Geschichte

In Chemnitz bestand bis 1879 das Gerichtsamt Chemnitz als Eingangsgericht. Es war dem Appellationsgericht Zwickau nachgeordnet.

In Sachsen wurde zur Ausführung der Reichsjustizgesetze im „Gesetz Nr. 17, Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend“ vom 1. März 1879[3] das Oberlandesgericht Dresden, die Landgerichte, darunter das Landgericht Chemnitz und die Amtsgerichte eingerichtet.

Die „Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend“ vom 28. Juli 1879 legte den Landgerichtsbezirk Chemnitz fest. Dieser umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Chemnitz, Frankenberg, Limbach, Stollberg, Mittweida, Rochlitz, Penig, Waldheim, Burgstädt, Annaberg, Wolkenstein, Ehrenfriedersdorf, Scheibenberg, Oberwiesenthal, Augustusburg und Zschopau umfasste.

Alfred Brodauf war ab 1900 Richter am Landgericht Chemnitz. Von 1919 bis 1933 war er dessen Direktor.[4]

Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeiteten Amts- und Landgericht Chemnitz im Gegensatz zu den meisten Behörden als Organisation wenig verändert weiter. Im Laufe des Krieges waren jedoch einige Amtsgerichte aufgehoben oder in Zweigstellen umgewandelt worden. Damit bestanden im Gerichtsbezirk zum 1. Juli 1947 folgende Amtsgerichte: Annaberg, Augustusburg, Burgstädt, Chemnitz, Ehrenfriedersdorf (G), Frankenberg, Hainichen (Z), Limbach, Mittweida, Penig (Z), Rochlitz, Scheibenberg (G), Stollberg, Waldheim, Wolkenstein (Z), Zschopau (Z) und Zwönitz (Z) (Z = Zweigstelle, G = auf Gerichtstage begrenzt).[5]

Im Rahmen der umstrittenen Waldheimer Prozesse waren 1950 mehrere Strafkammern des Landgerichts an Prozessen gegen Personen beteiligt, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen wurden.

Mit der Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951 wurde die Gerichtsbezirke in der DDR an die Landkreise angepasst. Der Sprengel des Landgerichts Chemnitz umfasste damit den Stadtkreis Chemnitz sowie die Landkreise Annaberg, Chemnitz, Flöha, Marienberg und Rochlitz.[6]

Mit der Auflösung der Länder innerhalb der damaligen DDR im Sommer 1952 wurden das Oberlandesgericht sowie die Land- und Amtsgerichte durch das „Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Oktober 1952“[7] und nach der Verordnung über die Neugliederung der Gerichte vom 28. August 1952 mit Wirkung vom 31. August 1952 aufgehoben. An deren Stelle trat die dreistufige Gliederung in Kreis- und Bezirksgerichte sowie das Oberste Gericht der DDR. Die Rolle des Landgerichtes Chemnitz übernahm das Bezirksgericht Chemnitz.

Im Januar 1991 übernahm Peter Igneé die Aufgaben des Präsidenten des damaligen Bezirksgerichtes Chemnitz. Im November 1991 wurde er Präsident des Gerichtes, welches mit dem Sächsischen Gerichtsorganisationsgesetz am 1. Januar 1993 als Landgericht Chemnitz wieder errichtet wurde. Am 25. Juni 2007 ging Peter Igneè in den Ruhestand. Ab 1. Juli 2007 bis zum 31. Dezember 2008 war Gerd Schmidt Gerichtspräsident.

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Der Freistaat Sachsen baut – Staatshochbauamt Chemnitz / Freistaat Sachsen, Staatsministerium der Finanzen. [Text: Andrea Hessler]. 1. Aufl. Dresden, 1995.

Einzelnachweise

  1. Neuer Vizepräsident für das Landgericht Chemnitz. Sächsisches Staatsministerium der Justiz, 5. November 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. November 2017; abgerufen am 17. Mai 2017 (Pressemitteilung zur Ernennung von Josef Bauer).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.justiz.sachsen.de
  2. Neuer Präsident am Landgericht Chemnitz. 20. Dezember 2016, abgerufen am 6. September 2018.
  3. GVBl. 1879, S. 59 ff., Digitalisat
  4. Der Richter und Parlamentarier Alfred Brodauf (1871–1946). Ein Beitrag zur Geschichte des Linksliberalismus in Sachsen. Pressestelle Chemnitz, 2. Januar 2007, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 17. Mai 2017 (Pressemitteilung zur Vortragsreihe „Das Stadtarchiv lädt ein“).@1@2Vorlage:Toter Link/www.chemnitz.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  5. A. Vössing, NJ 1947, 141143
  6. Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951; GBl. DDR 1951, S. 404
  7. Gesetzblatt der DDR 1952, S. 983

Koordinaten: 50° 49′ 52,7″ N, 12° 54′ 48,8″ O