Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/31. März 2007

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URV von angegebener Quelle, keine Lizenz --Andreas 06 00:20, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

URV von angegebener Quelle, keine Lizenz --Andreas 06 00:35, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

als Angabe bei Quelle und Urheber nur "PD". Das ist offenbar nicht der Hochlader, sondern soll wohl für Public Domain stehen. Das beißt sich aber mit GFDL. Kein ordentlicher Urheber genannt. Scheint mir auch URV von [1] zu sein. --BLueFiSH  (Langeweile?) 03:34, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheber nicht angegeben, keine ordentliche Quellenangabe: Der Konstrukteur der Granate ist nicht zwingenderweise der Zeichner der Grafik. Außerdem offenbar verpixelte URV-Version von [2]. --BLueFiSH  (Langeweile?) 03:37, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zeichnung entgegen Angabe auf Bildbeschreibung nicht vom Uploader erstellt, sondern nur eingefärbt. Als Vorlage wurde offenbar [3] verwendet. (Man betrachte auch die anderen Uploads des Benutzers. nicht viele vertrauenwürdige dabei [4]. Z.B. die beiden hier drüber) --BLueFiSH  (Langeweile?) 03:40, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

dito LA zu Bild:GranateM67.png. Gleiche Grafik, nur klein wenig andere Bearbeitung. --BLueFiSH  (Langeweile?) 03:45, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Keine Lizenz, kein urheber. // Forrester 10:10, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Eher kein nicht schutzfähiger, fakten-wiedergebender Zeitungsartikel. // Forrester 11:13, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Behalten, zumal amtliches Werk und keine Sch.höhe --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:18, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Freigabe nicht ausreichend. diba 14:15, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Freigabe nicht ausreichend. diba 14:17, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

z.B. von [5] oder [6] --A.Hellwig 14:17, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Von [7], warum GFDL? --Noddy93 15:04, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Auch wenn ich mich nicht damit auskenne, aber ich glaube nicht, dass das namensrecht das zulässt. // Forrester 18:47, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wir ignorieren hier alle Rechte außer dem Urheberrecht --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:17, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wiedergabe einer urheberrechtlich geschützten Reklametafel. Nicht als Beiwerk einzustufen, da eindeutig das Plakat das Bildmotiv ist. --Fb78 20:05, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Paperlapapp. Panoramafreiheit sehe ich für gegeben an. --Histo Wikisource braucht Hilfe! 20:16, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

panoramafreiheit:
Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht. - werbetafelnd sind nicht bleibend --Frumpy !? 20:19, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe inzwischen das von Historiograf zitierte Gassofa-Urteil im Artikel Panoramafreiheit gelesen. Danach muss die Ausstellungsdauer des Objekts von vornherein auf eine zeitliche Begrenzung festgelegt worden sein, um nicht der Panoramafreiheit zu unterliegen. Die Tatsache, dass das Objekt nur zeitlich begrenzt dort steht und irgendwann mal abgebaut wird, ist dagegen unerheblich. D.h. Reklame ist nicht seiner Natur nach nur ein vorübergehend angebrachtes Objekt, weil es irgendwann wieder durch ein neues Objekt ersetzt wird. Klassisch für ein nur vorübergehend angebrachtes Werk wäre ein Reklameschild für eine einmalige Veranstaltung, die demnächst erfolgen soll. Bei dem Reklamebild im obigen Bild besteht keine solcherart zeitliche Begrenzung. Deswegen hatte die Wiederherstellung des obigen Fotos zu Recht zu erfolgen. Danke! Das Bild zeigt übrigens nicht nur ein Reklameplakat, sondern die Front eines Kaufhauses, ein Parkhaus und oben auf dem Parkhaus eine fest montierte Reklametafel (weniger als ein Viertel des Gesamtfotos). Dargestellt wird eine Ecke des Alexanderplatzes und ist in seiner Wirkung als Gesamtkomposition aller Elemente gedacht. Ähnliches sieht man in der Bildenden Kunst bereits bei Hopper (Realismus) und in der Pop-Art (nicht nur Warhol). -- 2Heit 20:24, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wieso sollten Werbetafeln grundsätzlich nicht bleibend sein? Ein Grassofa ist auch nicht bleibend, schon allein, weil es aus Gras besteht. Ist dagegen von vornherein erkennbar, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Werbetafel ausgetauscht werden wird, so ist P. nicht gegeben. Das Grassofa-Urteil stellte darauf ab, dass es nicht auf die Absicht des Urhebers ankommt, ob P. gegeben ist --Histo Wikisource braucht Hilfe! 21:08, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]

" Ist dagegen von vornherein erkennbar, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Werbetafel ausgetauscht werden wird, so ist P. nicht gegeben." - Aber genau das ist hier doch erkennbar, da derartige Werbeplakate i.d.R. immer nur für einen bestimmten Zeitraum (meisten einige Wochen) gemietet werden und das Plakat dann ausgewechselt wird, spätestens wenn die derzeitige Werbeaktion beendet ist. Ansonsten würde das doch bedeuten, daß man jedwedes Werbeplakat ohne Verfallsdatum unter der Panoramafreiheit hier hochladen könnte, oder verstehe ich das falsch? --88.134.140.64 23:10, 31. Mär. 2007 (CEST)[Beantworten]