„Zetermordio“ – Versionsunterschied

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Für das alemannisch-rheinische Sprachgebiet ist diese Redewendung mit „''Zetermordio''” belegt, im niederdeutschen entspricht ihm „''to jodute''”, im hessischen „''heila''” und im fränkisch-oberdeutschen Bereich „''wapen''” („Waffen!” oder „zu den Waffen!”).
Für das alemannisch-rheinische Sprachgebiet ist diese Redewendung mit „''Zetermordio''” belegt, im niederdeutschen entspricht ihm „''to jodute''”, im hessischen „''heila''” und im fränkisch-oberdeutschen Bereich „''wapen''” („Waffen!” oder „zu den Waffen!”).


In den Gerichtsprozessen des Mittelalters rief der Ankläger formal „''Zeter(mordio)''” zu Beginn der Gerichtsverhandlung. Im [[Sachsenspiegel]], einem Rechtsbuch aus dem 13. Jahrhundert, heisst es: „''so fure en vor den richter und schry obir den schuldigen zcether obir mynen morder und ober des landes morder, ader wy der bruch geschen'' (sinngemäß etwa: „so führe ihn vor den Richter und rufe über den Schuldigen "zeter" über meinen [d. h. des Anklägers] Missetäter und über den Landesverbrecher, oder wie der [Rechts-]Bruch geschehen''”).
In den Gerichtsprozessen des Mittelalters rief der Ankläger formal „''Zeter(mordio)''” zu Beginn der Gerichtsverhandlung. Im [[Sachsenspiegel]], einem Rechtsbuch aus dem 13. Jahrhundert, heißt es: „''so fure en vor den richter und schry obir den schuldigen zcether obir mynen morder und ober des landes morder, ader wy der bruch geschen'' (sinngemäß etwa: „so führe ihn vor den Richter und rufe über den Schuldigen "zeter" über meinen [d. h. des Anklägers] Missetäter und über den Landesverbrecher, oder wie der [Rechts-]Bruch geschehen''”).


Der Begriff hat auch außerhalb der gerichtlichen Praxis eine Bedeutung als eher allgemeiner Schmerzensruf und wird in diesem Fall gern mit den Ausrufen „Weh” oder „Ach” verbunden. So zum Beispiel in „''zeter ach/wo sal ich blyben<ref>Jacob und Wilhelm Grimm: ''http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GZ03877.''</ref>''” (sinngemäß: „Ohje, wo soll ich hingehn”).
Der Begriff hat auch außerhalb der gerichtlichen Praxis eine Bedeutung als eher allgemeiner Schmerzensruf und wird in diesem Fall gern mit den Ausrufen „Weh” oder „Ach” verbunden. So zum Beispiel in „''zeter ach/wo sal ich blyben<ref>Jacob und Wilhelm Grimm: ''http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GZ03877.''</ref>''” (sinngemäß: „Ohje, wo soll ich hingehn”).

Version vom 29. Juli 2006, 15:13 Uhr

Zetermordio oder Zeter und Mordio ist ein sprichwörtlicher Ausruf, der ursprünglich der mittelalterlichen Gerichtspraxis entstammt. Er steht für den dringenden oder lauten Ruf nach Hilfe.

Das Wort „Zeter” ist vermutlich durch eine Zusammenziehung der Wörter „ze æchte her[1]” („herbei zur Vergeltung”) entstanden; der Rufer verpflichtete damit seine Mitbürger zur Mithilfe. „Mordio” ist ein Hilfeschrei, der aus dem Wort Mord abgeleitet ist und wird in diesem – modern allerdings abgeschwächten – Sinne vermutlich seit dem 19. Jahrhundert verwendet[1].

Der Ausruf „Zeter” als Ruf nach den Nachbarn ist beispielsweise bei Hans Sachs als „zetter, waffen, helfft retten mich/ihr lieben nachtbawrn!” zu finden.

Für das alemannisch-rheinische Sprachgebiet ist diese Redewendung mit „Zetermordio” belegt, im niederdeutschen entspricht ihm „to jodute”, im hessischen „heila” und im fränkisch-oberdeutschen Bereich „wapen” („Waffen!” oder „zu den Waffen!”).

In den Gerichtsprozessen des Mittelalters rief der Ankläger formal „Zeter(mordio)” zu Beginn der Gerichtsverhandlung. Im Sachsenspiegel, einem Rechtsbuch aus dem 13. Jahrhundert, heißt es: „so fure en vor den richter und schry obir den schuldigen zcether obir mynen morder und ober des landes morder, ader wy der bruch geschen (sinngemäß etwa: „so führe ihn vor den Richter und rufe über den Schuldigen "zeter" über meinen [d. h. des Anklägers] Missetäter und über den Landesverbrecher, oder wie der [Rechts-]Bruch geschehen”).

Der Begriff hat auch außerhalb der gerichtlichen Praxis eine Bedeutung als eher allgemeiner Schmerzensruf und wird in diesem Fall gern mit den Ausrufen „Weh” oder „Ach” verbunden. So zum Beispiel in „zeter ach/wo sal ich blyben[2]” (sinngemäß: „Ohje, wo soll ich hingehn”).

Quellen

  1. a b Artikel Zetermordio in: Lutz Röhrich, Lexikon der sprichwörtlichen Redensarten, Band 5, Freiburg, Basel, Wien 1994, Seite 1769f.
  2. Jacob und Wilhelm Grimm: http://germazope.uni-trier.de/Projects/WBB/woerterbuecher/dwb/wbgui?lemid=GZ03877.

Literatur

  • L. L. Hammerich: Hochdeutsch "Zeter" niederdeutsch "Jodute", in: Zeitschrift für deutsche Philologie 56/1931, Seite 274-281
  • J. Stosch: Nachträge und Berichtigungen: Notschreie, in: Zeitschrift für deutsche Wortforschung 3/1902, Seite 361