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Einheitlicher Mechanismus zur Bankenabwicklung

Der einheitliche Mechanismus zur Bankenabwicklung, engl. Single Resolution Mechanism SRM, soll Schlüsselkompetenzen und -ressourcen für die Handhabung des Ausfalls jedweder Bank im Euroraum und in den anderen Mitgliedstaaten, die an der Bankenunion teilnehmen, zentralisieren. Er ergänzt den einheitlichen Aufsichtsmechanismus, der im September 2012 von der EU-Kommission vorgeschlagen worden ist. Er sieht ein gemeinsames Abwicklungsgremium und einen gemeinsamen Abwicklungsfonds vor. Die Finanzminister der EU haben den einheitlichen Mechanismus zur Bankenabwicklung für die Bankenunion am 18. Dezember 2013 verabschiedet. Stellt die neue europäische Bankenaufsicht fest, dass ein Geldhaus in gefährliche Schieflage geraten ist, dann tritt das neue Gremium aus nationalen Aufsehern zusammen, um die Modalitäten für dessen Abwicklung oder Sanierung auszuarbeiten. Formell verkündet wird die Entscheidung vom Rat der Finanzminister.

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